Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1908-07-09 · Heft 28 (9.7.1908) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 28 (9.7.1908)
Date
1908-07-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2449298-2449327--64687-2507288
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sette 4. Kt. 88 Ser Israelit 9. Juli 1908 und werden, wenn man auch freilich ihren Kindern den Weg zur Mittelschule nicht mehr versperren wird, neben dem glühenden Hasse auch noch die wohlverdiente Verachtung der Nationalen zu tragen haben. Und noch Eins. Auch diejenigen, die bei der Abstimmung weder Ja noch Nein sagten, die, um nicht Farbe bekennen zu müssen, von der Sitzung fern blieben, haben durch ihr Schweigen ungemein viel gesagt. Es waren unter diesen Abstinenten viele, die das auf den Lippen schwebende Ja mit Rücksicht auf die jüdischen Wähler unterdrückten, und so der politischen Klugheit ihre antisemitische Ueberzeugung opferten, weit größer ist jedoch die Zahl derer, die aus Furcht vor den Christlichsozialen es nicht wagten, Nein zu sagen, und so den Saal räumten. Woher aber diese enorme Macht der Christlichsozialen, die die öffentliche Meinung förmlich beherrscht und die sich bei dieser Gelegenheit selbst auf den leeren Ministerbänken geltend machte? Doch gewiß nicht aus der der Partei innewohnenden sittlichen Kraft, auch nicht infolge der von ihr dem Lande und Volke gebrachten Nutzen. Sie hat ihren Machtzuwachs einzig und allein ihrem festen, kompakten Zusammenhalten und dem Organisationstalent ihrer Führer zu verdanken. „So gehet hin und tuet desgleichen," wäre man versucht, den Hunderttausenden unserer unorganisierten Brüder in Galizien zuzurufen. Organisiert euch! Schließt euch auf der Basis der altjüdischen Kultur, auf der unentwegten, von euch stets gepflegten Gesetzes¬ und Baterlandstreue eng zusammen und bildet eine Macht, einen Faktor, mit dem im politischen Leben inskünftig gerechnet werden müßte. Es ist bereits erwähnt, daß sich auch bei dieser Gelegenheit eine kleine Rücksichtnahme auf die jüdische Wählerschaft geltend machte. Diese Rücksichtnahme würde sich,. angesichts einer Organisation, wie wir ihr oft genug das Wort geredet, gewaltig steigern und in andern Fällen, die unsereü galizischen Brüdern mehr am Herzen liegen, als die Schulresolution, sogar Entscheidungskraft gewinnen. So aufgefaßt und verwertet könnte sich auch - der Fluch der oesterreichischen Bileamus leicht in einen Segen verwandeln. Die Treidelt der Wissenschaft im Lande des Oberrats. Bon Dr. Ed. Biberfeld in Berlin. II. Bevor wir nun zu unserem Thema zurückkehren, bedarf es noch einer Feststellung, welche für die Beurteilung der Lewin'schen Bannbulle von besonderem Interesse ist. In der ersten, offiheit und Beredtsamkeit Weiler keinen Abbruch. Und heute erwartete man von diesen beiden Advokaten etwas ganz besonderes; und nicht nur die fast einzig dastehende Art des Falles, sondern auch die Neugierde, wie ihn diese beiden originellen Verteidiger gestalten würden, hatte so großes Interesse erweckt und so viele Neugierige zu so früher Stunde hierher geführt. Aber auch der Gerichtsfall an sich war so eigenartig, daß er auch weniger neugierige Menschen interessieren mußte; daß er einige übertugendhaftc Menschen entrüstete, die ganze Stadt und Umgegend aber in noch höherem Maße aufs Höchste belustigte. Der Fall war folgender: Seit über fünfzig Jahren lebte in der kleinen Rheinstadt, als „alter Jung", Awromche Mühlstein, zur Zeit, als Angeklagter sechsundsiebenzig Jahre alt: und im selben Hause bei ihrer mit dem Kläger Rosenwald verheiratet gewesenen Schwester, lebte Fräulein Scheuchen Aberlc, gleichfalls angeklagt, nur zwei Jahre jünger als der Mitangeklagte, also vierundsiebzig Jahre alt. Awromche Mühlstein hatte sich bisher eines ganz ausgezeichneten Leunrundes zu erfreuen gehabt, obgleich er sonst nicht sonderlich beachtet wurde. Das