Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1908)
- Date
- 1908-07-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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SetteRr. 3V Der Israelit 23 Jul» 1908. in religivftsgesetzlichen (theologischen) Fragen, von ausschlaggebender Bedeutung für die Gemeinden sei, und von den Kirchenvorsteher-Aemtern,«n seinem Wohnorte und im Bezirke respektiert und befolgt werden müßten. Der Rabbiner ist somit in dieser Beziehung von dem guten Wille^r der Vorsteher und im Bezirk von dem Wohlwollen-des Vorsängers und seiner Kirchenvorsteher abhängig, und muß es mit zusehen, daß seine den Willen des Religionsgesetzes bekundende Entscheidung, welche oft das Ergebnis wochenlanger angestrengter Forschung und tiefer Studien ist, einfach ignoriert wird. Hingegen ist die Entscheidung der Oberkirchenbehörde auch in diesen rein religiösen Angelegenheiten verbindlich, obgleich diese außer einem einzii' i r: theologischen Mitgliede (in weiterem Rate zwei) weiter keine religionswissenschaftlich gebildete Männer unter ihren Mitgliedern zählt. Diese 14 Herren also sollen darüber entscheiden, ob ein Ritualbad oder ein Sepher thora oder dergleichen den religionsgesetzlichen Anforderungen entspricht. Da wäre es doch viel besser und zweckentsprechender — wenn man schon nicht, wie es der Schulchan-Aruch verlangt, jedem Rabbiner in seinem Bezirke das freie Recht der Gesetzesentscheidung verleihen will, wenigstens die13Rabbinen des Landes zu einem Rabbinatskollegium zu konstituiren, dem in streitigen Fällen die oberste Entscheidung in diesen rein religionsgesetzlichen (theologischen) Fragen von der Oberkirchen-Behörde ex officio zu übergeben wäre. Auch in diesem Punkte hätte man die Lehren einer 80 jäh rigen Vergangenheit beachten sollen. Tenn von jeher haben sich Angriffe und Petitionen gerade gegen diesen Teil der oberkirchenbehördlichen Amtsvollnrachten gerichtet, gegen Vollmachten, welche der Natur und der Zusammensetzung der Behörde nicht entsprechen und die sie nur in Konflikt bringen mit dem Empfinden der Israeliten, welche von altersher gewohnt sind, in ihren Rabbinern und theologisch gebildeten Gelehrten (Maureh haurooh) die oberste und entgiltige Instanz für die Entscheidung rein religionsgesetzlicher Fragen zu sehen und anzuerkennen. Auch hier gilt wieder der Satz: Unsere Religion fußt auf Bibel und Talmud und kann auf feine andere Grundlage gestellt werden, also bleiben wir in allen Dingen auf diesem wohlbewährten Fundamente, sonst verlieren wir jeden Boden unter den Füßen. Mögen Einzelne sich davon entfernen, die Gesamtheit kann nur auf dem Boden des Religionsgesetzes stehen, für die Gesamtheit giebt es kein anderes Prinzip, ohne daß alles zusammenbricht. (Fortsetzung folgt.) Hakbntcb und Rast. Zum Wochenabschnitt. Ramses das Denkmal der Knechtschaft, das Israel mit eigenen Händen errichten mußte, war der Ausgangspunkt seiner Wanderung. In den Arboth Moab, nur durch den Jordan vom Lande der Hoffnung und Freiheit getrennt, stand nun Israel nach vier Jahrzehnten eines an a'DJ und nUVOJ/ an SBunbettt unb Versuchungen so reichen Werdeganges als Volk an der Schwelle seines selbständigen nationalen Lebens. Und nun schaut das sehnende Auge hinüber in das sonnenbeschienene Land der Zukunft, schaut aber auch zurück auf den langen zurückgelegten Weg. Wir weit war doch der Weg von RamseS bis zum Jordan, von der Knechtschaft bis zur Freiheit, von der schwülen Stlavenarmofphäre in Ramses zur frischen freien thorageläuterten Jordanluft. Und nichts ist vergehen, nichts ausgelaffen, an alles denkt das wandernde Volk zurück. Keine Erinnerung hat fich verwischt und alle Stationen und Haltestellen mit allen Erlebnissen unb Begebenheiten, die fich an fie knüpfen, find treu in seinem Gedächtnis geblieben. Es warm deren nicht gar zu viel im Verhältnis zur langen Wanberzett, Mochumtukschav. Die Reilgionsiehrer-Srage in Preußen. Selten hat eine