Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1908)
- Date
- 1908-08-20
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 12. Nr. 34 Der Israelit D.'e Rechtsstellung der Anden im Preuftifchen Golksschnlrecht nebst bett bezüglichen Gesetzen, Berordnmmm und Entscheidungen. Im Aufträge deL BervandeS der Deutschen Juden systematisch dargestellt vonDr. IS mar Freund. Berlin 1908. I. Huttentag, Verlagsbuchhandlung G. m. b. H. Preis geb. 6. Mk. Nur allzuost mußte die Tätigkeit des Verbandes der Deutschen Juden in bezug auf die neuere preußische Schulgesetzgebung in diesen Blättern unbedingt absprechend beurteilt und von den berufenen Wo, tsübrern des gesetzestreuen Judentums entschieden bekämpft werden. Denn nach seinem eigenen Geständnis spielte der Verband während der Beratung des Schulgesetzes im preußischen Landtage eine Doppelrolle, da er nicht nur „die Interessen desjenigen Teils der jüdischen Bevölkerung wahrzunehmen versuchte, welcher an konfessionell-jüdischen Volksschulen Szuhalten wünscht/'' sondern bestrebt war, auch denigen gerecht zu werden, die als Anhänger der sogen, «ultanschule (in Wirklichkeit war und ist sie eine rein christlich-konfessionelle Anstalt) „eine Absonderung bereits unter den Kindern vermeid«" und darum jüdische Lehrkräfte in größerer Anzahl an den kommunalen Volksschulen umerbringen wollten (cf. Makower, Bericht über die Tätigkeit öeS B. b. D. I. rc. S. 7). Und da die tatsächlichen Letter des Verbandes fast ausnahmslos politisch und religiös dem liberalen Lager angehören, kann es Wetter nicht auffallen, daß der B. d. D. I für die jüdische Volksschule in allererster Reche die formelle Gleichberechtigung mit den christlichen Konfessionen erstrebte, und also vornehmlich die Interessen der jüdischen Anhänger der Simultanschule förderte, die trotz der absoluten Aussichtslosigkeit ihrer Bestrebungen ohnedies schon von den freisinnigen Parteien, ganz besonders aber von dem Abgeordneten Cassel, energisch und geschickt vertreten wurden. Ein Erfolg dieser Bestrebungen hatte allerdings den Untergang der meisten öffentlichen jüdischen Volksschulen in den Kletnstäd en und auf dem platten Lande h«beigefü-rt und infolgedessen die religiöse Erziehung her Heranwachsenden Jugend schwer geschädigt) und wenn angesichts dessen der V. d. &>. I. triumphierend darauf HMgewtesen hat, daß sich seinem Borgehen mehr als 900 Synagogengemetnd« anaefchlossen haben — ein Beweis dafür, wie verhältnismäßig leichtes einer gutoraanisterten und über reiche Mittel verfügenden Gesellschaft gelingt, «inen PettttonSsturm zu inszenieren — so Ist man den Vertretern ' der „abgesplittert«" Gemeinden umsomehr Dank dafür schuldig, daß es ihnen getungen ist, neben de» materiell« auch^die religiösen Interessen der Preußischen Juden durch eine zwar nicht ideale, aber gegen den bisherigen RechtMOand immerhin erheblich verbesserte Fassung der Besttmumugen über das jüdische Schulwesen erfolgreich zu wahren. Auch nachdem das Schicksal des Gesetzes längst entschied« war und es galt, ohne Rückficht auf dm Partetstandpunkt die Bestimmungen beS Gesetzes in der Praxis möglichst vorteilhaft auszunützen, hat der B. b. D. I. durch seine Leitsätze", die selbst bei viel« seiner entschiedenen Anhänger Sopfschütteln erregten, dm Gemeind« Ratschläge erteilt, berat Beachtung für den Bestand der jüdisch« Volksschulen von geradezu verhängnisvoll« Folg« hätten sein müssen. Rach alledem ist eS um so erfreulicher, den B. d. D. I. lob« zu können, dafür, baß er die Herausgabe des in der Ueberschrifr angezeigtm Werkes, für daS aber lediglich der Berfaffer die Verantwortung