Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1908)
- Date
- 1908-08-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 4 18. August 1906 Der J-raettt. Rr. 88. disches Ideal. Wohl aber sah man gerne “in# Dlpö3 nVvm nun, weltliche Größe im Bünde mit Thoragelehrsamkeit, erstere als schöne Vorbedingung gedacht zu umso freierer und kräftigerer Entfaltung der letzteren. Vom menschlichen Standpunkte ist demnach die Bitte um 'Jltü ebenso klug als berechtigt. Kann doch die Sorge um das Materielle die idealen Anliegen stark beeinträchtigen, ja verkümmern lassen. Welche Summe von Arbeitskraft und Berufs sreude geht — um ein Beispiel aus der Gegenwart anzuführen — beim jüdischen Lehrstand verloren im. Ringen um seine soziale Besserstellung, im Kampfe um die Hebung der materiellen Lage! Also auch nach dieser Seite hin spielt das jüdische Brot eine Rolle, und sicher nicht die nebensächlichste. Selbst auf dem stillen Orte, wo unsere Toten schlummern, gedenkt man des Brotes. Wer nach einer Pause von 30 Tagen den Friedhof betritt, spricht die Segeusformel: „Gelobt seist Du, Ewiger, unser Gott, König des Weltalls, der euch (Tote) einst gebildet mit Recht, euch speiste und ernährte mit Recht u s. f." Im Grunde genommen sind Tod und Wiederbelebung keine größere Allmachtstaten wie die tägliche Ernährung der Millionen Wesen. Daher die Nebeneinanderstellung: NON2 D'TI — D'3*» DW3 dtiö rmo. Von der Wiege bis zum Grabe begleitet uns die Güte Gottes, von der Wiege bis zum Grabe spielt im Leben des Juden das Brot eine Rolle, das „jüdische Brot." Die Konkurrenzklausel. Bon Moritz A. Loeb in Frankfurt a. M. In dem der Nr. 32 des „Israelit" beigefügter» „Volksfreund" findet sich ein die gleiche Ueberschrift wie diese Zeilen tragender Artikel, dessen Kern die an die leitenden Mitglieder der Schomre- Schabbos-Vereine und des Verbandes der Sabbathfreunde gerichtete Aufforderung bildet: dafür zu sorgen, daß die Konkurrenzklausel aus den Kreisen wahrer Jehudim verschwinde, da es unmoralisch und unjüdisch sei, einen» andern Menschen eine solche Verpftichtung aufzuerlegen. Eigner, Impuls wie eine Reihe mir zugegangener'Zuschriften veranlassen mich, diese an sich sehr wohlgemeinte Aufforderung einer kurzen Kritik zu unterziehen. Hierzu dürfte es notig sein, sich zunächst einmal die tatsächlichen Verhältnisse zu vergegenwärtigen. Unter Konkurrenzklausel versteht 'man bekanntlich eine stimmt hatte und ich nicht zum Heiraten kommen und min auch keine Kinder kriegen sollte, und ich mar von meiner eigenen Kindheit her ein so großer Kindersreund, und wie ich dann auch merkte, daß das grämte, daß es gar nicht vorwärts mit uns gehen wollte, da faßte ich mir eines Tages ein * Her; und sage zu ihr: „Scheuchen, du sichst doch, oaß wir nicht Zusammenkommen tonnen; ich darf nicht länger dein Leben und dein Glück an meines fesseln, Wmal ich einsehe, daß ich für mich selber kein Massel, was Glück heißt, habe. Ich kann's nicht länger verantworten, dich auf noch längere Zeit hinaus zu vertrösten. War doch auch mein Vater mit der Zeit immer gebrechlicher geworden und er brauchte Hilf?. So mußte ich regelmäßig auch etwas für meine Leute tun, und der Verdienst war immer etwas ungleich bei mir. Als ich so zu Schenchen sprach, da trat ein, was ich immer befürchtet hatte. Sie verstand mich falsch und meinte, ich hätte meine Augen auf die junge Witwe von dem Zwicker geworfen, die fünfhundert Taler Geld von ihrem Manne geerbt hatte und sehr heiratslustig war. Und ich kann heute noch bei meinem Sehen schwören, daß ich nie zehn Worte mit der Witwe gesprochen habe. Als sie, die Schenchen, anfing, mich jeden Tag zu quälen, da sagte ich endlich zu ihr, wir wollten uns dann wenigstens verloben; das war ihr aber auch nicht recht. Wer weiß, wie lange sie denn Braut sein müßte, und als Mädchen von mehr als vierzig Jahren sei es wahrhaftig kein Spaß, in einer kleinen Stadt Braut zu sein und vielleicht noch lange Jahr: zu bleib:n. Aber ich glaube ganz bestimmt, wenn dem Schwager, ich meine den Bruder von Scheuchen, der Schuldenturm nicht gedroht hätte, so war' es uns sicher diesmal doch gelungen. Wenigstens habe ich mir Sattels das Bürgerrecht gekauft und nun konnte das Vertragsbestimmung, die dem Angestellten eines kaufmännischen oder gewerblichen