scheinbar rein sachpädagogische Frage die Dessen tlichkeit so stark beschäftigt, wie die jetzt durch eine Verfügung tes Kultusministers erledigte Angelegenheit' der sog. ungeprüften Religionslehrer in Preußen. Durch Erlasse vom 19. März 1863 und 3. Oktober 1870 waren die Regierungen ermächtigt worden, dort, wo den Gemeinden aus finanziellen Gründen die Anstellung seminaristisch geprüfter Volksschullehrer nicht möglich ist, die Uebertragung des Religionsunterrichtes an Kantoren, Schächter und sonstige Kultusbeamte zu genehmigen. Gegen diese Verfügungen, die einfach ^ein Zugeständnis an die brutale Macht der Tatsachen darstellten, wendete sich zu Anfang 1907 eine Eingabe des Lehrervereins „Weichselgau", welche vom Kultusminister die Aufhebung dieser beiden Erlaße, also die allmähliche Beseitigung der un-, geprüften Lehrkräfte forderte. Der Minister ließ darauf unterm 11. Juli 1907 einen Rundertaß an die Regierungen ergehen, in dem unter ausdrücklicher Berufung auf j ne Lehrereingabe zu genauen Feststellungen darüber aufgefordert wurde, in wie vielen Fällen der jüdische Religionsunterricht von geprüften und ungeprüften Lehrern erteilt, und ob eine Aenderung der bestehenden Vorschriften unter den obwaltenden Verhältnissen namentlich in finanzieller Hinsicht für durchführbar erachtet werde. Nun galt es für die verschiedenen, unser öffentliches Leben regierenden Verbände zu dem damit in Fluß gekommenen Problem Stellung zu nehmen. Während der Deutsch Israelitische Gemeindebund die sogen, „ungeprüften" Religionslehrer schon seit Jahren auf den Index gesetzt hat und lieber Generationen ohne Religionsunterricht aufwachsen sieht, als einen unabgestempelten Unterricht auch nur mit hundert Mark zu subventionieren, während demgemäß auch der dem Gemeindebund nahestehende „Verband der deutschen Juden" Miene machte, die Aktion der Posen'schen Lehrer vorbehaltlos zu unter? stützen, griff der geschäftsführende Ausschuß des Allgemeinen Rabbinerverbandes mit großer Energie zu Gunsten der ungeprüften Religionslehrer ein und unterbreitete, ohne viel nach den Verbänden zu fragen, dem Kultusminister die nur zweiundvierzig. Allein schon diese geringe Zahl der einzelnen Züge ist ein Denkmal göttlicher Liebe, ein Beweis seiner väterlichen Fürsorge, die es nicht dulden, mag, daß das Kind allzu rastlos der Mühsal der Wanderschaft ausgesetzt sei. oipv bw VHDn y’H'inb bemerkt Ra scht. Die Wüste, die Wiege und Pflegestätte der höchsten und heiligsten Güter der M rnschheit, bot dem wandernden Gottesvolke Stätten der längeren Ruhe und Sammlung, damit der Körper gesund und der Geist frisch bleibe und stark, um des göttlichen Lichtes teilhaftig zu werden. Wie ander? wurde doch oft vom Volke Zug und Fortschritt, Aufbruch und Lagerung aufgefaßt. Wie oft hatte es die diesen Wanderungen zu Grunde liegende große leitende Idee, die sich bei jedem Aufbruche wie bei jeder Lagerung von neuem kundtat, um 'n "O by 'il den großen Plan Gottes verkannt unb durch Kleinmut und Vertrauensschwache zu durchkreuzen gesucht. Die Gedanken, die den großen, 'n 'O by zum Ausbruch mahnenden Führer beseelten, waren nicht immer auch die leitenden Gedanken des wandernden Volkes, darum mußte es im Gegensätze zu Moses auch oft genug das Zi<l aus dcn Augen verlieren. Durch eine vielsagende Sprachwendung wird schonend umschrieben, aber doch nichtsdestoweniger scharf und deutlich dieser Borwurf zum Ausdrücke gebracht. nWD DirD'l □myDD n*wi /n *© by OrnzDvb orrocnD m DmnSlD^/ „Moses sa.rieb ihre Aufbrüche zu ihren Weiterzügen auf Befehl Gottes nieder und dies find — dm Söhnm JSraelS — ihre Weiterzüge zu ihren Aufbrüchen." Zielbewußt brach Moses auf, um dem neuen Rasto t, den die göttliche Erztehungswaltung als geeignet fand, zuzustreben. Die mißmuttge unb vertrauenSkletne, durch Mangel und Mühsal am Geiste geschweren Bedenken, die eine Aufhebung der beiden angefochtenen Erlasse geradezu als ein Ding der Unmöglichkeit erscheinen