übernimmt, veranlagte und die Arbeit durch mehrere Herren seines Ausschusses förderte. Bis jetzt war daS äußerst umfangreiche Material an Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidung« über die Rechtsstellung der Judm im BolkSschulrecht in verschiedenen Werken und Gesetzessammlung« zerstreut, und im Bedarfsfälle war man gezwungen, eS mit großer Mühe zusammmzusuchm. Der Verfasser hat eS unternomm«, das Material zusammenzutragm und systematisch zu ordnen. Jedes Kapitel bietet zunächst eine zusammmfaffmde Darstellung des behandelten Gegenstandes, an die sich dann der wörtliche Abdruck der berr. Gesetze rc. anschlteßt. Im erst« Teile des Werkes werben die öffentlich« jüdischen Volksschulen behandelt, wobei in Kürze auch die Vorschrift« abgedruckt find, die alle Volksschulen, n cht nur die jüdisch«, angehen. Der zweite Teil' behandelt die Stellung der Juden im nichtjüdischen öffentlichen Schulwesen, namentlich den Religionsunterricht der jüdischen Kinder, ihre Rechte und Pflicht« in der christlich« Schule, Rechtsgrundsätze über die religiöse Erziehung in d« verschiedenen Rechtsgebieten PreußmS, Anstellung jüdischer Lehrer und Teilnahmeder Juden an der Verwaltung der nichtjüdtschen Bolksschu en. Den Schluß bildet eine Zusammenstellung der auf die jüdisch« Uttterrichtsverhaltntsse bezüglich« Gesetzesbestimmung« in de» verschiedenen Landesteilen. Zwei ausführliche Register sein chronologisches und ein alphabetisches) ermöglichen ein rasches und leichtes Aussiaden der gewünscht« Gesetze und Verordnungen. — Gebührt dem Verfasser für die geordnete Zusammmstellung des weilschichttgm Materials, das, soweit Rezensent steht, lückenlos ausgenommen ist, unbedingte Anerkennung, so kann man dieses Lob auf die systematische D rstellimg der einzeln« Rechtsfrag«, besonders derjenigen, die durch daS n«e SchuümterhmtungSgesetz erst gereaett wurdm und der« Auslegung durch höchstinstanzielle Entscheidung« noch nicht feststeht, nicht so uneingeschränkt auSdehnen. Denn es macht sich in diesen Ausführungen hie und da eine rein formalistische JnterpretattonSmethode bemerkbar, die oft zu angreifbaren Schlußfolgerung« führt. Das trifft z. B. bei einem Teil der Betrachtungen über die Stellung des Ortsrrbvtners in der Schuldeputatton xu, insbesondere über die Berufung, den Fall der Nichtbestättgung, die Amtsdauer und die Verpflichtung zum Eintritt. Bei der Beantwortung der Frage, welcher Rabbiner in Städten mit mehreren Shnagogengemeinden (z. B. auch in Frankfurt a. M.) zum Eintritt in die Schuldepuwtton berechtigt sei, hat in einem dem Rezensent bekannt« Falle die zuständige Behörde jedenfalls die Fiktion des Verfassers von einer „Haupt"- und einer „Austritts"gemetnde nicht anerkannt und demgemäß die Rabbiner der beiden Gemeinden für gleichberechtigt angesehen. Ebmso dürste die Bejahung der Frage, ob christliche Schüler in jüdisch« Schulen Aufnahme finden könn« (S. 197), tat Ernstfälle wohl kaum die Billigung der Schulaufsichtsbehörde find«. Nur auS einer gewissen Voreingenommenheit ist es zu erklären, wenn theoretisch der oölrgawrische Charakter des jüdischen Religionsunterrichts nachgewtesen werden soll, was angesichts der bekannten höchstgerichtlich« Entscheidungen mehr als überflüssig erscheint. Uebrtgens warm die im La-fe der Beratung vorgenommenen vielfach« Amderung« des 8 40 Abs. 2 Satz 2 doch nicht.nur stilistischer Natur) es sollte eben untnögktch gewacht werden, daß der oMgawrifche Religionsunterricht durch eine Hintertüre in das Gesetz hineininterpretiert werde. Dem Satz selbst gibt der Verfasser die einzig mögliche, sinngemäße Auslegung. Leider hat