Betriebes untersagt, nach Beendigung des Vertragsverhältniffes ein gleiches Unternehmen zu errichten oder in einem solchen tätig zu sein. Unter der früheren Gesetzgebung waren derartige Bestimmungen in vollem Umfange rechtsgiltig. Seit Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches (1900) ist hierin ein Wandel eingetreten. Die Konkurrenzklausel ist nur giltig, sofern sie „nach Ort, Zeit und Gegenstand nicht die Grenzen überschreitet, durch welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Handlungsgehülfen ausgeschloffen wird." (H.G.B. § 74). Wird dem Gehilfen von seiten des Prinzipals gekündigt, oder ihm von diesem zur Kündigung Anlaß gegeben, so ist die Klausel ungiltig. Ferner ist es dem Richter anheimgegeben, die für Verletzung des Konkurrenzverbotes festgesetzte Strafe nach freiem Ermessen herabzusetzen. Für die gewerblichen Betriebe enthält 8 133 f. der G.-O. die gleiche Bestimmung wie § 74 des H.G.B. Durch diese Bestimmungen sind die Härten, die früher der Konkurrenzklausel unleugbar innewohnten, außerordentlich gemildert worden. Wenn trotzdem die Agitation für gänzliche Aufhebung der Konkurrenzklausel nicht verstummen will, so ist das nicht weiter verwunderlich. Wir haben in Deutschland eine ganze Reihe von Vereinigungen kaufmännischer und gewerblicher Angestellter, die berufen sind, die Lage ihrer Mitglieder nach Möglichkeit zu verbessern. Diese Verpflichtung wie die Konkurrenz der Verbände untereinander — man denke an den Kampf der Deutschnationalen (Antisemiten) mit dem Verein der deutschen Kaufleute (Hirsch-Duncker) — sie rufen immer wieder neue sozialpolitische Forderungen hervor. Ihrer Gewährung stehen die an und für sich ebenso berechtigten Interessen der Unternehmer entgegen. Aus dem Widerstreite dieser Meinungen muß sich dann die weitere gesetzliche Regelung ergeben. Einstweile»» liegt ja die Sache nicht so, daß die Vertreter der Angestellte»» behaupteten, die Konk»»rre»»zklausel sei in allen Fällen überflüssig und schädlich. Sie sind nur der Anschauung, die Zahl dieser berechtigten Fälle sei so gering, daß die Gesetzgebung auf sie keine Rücksicht zu nehmen brauche und ein allgemeines Verbot der Konk»»rrenzklausel aussprechen könne. Umgekehrt behaupten die Unternehmer, daß für eine große Zahl von Betrieben die Ausrechterhaltung der Konkurrenzklausel eine Lebensfrage sei) es könne event»»ell ihre weitere Milderung, niemals aber eine völlige Aufheb»»ng in Frage kommen. Welche dieser Anschauungen berechtigt ist, kann hier unerörtert bleiben; für unsreen Zweck genügt es mit dem Vorstehenden klargelegt zu haben, daß es sich bei der Konkurrenzklausel um eine wirtschaftliche Frage und nur um eine solche handelt. Damit ist ja schon erwiesen, welchen Mißgriff der Verfasser des Volksfreund-Artikels begangen hat, als er diese Frage von dem wirtschaftlichen Gebiete, dem sie allein angehört, auf das ethisch-religiöst Gebiet hinüberspielte. Seine gute. Absicht wie seinen heiligen Eifer in allen Ehren, aber damie allein lassen sich complicierte wirtschaftliche Probleme nicht lösen. Auch der Spezialfall, der dort angeführt wird, beweist nicht, was der Autor damit beweisen will. Zunächst liegt die Vermutung nahe, daß der junge Mann, der die erste ernstliche Probe auf die Festigkeit seiner religiösen Grundsätze so schlecht bestand, auch wenn keine Konkurrenzklausel existierte, bei einer anderen Gelegenheit, dem Drucke seiner Angehörigen nachgebend, zu Fall gekommen wäre. Warum versuchte er denn sein Heil nicht anderwärts? War jene Firma, wenn ein Warengeschäft für de»» Gymnasial-Abiturienten nicht in, Frage kommen konnte, die einzige in Deutschland, bei der man eine größere Organisation kennen lernen kann? Endlich kann ich die Frage nicht »»nterdrücken: war denn jener Firma, war den Angehörigen des jungen Mannes und dem Verfasser des Artikels nicht der Absatz 3 des § 74 bekannt, der da lautet: „Die Vereinbarung ist nichtig, wenn der Haudluugsgehilfe zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist."