Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1908)
- Date
- 1908-08-13
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 33. Seite 7. 13 August 1908. aus den östlichen Ländern in der erworbenen Bildung ein Mittel, das ihnen den Kampf ums Dasein wesentlich erleichtert. Mögen all jene, denen die Verwirklichung des Prinzips 711 DJ? min HB" am Herzen liegt, die noch immer mit finanziellen Schwierigkeiten ringende Anstalt talkräftigst unterstützen, damit fie ihre verheißungsvolle Aufgabe einer befriedigenden Lösung entgegen führen kann. Lemberg, 30. Juli. Zuweilen versteht es selbst die galizische Polizei das Blkrtmärchen ru fördern. In Naszeiszowa, einem Dorfe bei Neu-Scmdez befindet sich eine Ziegelei, die dem Juden Wolf Reichscheid gehört. In der Ziegelei arbeitete schon seit vielen Jahren ein Bauer aus demselben Dorfe, der auch die Wohnung im Hanfe des Juden hat. Vorige Woche verschwand plötzlich das neunjährige Kind des Bauern. Der Vater erklärte nun, nachdem das Kind nach einigen Stunden nicht zum Vorschein gekommen war, daß das Kind vom Juden Reichscheid ermo bet worden sei, um für gottesdienstliche . Zwecke christliches Blut in Bereitschaft ru haben. Ohne viel Ueberlegnng machte der Bauer bei der Gendarmerie die Anzeige gegen Neichscheid wegen Ritualmordes. Tatsächlich erschien auch bald ein Gendarm und ein Polizeimann in der Wohnung des Juden, hie ten in der ganzen Behausung strenge Durchsuchung n, warfen alles durcheinander und zogen die Hausleute in ein hochnotpeinliches Kreuzverhör. Herr Reichscheid, der natürlich von Nichts wußte, beklagte sich dem Gendarm gegenüber: „Ich selbst wollte bei der Gendarmerie die Anzeige erstatten, daß der Bauer mir grundlos die Fenster zertrümmerte und fast die Wohnung demolirte." Der Poftenführer antwortete hierauf barsch:,, Ich wäre in seinem Falle auch nicht besser gewesen!" Als der Gendarm auf dem Tische ein scharfgeschliffenes Taschenmesser liegen sah, schrie er die Hausleute an: „Wozu braucht ihr denn ein so scharfes Messer?!" Mitten in der „Untersuchung" meldete sich eine Bäuerin, die eben aus der Stadt gekommen war und erzählte, daß sie das Kind am selben Tage in der Stadt gesehen habe. Der Postenführer wies jedoch die Frau mit der Bemerkung zurück, daß sie wahrscheinlich von dem Juden bestochen worden sei, um günstig auszusagen. Inzwischen hatte sich im ganzen Dorfe die Nachricht verbreitet, die Juden hätten ein Christenkind umgebracht. Zum Glücke wurde das Kind noch am selbeu Tage aus einem Nachbardorfe -unversehrt nachhause gebracht und den Eltern übergeben. Der Gendarm zog „unverrichteter Dinge" ab. Wegen des unqualifizierbaren Benehmens des Postenführers hat Herr Reichscheid die Klage überreicht. Czernowitz, 5 Aug. Fünfzig jüdische Familien aus bukowinischen Dörfern haben beschlossen, nach Palästina auszuwandern. Es sind größtenteils wohlhabende Familien, und sogar die ärmeren von ihnen verfügen wenigstens noch über einige tausend Kronen. Sie haben sämtlich die Absicht, sich in Palästina als Kolonisten niederzulassen. Da es sich fast durchweg um gesunde, kräftige Landbewohner handelt, so dürften die Leute für die jüdischen Kolonien ein außerordentlich wertvolles Material darstellen. Ungarn. bidif und Sdiaften in Ungarn. (Von unserem Korrespondenten.) Budapest, 7. August. Peinliches Aufsehen erregte in den letzten Wochen das Zerwürfnis zwischen der orthodoxen jüdischen Gemeinde in Maros-BLsärhely und ihrem Rabbiner. Diese Zwistigkeiten führten bereits zu einer Verletzung der orthodox-jüdischen Autonomie. Es war nämlich dem dortigen Rabbiner im März d. Js. gelungen, beim Bürgermeister ' der königlichen Frerstadt Maros- BMrhely durchzusetzen, daß derselbe den dem SMUuer mißliebigen Borstand eigenmächtig kaDerte und ohne Befragen der Gemeinde