Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1908)
- Date
- 1908-08-06
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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6. August 1908. Der Israelit. Nr. 32. Seite 7. durchaus nicht ideal ist, vor. Denn der neue Entwurf räumt weder dem alten anerkannten Religionsgesetz die ihm gebührende ausschlaggebende Bedeutung ein, noch gibt er dem überwiegend größeren Teile der Gemeinden, das ihnen zukommende Maß von Freiheit und Selbständigkeit, im Gegenteil, er unterwirft die kleineren und mittleren Gemeinden, zwei Drittel aller Gemeinden überhaupt der fast unbeschränkten Herrschaft der von den Oberbehörden ernannten und diesen verpflichteten lebenslänglich angestellten Beamten. Der Entwurf kargt des weiteren mit den Zugeständnissen eines wirklich bedeutungsvollen Einflufles der Religionsgenossen auf die Maßnahmen der die Oberleitung besitzenden Oberkirchenbehörde. Da warten wir lieber bessere Zeiten ab, welche sicher kommen werden und von deren Beginn gerade der neue Entwurf ein schwaches, widerwillig gegebenes Vorzeichen ist. Wir sind allerdings der Ueberzeugung, daß nicht von der Verfassung, also von der Form der Verwaltung irgend welcher öffentlichen Angelegenheiten das Gedeihen oder nur der Verfall dieser Angelegenheiten abhängt, sondern von den Menschen, welche Träger dieser Verfassung sind, also von dem Charakter und der Einsicht der Wähler, der Beamten und der leitenden Obmänner. Wir leben aber in der festen Ueberzeugung, daß im Laufe der Jahre sie alle zu der Erkenntnis kommen werden, daß es keine Kirchenverfassung für eine Israelitische Religionsgemeinschaft geben kann, in welcher nicht das altüberlieferte Israelitische Religionsgesetz für die allererste und allerhöchste Norm erklärt und als solche befolgt wird, sowohl hinsichtlich der Verwaltungspraxis als auch der Auswahl der sie handhabenden Personen. Allein darum ist der Rahmen doch nicht gleichgültig, innerhalb dessen diese Handhabung sich vollzieht, und wir haben es darum für unsre Pflicht gehalten, diejenigen Aenderungen und Ergänzungen hier niederzulegen, die sich mit dem Entwürfe noch jetzt sehr wohl anbringen lasten und die dazu beitragen werden ihn zur heilbringenden Grundlage für die Entwicklung des jüdischen Gemeindelebens in Württemberg zu gestalten. orrespondenzen und Deutsche« Deich. Frankfurt a. M. 4. Juli. Die erschütternden Nachrichten aus dem durch doppeltes Brandunglück so hart betroffenen Städtchen Telsch haben wir bereits in voriger Nummer wiedergegeben. Nach einer Zuschrift des dortigen Rabbiners spottet die in der als min Qlptt bekannten Stadt herrschende Not jeder Beschreibung. Die Redaktion des „Israelit" ist bereit, Spenden zu Gunsten der Unglücklichen anzunehmen. Frankfurt a. M., 3. August. Aus dem Bureau der „Freien Bereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" wird uns geschrieben. Durch eine Mitteilung in der jüdischen Presse war die Oeffentlichkeit Ende Mai davon achrichten. unterrichtet worden, daß seitens des Proviantamtes zu Koblenz der Bezug des' Fleisches geschachteter Tiere fortan abgclehnt werde, weil das Schächten „festgestellter Maßen eine Tierquälerei" bedinge und daher „auf Anregung der Königlischen Regierung zu Koblenz für den Bereich der Militärverwaltung verboten worden sei." Im Hinblick auf die prinzipielle Bedeutung, welche dieser Verfügung, namentlich durch ihre Begründung, innewohnt, hat sich die „Freie Vereinigung" veranlaßt gesehen,sofort durch persönliche Vorstellungen und schriftliche Eingaben bei sämtlichen beteiligten