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Der Israelit · 1908-08-06 · Heft 32 (6.8.1908) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 32 (6.8.1908)
Date
1908-08-06
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Seite 18. Nr. 32. Der Israelit. 5. August 1908. Die Konktirrenzklansel. Jüngst hat der Strafsenat des Kölner Oberlandesgerichtes eine Klage gegen den früheren Beamten einer Gesellschaft abgewiesen, der gegen die Konkurrenzklauset seines Vertrages gehandelt batte. Das Gericht begründete die Abweisung der . Klage damit, daß die Konkurrenzklausel, um die es sich handelte, gegen die guten Sitten verstoßen habe. Es gibt also solche Klauseln, und das Gesetz kennt solche. Es umgrenzt die Bedingungen, die die Klausel enthalten darf. Das strenge Recht löst sich nicht völlig los von der milden Moral und erkennt in den guten Sitten das Regulativ des Rechts. Vielleicht könnten wir das auf gut Deutsch mit den Worten übersetzen: 3löm rvtpyi „tue was recht und gut ist in den Augen Gottes." „Auf das uns rechtlich Zustehende müssen wir um eines höheren positiven Zweckes willen verzichten können." So urteilt das Gericht. Es bezieht die Beobachtung der guten Sitten in die Beurteilung des Tatbestandes ein. Wir Juden, die wir als oberste Norm des Gesetzes diese goldenen Worte unseres Wochenabschnittes kennen und sie zum Maßstabe unseres' Handelns machen sollten, müssen naturgemäß in noch viel weiterem Umfange die Gestaltungskraft dieses Billigkeitsprinzips anerkennen. In welchem Gegensatz zu dieser Pflicht steht aber in Wirklichkeit die Gepflogenheit im kaufmännischen Leben. Wir schweigen selbstredend von den neologen Kreisen, die in hyperantisemitischer Tendenz prinzipiell keine jungen Leute in ihre Dienste nehmen, die den Sabbath heiligen. Häufig genug haben wir diese grausame Härte mit dem auch von ihnen empfundenen Rassenhaß verglichen, durch den sie ihren Brüdern gegenüber immer noch nicht weich geworden sind. Fast müssen wir sagen, wir hätten in gewissem Sinne diesen neologen Kreisen Unrecht getan, solange wir uns über die eigenen und eigensten orthodoxen Kreise zu beklagen haben. In Nr. 4 des ersten Jahrgangs (der in Broschürenform erschien) des „Jüdischen Bolksfreundes" streiften wir im leitenden Aufsatz „Zur Jahreswende" bereits die Konkurrenzklausel. Wir müssen heute auf dieselbe in gegebener Veranlassung nochmals einge'en. Ein Gymnasial-Abiturient aus unreligiösem Hause war durch den Verkehr mit religiösen Mitschülern seit dem Besuch der Obersekunda religiös geworden und besuchte mit gutem Erfolg einen Unterricht, in welchem der überaus fleißige Schüler in drei Jahren von den ersten Anfängen des Hebräischen bis zum Studium des Talmud (Gemoroh) gefördert werden konnte. Da er sich nicht dem Universitätsstudium widmen wollte, bemühte er sich eifrig um eine Lehrstelle, in der er, wie er es aus eigenem Antrieb in der Schule schon getan, den Sabbath heiligen könnte. Freilich wollte er in ein Geschäft eintreten, das seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprach. Er konnte sich nicht entschließen, in einem Warengeschäft seine Lehre zu bestehen, er wollte eine größere Organisation kennen lernen und setzte sich daher selbst und durch Vermittlung unterstützt mit einer großen renommierten Firma in Verbindung. Das Engagement wäre perfekt geworden, schön lediglich darum, wie wir es ausdrücklich betonen, um den jungen Mann in seinem religiösen Streben zu erhalten und zu fördern, wäre nicht die — Konkurrenzklausel dazwischen getreten. Es war sogar die etwas streng gefaßte Klausel entgegenkommend auf ein Maß besonders guter Sitre gemäßigt worden. Aber dem neologen Vater schien eine dreijährige Verpflichtung einzugehen, eine zu große Zumutung, und er zwang im Verein mit der übrigen neologen Familie, die eine verlockende Laufbahn nur in der Untreue gegen das Religionsgesetz erblickte, den noch nicht achtzehnjährigen Sohn, seine „träumerischen Phantastereien" aufzugeben. Mit einem Schlage war ein bewundernswertes Ringen eines braven, fleißigen jungen Mannes vernichtet, der Thora war ein lernenbet jünger genommen, dem Lehrer eine Hoffnung geraubt und vor allem in den Augen des jungen Mannes durch die Konkurrenzklausel geschäftiger Menschen der Glaube an die göttliche Sache zerstört.