Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1908)
- Date
- 1908-07-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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9. 3*» im ' . Merx betrifft, so ist dasselbe im Wortlaut nicht bekannt geworden, und wir sind daher nicht in der Lage zu kontrollieren, ob es wirklich das ausspricht, was Herr Dr. Lewin behauptet. Ein Zweifel daran erscheint umso mehr berechtigt, als es in der Erklärung des Oberrates vom 13. Juli 1894 wörtlich heißt, dieses Gutachten „gehe ebenfalls dahin, daß der Kizzur Schulchan-Aruch als Lehrbuch in Schulen nicht geeignet sei"; nicht mehr und nicht weniger. Aber setzen wir den Fall, Herr Prof. Merx habe wirtlich den K. S. A. als „unsittlich" bezeichnet; ist es nicht unerhört, daß ein Rabbiner sich dieses Urteil eines christlichen Theologen zu eigen macht und seiüer Gemeinde gegenüber dasselbe als unumstößliche Wahrheit ausgibt? Herr Prof. Merx ist ein kenntnisreicher Mann und auch an seiner judenfreundlichen Haltung ist kein Zweifel berechtigt. Wer kann ein christlicher Theologe sich so in den Geist eines jüdisch-halachischen Schriftwerkes hineinversetzen, die Historische Entwickelung, deren Ausdruck es ist, so in sich durchleben, die feinen Nüancen in dem Gesamtbild so differenzieren, daß er zu einem genau abwägenden Urteil im Stande wäre? Braucht man wohl ernsthaft die Frage zu stellen, ob einem jüdischen Theologen die Fähigkeit zuerkaunt werden würde, in kanonischen Werken seine Autorität zu stabilisieren und über kirchliche Lehren ein maßgebendes Urteil zu fällen? Auch diese Erwägung führt dazu, die Auslassung des Oberrats als die authentischere anzusehen und das Gutachten des Herrn Prof. Merx lediglich auf den pädagogischen Wert des Buches, wofür er sicher zuständig ist, zu beschränken. So oder so; der Fall dürfte erfreulicher Weise beispiellos daftehen, daß ein Rabbiner gegen ein halachisches Werk, gegen ein Ritualbuch seiner Religion die Autorität eines christlichen Theologen ins Feld geführt hat. Bleibt das Gutachten der Religionskonferenz. Nach berühmten Mustern wird auch hier die Begründung, welche ein einziges Gutachten zu liefern für gut befand, als die allgemeingültige akzeptiert und das Verbot des K. S. A. auf diese Begründung zurückgeführt! Wir haben festgestellt, daß diese Darstellungsart mit den Tatsachen nicht übereinstimmt. Und nun entsteht eine seltsame Situation: Entweder geht jene Begründung auf Herrn Dr. Lewin zurück, dann hat er es also für richtig befunden, sein Votum gegenüber der Majorität der allerhöchsten Religionsinftanz des Landes aufrecht zu erhalten und den Laien gegenüber als. das allein richtige auszugeben. Man bedenke die Perspektiven, die dieser Geist der Auflehnung gegen eine staatliche Einrichtung für die Zukunft noch eröffnet! Oder: Herr Dr. Lewin steht jener Begründung fern. Dann begann das Verhör: Wie heißen Sie? trug der Richter. „Abraham Mühlstein," antwortete Awromchen, sich erhebend. „Wie alt?" „Crew Schwuos zu gutem werd' ich sechsundsiebzig Jahre." Im Zuhörerrauin entstand leises Lachen und Kichern, das der Richter zu überhören schien. Als Rheinländer kannte er seine Landsleute gut genug, um ihrem zur Ungebundenheit neigenden Temperament keine Respektlosigkeit gegen die Würde des Gerichts zu unterlegen. Im steten Verkehr mit den zahlreichen Juden von der Kreisstadt erriet er auch sofort, daß die ihm unverständlich gebliebene Antwort wohl nur die jüdische Zeitrechnung bedeuten könnte und deswegen srug er, ohne aufzublicken, weiter: „Wann ist das nach dem deutschen Datum, Angeklagter?" Ehe Awromchen noch antworten konnte, hatte sich Tchlome Bär, der dicht neben dem vergnügt grinsenden Sandel Blad vor der Barriere stand, stark vorgebeugt, sodaß seine Bewegung dem Richter nicht entgehen konnte. Schlome Bär, der fast allen Gerichtsverhandlungen beiwohnte und dem Richter persönlich wohl bekannt war, übernahm, als ibm derselbe zunickre, das Amt des Dolmetschers, und, stolz ans sein Wissen, erklärte er laut: „Der Tag vor unseren Pfingsten." „Welches Gewerbe betreiben