Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1908)
- Date
- 1908-08-06
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449298-2449331--64770-2507375- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
6. August 1908. läßt, ist groß genug, und der Erfolg, einen Gesuchteren Gottesdienst zu sehen, gibt der modernen Umgestaltung desselben recht. Was tut es, wenn hier und da ein schlichterehrlicher Mann gegen das religiöse Unrecht Widerspruch erhebt: das Recht gehört der Macht. Weiß man doch auch, diesen ersten Keulenschlag gegen das Gesetz in genügend Watte zu hüllen. Der reißende Reform-Wolf hüllt sich in den Schafspelz der Unschuld. Es soll ja die Frau in den Dienst des Judentums gestellt werden!! Wir haben am angegebenen Orte vom halachifchen Standpunkt, der mit dem ethischen natürlich völlig Wereinstimmt, die Verwerflichkeit der aktiven Mitwirkung des weiblichen Geschlechtes in der Synagoge darzutun versucht. Heute gilt es uns, einen anderen Resormversuch zu besprechen, den wir längst Lot geglaubt. Wir hatten uns geirrt. Unkraut vergeht halt nicht so leicht. Da werden wir denn durch eine Anfrage wieder darüber belehrt, daß die vorsündflutliche Mädchen-Konfirmation noch in manchen Häuptern als Traumideal existiert, das hie und da, trotz des Fiasko, das diese Einrichtung gemacht hat, noch nach Verwirklichung ringt. Da nun gleichzeitig auch an öffentlicher Stelle dieser Tage dieses verrostete Reformhandwerkszvug ausgegraben wurde, um darin ein Mittel zur Hebung des jüdischen Bewußtseins unserer Frauen zu empfehlen, und von dort aus eine Förderung der sittlichen Reise der jüdischen Frau erwarten zu dürfen, so möchten wir unsererseits auch zu diesem alten Thema, das eigentlich gar nicht ernst zu nehmen ist, das Wort ergreifen. Hoffentlich bleibt dann manches Wort ungesprochen und mancher geheime Gedanke ungedacht, und — manche Gemeinde von Zank und Hader um ein wenig ersprießliches Reformwerk verschont. Dann wird man hoffentlich auf die Mädchenkonfirmation sagen dürfen: „was vergangen, kehrt nicht wieder." Wir lassen daher hier die Antwort folgen, die wir einem Fragesteller erteilt haben, und die wir im voraus jedem erteilen möchten, der sich oder sonst jemanden fragen wollte, ob es gestattet ist, Konfirmation der Mädchen einzuführen. Wir antworten darauf mit einem entschiedenen „N e i n". Zunächst spricht der allgemeine Grund dagegen, daß die Konfirmation die Nachahmung eines nichtjüdischen Gebrauches darstellt und somit ein biblisches Gebot (3. B. M., 18,3) verletzt. Wir haben keine Konfirmation. Ein von jüdischer Mutter geborener Knabe tritt nach Ablauf seines 13. Lebensjahres in seine Pflichten als Jude ein, und ein von jüdischer Mutter geborenes Mädchen übernimmt alle Pflichten, die für das jüdische weibliche Geschlecht gelten, mit vollendetem 12. Lebensjahr. Ein religiöser Akt ist dazu nicht erforderlich. Wenn man den Knaben bei seinem Eintritt in das vierzehnte Jahr zur Thora aufruft, so geschieht das darum, weil das Aufrufen zur Thora eine Pflicht ist, und der Knabe dieselbe zum ersten Male erfüllen kann und soll. Ist er auch nicht zur Thora aufgerufen worden, so ist er doch „Barmizwoh", ein „Sohn der Pflicht" und zwar nicht erst von dem auf seinen 13. Geburtstag folgenden Sabbath, sondern, von diesem seinem 13. Geburtstag selbst an. Die Freude der Eltern hat an dieses Ausrufen eine Feierlichkeit geknüpft, die unwesentlich ist, und welche man z. B. in vielen Gegenden Ost-Europas nicht kennt. Da ein Mädchen nicht zur Thora aufgerufen wird, ist dessen Eintreten in seine Pflichten mit vollendetem 12. Lebensjahre, — es erhält seine Reife ein Jahr früher als der Knabe — völlig unbeachtet geblieben. Es fehlte die religiöse öffentliche Handlung, die zur Grundlage einer Feierlichkeit