-Die Firma braucht nun wenigstens seine Konkurrenz nicht zu fürchten — wer weiß, vielleicht jetzt erst recht: dann dankt sie es der Konkurrenzklausel. Ums Himmels willen! Was soll denn eigentlich die Konkurrenzklausel? Den Sohn des Konkurrenten nimmt man ja jedenfalls nicht ins Geschäft, bei ihm würde die Klausel auch nichts helfen, denn die Konkurrenz ist schon da. Findet sich für jemand eine günstige Position, sich gegen die Klausel des Vertrages selbständig zu machen oder eine Stelle bei der Konkurrenz anzunehmen, so zahlt er lieber die Strafe, als daß er auf die Ausnützung der günstigen Gelegenheit verzichtet. Ein Ehrenmann würde freilich sein Wort nicht brechen. Ein Ehrenmann ist aber auch ehrenhaft genug, keine unehrenhafte Konkurrenz zu machen. Gegen ihn ist die Konkurrenzklausel nicht nötig, gegen den anderen schützt sie nicht. Wie bringt man es denn überhaupt fertig, sich konkurrenzlos zu erhalten? Heutzutage ist das doch sicherlich nicht möglich. Im Handel bleiben die. Bezugsquellen nicht unentdeckt und im Fabrikgeschäft werden die Geheimnisse dank der wissenschaftlichen und technischen Mittel doch gelüftet Eine geniale Organisation läßt sich aber nicht ab sehen- Ein organisatorisches Talent Ist selbst findig genug und kann sich überall anders theoretischen und praktischen Einblick verschaffen. Ein unselbständiger Geist aber findet sich in einem geistreichen Apparat doch nicht zurecht. Wenn man sich gegen Konkurrenz schützen will, muß man ein Patent auf das Dasein erwerben. Solange die Existenzberechtigung aber noch nicht monopolisiert ist, - muß man sich noch den Nebenmenschen wohl oder übel gefallen lassen. In den Kreisen aber, in denen der ftzw noch einen Inhalt hat, die im Verband der Sabbathfreunde und in den rot? 'iMN-Vereinen tätige und leitende Mitglieder sind, die für ihren röttr Opfer bringen, kurz in den Kreisen wahrer O'H'irp, da gebietet die heutige N3V-Not energisch: Fort mit der Konkurrenzklausel!! Sie ist nur ein Hindernis mehr, das wir selbst dem natP in den Weg legen, eine Erschwerung mehr für den jungen Mann, eine Stelle zu finden. Wir haben freien Wettbewerb im Handel und aus allen Gebieten. Nicht nur die Konkurrenz, die der Kaufmann hat, ist groß, größer ist die Konkurrenz, die -der Handlungsgehülfe bei seinem Angebot in dem sieht, der den N3V entweiht. Die Konkurrenzklausel nutzt dem Handelsherrn nichts, sie macht aber den Angestellten häufig brotlos, weil er auf sie — als Mensch — nicht eingehen kann. Es ist unmoralisch, um wievielmehr unjüdisch, jemanden zu einer Verpflichtung zu veranlassen für Jahre der Zukunft, deren Gestaltung sich heute noch nicht übersehen läßt, Os ist unmoralisch und unjüdisch, einen jugendlichen Menschen vor eine so schwere Alternative zu stellen: Brot oder Tod. Es ist unmoralisch und unjüdisch, einem Menschen, dem Vorteil eines Einzelnen zu liebe, den religiösen Halt und der Gesamtheit den zu rauben. 