Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1908)
- Date
- 1908-07-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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«r. 89. ' •" ' ' ein israelitisches Zeremonialgesetz bedingt find." Es kann also eine Gemeinde für ihre Armen die Mazzaus zu Pesach, Tephilin, Tallis rc. anfchaffen. Daß für die übrigen Zweige des Armenwesens die Gemeinden nicht mehr Gelder aufwenden sollen, wie in § 7 der Kgl. Verordnung vom 37. 10. 1834, mag darin seinen Grund haben, daß ja das Armenwesen Sache der kommunalen Ortsarmenbehörde ist, in welcher die Geistlichen sämtlicher Konfessionen Sitz und Stimme haben. § 8, der von den dissentierenden Minderheiten spricht, haben wir bereits oben behandelt. Es ist aber interessant, denselben im Wortlaut kennen zu lernen: „Einer dissentierenden Minderheit in der Gemeinde kann mit Genehmigung der Oberkirchenbehörde die Abhaltung eines besonderen öffentlichen Gottesdienstes, sowie die Benutzung der Synagoge zu diesem Zweck gestattet, auch ein Beitrag zu den Kosten ihres Gotresdienstes sowie der zur Befriedigung ihrer sonstigen religiösen Bedürfnisse erforderlichen Einrichtungen aus der Gemeindekasse bewilligt werden." Ist dieser Paragraph, wie bereits dargetan, auch unzureichend vom Standpunkte der religiösen Freiheit, so darf er als kleiner Fortschritt gegenüber dem bisherigen^Regime immerhin begrüßt werden. j Es können darnach separate Kultusgememden gegründet werden,die mit ihren Kuttuseinrichtungen vollständig auf dem Boden des Religionsgesetzes stehen und alle Wohltaten des Staatsgesetzes genießen, allerdings nur, wenn es dem Kirchenvorfteheramt und den Oberkirchenbehörden so gefällt. Hier vor allem wäre der Hebel einer Verbesserung des Entwurfs im Sinne wahrer Gewissensfreiheit anzusetzen. § 9—12 handeln von der Verpflichtung der Gemeindegenossen zum Beitrag zu den Kosten der Gemeindeverwaltung und bringen durchaus Neues. Bis jetzt zahlte man vom Vermögen Steuer. Jeder in der Gemeinde lebende Jsraelite wurde von der Einschätzungs-(Erach)-Kommission nach der Höhe seines Gesamtvermögens einer Einschätzung unterworfen. Je nach Bedürfnis der Gemeinden und der Höhe des Vermögens ihrer Mitglieder wird in den verschiedenen Gemeinden ein verschiedener Satz der Steuerpsticht pro tausend Mark Vermögen festgestellt. Es laufen dabei „Unstimmigkeiten" in der Weise unter, daß z. B. die fünfzigtausend Mark einerWitwe, welche blos 37,—4 Prozent Rente ergeben, ebensoviel zu steuern haben, wie die 50,000 Mark eines tüchttgen Geschäftsmannes, der 15 Prozent aus seinem Vermögen gewinnt. Ferner, daß z. B. ein Rechtsanwalt oder Arzt, der kein Vermögen besitzt, hingegen über ein großes Berufseinkommen verfügt, nahezu steuerfrei bleibt. Nach dem Entwürfe wird diese Der JSraütt. Vermögenssteuer aufgehoben und an deren Stelle tritt die Bemessung der Kultussteuer nach den direkten Staatssteuern nach einem gewiffen Prozentsatz derselben. Da das Rückgrat der letzteren die progressive Einkommensteuer bildet, so werden a lle Personen von der Kultussteuer erfaßt, auch die ledigen jungen Leute und zwar genau nach ihren Kräften. Außer dem Vorteil,' daß das Einkommen der Gemeinde, hauptsächlich in den Städten hierdurch wächst, wird dieses System zur Folge haben, daß die jungen Leute durch diese Abgabe an ihre Zugehörigkeit zur Jsr. Religionsgemeinschaft erinnert werden und Interesse an Gemeindeangelegenheiten und sonstigen jüdischen Dingen gewinnen werden. Ferner besteht heute noch die Familiensteuer (Roscher Bajis), d. h. ein ganz geringer Satz, welchen jedes Familienhaupt, einerlei ob reich oder arm, in gleicher Höhe zu leisten hat. Dazu die sog. Hakdama, welche die Neuvermählten einmal zu leisten haben (ein Viertel Prozent). Diese beiden letzteren Steuern werden durch den Entwurf beseitigt. Dieselben beruhten aber auf altem süddeutschen jüdischen Herkommen und wurden im Bahre 1828 in das Kirchengesetz mit ausgenommen. n Zukunft also wird sich die Kuttussteuer nur noch auf die direkte Staatssteuer