Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1908)
- Date
- 1908-07-30
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449298-2449330--64747-2507351- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
80. Juli 1908. Nr. 81. Der JSraettt. Seite 13. nöp pht min pk Q'tt. Die Parole für unfern „Lohnkampf" ist ausgegeben, die Richtlinien sind vorgezeichnet, kehren wir zu unseren idealen Aufgaben zurück! flu$ den Gemeinde* und Sehnlichen des ehemaligen Kurfürstentums Ressen. Das am i. April d. Js. in Kraft getretene preußische Schulunterhaltungsgesetz hat in den eetzten Jahren eine größere Anzahl von Zeitungsartikeln und Broschüren veranlaßt, die fast stets in die Mahnung an die Vorsteher und Mitglieder der jüdischen Gemeinden auSklangen, jüdische Volksschulen zu erhalten bezw. zu errichten. Begründet wurde diese durchaus berechtigte Forderung mit dem einwandfreien Nachweise der Vorteile, die diese Schuleinrichtung in religiöser, erziehlicher und unterrichtlicher Beziehung bietet. Die Bedenken einer etwaigen Minderwertigkeit einer einklassigen konfessionellen Volksschule gegen die Unterrichtserfolge in einem gutgegliederten mehrklassigen Schulorganismus wurden ebenso geschickt widerlegt, wie zahlenmäßig gezeigt wurde, daß die Unterhaltung einer jüdischen Volksschule fast niemals teuerer, in vielen Fällen sogar billiger, als die einer Religionsschule ist. Neben diesen für die Erhaltung und Errichtung jüdischer Volksschulen sprechenden Motiven scheint jedoch in den eingangs erwähnten Artikeln ein Moment unbeachtet geblieben zu sein, das meines Erachtens nicht genug bewertet werden kann: Das ist die Seßhaftigkeit der Lehrerschaft, die nur da zu erwarten ist, wo die Anstellung durch den Staat erfolgt. — Die Stellung eines Religionslehrers ist gar oft eine problematische, selbst in den Staaten und Genteinden, wo das Damoklesschwert der Kündigung nicht mehr über seinem Haupte schwebt. Da bleibt es denn nicht aus, daß mancher Lehrer jedes Jahr eine andere Stelle hat, also sozusagen nicht warm wirddaß manche Gemeinden an chronischem Stellenwechsel leiden, ersieht man aus den Inseraten in den jüdischen Zeitungen. Was für Unterrichts- und Erziehungsresultate aber erzielt werden können, wenn Kinder während ihrer Schulzeit von einem halben Dutzend und vielleicht noch mehr Lehrer unterrichtet werden, die oft monatelangen Vakanzen gar nicht mitgerechnet, das weiß auch der denkende Laie zu beurteilen. Wie anders hingegen sieht es in Gemeinden aus, in denen der Lehrer jahrzehntelang wirkt, wo er Vater und Sohn, zuweilen sogar Enkel in die Wissenschaft eingeführt hat. Unsichtbar spinnen sich da zwischen Elternhaus und Schulhaus die Fäden des Vertrauens und Zutrauens, die für eine gedeihliche und befriedigende Wirksamkeit niemand weniger entbehren kann als der Lehrerda besteht dessen Tätigkeit nicht nur in der Vermittlung von Kenntnissen und in der Ausübung von übernommenen, vertraglich festgelegten Amtspflichten, sondern er ist der Ratgeber, der Freund, der Vertraute seiner Gemeinde. Wiederholt ist dieses, auf Wertschätzung gegründete Vertrauen vom greisen Vater auf den jugendlichen Sohn übertragen worden, den sich die Gemeinde oft unter Auferlegung finanzieller Opfer zu dessen Nachfolger wählte und von der Vorgesetzten Behörde erbat. Mag auch in nichtstaatlicher Anstellung etwas derartiges hin und wieder Vorkommen, so gehört es doch da sicher zu den Ausnahmen. Wie es indes mit dem Stellenwechsel bezw. der Seßhaftigkeit der Lehrer in größeren Bezirken, mit zudem überwiegend kleinen Gemeinden aussieht, läßt sich am zuverlässigsten unter Anwendung eines umfangreichen Materials nur da Nachweisen, wo die öffentliche Volksschule schon längere Zeit besteht. Unter den deutschen Staaten, in denen die staatsbürgerlichen Angelegenheiten der jüdischen Untertanen gesetzlich geregelt wurden, steht das ehemalige Kurfürsten- Heffen — der jetzige Bezirk Kassel — mit an , *) Unter Benützung eines Vortrags des Herrn Lehrer Amram-Borken. der Spitze. Nachdem bereits im Jahre 1809 unter der westfälischen Regierung im Kassel eine Volksschule für israelitische Knaben ins Leben gerufen worden war, die jedoch infolge der politischen Wirren im Jahre 1813 wieder einging, wurden „sämtliche jüdischen Glaubensgenoffen nnterm 14: Mai 1816 verpflichtet, ihre Kinder in die öffentlichen Schulen der Christen... zu schicken." In der noch heute zu Recht bestehenden Verordnung vom 30. Dezember 1823 erhielten die Juden die Erlaubnis, eigene öffentliche Schulen zu gründendoch mußten sie nebenbei die Ortsschulen mit unterhalten helfen. Im einzelnen nachzuweisen, wie und in welchem Umfange seitens der Israeliten des Kurstaates von diesem ' Entgegenkommen Gebrauch gemacht wurde, führt zu weit, hat auch kein allgemeines Jntetefse: Heute, nach 85 Jahren, können wir uns wohl kaum in die mannigfachen Schwierigkeiten und Bedenken hineinversetzen, die sich der alsbaldigen Verwirklichung dieser gesetzgeberischen Maßnahmen entgegenstellten: fehlte es doch vor allen Dingen an geeigneten Lehrern für etwa zu errichtende Stellen) da es zu jener Zeit noch keine Seminare gab. Andererseits wissen wir es vielen Gemeinden dank, daß sie — auch in späterer Zeit — ihre Religionslehrer nicht entlasten und brotlos machen wollten und deshalb lieber auf den Vorteil öffentlicher Schulen verzichteten, bis sich die Verhältnisse änderten. Dadurch, daß sich einige Religionslehrer durch Privatstudien die geforderten Kenntnisse aneigneten, konnten bereits in den ersten 5 Jahren etwa 14 öffentliche Schulen errichtet werden. Durch die im Jahre 1825 erfolgte Gründung des Lehrerseminars in Kaffel entwickelte sich das öffentliche Volksschulwesen stetig mehr, so daß mit der Zeit in fast allen hessischen Gemeinden staatlich angestellte Volksschullehrer beschäftigt waren. Zu bedauern und schwer zu verstehen ist es allerdings, daß gerade die größten Gemeinden — Kassel, Hanau, Schlüchtern, Gelnhausen — selbst heute noch nur Religionsschulen haben, deren Lehrer allerdings auch definitiv angestellt sind. Der Wegzug nach den Großstädten und die Auswanderung nach Amerika haben im Laufe der Zeit die Auflösung bezw. die Nichtwiederbesetzung von etwa 30 Stellen zur Folge gehabt: Gemeinden, in denen vor einem halben Jahrhunderte 50 und mehr israelitische Familien wohnten, sind bis auf 1 oder 2 Haushaltungen zusammengeschmolzen. Augenblicklich bestehen im Regierungsbezirk trotzdem noch 80 jüdische Volksschullehrerstellen, von denen allerdings einige wegen anhaltenden Schülermangels bei der ersten Gelegenheit eingehen werden. Von den in diesen Gemeinden angestellten Lehrern amtieren 3 länger als 40 Jahre, 15 länger als 30 und 16 länger als 20 Jahre in ein und derselben Gemeinde. (Die beiden zuletzt enannten Kategorien stehen zumeist noch im esten Mannesalter, haben fast sämtliche keine Lust zum Stellenwechsel und werden höchstwahrscheinlich bis zu ihrer Pensionierung in ihrem jetzigen Wirkungsorte verbleiben.) Neun Lebrer sind heute noch auf ihrer ersten Stelle, einmal haben 30 Lehrer, zweimal 21 Lehrer ihre Stelle gewechselt. Dieser Wechsel hat sich indes nicht nur innerhalb des hiesigen Bezirks vollzogen. Als Folge der Seßhaftigkeit der hessischen Lehrer, bei denen man ein Auswandern in andere Bezirke kaum kennt, — von einer Fahnenflucht aktiver Lehrer in das Geschäftsleben wiffen selbst die bekannten ältesten Leute nichts, — finden seit ca. 25 Jahren die Schulamtskandidaten in der Heimat keine Anstellung - „der Not gehorchend" müssen sie also gegen ihren Willen ins „Ausland" gehen, dem sie aber bei der ersten sich bietenden Gelegenheit den Rücken kehren, wenn durch Pensionierung oder Tod eines hessischen Lehrers eine Stellenverschiebung eintritt und dadurch eine kleine Stelle frei wird, um die sich