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Der Israelit · 1908-07-30 · Heft 31 (30.7.1908) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 31 (30.7.1908)
Date
1908-07-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6. Nr . 31. DerJLraettt. 30. Juli 1908. 2 Borsteher wählen. Ist hier vielleicht ein Kollegium von 32=6 Männern zu viel, wo es sich um so wichtige Dinge handelt, die zudem, wenn es sich um finanzielle Angelegenheiten dreht, welche zumal »in kleinen Gemeinden den Einzelnen viel einschneidender in Mitleidenschaft ziehen, als in größeren? Und selbst nach unseren Vorschlägen, welche für Gemeinden unter 31 Mitgliedern 3, für größere als 31 mindestens 5 Vorsteher verlangen, würden die Gemeindeausschüsse nicht zu groß. Für Gemeinden unter 15 Mitgliedern bedürfte es allerdings keines Gemeindeausschusies. Aber es sollte sämtlichen Gemeinden die mehr als 15Mitglieder haben ein Gemeindeausschuß zugebilligt werben. Es wäre dies ein Ersatz und zwar ein sehr guter für die viel verlangte Gemeindeversammlung. Ueberdies kommen doch bei kleinen Gemeinden dieselben Angelegenheiten vor, wie bei größeren Gemeinden. (Finanzen, Baulichkeiten, Beamtenvorschläge, Gottesdienstliche Angelegenheiten etc.) Nach dem Vorschläge des Entwurfes würden überhaupt nur 13 unter 48 Gemeinden Württembergs einen Gemeindeausschuß wählen dürfen. (Da wir gerade beim Zählen , sind, so wollen wir hinzufügen, daß nach dem Entwürfe 33 Gemeinden ein Vorsteherkollegium von nur 2 Vorstehern zu erhalten hätten, 7 Gemeinden ein solches von 4 Vorstehern, 5 Gemeinden ein solches von 6 Vorstehern, 2 Gemeinden ein solches von 8 Vorstehern und 1 Gemeinde ein solches von 10 Vorstehern. Wir legen dabei die Angaben des statistischen Jahrbuchs des D. I. G. von 1907 zu Grunde.) (Fortsetzung folgt). (Schluß). Etwa um 1870 wurde der hochberühmte Rabbiner Zewi Hirsch Orenstein in Brisk- Litthauen von den dortigen Gebildeten bei der Regierung denunziert. Er wurde infolgedeffen aitS Rußland ausgewiesen und wurde dann Rabbiner zu Lemberg. Dem auch in Deutschland allgemein bekannten Rabbiner Malbim zu Moyllew a. Dnjeper «etwa um 1878 von den dortigen Förderern ldung dasselbe, er wurde aus Rußland gejagt, weil er als Fanatiker verdächtigt wurde! Während wir diese Zeilen niederschreiben, geht uns die in Jerusalem erscheinende hebräische Zeitung „Habazaleth", Nr. 41, zu. Dieselbe enthält eine hochinteressante historische Darstellung der Lebensschicksale des weit über die Grenzen Rußlands hinaus gefeierten Meisters Rabbi Mendel aus Lubowitsch (Verfasser der NV2 .tV'W piX). Sie veröffentlicht die Denunziationen, die von Seiten der „Maskilim" gegen diesen Mann erfolgten und ihn mit dem Schicksal der beiden zuerst genannten Koryphäen des Judentums bedrohten. Diese Fälle dürften genügen, die Schrecken zu illustrieren, den diese Anwälte der Kultur und Aufklärung unter der russischen Judenheit verbreiteten, und wie sie vor keinem Mittel zurückschraken, die Ehre der Thora und ihrer Jünger herabzuwürdigen, um diese Sorte Bildung durch brutale Maßnahmen der Regierung gewaltsam zu erzwingen! So verschärfen sich die Gegensätze von Tag zu Tag. Während die Gesetzestreuen alles aufbieten, um ihre dem Gemeinwohl gewidmeten Institutionen der Kenntnis und dem Einstuß der Regierungsgewalt zu entziehen, suchen die Wohlhabenden und „Aufgeklärten" alles den Behörden in die Hände zu spielen. Dadurch ist für die ersteren die Gründung von Unterrichtsanstalten, in welchen Th orakunde und allgemeine Bildung ihre ebenbürtige Pflege finden, eine faktische Un m ö glicht eit,die keineUeb erleg un g und keine Erwägung zu beseitigen vermag. Auf solche Anstalten würde die Regiycung sofort ihre brutale Hand anlegen und sie der Aufsicht unserer „Aufgeklärten" überantworten, d. h. sie zu Grunde richten. Sie würden dann statt Pflanzstätten zur Erhaltung und Förderung des Judentums, Institutionen zu seiner Untergrabung und Vernichtung werden. So erfreulich auch die erwähnten Maßnahmen der Regierung sind, welche zu Gunsten der Juden bisher getroffen wurden, sie betrafen nur die Judenheit/ das Judentum, das einzig wahre, orthodoxe Judentum ging leer dabei aus. In Bezug auf es herrscht noch heute das alte, eingefressene Vorurteil mit seiner ganzen unheimlichen Macht. Aus der Fülle von Belegen für diese schmerzliche Tatsache sei hier nur ein einziges Beispiel angeführt, das so recht deutlich?