Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1908-08-13 · Heft 33 (13.8.1908) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 33 (13.8.1908)
Date
1908-08-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2449298-2449332--64777-2507383
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der JtraeM. Nr. 33. Seite S 13. August 1908.__ lichen Tätigkeit, noch in unsren Plenarsitzungen Fälle zur Kenntnis gekommen, in denen das Konkurrenzverbot als Härte empfunden worden wäre. Weit über den Wert einer solchen Einzelerfahrung hiuaus geht das soeben bekannt werdende Resultat einer Umfrage, die bei den Kaufmannsgerichten ganz Deuffchlands bezüglich der Konkurrenzklausel veranstaltet wurde. Bon 114 Gerichten, die ein Gutachten abgegeben haben, sprachen sich nur 17 für ein Verbot der Konkurrenzklausel aus. Ihnen stehen 9 entgegen, die für eine Beibehaltung der jetzigen Bestimmungen eintreten, während die große Mehrzahl — 88 — nur für eine Milderung der geltenden Bestimmungen plädirt, also von einem gänzlichen Verbot absehen will.*) Bedenkt man, daß bei den Kaufmannsgerichten erfahrungsgemäß der Einfluß der Angestellten überwiegt, so ergibt sich also, daß nicht einmal diese, so weit es sich um die besonneneren Elemente handelt, einem gänzlichen Verbote das Wort reden. Damit ist gewiß der Beweis erbracht, daß es sich hier um eine kontroverse Frage handelt, die allein auf wirtschaftlichem Gebiete liegt und allein auch dort zum Austrag zu bringen ist. Um so entschiedener müssen wir dem Versuche entgegentreten, diese Frage auf den neutralen Boden unsrer 'ivl^-Vereine und des Verbandes der Sabbathfreunde hinüberzuspielen. Freuen wir uns des Umstandes, daß während ringsum Arbeitgeber und Angestellte in der erbittertsten Fehde liegen, sie in jenen Vereinen sich zu einem gemeinsamen höherem Streben einträchtig zusammenfinden und hüten wir uns, diese Eintracht um eines Phantomes willen zu vernichten. 'ii«* Ä *) Bergl. Monatsschrift des Verbandes deutscher Gewerbe- und Kaufmannsgerichte. Nr. 11 S. 290 u. f. vas firandungliick m Telscb. Frankfurt a. M., 13. August. Wir machen noch einmal auf das erschütternde Brandunglück aufmerksam, von dem das russische Städtchen Telsch mit seiner weitberühmten Talmudhochschule betroffen worden ist und bitten um reichliche Spenden. Möchte in der Zeit allgemeiner begeisterter Opferwilligkeit für ein großes nationales Kulturwerk auch jenen Unglücklichen ein Strahl werktätiger Menschenliebe sich zuwenden! Horrespondenzen und Nachrichten. Derttsrhrs Ueiih. ^erlenbneke ans Berlin. (Bon unserem Korrespondenten.) II. E. B., Berlin, 2. August. Tie ersten sechs Monate konservativ-liberaler Gemeindepolitik, für die der Ausfall der vorjährigen Repräsentantenwahlen die Richtungslinien vorgezeichnet hat, sind vorüber, und ihr Ergeb- ' nis hat die Vorhersage erfüllt, welche an dieser Stelle ausgesprochen worden ist. Der Vorstand ist seinem politischen Glaubensbekenntnis, das in dem Grundsatz „nur keine Krisen" gipfelt, auch gegenüber der neuen Parteikonstellation treugeblieben, und hat sich'wiederholentlich einem oder dem anderen „liberalen" Heißsporn zum Trotz, der diligentiam präsitieren und das System des „liberalen Vereins" in die Repräsentantenversammlung übertragen wollte, als Element der Mäßigung und des Ausgleichs betätigt. Das zeigte sich besonders in der Behandlung der Orgelangelegenheit, in der Synagoge Rykestraße. Auf die Anfrage, wann dann endlich der Vorstand dem Beschlüße der Repräsentantenversammlung auf Einführung der Orgel in die genannte Synagoge Nachkommen werde, erwiderte der Herr Vertreter des Vorstandes, daß er noch nicht in der Lage sei, diesen Zeitpunkt anzugeben. Eine Debatte, wie in früheren Jahren, schloß sich an diese Vorstandserklärung nicht an, so daß die Hoffnung begründet erscheint, daß auch für die vielgenannte und umstrittene Synagoge die „Orgelfrage endgültig gelöst" sein werde. Einmal wäre es aber doch beinahe zu einem Konflikt zwischen den Liberalen und Konservativen gekommen, nämlich gelegentlich eines Antrags auf Bewilligung einer Subvention von 1200 M. für ein