Behörden gegen diese sachlich unberechtigte und die Gewissensfreiheit beeinträchtigende Disqualifikation einer jüdisch-religiösen Einrichtung Verwahrung einzulegen. Der Herr Regierungspräsident zu Koblenz erklärte sofort mündlich und alsdann schriftlich, daß es ihm völlig fern liege, in dem ihm unterstellten Verwaltungsbezirke die Befugnisse der jüdischen Bevölkerung in Bezug auf das Schächten nach jüdischem Ritus zu beeinträchtigen oder eine Aufhebung der in dieser Beziehung geltenden Bestimmungen vorzubereiten. Nunmehr geht uns telegraphisch die erfreuliche Nachricht zu, daß die Militär-Intendantur, zu Koblenz dem von uns gestellten Anträge stattgegeben und unter Zustimmung des Regierungspräsidenten, sowie nach eingeholter Genehmigung des Kriegsministeriums die beanstandete Verfügung aufgehoben hat. — Die Nachricht wird in allen Kreisen der deutschen Judenheit mit Genugtuung ausgenommen werden. Berlin, 31. Juli. Das große Hilfskomitee, das sich auf Anregung des Hifsvereins der Deutschen Juden anläßlich der Brandkatastrophe in Haskieu (Konstantinopel) unter dem Ehrenvorsitz des Chacham Baschi Moise Halövy gebildet hatte und das aus den beisteuernden Organisationen und den angesehensten Glaubensgenossen in Konstanttnopel besteht, nimmt jetzt, nachdem die Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen und der Verteilungsplan im einzelen genau festgestellt ist, die Schlußverteilung der Gelder vor. Die Entschädigungssummen sind in rationeller Weise nach dem Grade der Bedürftigkeit abgestuft. Die Komiteemitglieder haben in aufopferender Arbeit nunmehr den ersten Teil der Aufgabe gelöst. Außer dem Chacham Baschi, der gleichzeitig der Ehrenpräsident des Lokalkomitees des Hilfsvereins der Deutschen Juden in Konstantinopel ist, gehören dem Komitee noch an: Rabbiner Dr. D. F. Markus, Direktor der Schulen des Hilfsvereins in Konstanttnopel, Behor Effendi, mvmbre äu voiweil d’etat; Jaques Bey de Leon, Präsident Meglig Amuni, Kurator der Schulen des Hilfsvereins der Deutschen Juden zu Konstantinopel) Dr. Jsaac Pascha Molho, Divisionsgeneral) I. Fernandez, Präsident der Alliance Jsraelite Universelle in Konstanttnopel) Dr. med. S. Wellisch Mödecin sanitaire en chef de l'instruction publique und Mitglied des Schulkomitees des Hilfsvereins der Deutschen Juden in Konstanttnopel etc. etc. Da die Nachwirkungen des gewaltigen Schadenfeuers, das einen ganzen Stadtteil in Asche gelegt hat, noch lange fortdauern werden, macht sich das Bedürfnis nach einer Hilfeleistung dauernder Natur stark fühlbar. Gemäß einem Vorschläge des Hilfsvereins der Deutschen Juden wird daher jetzt die Begründung einer Kreditkaffe erwogen, die mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden soll. Aus den Beiträgen, die der Hilfsverein der Deutschen Juden und die Alliance Jsraelite Universelle in Patts gewährt haben, wird voraussichtlich diese Kasse gebildet werden. Da es sich darum handelt, den Aermsten der Bevölkerung aufzuhelfen, kann eine solche Kaffe mit verhältnismäßig kleinen Mitteln großen Segen stiften. München, 4. August. Wiederholt war in der Presse von den zahlreichen Vexationen die Rede, denen deutsche Reisende jüdischer Konfession, ganz entgegen dem Geiste des deutsch - russischen Handelsvertrages, in Rußland ausgesetzt sind. Die Bezeichnung des Paßinhabers als Jnde ist von vorneherein eine Aufforderung an die russischen Behörden, mit Schikanen aller Art gegen den Reisenden vorzugehen. Eine durchgreifende Abstellung der hierdurch bedingten Mißstände herbeizuführen, ist bisher bekanntlich nicht gelungen) man muß daher mit