Sie?" „Handelsmann, mit Erlaubnis zu sagen," antwortete Awromchen respektvoll. „Wo geboren?" „In Ruppertshofen, Amt Nastätten." „Sind Sie hiesiger Bürger?" Der JSraeltt. Dann ist es um so unverständlicher, daß er sich heute auf eine Meinungsäußerung bezieht, deren Richtigkeit er selbst vor 15 Jahren nicht anzuerkennen vermochte! Allein, alle diese kritischen Betrachtungen treten gegenüber dem Hauptpunkte völlig zurück. In keinem Stadium der traurigen Affäre ist der Versuch unternommen worden, geschweige denn, daß eine gutachtliche oder behördliche Entschließung in dem Sinne vorläge, den K. S. A. als ein für die Lektüre Erwachsener gefährliches oder ungeeignetes Buch hinzustellen. Weder das großherzogliche Ministerium, noch der Oberrat der Israeliten noch die Religionskonferenz haben ein Urteil über den Gesamtwert des Buches abgegeben — es sei denn, man ließe die fachmännische Bewertung des Verfassers durch Herrn Geheimrat Mayer als „eines kaum bekannten Gelehrten" für ein solches Urteil gelten! Uebereinstimmend ist von allen diesen Stellen das Buch lediglich als Schulbuch „in einer jüdischen Schule" für ungeeignet gefunden und die Rabbiner sind nur dahin angewiesen worden, darüber „zu wachen, daß der K. S. A. künftighin in den Schulen nicht gebraucht werde". Was gibt also Herrn Dr. Lewin das Recht sich zum Zensor über das Lehrmaterial reifer Männer, die seiner Bevormundung in keiner Weise bedürfen, aufzuwerfen und ihnen das Recht zu rauben, ihre religiöse Lektüre nach eigener freier Entschließung zu wählen? Mit welchem Recht wagt es Herr Dr. Lewin von seinem Synagogenrat durch unverblümte Drohungen ein Einschreiten zu erzwingen, für das auch nicht die Spur einer gesetzlichen Unterlage gegeben ist? Ist das gesetzestreue Judentum vogelfrei in Baden, daß man Männern, die sich eine Stunde abmüßigen, um dem minn Tio1? zu obliegen, den Stuhl vor die Türe des Gemeindehauses setzen darf? Ist es in Baden einem Rabbiner der Landessynagoge zwar verwehrt die wissenschaftliche Beilage eines Blattes zu redigieren, iu dessen Hauptteile Angriffe auf Z. Frankel und das Breslauer Seminar standen, aber einem anderen gestattet, ein Buch zu beschimpfen, dessen sittlichen Ernst und reines Empfinden Tausende und Abertausende sachverständiger Männer mit unverhohlener Achtung anerkennen? Genügt es, daß ein DJn TD^ri Herrn Geheimrat Mayer unbekannt ist, um ihm diePforten der jüdischen Häuser Badens zu verschließen? Und schließlich: Hat ein Rabbiner, der seine Pflicht in der Zeit erkennt, wirklich nichts Besseres, Wich- „Nnn Ausländer." „Gut; setzen Sie sich, Angeklagter. Urrd nun schreiten wir zur Personalaufnahme der Mitangeklagten Jungfrau Scheuchen oder Jeanette Merle." Auf einen Wink des Gerichtsdieners hatte diese sich erhoben, fuhr glättend mit den Händen Nn ihr hell gestreiftes Schürzchen, hielt es mit gespreizten Fingern am Rande fest und machte einen Knix vor dem Richter, den sie in ihrer weit zurückliegenden Jugend einmal gelernt hatte, was aber jetzt einen komischen Eindruck machte. Wieder begann das Auditorium zu tuscheln, und zu kichern, auch die Beamten verhielten sich kaum noch das Lachen. Es schien, als wollte hier der Humor schließlich die ganze Verhandlung zu einer Karnevalskomödie, die den Leuten schon in bett Köpfen zu spucken schiert, verwandeln. Scheuchen verzog den breiten, zahnlosen Mund zu einem verbindlichen Lächeln, wie es iu der Empirezeit Mode war. Der Richter blätterte schon wieder in denr Aktenstoß, und srug, ohne die Angeklagte anzublicken: „Wie heißen Sie? Schenchen Aberle, nicht wahr?" „Zu gesund sollen Sie's hören," bestätigte die „Wie alt?" „Schiwwo oßor B'tamuß, zu allem Guten vierundsiebzig." (Fortsetzung folgt.) (Die Macht des Gewissens.) In einem der größten Lokale Bostons sollte, wie die Newyorker „Times" meldet, Reverend Freuder, einer der betautesten Missionsredner, einen Bortrag halten und die Häuptlinge der Salvation Armp.. freuten sich schon aus den gewohnten großen Erfolg der Agitationsrede. Nr. §8. Sette 5 tigeres zu tun, als Männern, die einen Schiur lernen wollen, Steine in