anläßlich des 100. Geburtstags Abraham Geigers im Jahre 1910 herauszugebendes Gedenkbuch. Nicht als ob etwa die konservativen Herren gegen diese posthume Ehrung des Mannes, der unstreitig der bedeutendste und gefährlichste Bekämpfer des glaubenstreuen Judentums gewesen ist, etwas zu erinnern gefunden hätten; im Gegenteil, sie regten sich bedenklich darüber auf, daß der Antrag nur von fünf liberalen Kollegen unterschrieben und sie, anscheinend geflissentlich, übergangen worden seien. Eine entgegenkommende Erklärung von der Gegenseite machte diesem Bruderzwist rasch ein Ende, und nachdem noch einige, die Sachkunde der Herren trefflich illustrierende Worte gewechselt waren — unter anderem wurde eine populäre Volksausgabe Geig^erscher Schriften vorgeschlagen! — wurde der Antrag einstimmig angenommen. Es liegt mir völlig fern, hier Totenrichter spielen und an dieser Stelle die Bedeutung Abraham Geigers und die Berechtigung zu seiner Ehrung prüfen zu wollen. Lediglich die Komik der Situation, die in dieser Klage der Zurückgewiesenen liegt, und das Schlaglicht, das sie auf die Entwicklung der „konservativen" Repräsentantenfraktion fallen läßt, soll an diesem Wettlauf um die Unterschrift gewürdigt werden. Abraham Geiger war — sieht man von halachischem Wiffen ab — sicherlich der kenntnisreichste aller deutschen Reformrabbiner; die Vaudevilles der allerneuesten Berliner liberalen Wissenschaft miteingerechnet, über die vermutlich gerade er, in dessen Namen sie verzapft werden, am härtesten den Stab gebrochen hätte. Aber die Berechtigung zu ihrem Anträge auf Subventionierung des Geigergedenkbuches haben die Antragsteller zweifellos nicht aus der Stellung Geigers in der wissenschaftlichen Welt, sondern aus seiner Eigenschaft als Rabbiner der Berliner jüdischen Gemeinde hergeleitet. Wie denn auch neben Berlin von Gemeinden nur noch Frankfurt a. M. und Breslau, wo er gleichfalls amtlich tätig gewesen, für diesen Zweck herangezogen wurden. Es dürfte aber von keinem, auch nur flüchtigen Kenner dieser amtlichen Wirksamkeit Geigers bestritten werden können, daß sie sich in denkbar schärfstem Gegensatz zu dem Programme befand, auf welches die konservativen Herren Repräsentanten sich s. Zt. haben wählen lassen, daß von seinem Standpunkte aus Geiger die Tatsache der Existenz einer konservativen Fraktion im Sitzungssaale der Repräsentanten der Berliner jüdischen Gemeinde als Beweis des Fehlschlags seiner Hoffnungen und Strebungen beurteilt, und was an ihm lag, sicherlich zu tun nicht gezögert hätte, damit diese „Rückständigkeit" nicht ferner den Ruf der „Fortgeschrittenheit" der Berliner jüdischen Gemeinde beeinträchtige. Wenn trotzdem die konservativen Herren der Ehrung einer amtlichen Tätigkeit, die sie als holen, was ich g^wungen worden war aufzugebcn. Ich muß wohl sagen, daß ein ganz anderer Geist in mich gefahren war, wie lch um mich herum di? Menschen für etwas, trotz der Gefahr erschossen uno ins Gefängnis geworfen zu werden, so rabiat umher ins Land herumfahren sah. Da ging mir ein Licht auf, daß man für sein Recht, das man nun doch einmal als Mensch hat, auch sich wehren muß. Was fehlte denn all oen Leuten, dre mit Mistgabeln und Dreschflegeln aus den Dörfern, und mit Gewehren, Säbeln und Pistolen aus den Städten in dir Residenz gezogen kamen, im Vergleich mit uns Juden, die nicht einmal heiraten durften und aus ihrem eigenen Geburtsort vertrieben wurden, wenn sie nur halbwegs leben und nicht ganz verkümmern wollten? Ja, Herr Richter, ich bin gewiß kein Rebeller gewesen und bin auch heute rui guter Patridiot, aber es hat sich doch alles in mir aufgebüumt, als der Herr Mrnisterialrat zu mir sagte: „seien Sie froh, daß wir überhaupt es gestatten, daß Sie in unserem Staate leben und Ihr Bürgerrecht nicht annullieren. Wir haben auch hier Juden genug, und sogar viel zu viel." Solches und ähnliches hat man einem Menschen gesagt, der für sich eigentlich weiter gar nichts erbitten wollte, als was ja allen Menschen gleich sein und Niemand schaden könnte. Was hätte es irgendwo oder Jemandem geschadet, wenn ich die Person, die ich mir als meine