^eigt, was Schulen zu gewärtigen haben, wenn re dem Einstuß der Regierungsgewalt preisgegeben sind. In allen. jüdischen Gemeinden hat man Talmud-Thora-Schulen für Waisen und für Kinder solcher armer Eltern gegründet, die nicht imstande sind, einen Lehrer zu bezahlen. Die Unterhaltungskosten dieser Schulen werden zum Teil aus den Erträgnissen derFleischsteuer bestritten, hauptsächlich aber aus freiwilligen Beiträgen, die wöchentlich oder monatlich eingezogen werden. Diese Anstalten bestehen schon seit Hunderten von Jahren undMaben sich als von unschätzbarem Wert für die Erhaltung und Erstarkung des Judentums innerhalb der russischen Judenheit, bewährt. Sie beruhen auf der Ueberzeugung von der Wahrheit jener Mahnung jüdischer Weisheit, die gerade die Kinder der Armen als für das Thorastudium besonders geeignet der sorgfältigen Beachtung empfiehlt. Seit 1890 hat die Regierung nun ihre Aufmerksamkeit diesen Schulen zugewendet und ihre Verwalter genötigt, sie der staatlichen Aufsicht zu unterstellen. Die Regierung maa bei diesem Verlangen keine böse Absicht, sondern lediglich der Wunsch geleitet haben, sich 'zu vergewissern, daß dort keine politischen Tendenzen gepflegt werden, die ihr für schädlich und verderblich gelten. Aber von dem Augenblick an, in dem diese Schulen die regierungsseitige Bestätigung erhielten, entwarf sie auch den Lehrplan, die Organisation und die ganze Leitung dieser Schule, in der ganzen geistlosen, mechanischen russischen Beamtengepflogenheit, ohne Kentnis und ohne Verständnis der Zwecke und Ziele, für welche allein diese Schulen gegründet wurden. Die jüdischen Gründer und Verwalter dieser Anstalten wurden zu Aufsichtsbeamten degradiert, die über die Reinhaltung der Zimmer, den richtigen Eingang der Beiträge und dergl. zu wachen hatten/ in die eigentliche Bestimmung der Lehranstalt, das Lehrpensum und alles, was ihr eigentliches Wesen ausmacht, in dieses alles hatten sie kein Wort mehr dreinzureden! So kam es, daß diese Schulen kurze Zeit, nachdem sie der staatlichen Aufsicht unterstellt waren, wahre Zwitteranstalten wurden, in welchen weder Thora noch allgemeine Bildung ihre Pflege, sondern nur „gebildete", mit dem Judentum auf gespanntem Fuße stehende Lehrer eine Pfründe fanden! Infolgedessen waren die bisherigen Leiter und Verwalter dieser Anstalten in vielen Gemeinden darauf bedacht, daß diese Anstalten ganz geschlossen wurden und an ihrer Stelle für die armen Kinder gewöhnliche Volksschulen (Chadorim) gegründet wurden, auf die sich die staatliche Bevormundung noch nicht erstreckt. In Gemeinden, wo das nicht möglich war, weil man die Denunziation durch die Lehrer und den Zorn der Beamten fürchtet, ließen sie Schulen mit einer ganz geringen Kinderzahl bestehen und überließen alle Eingänge den Beamten, während man für die große Mehrzahl der Kinder besondere Schulen gründete, in welchen das Judentum und seine Thora wie bisher ihre Pflege fanden. Auf diese Weise wurden die Gemeinden doppelt belastet/ aber es ist das gewöhnliche Verfahren und sogar eine alte ehrwürdige Mustergemeinde, wie diejenige in Wilna, muß noch heute zu solchen Behelfen ihre Zuflucht nehmen! Diese offenkundigen Tatsachen Der Sabbat als Reifer. Gar lebhaft stehen mir noch aus meiner Jugendzeit einzelne Erzählungen aus Lese- und Erbauungsbüchern im Bewußtsein, die der strengen Sabbathheiligung das Wort redeten und namentlich erweisen sollten, wie gerade aus der absoluten Sabbathruhe, der Loslösung von allem Geschäftlichen, ein geschäftlicher, pekuniärer, mitunter sogar recht blutender Ruhen sich ergab. Ich gestehe offen, daß ich schon als Kino mit einem gewissen Skeptizismus an diese Lektüre herantrat. Ich konnte den Emdruck nicht los werden, es werde mir hier etwas tendenziös Gemachtes vorgelegt, wenn ich natürlich auch damals das nicht in Worte und Begriffe zu kleiden vermochte. Auch das widerstrebte mir unbewußt oder halb bewußt, daß Hier gleichsam der materielle Vorteil eine Stütze für die Sabbathheiligung werden sollte. Erinnere ich mich doch ganz genau, an meinen Vater gelegentlich einer Erzählung, nach der über j-ßV eine