kam allerdings nur daher, daß er eben ein lediger Mensch und weder reich noch sehr gelehrt, oder sonst hervorragender Art gewesen. Er war eben ein „alter Jung", ein poscheter (schlichter) Mensch, brav, gefällig, bescheiden, und von jener stillen, entsatzungsmutigen Frömgiigkeit, die vor fünfzig Jahren nicht selten bei Juden anzutreffen war. Für Awromchens Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit hätte jeder Bürger im Städtchen, Jude und Christ, bedingungslos garantiert und feine innige Frömmigkeit ließ sich gar nicht mit der Ursache der gegen ihn stattfindenden Gerichtsverhandlung erklären. Nicht einmal vor vierzig Jahren, als ziösen Auslassung lautet der Passus über die Gutachten der Konferenzrabbiner, wie oben mitgeteilt, folgendermaßen: „Die gesondert erstatteten Gutachten sprachen sich übereinstimmend dahin aus (von uns gesperrt!), daß der Kizzur Sch. A. als Schulbuch nicht geeignet erscheine, da bei einem solchen die auf die Reinheit des ehelichen Lebens bezüglichen Vorschriften zu beanstanden seien, überdies aber auch u.s.w." Es entsteht hierdurch der Eindruck, als ob die Motivierung, die der Oberrat für die Ablehnung der >K. Sch. A. als Schulbuch anzugeben für gut befunden hat, aus eineur übereinstimmenden Votum der drei in Betracht kommenden Gutachter beruhte. Ich habe aber bereits damals im Jahre 1894 auf Grund verläßlichster Informationen und, ohne Widerspruch zu finden, im „Israelit" sestgestellt, daß hier objektiv betrachtet — eine Irreführung der öffentlichen Meinung vorliegt. Die Uebereinstimmung der drei Gutachten erstreckt sich keineswegs auch auf die Begründung; vielmehr haben zwei Gutachter lediglich aus inneren, pädagogischen Gründen - worin man ihnen beipflichten kann — für Abschaffung des Buches plaidiert und nur eine einziges Gutachten, dem Herr Geheimrat Mayer aus kongenialem Empfinden den entscheidenden Wert beizumesftn für gut befand, hat die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen mögen, dem verhaßten Schulchan Aruch einen Fußtritt zu versetzen. Gerade diese Feststellung ist aber für die Beurteilung des Vorgehens des Herrn Tr. Lewin von weitester Bedeutung. Ties der aktenmäßige Verlaus der Kizzur- Schulchan-Aruch-Affaire. Außerhalb des .Kreises der Intimen und der Mitarbeiter des Herrn Geheimrats Mayer, zu denen allerdings Herr Dr. Lewin sehr stark rechnet, dürfte schwerlich die Meinung obwalten, daß der Oberrat auf sein Vorgehen stolz zu sein, Ursache und Anlaß habe. Er hat, verblendet durch die Abneigung des Reformjudentums gegen das jüdische Ritualgesetz, sich zu einer Handlung fortreißen lassen, die geeignet war und sich als geeignet erwies, Wasser auf die Mühlen der Todfeinde unserer konfessionellen und bürgerlichen Existenz zu leiten: er hat, wiederum ab irato, vor der Oejsentlichkeit eine Darstellung seines Verhaltens gegeben, die, was noch zu verderben übrig war, glücklich verdorben hat; er hat in bureaukratischer Steifleinheit gezögert und gezögert, mit einer Aufklärung hervorzutreten, bis er sich dieser Pflicht zu entziehen, nicht mehr im Stande war. Vor Allem aber hat er, der den „Liberalismus" seiner Mitglieder zu unterstreichen stets so beflissen war und ist, sich eines Vergehens schuldig gemacht, das gerade vom Standpunkt der soge- Awromchen noch ein rüstiger Mann war, hätte ihm Jemand zugeiraut, wessen er heute bezichtigt ward. Aehnlich stand es mit der Mitangeklagten alten Jungfer Schenchen, die, so lange ihre Schwester, die Frau des Klägers Rosenwald gelebt, mit dieser unter einem Dach gewohnt, während welcher Zeit auch Awromchen Mühlstein eine Mansardenstube bei Rosenwald innegehabt hatte und, als Pensionär, wie man heute sagen würde, lebte. Dieses Wohnungsverhältnis hatte, nach Jahrzehnte langem Bestand erst eine Aenderung erfahren, als Schenchens Schwester starb und der überlebende Ehemann Rosenwald nun an Awromchen Mühlstein das Ansinnen