den Weg zu legen und auf die Suche nach „verbotenen" Büchern, die es überdies gar nicht einmal sind, zu gehen? Fragen über Fragen? Und die Antwort? Wir haben sie schon oben gegeben. Es ist der Haß gegen das Schnlchan Aruch-Judentum, das die Machthaber in Baden immer wieder zu den schwersten Verstößen führt, ohne daß sie aus den Folgen etwas lernten. Sei es drum. Der Gebetbuchkampf hat dem, der sehen will, deutlich gezeigt, wohin der Kompaß heute in Baden zeigt) daß der allzustraff gespannte Bogen der neologen Zerstörungssucht sich gegen den Schützen gekehrt, daß das System Mayer niedergebrochen ist und die Orthodoxie aus der Lethargie zu erwachen beginnt, in welche das Hundert Jahre-Oberratstum sie eingelullt hat. Möge der Ukas von Aeiburg dieses Werk fortführen und ergänzen! Mögen unsere Freunde, die in unangebrachter Zurückhaltung auf der Synodaltagung dem Regner goldne Brücken zum Rückzug gebaut und ihren Sieg auszunützen vergessen haben, aus der neuen Affaire lernen, daß diesem Gegner gegenüber diese Taktik völlig unangebracht war, diesem Gegner, der.nur aus eine Gelegenheit wartet, der Orthodoxie ein Bein zu stellen! Und nun noch ein Wort über Herrn Geheimrat Mayer und sein Verhalten auf der Synode vom 13. D ärz v. Js. in Sachen der K. S. A., auf das oben bereits hingewiesen wurde. Dort hat bei Gelegenheit der Abschlachtung des „Israelit" der Herr Geheimrat sich zu dieser Sache' folgendermaßen zu äußern gestattet: „Auf Einzelheiten wolle er nicht eingehen, sondern sich auf die Verlesung einger hebräischer Kapitelüberschriften, wie npvn «tu niD^n uh P'deti manu ni nntn p /V'QVti -in*öi usä beschränken". (Verordnungsblatt III. 1907, 45). Der Bericht verzeichnet hier „Heiterkeit!" Aus den Kreisen der Freunde im Badischen ist mir das betreffende Blatt — denn der Herr Geheimrat hat dieses Denkmal seines Seelenadels der Nachwelt erhalten zu müssen vermeint — mit Aeußerungen der Empörung zugegangen, die auch nur andeutungsweise wiederzugeben die Rücksicht auf das Preßgesetz verbietet. Ich kann diese Empfindung verstehen, teile sie aber nicht. Empörung setzt eine gewisse Wärme des Gefühls voraus. Dieser Kampfesart gegenüber aber ist nur eine Kälte der Empfindung angebracht, für die es an einer parlamentarischen Bezeichnung gebricht. In solchen Fällen soll man's mehr mit dem alten Fritz halten: „Niedriger hängen!" Aber wie ein Blitz aus heiterem Himmel wirkte eS auf alle Anwesenden, als Freuder nach einer ziemlich objektiven Dissertation über den Talmud, mit einem Male innehielt und folgende Sätze in die verdutzte Versammlung rief: „Ick ^gelobe es, nie mehr einen Juden von seinem Glauben abzubringen und zu verführen! Ich erkläre hiermit, daß die ganze Judenmission nichts anderes als Humbug ist und ich will diese Komödie nimmermehr mitmachen!" Sprach's und verließ den Saal. Die Versammelten waren durch diese unerwartete Wendung so überrascht, daß sie in ihrer Verlegenheit lärmend auseinandergingen. (yever vir Geistesstörungen bei den Jude«) veröffentlicht Dr. med. Max Sichel in Bechhold's „Umschau" einen kurzen Artikel, der auf ausführlichen ink „Neurologischen Centralblatte" abgedruckten Untersuchungen des Verfassers beruht. Dr. Sichel geht von der Voraussetzung aus, baß die Aufnahmen in die Frankfurter Jrrenheilanstatt ein entsprechendes Spiegelbild von der Beteiligung der Juden an den Geisteskrankheiten überhaupt darböten. Auf Grund dieser Voraussetzung kommt er zu dem Ergebnis, daß die Beteiligung der Juden nicht, wie man bisher annahm, außergewöhnlich stark sei, sondern, daß sie vielmehr dem prozentualen Anteil der Juden an der Bevölkerung entspreche. Dagegen seien bestimmte Formen der Geisteskrankheiten, namentlich das zirkuläre Irresein unter den Juden auffallend stark verbreitet, während der Alkoholismus natürlich fast gänzlich fehlt. Leider dürste den Resultaten des Verfassers keine allzuhohe Beweiskraft znzumessen sein, weil ganz zweifellos weite Kreise der jüdischen Bevölkerung ih« Zuflucht nicht in öffentlichen Jrrenbeilanstalten suchen, wobei soziale und religiöse Gründe mitsprechen.