3M1 TOM nwi! Trauenrecbtlertum in der religiösen Reform. In Nr. 2 des 3. Jahrganges dieser Blätter haben wir unter der Überschrift „Reformen in mittleren und kleinen Gemeinden" einen Mißstand besprochen, der immer mehr einreißt: Die Einführung eines gemischten Chores in der Synagoge kleinerer Gemeinden. Solche Reform kostet kein Geld, undjede Gemeinde kann sie sich leisten. Material schlecht und recht ist dazu überall vorhanden. Die Unwissenheit, die sich ein solches Unrecht bieten ich zum Essen fortgehen muß, daß ich auf die Butter achten muß, da ich von der im Haushalt gebrachten nicht essen darf.... und noch manches Andere." „Gewiß, das sind alles Unannehmlichkeiten, die du weißt, aber, an die allergrößte scheinst du nicht zu denken".... „An die allergrößte? Ja, was meinst du denn?" „Nun, ich meine, das liegt nahe genug. Schabbos halten und koscher essen sind doch nicht etwa Gewohnheiten wie — nun sagen wir mal — ohne Hut über die Straße laufen, sich abends gemütlich mit guten Bekannten vor die Haustür auf der Bank unterhalten, Dinge, die in der Kleinstadt schön und gut sind, die du dir in Berlin aber nicht leisten darfst, sondern unser ganzes Leben ist durchdrungen von den Geboten Gottes, und wer sie verletzt, ist nicht etwa äußerlich in Kleinigkeiten von uns unterschieden, sondern dessen Leben ist auf so entgegengesetzter Grundlage aufgebaut, daß wir nie und nimmer mit ihm harmonieren können." „Du kennst Onkel Karl nicht, Recha", antwortete Klara nach kurzem Schweigen, „er ist so zartfühlend, daß er alles vermeiden wird, was mein religiöses Gefühl verletzen wird." „Du mögest recht haben", sagte Recha ausweichend, „ich wünsche dir einen recht angenehmen Aufenthalt. * * * \ „Meine Helfe Recha! Seit mehreren Wochen bin ich nun schon in Berlin, ohne in schriftlicher Unterhaltung mit dir den Ersatz für das tägliche Plauderstündchen gesunden zu haben, das seit langen Jahren zu dem Selbstverständlichen gehörte. Ich sage „schriftliche Unterhaltung", denn im Geiste hccke ich es oft genug getan, ja, ich darf wohl fast sagen, bei;edern Schritte fragte ich dich um deine Ansicht. Ueber äußerliche Erlebnisse hier darf ich wohl hinweggehen, ich weiß ja, daß mein Mütterchen dir meine Berichte nach Hause zeigt. Du Gute suchst doch nach Möglichkeit die fehlende Aelteste zu ersetzen; ach, vielleicht sieht Mutter jetzt erst recht deutlich, wieviel sie bei ihrer Großen an ruhiger Ueberlegung und Ausdauer zu entbehren hatte. Ich will mich bessern, es ist doch merkwürdig, wie viel besser man in der Fremde sich beherrschen lernt. Dabei wird mir von allen Seiten große Liebe entgegengebracht. Onkel und Tante bieten alles auf, mir das Leben möglichst angenehm zu machen, und doch gibt man sich nicht so unbefangen. Insofern ist der Aufenthalt beim Onkel jedenfalls bildend für mich, für den Charakter. An geistiger Anregung aller Art leide ich hier auch keinen Mangel; es scheint ein recht gebildeter Kreis, dem meine Verwandten angehören, und ich fühle mich oft gar bedrückt von meiner Unwissenheit, obgleich niemand mich diese empfinden läßt. Ich habe ja Zeit genug, um meine Lücken auszufüllen, an Tante Rosa habe ich darin den besten Berater. Sie führt mich in die Museen und Kunstgalerien, unter ihrer Leitung lerne ich alte, neue und neueste Kunst sehen, ja, ich glaube sogar bald, daß die Bäume blau und die Schafe rot sind, wenigstens in Berlin. Denn wenn ich die Augen schließe und unser liebes Bänkchen am Wasser sehe, dann weiß ich doch, daß wir uns gemeinschaftlich an dem frischen Grün und dem mehr oder minder reinen Weiß der am anderen Ufer weidenden Schafe erfreuen. Ach, Liebste, dann bekomme ich auf einmal Sehnsucht nach Dir. Unter all den schrecklich gebildeten Damen, die die neuesten Romane und Essays kennen, hat wohl keine einen so geraden Menschenverstand wie meine Recha. O weh, ich muß schließen, sonst gibt es noch Tränenspuren auf dem Papier. Bald bekommt von Dir wohl auch einige Zeilen Deine Klara. (Fortsetzung folgt.)

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