aufbauen. Ein weiteres Novum, das durch die Verhältnisse der Zeit notwendig geworden ist, enthält § 11. Darnach wird einem in gemischter Ehe lebenden Ehegatten die Hälfte der Umlage angefetzt, welche unter Anwendung des bestehenden Maßstabes auf die beide» Ehegatten entfallen würde. (Fortsetzung folgt.) Baron ESmunS von RofhfdiiH und Sie frantffidie Ehereform. An anderer Stelle finden unsere Leser einen kurzen, aber außergewöhnlich interessanten Bericht über die französische Rabbinerversammlung, die'in voriger Woche tagte, und die zweifellos beabsichtigt hatte, den bnannten, aus eine Aufhebung der jüdischen Ehescheidung hinauslausenden räbbinischen Reformprojekten die feierlichste Sanktion zu erteilen. Durch eine gleich bei der Trauung auszusprechende Klausel sollte der religiöse B^tand der Ehe von der Rechtfprechung der staatlichen Gerichte abhängig gemacht, und der gerichtlichen Ehescheidung eine Wirkung Anerkannt werden, die nicht einmal der rite vollzogenen religiösen Scheidung inuewohnt: die rückwirkende Annullierung des Trauaktes! Man weiß, daß dieses Reformprojett überall, wo gesetzestreue Juden wohnen, in Deutschland und England, in Rußland und Oesterreich- Ungarn einen Schrei der Entrüstung ausgelöst und zu geharnischten Protesten wie zu ergreifen-, den Mahnungen an die Adresse der französischen Rabbinen Veranlassung gegeben hatte. Mußte ja der Reformeifer der Grand-Räbbins mit Notwendigkeit zu der bisher im jüdischen Volke unerhörten Konsequenz führen, die Bevölkerung eines ganzen ^Landes vom eonnvbinm mit den dem Religionsgesetze treu gebliebenen Stammesgenossen auf dem weiten Erdenrunde auszuschlietzen, einem ganzen Lande den Makel des WH rvntOD anzuheften! Ob die Protesterklä - rungen der nichtsranzösischen Rabbinen, die Intervention zahlreicher ’Vhj aus dem Osten, in Paris besonderen Eindruck gemacht haben, wissen wir nicht; schwerer fiel schon das Eingreifen des in Frankreich hochangesehenen Ehies-Rabbi Dr. Adler ins Gewicht, mit dem sich auch die „Freie Bereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" schon in den ersten Stadien der traurigen Angelegenheit zur Herbeiführung einer taktvollen und diskreten Intervention in Verbindung gesetzt hatte. Allein es kann keinem Zweifel unterliegen, daß erst das entschiedene Austteten des Barons Edmund von Rothschild in der Rabbinerversammlung selbst die Herren dazu gebracht hat, alle jene Stimmen aus Ost und West nach Gebühr zu würdigen und etwas Wasser in den schäumenden Most ihres Reformeisers zu gießen. Die ernsten Worte, die Baron Edmund aus feinem pietätvollen Empfinden heraus und im Bewußtsein seiner Verantwortung, an die geistlichen Reformatoren gerichtet hat, sichern ihm aufs neue den warmen Dank der jüdischen Gesamtheit, deren heilige Sache er im Geiste oft bewährter Rothschildscher Familientraditionen mit Mannesmut vertreten und — hoffentlich — gerettet hat. Noch ist es unvergessen, mit welch rührender Wärme derselbe Baron Edmund von Rothschild vor Jahren den jüdischen Kolonisten Palästinas die Treue zu den religiösen Traditionen ans Herz zu reden suchte, und es entspricht ganz seiner damaligen Stellungnahme, wenn er jetzt in einem kritischen Augenblicke, vor einem Parterre, von Reformrabbinern das Gewicht seines Einflusses zu Gunsten der sturmerprobten alten jüdischen Lehre in die Wagschale geworfen hat. Wenn die antike Größe Wilhelms von Rothschild V'Xt im Kreise der und leise auftrttt, nach rechts und links sich verbeugt uns entgegen dem Bibelwort ian« Dltoni nD«n, im Interesse deS Friedens die Wahrheit mit Füßen tritt. 