hätte gemacht werden können. Nun soll diese religiöse Grundlage in der Konfirmatton geschaffen werden. Daß diese Konfirmatton auf u n jüdischem Boden gewachsen ist, kann man schon daran erkennen, daß man dieselbe an eine spätere Altersgrenze verlegte, als sie das jüdische Gesetz für Der JSraelit. das weibliche Geschlecht an der Hand der Natur bestimmt. Das Mädchen zwei Jahre später konfirmieren, hieße, ihm den Irrtum beibringen, daß es erst zwei Jahre später zur Beobachtung der für das weibliche Geschlecht geltenden Gebote verpflichtet sei, als es tatsächlich der Fall ist. Cs überhaupt konfirmieren, hieße dem Wahn Vorschub leisten, als bedürfe es einer äußeren, durch Menschen zu vollziehenden Weihehandlung, um einen Menschen zum vollgülttgen Juden zu machen, hieße einem Menschen die Macht zuschreiben, einem anderen Menschen eine Eigenschaft zu verleihen auf dem Gebiete des innersten Lebens, in dem ein Jeder vor seinem eigenen Gewissen, ein Jeder ohne Mittler — nach charakteristischer jüdischer Auffassung — vor seinem Gott steht. Will man aber Konfirmatton nicht im Sinne der christlichen Religionsübung fassen, dann ist sie sinnlos. Als Religionsprüfung gehört sie in die Schule — mit der Möglichkeit des Nicht bestehens. Als Religions-Schaustellung gehört sie höchstens auf die — Bühne: in keinem Falle an die heilige Stätte der Synagoge. Schließlich aber ist eine schwere moralische Sünde mit der üblichen Konfirmatton verbunden. Am Schluffe werden die Kinder zu einem Eide veranlaßt, den das jüdische Gesetz nach zwei Seiten hin brandmarkt, als Falscheid und als Meineid. Auf die Erfüllung der Thoragebote können wir keinen Eid leisten, weil wir uns derselben, als erblicher Pflicht nicht entziehen können. Nur was uns zufällig wird, können wir beschwören, nicht was uns a n h a f t e t. Es ist ein grundloser, überflüssiger Schwur. Selbstverständliches beschwören, heißt den „göttlichen Namen umsonst anrusen." Wir nannten das eben „Falscheid". „M e i n e i d" wird dieses „Gelöbnis" bei der Konfirmation dann, wenn das gelobende Kind so erzogen ist, und so lebt, daß Erziehung, Anschauung und Lebensführung des „Konfirmanden" im G e g e nsatz zu den Vorschriften der Thora stehen, die es beschwört. Und das wird wohl immer bei Eltern der Fall sein, die ihr Kind im Gegensatz zum Geist und zum Gesetz der Thora konfirmieren lassen. Welche moralische Folgen es hat, ein Kind unter der Maske eines religiösen Aktes zu einem — auch dem konfirmierten Kinde bewußt wissentlichen — Meineid zu verleiten, braucht wohl nicht ausgeführt zu werden. Und gerade wir Juden müßten doch darauf halten, daß unser Wort wahr ist, umsomehr, als wir es beim Eide dem göttlichen Richterspruche unterstellen. Ein Zeichen dieser inneren Wahrhaftigkeit ist es aber und soll es sein, wenn wir nicht erst beteuern, oder gar beschwören, daß wir unsere Pflichten erfüllen wollen. Die Selbstverständlichkeit der Pflichterfüllung gewährleistet einzig und allein die Pflichttreue. Die Konfirmation wäre daher im jüdischen Kreise ein Erziehungsweg zur Unwahrhaftigkeit. tzeöanlre« Aber dar ttJeseit der Eefillob. Bewes Elaukim nehalech berogesch. „Ins Gotteshaus gehen wir während des Sturmes." Draußen in der nichtjüdischen Welt wütet der Sturm, Staatsgebäude wankten, Völker entstanden und vergingen, über die Rennbahn der Welt jagt die existenzwütig: Menschheit, neue Gedanken-Welten werden von prahlerischen Lippen geschaffen, um die alten zu zertrümmern und wir? — wir gehen gedankenvoll ins Gotteshaus. Drinnen im jüdischen Kreise wütet der Sturm. Am jüdischen Bolksörper saugten Vampyre aus schmerzenden Wunden edles Blut und nannten sich Friedensfürsten. In unserem Lager, im Lager Gottes, herrscht Abfall und Meuterei, unsere Gemeinden beseelt ein Geist der Parteilichkeit