eigen» __Der Israelit._ mächtig Vorsteher ernannte. Natürlich wurde NUN seitens des abgesetzten Vorstandes gegen dieses ungerechte, gewaltsame Borgehen protestiert. Dieser Protest war auch von Erfolg, indem im vergangenen Monate ein Erlaß des Kultusministers an den Verwaltungsausschuß der Stadt gelangte, worin „die vom Bürgermeister ctr. u. Z. 2767/908 inkompetenter Weise gefällte Entscheidung außer Kraft" gesetzt wird. Motiviert wird diese Annuliekung mit folgendem: „Die Entscheidung des Bürgermeisters war inkompetent, wekl sie die Autonomie der Gemeinde berührt) zu einer solchen Entscheidung ist nicht der Bürgermeister, sondern auf Grundlage des allerhöchsten Aufsichtsrechtes das unter meiner Leitung stehende Ministerium (das Kultusministeriunr) kompetent und höchstens nur auf Grund ausdrücklicher Ermächtigung wäre der Bürgermeister dazu kompetent gewesen." Doch enthält dieser ministerielle Erlaß auch einen sehr heiklen Punkt. Der vom Bürgernieister fuspendirte und durch diesen ministeriellen Erlaß wieder in seine früheren Rechte eingesetzte Vorstand verlangte nämlich vom Kultusminister, daß das zufolge dieser Zerwürfnisse bereits delegierte konfeffionelle Schiedsgericht nicht nur über die vom Rabbiner gegen den Borstand überreichte Beschwerde, sondern auch über die vom Gemeindevorstande gegen den Rabbikier zu unterbreitenden schwerwiegenden Klagen verhandeln und denselben eventuell seines Amtes entsetzen möge. Diesem Ansuchen des Gcmcindevorstandes gegenüber stellt sich der Kultusminister auf den Standpunkt, daß, da der Rabbiner zugleich auch Matrikelführer ist, und als solcher „staatsrechtlichen Schutz" genießt, die diesbezügliche Diszipiinaruntersuchung und Entscheidung der betreffenden Komitatsbehörde und bei Appellation dem Kultusminister Vorbehalten werden muß. Der Minister beruft sich hierbei auf einschlägige Gesetzesbestimmungen, und es ist durchaus nicht zu leugnen, daß er sich mit seinem Standpunkte auf durchaus legaler Basis befindet) dennoch aber ist es sehr eigentümlich und weder vom Standpunkte der jüdischen Interessen, noch dem eines liberalen Regiments aus zulässig, daß inbetreff von Untersuchung und Feststellung event. „religionswidrigen Betragens" eines Rabbiners nichtjüdische Behörden kompetent sein sollen. Und es ist heiligste Pflicht der betreffenden Faktoren, diesbezüglich einen den staatlichen wie jüdischen Jntereffen gleichmäßig entsprechenden Modus zu erwirken, damit nicht zufolge des gegenwärtig zu Recht bestehenden Usus rechtmäßige jüdische Jntereffen gefährdet werden, und nichtjüdische Behörden zu solchen Entscheidungen berechtigt seien, zu denen es ihnen beim besten Willen arr der allerersten Vorbedingung mangelt: an der Fähigkeit zur gerechten und rechtmäßigen Beurteilung derartiger Fälle. — * * $ Auch hierzulande ist leider die antisemitische Strömung im Steigen begriffen, wie dies auch die unter dem Titel „Mädchenhandel in Ungarn" vor kurzem erschienenen Auslassungen des Organs der katholischen Bolkspartei bedeuten. In diesen Auslassungen wird nun das ganze erwähnte scheußliche Handwerk mit allem was drum und dran hängt, den Juden in die Schuhe geschoben. Die Herren vergessen eben, daß wenn es unter den Juden sittlich verkommene Leute gibt, die ein solch fluchwürdiges Gewerbe betreiben, und wenn es unter der jüdischen Jugend Wüstinge gibt, dieselben leider gelehrige Schüler ihrer nicht jüdischen Umgebung sind. — In den letzten Nummern des orthodoxen Organes M. Zsido werden in bezug auf die Frage der Notwendigkeit jüdisch-konfessioneller Volksschulen zwei entgegengesetzte Meinungen laut. Die eine redet den interkonfessionellen Kommunalschulen mit separatem jüdichem Religionsunterrichte das Wort, während )ie andere die Notwendigkeit und Unantastbarkeit ler besonderen