'okti «hd i7 n:n«i aitom □'»Tin in« nnvi tpi3 «in nro 'QV ^DDI „Meirun Bund schloß ich mit ihm — sagt der Prophet Malachi — Leben und Frieden. Ich gab eS ihm, daß er mich fürchtet und fich vor meinem Namen beugt. Außer dem Friedensbunde knüpft Gott an die Ptnchaslat weitere Verheißungen: ljn^i F nnvil abw n:ii“D nn3 mn« »und ihm und seinen chm folgenden Nachkommen sei ein Bund deS ewigen Priestertums Usw. (Sqtz 13 Kap. 25). Geistvoll wird dieser «atz von einem späteren Kommentator mit dem Hinweis auf eine Talmudstelle in Erubin p. 63 erklärt: „Ein nilD 131 'iD3 H37H d. h. ein Jünger, der fich selbständige Entscheidungen und Handlungen ohne den anwesenden Lehrer zu befragen, erlaubt, hätte mehrere Sttafen zu gewärtigen, zu dmen auch "6l «^3 ^t« und pmiD inVYUD 1D1« gehören. „Ohne Nachkommen dahin gehen" und „seines ÄmieS enthoben werden" wird derjenige, welcher durch Eigenwillen und Vorwitz die anerkannte Autorität verletzt hat. Auch PinchaS hat e fich bei oberflächlicher Betrachtung ln diesem Falle diese Sünde des 121 MB3 HD^D DTD vi schulden kommen lassen. Fand doch auch er eS nicht für nötig, über sein Eingreifen erst den in Tränen aufgelösten Moses zu befragen. Sollte nun seine Tat auch Pinchas als ein . üyne erheischendes Vergehen angerechnet werden, hätte also auch er den in obiger Talmudstelle angedrohten Sttafen entgegenzusehen? Nein. — Die Thora selber spricht im angeführten Satze den unerschrockenen Pinchvs, dem die Rot keine Zeit und keine Möglichkeit zu vielem Fragen und Nachdenken ließ, frei von Schuld und Sttafe. Er wird nicht kinderlos bahtngehen, denn mn«ijni^l1^nnvil er wird auch seines Amtes nicht entsetzt werben, denn nSiy naiDD nns „Denn ihm und seinen ihm folgenden Nachkommen werde ich den Bund des ewigen Priestertums erhalten/' lautet die ihm eröffnete Verheißung. Der PinchaS-Geist ist fruchtbar, er schafft sich seine Erben und Fottttäger, die falschen Friedensapostel aber, sie gehen ohne Kinder dahin. Mag auch ihren Taten an sich und ihrer Art die ni2D zu betätigen, nichts Tadelndes nachgesagt werden können, so fehlt Ihnen m Ermangelung deS Eifers und der Begeisterung die Kraf , ihre Ideale auf die Nachkommen zu verpflanzen. Friedensliebe und Nachgiebigkeit verfängt bei der vorwärtsdrängenden jungen Generation nicht und wird vom urteilsscharfen Kinderauge bald als d aS erkannt, waS es in oer Tat ist, als Schwachheit und Gleichst l t i g k e i t. □nM'QD n«i6 pixo r« n"n no mdd (käd onu) n^nn mins 1313 «7V mdd D'v3N m£n D:e Kinder haben dm Geist der Thora nicht in fich auf° genommm, die Tradition der Bäter nicht weitergettagen, weil es im Baterhause an dem nöttgm Eifer und der steudtgm Begeisterung fehlte, weil es die Bäter nicht verstanden, dm Ktndem daS niVQ 1313, den Segen vor Augen zu führen, den das Studium und das Befolgm der Thora für sie enthält. Ein -fri «^3 bl«, ein Dahtnschwtnden ohne geistige Nachkommenschaft ist bet einem Pinchas ausgeschlossen und darum 17 nnvil mn« ijnfri- - M v Ein trauriges, bedenkliches Symptom für daS Schwinden des Ansehens der Thora ist aber die zweite angedrohte Strafe, das m^llv PT11D* Daß die Führer des Volles oft zu dm Geführten gehören, die Richter zu dm Gorichtetm, tll'vBIV 1VW — D'BDIttM V1BV DiTöBW fl«) ist nicht zum geringsten Teile die Schuld dieser Führer selber, die auS Angst und Rücksicht der fremden Denkart steuem, nach deS Volkes Gunst buhlm und mit dm Grotzm liebäugeln. Tas Gespenst der gessttgm Abhängigkeit, daS die Tatttast lähmt und vor jeder ManneStat, vor jedem muttgm Eingreifm und Etntteten zurück chrecken läßt, ist Nicht zum geringstm Teil von dmen großgezogen wordm, die heute unter ihm am meisten zu leidm haben. Anders müßte eS kommen, anders und besser. Durch Erziehung eines jungen Geschlechtes, das die Lehre und die Lehrer zu schätzen weiß, daS das heilige Erbe zu übernehmen imstande sei und die Krone der Thora in ihre alten Rechte, Ehrm und Würden einzusetzen gewillt sei, ein Geschlecht, daS sowohl gegm Sturm, wie gegm falschen Sonnenschein gestählt und gewappnet, die große Zeit v rbereitet für den zweiten Ptnch o s, dm Prophetm Elija, (mH« HT DTO1®), dessen Aufgabe es sein w rd, die Herzm der äter und Kinder in Liebe und Frieden zu vereinigen. " •□ni3« by DM3 3*?1 DM3 by ni3« 3^ 3'VN1 Kleines Feuilleton, ver freispnicb. Von Arthnr Kah». (Fortsetzung.) Wiederum suchte Schtome Bär, diesmal etwas umständlicher, die schwierige Zeitfrage zu interpretieren, als eine heyere Fistelstimme aus dem Zuhörrerraum,