man die Bestimmung, was dem Autor noch nicht bekannt zu sein scheint, im Kultusministerium lediglich nach dem starren Wortlaut ausgelegt und erkennt bie Verpflichtung zur Leistung eines Kommunnlzufchuffesnur dann an, wenn die 12 Kinder eine bestimmte Schule besuchen. Gänzlich überflüssig und im Rahm« des Werkes direkt störend wirk« die Ausführungen über die Frage, ob die Bestimmung« des Schulunterhaltungsgesetzes über die Lehreranstellung dem Reichsgesetze vom 3. Juli 1869 widersprechen, die zu dem Resultate kommen, daß dieser Teil des Gesetzes als ungültig angesehen werden Müsse. Praktisch ist die Behauptung wertlos, außerdem find den auch in der Tagespresse vorgebrachten Gründen andere entgegengehalten worden, die eine Verletzung der Reichsgesetze über die Gleichberechtigung der Konfeffionen bestreiten Trotzdem verliert daS Buch durch diese Bemerkung« nichts von seiner Brauchbarkeit. Es wird Lehrern und Schulvorständen sicher oft gute Dimste leisten, und man kann seine Anschaffung bestens empfehlen. — ch—n. p8ao dood 8 ovo 2 d"ood 0"1V1 mmo ood 8ii8'Dp 'p Y'28 8ina dtid o''id '121 ppoo .o"doo vvttpnQ Es ist eine erfteuttche Tatsache, baß die geistige Regsamkeit, die fich heute auf allen Gebiet« des menschlich« Wtffms kundgtbt, biS in die lalmudische Wissenschaft ihre Kreise zieht) auch hier sehm wir alljährlich einige neue Erscheinungen au stauchen, die entweder über schwierige Partten des Talmuds Licht zu verbreiten stch. bemüh«, oder solche, die. fich ein spezielles Gebiet des Talmuds aussuchen und darin daS bekannte und längst Erläuterte nach logischen Prinzipien ordnen und dim Lernenden ein geordnetes, abgeschlossenes Ganze darbieten. Wenn wir auch an Werken ersterer Art keinen Mangel haben, so darf, doch das Erscheinen vorliegenden Werkes, daS zur erst« KateWcie gehört, mit aufrichtiger Freude begrüßt werbm, denn es ist doch ein Novum auf dem Gebiete der halachtschen Literatur. Der Berfaffer verbindet außergewöhnlichen Scharfsinn mit seltener Gedankentiefe und seine Art, ein wlmudtsches Problem, eine wilD zu behandeln, ist durchaus originell. Die Freunde einer streng logisch« und methodischen Talmuderklärung werden an diesem Werke ihre Helle Freude haben. Am Schlüsse des herrlichen Werkes finden wir 28 Response», die in Ihrer Art wahre Kabinetstücke der halachtschen Literatur bilden. Freund« unserer halachtschen Literatur sei dieses Werk mit ganz besonderer Wärme empfahl«, damit es den verdienstvollen Herausgebern, dem So ne und Schwiegersöhne des Verfassers, dem Herrn Rabbiner Josef Broda-Miawa und iem Herrn Oberrabbiner Akiba Straßer-Toraj etmöglicht werde, auch andere kostbare Perlen aus dem Geistesschatze des Berfässers ans Tageslicht zu bringen. Jeder, der dieses Werk zur Hand nehmen wird, wird für den Hinweis auf dasselbe uns einigen Dank zollen. Das Wcrk ist zum Preise von 3 Ml. durch die obengenanntm Herausgeber zu bezieh«. Kronstadt im Av 5668. Dr. Kl. Lltterarkcdr ssotlren. Eine ««richtige Lesart. Herr Dr. E. Gottetn Distriktsrabbiner in Burgkundstadt macht uns darauf aufmerksam daß die Lesart HDD D'ÖK TIN (Siehe Literarische Warte 28. Mat 1908 und Nummer 32 des „Israelit") fich auch im Stddur von M. Sachs, Berlin 1872 befindet. ■_ 20. August 1908. Zur Trinkbnrmachnng nngenieftbareu Wassers . Auf die m Nr. 32 des „JSraelit ' veröffentlichte Bemerkung des Herrn Vreiner Mw Artikel dchHerrn Dr. Rainer Über „die TMkbarmachung ungmtetzhstMt Wassers nach der Bibel" möge hier aus eine Stelle dcS/DD VklN zu 'DD aufmerksam gemacht werden, die, Hie Auffassung des Herrn Dr. Rainer geradezu^ bestätigt, dftfe somit auch nicht gegen ö« Sinn deS von Herrn BreiSer angeführten verstoßen kann. Die Stelle des ö"fin lautet im Auszuge: TDte 1080'1 DTP 8^1 YV Tl 1001'! 