Warenhausse eingetreten war, durch welche infolge Jgnorierens der am rOV eingelaufenen Aufträge ein bedeutender Gewinn erzielt wurde, die Frage gerrchtet zu haben: „Wenn nun aber ein.Preissturz gekommen wäre?" — Gewiß lassen sich auch hier Antworten finden, aber immerhin ist die Sache etwas zweischneidig: ich brauche das wohl nicht näher zu erörtern. Mer von einer anderen Seite lernte ich dieser Tage den rot? kennen, den rQtP als Retter, entsprechend dem Worte unserer Weisen: „Wer ein Gottcsgebot erfüllt, erwirbt sich dadurch einen Fürsprechrr und Verteidiger." In der Schwurgerichtssitzung zu W.x) im Juli d. Js. stand auch ein Fall von Meineid zur Verhandlung. Der Angeklagte war ein jüdischer Metzgermeister aUs S. Der Tatbestand war folgender: Ein Bankier L. aus S. war falliert, nachdem er längere Zeit hindurch in schwindelhaftester Weise durch allerlei Fälschungen, Betrug u. dergl. sich über Wasser zu halten versucht hatte. (Nebenbei gesagt, war dieser Bankier kein Jude.) Sein Spezialgebiet war das Wechselsälschen. Für seine „Kunstfertigkeit" wurde er denn auch in der gleichen Schwurgerichtssession mit H/» Jahren Gefängnis belohnt. Der jüdische Metzgermeister B. in S. hatte früher hie und da für einen mit beregtem Bankier bezüglich seiner Fälschungen im Bunde arbeitenden, nun flüchtig gegangenen Metzger Gefälligkeitsakzepte ausgestellt. Diese wurden in der Regel auch mit mehr oder weniger Schwierigkeit reguliert, da Metzger B. selbstredend die Sache genau im Auge behielt, um nicht selbst hängen zu bleiben. Da wurde eines schönen Tages eine Wechselklage gegen ihn erhoben. Er erkannte sofort, daß sein Name auf dem Wechsel gefälscht worden sei, wie er auch später auf einigen anderen sich als gefälscht herausstellte. Aus der bekannten Scheu des Privatmannes vor allem, was mit dem Gericht zusammenhängt, erklärte es sich, daß B. nur bei dem Fälscher auf Zahlung drang, ohne die Angelegenheit strafrechtlich zu verfolgen. Unterdessen erfolgte der Zusammenbruch des Bankhauuses, die Flucht des Bankiers L. ins Ausland, dessen Verhaftung und Auslieferung und schließlich die Anklage wegen betrügerischen Bankerotts rc. Aus einem hier nicht zu erörternden Rache-Motiv heraus, von dem L. sich x) Aus naheliegenden Gründen vermeide ich Namen zu nennen. Interessenten können jedoch solche auf privatem Wege von mir erfahren. leiten ließ; um B. zu denunzieren, wurde gegen Metzger B. eine Untersuchung wegen Beihilfe zum betrügerischen Bankerott eingeleitet, seitens der Staatsanwaltschaft aber selbst wieder als Imbegründet eingestellt. Da tmtrbe wieder ein Wechsel auf 1600 Mark mit dem Akzept des B. diesem präsentiert, den er als eine Fälschung erkannte und zurückwies. Es erfolgte Wechfelklage, dem B. wurde der Eid zugeschoben und er beschwor nun, daß die fragliche Unterschrift nicht von ihm herrühre. Er gab jedoch zu, daß die Schrift der seinigen täuschend ähnlich sei. Bankier L. bekundete jedoch seinerseits, daß, wenn auch der Name des B. aus manchen früheren Wechseln gefälscht worden sei, so sei doch dieser echt und rühre von B. selbst her. Er erzählte eine ganze Vorgeschichte, wie er mit seinem Komplizen in größter Verlegenheit im Kontor gestanden sei, wie sie draußen den Metzger B. hätten vorüber fahren sehen, wir sie ihn hereingerufen und zur Unterschrift beredet hätten und wie schließlich B. eigenhändig unterschrieben habe. Als Datum wurd; genau der 9. Februar 1907 angegeben, wie es auch das Akzept answies. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft gegen Metzger B. die Anklage wegen Meineids und die Sache schien für den Angeklagten recht bedenklich zu stehen. Mit begreiflicher Spannung sah man dem Ausgang der Verhandlung entgegen, denn loenn auch die Volksstimme allgemein dem unbescholtenen B. die wärmsten Sympathien entgegmbrachte, durfte für die Richter allein die rechtliche Sachlage maßgebend sein und diese mußte mit der bestimmten Aussage des Bankiers L. rechnen. Da kam die Verteidigung darauf, daß ja der 9. Februar ein Samstag gewesen sei und da es „noch Juden gibt", die am Samstag weder fahren noch schreibest/ so müsse festgestellt werden, ob Metzger B. zu diesen gehöre. So wurde der hochgeachtete, streng

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