zukünftige Frau gedacht hatte, nutt wirklich gsehrlicht hätte? Herr Richter ich habe nichts mehr zu sagen. Nur will' ich hier mit einem feierlichen Ew bischwören, daß ich in meinem ganzen langen Lebensalter nicht, indem ich mit Schenchen unter demselben Dache bei ihrer Schwester gewohnt habe, mich je einer Tat schuldig gemacht hätte »deren mich der Rosenwald angeklagt. Herr Richter, Sie haben mich vorhin gefragt. ob ich ein frommer Jude sei. So etwas rann nur Gott allein entscheiden. Doch kann ich zu meiner Rechtfertigung sagen, daß ich sehr streng an uiisLrem mosaischen Gesetz festhalte uno daß dieses Gesetz es als eine schwere Sünde betrachtet, wenn Leute, dr: nicht nach unserm Gesetz getraut find, etwas tun, was nur richtig getrauten Eheleuten gestattet ist. In dieser Art bin ich stets fromm gewesen und Hab? keine Sünde begangen. Ich bin unschuldig, wie dies? Person, die mit mir angellagt ist. Sie können mir das glauben, Herr Richter, und ich will es gern a.rf meinen Eid und mein Gewissen nehmen." Wie von einer schweren Last befreit, völlig erschöpft, ließ sich Awormchen auf den Sitz niederfinken. Sein Haupt sank immer tiefer herab und ein Zittern ging durch seinen Körper. Er schien von einer Ohmmacht befallen und unwillkürlich griff der Schreiber zu der auf dem Tisch stehenden Karats?, um dein schwach gewordenen Greis Wasser anzubirten. Doch schon hatte dieser feine Schwäche überwunoeu, sah aber, wie mit seinen Tränen kämpfend, zum Richtertisch. Der Friedensrichter blickte sekundenlang, in ernstes Sinnen verloren auf den Angeklagten. Bor seinen Augen hatte dieser Greis eine Tragöoie zerstörten Lebensglückes entrollt, deren Rollenträger ein ganzes Volk, in dem der Mann vor ihm hier nur ein einzelner Typus war. Hier standen zwei Menschen, deren Lebensglück ein sogenanntes Gesetz zertrümmert hatte, weil dieses mit dem Namen Geietz verdeckte Unrecht nun einmal sein Existenzrecht sich erhalten konnte, weil es gegen di: Juden gerichtet war. Alles, was sich in den christlichen Staaten gegen die Juden richtete, schien eine Ewigkeitsdauer zu be ntzen, und die Menschen, die *** diesen Staaten lebten, fanden es ganz selbstverständlich, daß jedes Unrecht gegen diese Juden als Gesetz Weiterbestand und weiterhin diese Juden um ihr natürlichstes Lebensglück betrog. Und wenn sich diese tausendmal Betrogenen und Entrechteten gegen diese, die Menschheit schändenden Bosheiten, deren jede einzeln: von levensvernichtender Kraft war, aufbäumten, dann gab es sofort wieder ein anderes Züchtigungsmittel, das mit dem Namen Gesetz belegt, ander: Entrechtungsmethoden enthielt. Die Juden sollten sich nicht vermehren, wünscht da ein kleiner Staat, dessen Fürst sich kaum um sein Volk, geschweige um das Schicksal der unter ihm lebenden Juden kümmerte. Aber dennoch bestand in seinem Namen das „Judengesetz" weiter, das allen Kindern einer Familie, außer dem Erstgeborenen, die Ehe verbot, damit man der verhaßten Juden endlich einmal ledig würde. Welcher Unterschied bestand da eigentlich noch zwischen den ägyptischen Königen, die die Judenkuaben ertränken ließen und diesen christlichen Fürsten der fortgeschrittenen Kulturstaaten des neunzehnten Jahrhunderts, die ihre jüdischen Untertanen nicht heiraten lassen wollten, um ihre Vermehrung zu verhindern? Und doch lebten diese Juden in einem auf seine Zivilisation recht eingebildeten Lande, dessen Einwohner vor noch gar nicht langer Zeit Miene gemacht hatten, ein: andere Staatsordnung einzuführen. Zln der Rechtlosigkeit der Juden hatte diese Volksbewegung nur u-enig geändert, Zeuge dessen waren ja bie beibert Menschenruinen, bie angeklagt waren, gegen die guten Sitten des Sittenstaates verstoßen zu haben, desselben Sittenstaates, der dir Sitten der Menschen hütete» aber di: einfachsten und natürlichsten Rechte, deren kein Staubgeborner sntcatm kann, mit Füßen trat und die Betrogenen noch dazu verhöhnte. Und er, der Friedensrichter, war der Vollstrecker dieser Gesetze. Er sollte heute zwei Menschen verurteilen, deren Lebensuhr bereits am Abläufen war

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.