kleinen moralischen Fortschritten zufrieden sein. Als solcher ist ein Bescheid anzusehen, den das Königlich Bayrische Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußeren einem bekannten jüdischen Großhändler in München unterm 1. August hat zugehcn lassen. Der Beschwerdeführer hatte in seiner Eingabe darauf hingewiesen, daß unsere deutschen Paßformulare keine Rubrik für die Religionsangehöttgkeit aufweisen. Es wäre daher eigentlich konsequent, wenn die deutschen Verwaltungsbehörden es ablehnten, für die russische Regierung Recherchen bezüglich der Konfession des Reisenden zu pflegen, zumal dieser Vermerk der israelitischen Konfession während der Reisen des Paßinhabers in Rußland vielfach den Ausgangspunkt und den Vorwand für Schikanen und Drangsalierungen aller. Art seitens untergeordneter russischer Polizeiorgane bilde. — Das Ministerium hat hierauf wie folgt geantwortet : „Das Königliche Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußeren hat veranlaßt, daß die Religionsangehöttgkeit des Paßinhabers in den zur Reise nach Rußland bestimmten Pässen von den bayrischen Paßbehörden nicht angegeben wird. Hiervon wird Euer Hochwohlgeboren in Erwiderung auf die Eingabe vom 23. v. M. in Kenntnis gesetzt." Es ist jedenfalls erfreulich, daß es Bayern fortan ablehnt, der russischen Regierung sozusagen Schergendienste zu tun, und die jüdische Oeffentlichkeit wird daher dem bayerischen Ministettum für die Verfügung warmen Dank wiffen. Gießen, 30. Juli. Thomas Reuther, der, wie bekannt, als antisemittscher Redatteur auf eine „sehr bewegte" Vergangenheit zurückblE, ist wieder einmal wegen Verleumdung zu einer empfindlichen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Februar d. I. brachte er in seiner hier erscheinenden antisemitischen „Hessische Wochenzeitung" einen Artikel, in dem die Tierärzte in Babenhausen, Höchst i. O. und Reichelsheim beschuldigt wurden, sie hätten in einer Gettchtsverhandlung in Sachen des Pferdehändlers Aron Mayer-Reichelsheim i. O. ein unrichtiges Sachverständigen-Gutachten abgegeben. Die Tierärzte stellten Strafantrag wegen Beleidigung. Der Staatsanwalt gab jedoch dem Antrag nicht Folge. Infolgedessen strengten die Beleidigten gegen Reuther die Privatklage vor dem Schöffengericht in Reichelsheim i. O. an. Da die Zeugenaussagen nichts Belastendes gegen die Tierärzte ergaben, erkannte das Gericht auf eine Strafe von drei Monaten Gefängnis unter Versagung mildernder Umstände. Straßburg, 25. Juli. Die diesjähttge ordentliche Generalversammlung des elsaß-loth. Rabbinerverbandes fand hier am 21. Juli statt. Nachdem der Vorsitzende den Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses erstattete, der eine lebhafte Debatte über einzelne Punkte hervorttef, wurde beschlossen alle den Religionsunterricht in den Gemeinden ohne jüdische Elementarschule betreffenden Fragen dem Ausschuß, der sich durch Heranziehung von Mitgliedern erweitern kann, zu überweisen. Darauf folgte ein Vortrag des Rabbiner Bloch-Dambach über Feuerbestattung. Es mutete sonderbar an, daß der Redner sich auf die Stellungnahme der christlichen Kirche zu dieser Frage berief, um endlich zum jüdischreligiösen Standpunkte zu gelangen und die Feuerbestattung für unzulässig zu erklären. Die an den Vortrag sich anschließende Debatte endete mit dem Beschluß, im Laufe des Winters eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, in der diese Frage rein wissenschaftlich auf Grund des jüdischen Schrifttums besprochen werden soll und für welche die Herren Rabbiner Bloch-Sulz und Auscher-Dürmenach als Referenten auser