und Kleinlichkeit. Zerklüftet liegen sie Seite 19. Nr. 33 da, unfähig, das Große zu leisten. In unseren Famitten herrscht Zwistigkeit und Uneinigkeit, in großen Reihen der jüdischen Welt lebt noch eine unverständliche Verständnislosigkeit für die Pflichtaufgaben unseres jüdischen Bolkszicks und wir? — wir gehen gedankenvoll ins Gotteshaus. Zu allen Zeiten war dieser gedankenvolle Gang ins Gotteshaus Erfordernis für die objektive Beurtellung der auf dem Weltenplan geschehenen Vorkommnisse, wie auch für die objekttven Folgerungen, die wir aus ihnen Herzuletten hatten Und je verwirrender die tausend und abertausend Töne des Welten-OrchestettZ durcheinander klangen, und je heftiger in unserer eigenen Brust die Brandung wogte, um so zwingender war es für uns, im Gebete vor Gott die ruhige, klare Besinnung und Besonnenheit zu gewinnen Freiuch drei Momente sind es, die unbedingt notwendig sind, wenn man im Gebet vor Gott zu dem für die Betrachtung der Dinge um sich und in sich ungetrübten Buck kommen will und diese drei Momente heißen: Freudige Bereitschaft, Sammlung und Verständnis. Jawohl, fteudige Bereitschaft, Sammlung und Verständnis. „Ich habe mich gefreut über die, die zu mir sagten, laßt uns ins Gotteshaus gehend So sang einst König David, und wer konnte eS richttger beurteilen als er, der unvergänglich große Sänger, daß es für die innere Erhebung des Menschen nichts Wirksameres und Förderuderes gebe, als der ftohe und freudige Auffchwung der Seele. Und wer konnte es bester wiffen, als Schlau* mauh, sein Sohn, der unvergänglich große Philosoph, daß es für die kühle und nüchterne Beurteilung aller inneren und äußeren Vorfälle kein nützlicheres Mittel gebe, als Sammlung zum Gebete. „Hüte Dich, wenn Du gehst ins Haus Gottes, welcher zum Erhören bereit ist, nach Art der Toren zu opfern, denn sie wiffen nicht einmal, welch Böses sie begehen, vielmehr sei nicht schnell mit Deinem Mund und Dein Herz übereile sich nicht, wenn es irgend etwas vor Gott ausspricht." Und daß das Gebet Verständnis erfordert, ja voraussetzt, ist selbstverständlich. Wir müffen es wiederholen, fteudige Bereitschaft, Sammlung und Verständnis sind die unbedingten Erfordernisse unserer Tefilloh. Die Freude zuerst. Wie wenig Gelegenheit gibt eS doch, unter dem Joche des Berufes der Seck und dem Geiste das zu geben, was der Seck und dem Geiste wirklich gebührt! Da hat uns nun die weise Einrichtung unserer Väter die Gelegenheit gegeben, durch Festsetzung von Gebetzeiten uns immer wieder vor Gott einzufinden. Was wir hierdurch gewonnen haben? Unendlich viel! Wir müssen uns tagtäglich zn getrennten Zeiten mindestens dreimal Rechenschaft geben über unser Leisten und Richtleisten, über unsere Stellungnahme im Getriebe der Welt. Wir müssen mindestens dreimal aus den materiellen beruflichen Niederungen unseres Alltags emporstreben in den reinen Aether einer göttlichen Weihe. Hätten wir im reißenden Strome unserer Existenznöte diesen Rettungsball der Tefillaus nicht, würden wir aus uns allein die Kraft haben, an das Land einer jüdischen Lebensauffassung zu gelangen? Und wir sollten uns überlegen, diesen Rettungsball zu ergretftn, und wir sollten nicht ftoh und dankbar diesen Rettungsball ergreifen wollen? Wir wollten nicht wollen, daß uns das Gebet des Morgens rüste für die erwerblichen und sozialen Waffengänge des Tages, wir sollten nicht wollen, daß das Gebet uns des Mittags entwirre die Fäden unseres vielgestaltigen Lebens? Wir sollten nicht wollen, daß uns das Gebet des Abends Rechenschaft abfordere für unser Wirken und Nichtwirken am verflossenen Tage? Ja, wir selbst müßten es wollen, und was ein Großer unserer Zeit von dem Schabbos gesagt, das trifft mit gleichen! Rechtauf die Tefilloh zu,- hätten wir die Tefilloh nicht und hätten wir