? Darnach hätte in dem vorliegenden Falle, da auch Gymnasial - Abiturienten wie gewöhnliche Sterbliche erst mit Ablauf des 21. Jahres volljährig zu werden pflegen, die Konkurrenzklausel überhaupt nicht Platz greifen können. Wie »nan sieht, ist der citierte Passus geeignet, alle aus dem Spezialfall an das Bestehen der Konkurrenzkla»» el geknüpften Folgerungen als gegenstandslos erscheinen zu lassen. Aber auch sonst dürste es schwer fallen, aus de»»» Gebiete der Erfahrungen Argumente für die gänzliche Aufhebung der Konkurrenzklausel herzuleiten. Wenn in jenem Artikel aus die heutige N2L?-Not hingewiesen wird, so muß ich entschieden bestreiten, daß diese mit der Konkurrenzklausel ettvas zu t»»n habe. Ich habe nunmehr seit über 10 Jahren die Ehre an der Spitze unsres Frankfurter rav 'nviv-Bereines zu stehen; es sind in dieser Zeit gegen 1000 Stellen zur Besetzung gekommen, ohne daß meines Wissens auch nur in einem Falle die Konkurrenzklansel Schwierigkeiten gemacht hätte. Als Mitglied des Kaufmannsgerichtes in Frankfurt a. M. sind mir weder in meiner eignen richter- Heiraten vor sich gehen. Wie hätte ich ab^ vor Gott und den Menschen dagestanden, wenn ich es zugegeben hätte, daß mein armer Schwager :v:g:n seiner Schulden in den Turm gesteckt worden wär:? Und wer hätte dann die Familie erhalten sollen? Ich will nicht weiter über diese Sache reden, aber ich mußte sie in Ordnung bringen und ich habe es aus Liebe zu Schenchen auch getan. Wenn wir jetzt des Abends mit der Rosenwalbcn zusammensaßen, so überlegten wir nur noch, sollrn wir jetzt noch einmal ans Heiraten denken oder es aufgeben? Schenchens Schwester redete uns ab; wir hätten's ja gut bei ihr und so spät zu heiraten, habe doch gar viele Nachteile. Na, ich will nichts sagen, aber ich glaube, aus ihr sprach ihr Marin, der mich durch seine Anzeige hierher gebracht hat. Dann kam das Jahr achtundvierzig und das Geschäft ruhte ganz und gar. Beinahe wäre ich auch noch als Reveller eingesteckt worden ,was mir der Bäcker Weihe eingebrockt hatte." „Ich habe nur meine Pflicht an die Freiheit erfüllt," protestierte zum Gaudium des Publikums der republikanisch gesinnte Bäcker. „Ruhe!" gebot der Gerichtsvollzieher, als der Bäcker das Wort ergreifen wollte. „Um mich keinen Unanehmlichkeiten auszusetzru, und um nicht als ein schlechter Patridiot angesehen zu werden, mußte ich mir eine Kokarde anstecken und der Weiher lernte uns rufend „Freiheit, Gleichgiltiykeit und Brüderlichkeit!" Und dann marschierten war in der Stadt unter dem Kommando vom Garibaldi, wie der Weinhändler Kertell genannt wurde. Und der Herr Weiher begegnet: mir iw der Judengass: und sagte zu mir: „Du, Awormchen, entweder kaufst du btt im ein Gewehr, oder du läßt dir von euv-m Schächter sein längstes Kvschermesfer geben. Morgen fahren wir nach Darmstadt und da muß der Großherzog uns die Konstruktion*) geben, was für euch Juden noch mehr wert ist als für uns Christen, und ich verschaffe dir den Konsens ohne einen Kreuzrr Geld. Was sollte ich tun? Ich ging nach Hause und beruhigte zuerst das Schenchen und erzählt: ibr, was mir der Weiher versproch:n hatte. Aber aus der Revolution kam nicht viel Gutes heraus, der Weiher kam für drei Monat in Untersuchung, auch noch eine Anzahl anderer Leute, ich wär: beinahe eingesteckt worden, weil ich mit nach Darmstaot ge- __ fahren bin, um die Konstruktion zu holen, die nach- ' her wieder in einen Schrank eingeschlossen worden ist. Aber ich bekam nun erst recht nicht den Heiratskonsens, weil ich. mich an der Revolution beteiligt hätte. Da bin ich eines Tages nach Darmstadt gefahren, hatte gute Empfehlungen an bie hohe Regierung mit, denn .ich wollte jetzt der Sach: meiner Braut halber ein Ende machen. Das Geld war ja endlich zusammengekommen, ich allerdings kein z.unger MMensch mehr, Ende der Fünfzig. Ich sagte der Sch:nra;en nichts von dem Zweck meiner Reise, denn si? hatte es schon ausgegeben noch einmal zu yeirat:n und meinte, wir müßten uns beide vor den Leuten schämen. Aber es war nun doch einmal so über mich gekommen; hatte mich bisher die Regierung gezwungen, ledig zu bleiben, weil ich ein Jude und ba$ §toäte Stinb jüdischer Eltern war, und hatte die andere Regierung mir das Heiraten unmöglich grmacht, weil der Jude das Bürgerrecht um so vieles teurer und schwerer erkaufen mußte wie der Christ, so kam es jetzt über mich, daß man mir mein ganzes Lröensglück gewaltsam Zerstört hatte, nur weil ich ein Jude war und ich wollte jetzt um jeden Preis wieder :in- *) Awromchen meint: die Konstitution)'