0^V2 'DD OWp* '28 0Q181 '121 D'DO 0180*6 pJfO JDB sMK 0201 'Dl JQB2 12TBPT» pODO 8*?8 2^2 PI1?WD 8'01 O'ODO D'DO p'Ovob OIDO DD *»D VV '0 108T1 iod!?i n"Dpo moio 2w jodo *jo'n obi2D 00i82ir V2D2 810 ID '2 pvi D'ODO D'DO VDD1 W0 ZDD DOOV 8^8 0bl2D1 D2D 8^1 D^O plODi OTO YVUV 12'T nnn 0V8 D'81020 'ZiDVD 12DD 100D2 12'P^8 •'lDl 'DT Es ist somit von keinem Geringer« als von p820 D"O0 byn zugegeben, daß das Wunder der Trinkbarmachung des bitteren Wassers darin bestand, daß 0"Dp0 das damit verbundene Naturgeheimnis Moses offenbart hat, waS schon aus dem Ausdruck lOOl'l — gelehrt — hervorgeht. Die Stelle in Dip!)' will Wetter nichts besagen, als daß es für den beschränkten Mmsch«verstand unergründüch ist, wie man piODO D8 ODD heilen kann, was bei Gott dem Schöpfer und Letter der Naturerscheinungen nur allzu natürlich ist. Herrlich ist auch die D«tung, die der d"OD in Anknüpfung an diese Erk ärung dem folgenden Satze öDVDI pH P DV D5P 10D2 gibt. So wie bei den Naturcffenbarung« manches Unverständliche klar und verständlich wirb, wenn es von der göttlichen Belehrung beleuchtet wird, so wird auch bei der Offenbarung der 0010, manches, was unS heute als unbegründetes pn gilt, fich uns im Lichte der Belehrung und Erklärung als natürliches und klar verständliches VSVD zeigen. Wasar oS Nam«i 12. Ab. S. W. Kohn. Bezüglich der literarischen Notiz in Nr.. 32. bie O^'DD ODOD betreffend, ist mir der unbegreiflich. Da es doch in 'o "tQ ausdrücklich heißt n^DDO b# wie auch in D'200 0010 von b"l ]"DDOO 12'DO, der dazu bemerkt >»p)B8!? O^'DD bv 8/1 Oy'TO 8"0D O^'DDO 'di D'^yD^o bw o^o 6d oa'mni n^'DDO 'Dl 08V 'D bw 01PD 8^2 V'VIM. Vergleiche auch „D08 ODDO". Es ist doch überhaupt eine ^0260 unter den v'pDD ob 02DTD Ob'DD,etne niüD ist, m* tfW T"2p y'D YlV im '2 T"D; wenn auch ob'DD 01SD b? gerechtserttgt ist, nach der nD'tP/ daß D2DTD O^'DÖ 0«D, so wäre ob'DD 01LD 'TV nicht am Platze bei 02DD vbv ob'DD/ siehe hierzu *© 0D1D DOO 0"lW l"l' '0 y"p/ der am Schluffe der 0D1VO bemerkt □1WD OlJtD Ob'Dv b'b 02UN 6'2*10V ODT 101 'di DpD 0V8 nsm ^ddd!) ot'ot 0«t'80 D"jrr Winr rb p8 'DDOND WOIOD 01A> Somit ist der ovtä von n«D 0V20 hinfällig, da nach OpDlO 210 selbst 02DD keine 012D und auch kein 01HD 0V2O ist- Schreiber dieser Zell« ist auch nicht bekannt, daß boD b8o»' nunon eingeführt ist niHD by - 0202 m machen gegen "1 Od 0"l' Z/TV und andern D'pDlD* '? Halle rf. d. Saale. Rabbiner Israel Braun. kisgegasgene Bflcber. (Besprechung Vorbehalten.) „Die Psychologie der Heiligkeit." Eine reltgionswiffmschaftltche Studie von Dr. F. Moerchen, Ahrweiler. (Carl Marhold, Halle a. S.) 1908. „Gesammelte Schriften IV." von Rabbiner S. R. Hirsch, (I. Kauffmann, Frankfurt a. M.) 1908. „Bon Sonnenansgang." Auslese iSraelittscher Poesie, von Dr. Joachim Kurd Niedlich. (Verlag M Literatur, Kunst und Musik, Leipzig) 1908. „Der Kessel." Bier Akte aus der Revolutton, von Otto Rosenberg, (F. Fontane & Co., Berlin) 1908. //D'80p0 "OD"- Bon Reuben Fahn (Halisch Axebrad) 1908. 1,00028 O'D (D'WIOO)" von Abraham Meir Ru b i n st ein Rabbiner in Jaßwen (Rosengarten Pteterkow) 1908» ,/78'20 '01D0"- Halachische Abhandlungen von Ch. I. Deutsch (Waitzen. Selbstverlag des Verfassers). „0PV10'"- Literarisch - bibliographische Revue. Heft I und II redigiert von I. Kreppet (Kohelet Krackau). „Die religiöse Erziehung des Menschen" von H. Schreiber (Quelle &. Meyer, Leipzig 1908). , „Entstehung und Entwicklung des Ehassidismus" von Dr. Ch. Bograychoff (Louis Lamm, Berlin 1908). -