jüdischen Volksschule verficht. Beide suchen ihre diesbezügliche Meinung mit Argumenten zu stützen. Rach unserem beschienen Dafürhalten haben beide Recht. Ein nicht hoch genug anzuschlagender Segen ist die separate jüdische konfessionelle Schule in den Händen echtjüdischer Bolksschullehrer, eine Wehr' und Waffe für die jüdische Gesetzestreue. Bei der notorisch bekannten neologen Gesinnung der weitaus meisten jüdischen Bolksschullehrer in Ungarn aber (Ehre den rühmlichen Ausnahmen) ist die gemeinsame Kommunalfchule mit einem besonders angestellten einfachen "1D7D vielleicht das kleinere Üebel. — * * * Der „Orthodox-jüdische Kultus beamten Verband" hat nunmehr auch sein eigenes, einmal im Monat erscheinendes Organ: „Der orth.-jüdische Kultusbeamte." Die erste Nununer ist.am 30. Juli erschienen und enthält einen ausführlichen Bericht über den Verlauf der am 27. Mai stattgefundenen Generalversammlung. Der Verband bezweckt hauptsächlich die Sicherstellung einer Pension für die Kultusbeamten lind ihre Hinterbliebenen, wie auch das Definitivum derselben nach einem gewissen Zeiträume. — * * * Eben ist der Jahresbericht der Unterrichtsanstalten der orthodox-jüdischen Gemeinde von Budapest — mlrgeteilt von Direktor I Gabel — erschienen. Die Schulen zählen fast 1000 Kinder beiderlei Geschlechtes zu ihren Zöglingen und basieren auf dem alltgeheiligten Grundsätze des DJ? n"n, auch in dieser Beziehung — nicht blos was ihre Schülerzahi anbelangt — an der Spitze ähnlicher Anstalten in Ungarn stehend. Die Anstalten bestehen aus Volks- und Bürgerschule (4. Jahrg.) für Knaben und Mädchen. In den Knabenschulen wird wöchentlich durchwegs 13 bis 14 Stunden jüdischer Unterricht in jeder Klaffe erteilt. In dem Bericht werden auch die neuen Bücheranschaffungen für die Bibliothek des Lehrkörpers mitgeteilt. Wir bemerken dabei mit größtem Bedauern, daß unter den zahlreichen neuen Werken kein einziges von jüdischem Inhalte sich befindet. Diesen bedauerlichen Umstand können wir schon seit Jahren wahrnehmen. Nach unserem unmaßgeblichen Dafürhalten muß eine orth.-jüdische Lehrerbibliothek z. B. ebenso im Besitze der vier Bände der Gesammelten Schriften S. R. Hirschs sein, in denen unter anderem auch wahre Kleinodien jüdischer 'Pädagogik sich befinden, wie der 51 Bände deutscher Klassiker, die in diesem Schuljahre angeschafft wurden. Auch dieser bescheidene Tadel sei nur ein Ausdruck warmen Interesses, das wir den erwähnten Anstalten gegenüber hegen. — * * * Die letzte Nummer des amtlichen Organes der Neologie enthält auch wehmutsvolle Reflexionen des Herrn Szabolcsi über die vor kurzem erfolgte Taufe einiger jüdischer Künstler, von denen einer sogar in der „israelitischen" Handwerksschule in Pest seine Lehrlingsjahre verbracht hat und nunmehr jetzt, da er zum Ruhme gelangt ist, mit einem Taufscheine die in jener Anstalt empfangenen Wohltaten honoriert! Nun, wenn man sich einmal vergegenwärtigt, daß in den unter der Oberhoheit der Pester Gemeinde stehenden Anstalten, besonders aber in der erwähnten Anstalt der Chillul Schabbos zum obligaten Programm gehört, wird man von diesem Taufakt nicht gar überrascht sein. Bei solcher Erziehung ist die Taufe, wenn auch eine bedauerliche und ungewollte, immerhin aber leicht begreifliche Folge. r im Rußland. Petersburg, 5. Aug. Die hiesigen Chassidim, die seit vielen Jahren ihren eigenen Gottesdienst unterhalten und ihre Kultusbeamten besolden, sind nunmehr beim Ministerium darum eingekommen, sie als selbständige Gemeinde mit eigener Verwaltung anzuerkennen. Zur Mottvierung ihres Gesuches geben sie Benachteiligung settens der Hauptgemeinde bei den Wahlen -er Rabbmer und der Gemeindevertretung an. Die Zahl ihrer Wahlmänner, die nach Verhältnis ihrer Steuerzahler und Mitglieder 14 betragen Wüßte, mm