ließen. Eine vermittelnde Stellung nahm in dieser Frage die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" ein. Sie vertrat den Standpunkt, daß es an sich zwar durchaus wünschenswert sei, den Religionsunterricht in die Hände Pädagogisch vollwertiger Kräfte zu legen, soweit sie religiös zuverlässig sind, daß es aber bei der notorischen Leistungsunfähigkeit vieler hunderter jüdischer Gemeinden und angesichts des Mailgels an qualifizierten Lehrkräften, zunächst wohl oder übel beim Alten bleiben müsse. Auch den Vorschlag, vermittelst des Resolutionsfonds einen Druck ans die Gemeinden auszuüben, konnte die Bereinigung nach Lage der Dinge nicht gutheißen. Wie jetzt bekannt wird, hat der Kultusminister auf Grund der von ihm veranstalteten amtlichell Enquete die Posencr Petition wie folgt beantwortet: De7 Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - An^e egenheitei'. U. III D. Nr. 4029/07. »ahn W. 64, 29. Juni 1908. Auf die Eingabe vom 6. Februar 1907 eröffne ich Ihnen, daß ich nach eingehmdcr Prüfung eine Aenderung der für die Erlaubnis zur Erteilung des jüdischen Religionsunterrichtes geltenden Grundsätze nicht für angebracht halte. Die Königlichen Regierungen sind aber angewiesen worden, dahin zu wirken, daß der Religionsunterricht möglichst von; eprüften Lehrkräften erteilt wird, was namentlich in leistungsfähigen Gemeinden durchführbar sein wird. lgez.) Holle. Man kann mit dieser Verfügung in allen Teilen einverstanden sein, und wir sollten meinen, daß auch die einsichtigen Elemente innerhalb der Lehrerschaft sich damit zufrieden geben könnten. Der Orthodoxie aber erwächst die gebieterische Pflicht, nun erst recht alle Kräfte anzuspannen, um für die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl gesetzestreuer junger Lehrer zu sorgen. Sonst könnten sich die traurigen Fälle häufen, in denen fromme und relativ leistungsfähige Landgemeinden nach monatelangem Ringen neologe Lehrkräfte annehmen müssen, tueil die Regierung auf Anstellung eines geprüften Lehrers drängt, und orthodoxe Bewerber — fehlen. Dom Prager Sriedhof. In der von uns bereits ausführlich erörtertet: Angelegenheit des Prager Friedhofs erhalten wir als Erwiderung auf die in der schwächte Masse schrieb ihre Weiterzüge zu ihren Aufbrüchen: es zog weiter, um nur aufzubrechen, um nur den Ort der Unzufriedenheit und des Unmutes zu fliehen, ohne Rückftcht auf bas entgegenwkckende Ziel, während Moses auf brach, um weiterzu ziehen, um einen Schritt weiter dem von Gott gesteckten Ziele näher zu kommen. So durste wohl Moses für sich und 'n '»S by mit Recht DD'UDD^ DSVIWID schreiben, die JJDÖ als Zweck des bezeichnen, während es hinsichtlich der Leitmotive des Volkes nur ein DJT'VDD ein JJDD zum Zwecke des nüID war. Zwetundvterzig Haltepunkte. Ist damit die Wanberge chichte Israels erschöpft? War Arboth Moad der letzte Rastort in seiner Wanderschaft? Nein! Wo die Thora zu zählen aufhört, setzen die anderen heiligen Bücher der Schrift ein. Und die Zählung der Wanderstationen Israels wird in den spätern Dokumenten mit bistorischer Treue fortgesetzt. Man zählte und schrieb und verzeichnete, bis man endlich entmutigt die Feder aus der müden Hand fallen ließ und sagte: D'p'DDD pH D)DDb DU. unv) )yD') Israel brach aus von Arboth Moab und zog in Palästina ein und zog nach achthundertundsünfztg Jihren nach Barel, von wo es aber schon nach s i e b e n z i g Jahren wieder nach Palä ina zurückkehrte. Und nun war es nach längerer Rast wieoer das große das mit blutroten Lettern über fernen Geschicken geschrieben stand. Rom. Die große, ja die größte Wanderschaft des Volkes, dvj# rY&) hat begonnen. Wer zählt nun noch die Stationen und Haltestellen, das und urw! Wer zählt die tränenbefeuchteten Wanderzelte und blutgetränkten Rastortewelche menschliche Feder wäre wohl imstande anzugeben, wieviel mal der Wanderer in dieser nahezu zwettausendjährtaen Weltreise gezogen und geruht, aufgevrochen und fich ge- -i-. mmmm