kein im Hessischen bereits angestellter Lehrer bewirbt. — 4 Lehrer haben oas 50jährige Jubiläum (3 derselben in diesem Frühjahre) gefeiertder Nestor unserer Kollegen hat 53 Dienstjahre. (Schluß folgt.) ßorrespondenzen u. Nachrichten. Bad Ems, 21. Juli. Im engen und vieU gewundenen Lahntale , liegt der schon seit der Römerzeit her bekannte Badeort Ems. Demnach schon in der grauesten Vorzeit ob seiner warmen Heilquellen bekannt, ist er noch heute allsommerlich der Anziehungspunkt für viele,, die Beschwerden in den.Atmungsorganen fühlen. So vorteilhaft auch das Emser Wasser auf die Berdaüungsorgane einwirktso ist es doch besonders geeignet, die chronischen Rachen- und Kehlkopfkatarrhe zu mildern, bezw. zu heilen. Wer ist nun ob seiner vielseitigen Benützung der Stimmitttel mehr zu diesen Erkrankungen' geneigt als der israelitische Lehrer und Kantor und besonders, wenn er Volksschullehrer ist? Ist doch statistisch nachgewiesen, welch hoher Prozentsatz unter den jüdischen Lehrern vom Kehlropf- und Rachenkatarrh heimgesucht ist! — Der größte Teil dieser erkrankten Kollegen könnte hier Linderung, vielleicht auch völlige Heilung finden. Für viele ist aber der Kostenpunkt die Ursache, welche sie von einer eigentlichen Halskur in Ems abhält. Gewiß, das Leben in einem Weltbade stellt an die Kaffe des Lehrers hohe Anforderungen. Um einige Hundert Mark erleichtert würde er nach 3—4 wöchigem Aufenthalte das schöne Ems verlassen und vielleicht gar zu Hause durch Einschränkuug das wieder sparen müssen, was er für seine Gesundheit und seinen Beruf geopfert hat. Diese Zeilen wollen nun die Herren Kollegen auf den hte gen segensreich wirkenden Vereitt Majeneh hajeschuoh „Emser Heilquelle," der ein eigenes Sanatorium gleichen Namens unterhält, aufmerksam machen. Wenn der Verein auch zunächst nicht ausschließlich für Lehrer und Kultusbeamte ins Leben gerufen wurde, so will die Verwaltung dennoch in erster Linie diesen Kurgästen ihren Beistand leisten. Was bietet aber der Verein dem hier Heilung suchenden Lehrer? Zunächst stellt er sein schön gelegenes und gut eingerichtetes Heim zur Verfügung, bietet er eine kräftige bürgerliche Kost — Gourmets kämen freilich nicht auf ihre Rechnung— gewährt freie Behandlung bei gewissenhaften, tüchtigen Aerzten und sorgt endlich für Gratisbäder und -Inhalationen. Welches Entgelr leistet der Kurgast deni Verein? — Im Maximum Per Woche 21 Mk. — Aus welchem Grunde ich diese Zeilen veröffentliche? — Aus Dankesgefühl gegenüber dem Verein und aus kollegialem Sinn gegenüber allen jenen Kollegen, denen die Existenz dieses so segensreich wirkenden Vereins unbekannt ist. Darum auf zur Halskur nach Ems! — Wohl mögen für dieses Jahr diese Zeilen manchem zu spät erscheinen. Dann seien sie eine Mahnung, sich im kommenden Frühjahre rechtzeitig bei Herrn Rabbiner Dr. Weingarten anzumelden und genau die Zeit anzugeben, wann die Aufnahme gewünscht wird. Aus dem Großherzogtum Hessen. Kurz vor Schluß des hessischen' Landtags erhielt das Gesetz betr. die Fürsorgekaffe für die Beamten der Landgemeinden und weiteren Kommunalverbände seine Verabschiedung und ist nunmehr mit Rückwirkung vom 1. April d. I. in Kraft getreten. Da nach Artikel 3 auch die Beamten und Bediensteten der Religionsgemeinden und der staatlich anerkannten religiösen Verbände der Kasse freiwillig beitreten können, so bietet dieses Gesetz den jüdischen Religionslehrern die Möglichkeit einer staatlichen Pensions- und Relikten Versorgung und der Vorstand des Unabhängigen Lehrervereins hat deshalb sofort die einleitenden Schritte getan, um die Wohltaten des Gesetzes allen seinen Mitgliedern zugängig zu machen. Briefkasten. R in B. Der „Normalvertrag" ist in Nr. 45 des Jahrgang 1907 des „Israelit" abgedruckt. (Wegen Raummangels erfolgt die Fortsetzung des Artikel „Neuerscheinungen aus dem Gebiete der Schulbücherliteratur" in der nächsten Nummer.)