stellte, sein auf der Sparbank liegendes und für den Fall von Awromchens Ableben an Scheuchen vermachtes Vermögen, Rosenwald zu überschreiben. Awromchen weigerte sich das ganze, dreihundert Gulden betragende Vermögen, das Schenchen dereinst erben sollte, Nosenwald in die Hände zu geben. Die Folge davon waren Streitigkeiten zwischen den Dreien, die ihr Ende aber auch dann nicht erreichten, als Awromchen, nachdem Nosenwald umgezogen war, bei dein neuen Mieter sein altes Mansardenstübchen beibehielt und Schenchen in der hinteren'Kammer verblieb, in der sie den größten Teil ihres Lebens verbracht hatte. Die kleinen Räume bargen für die beiden alten ledigen Menschen ein lange Jahre währendes Traumleben von Hoffnungen und stillen, gottergebenen Entsagens, die Schrcksalsgeschichte zweier Menschen, deren Lebensglück an der Unduldsamkeit des damaligen christlichen Staatslebens zerschellt war. Uird nun sollte die ganze Lebens- und Leidensgeschichte dieser beiden alten Menschen hier unter dem Bilde einer Gerichtsverhandlung aufgcrollt werden. Die beiden Verteidiger, Jsak Selig und Adam Wolf, die noch nie einen solchen Fall in Händen gehabt nannten liberalen Weltanschauung als Todsünde zu gelten pflegt: er hat gegen ein Buch, ein Literaturwerk- und wäre es selbst, was es nicht ist, ein schlechtes — nicht mit den Waffen des Gei st es gekämpft, sondern mit der auf geistigen Kräfte a u f w a n d nicht angewiesenen, i h nt zur Verfügung stehenden Polizeigewalt das schmächtige Merkchen totgedrückt. Ob die Herren, die da mittaten, nicht Mitglieder des Goethebundes zum Kampf gegen die „Lex-Heinzemänner" sind? Aber, daß sie, als Beamte des „liberalen Musterländles" beim Verfahren des katholischen Klerus gegen die „modernistische" Litteratur nicht auf der Seite des Papstes zu finden sein werden, das darf man, ohne allzukühn zu erscheinen, vielleicht zu unterstellen sich gestatten. Und dabei dürste es keinem Zweifel unterliegeir, oaß sicherlich mit mehr Recht die römische Kirche in dem Modernismus eine Gefahr für ihren Bestand erblicken darf, als das deutsche Reich oder auch nur das Groß Herzogtum Baden in dem Kizzur Schulchan- Aruch. Aber man hätte nach allem diesem erwarten dürfen, daß die Einsicht und Selbsterkenntnis der Herren wenigstens weit genug reichen werde, um es auch ihnen wünschenswert erscheinen zu lassen, daß über den bösen Handel eine dichte Grasdecke erwuchs und in der Oeffentlichkeit davon möglichst wenig Aufhebens geschah. Die Herren vom Oberrat sind anderer Meinung gewesen. So hat der Herr Geheimrat es sich gestatten zu dürfen geglaubt, auf der Synodaltagung vom 18. März v. Js. die Gailinger Affaire an den Haaren herbei in die Debatte zu ziehen und sie in seiner geschmackvollen Art -- worüber unten noch ein Wörtchen! - vor seinen Getreuen zu traktieren. So hat auch Herr Dr. Lewin ausgerechnet den Moment für den geeignetsten gehalten, die Erinne rung an das Heldenstück von 1894 wachzurufen und der Welt den Nachweis zu liefern, daß er inzwischen — nichts vergessen hat .... Dem Laien erscheint diese Haltung der Herren unbegreiflich: dem erfahrenen Psychologen sind derartige Antriebe nicht unvertraut. Es sind die Antrnomieen derjenigen ethischen Unlustgefühle, die man gemeinhin als Gewissensbisse bezeichnet. Doch das ist eine Frage des Taktgefirhls und darüber mit den Herren zu streiten, verspüreit mir nicht den mindesten Berns. Unsere Aufgabe kann lediglich darin bestehen, an der Hano der obigen Darstellung die Anklageschrift des Herrn Dr. Lewin zu prüfen, und ihre An gaben mit der offiziellen Enunziation des Oberrats zu vergleichen. Was das Gutachten des Herrn Prof. Dr. und, von einem brennenden Ehrgeiz beseelt, der Welt wieder einmal zu zeigen, wie tüchtig sie sein konnten, hatten sich gut ans den „Fall" Mühlstein-Aberle vorbereitet. Nachdem der Friedensrichter sich die langen schwarzen Haarsträhne über seine kahle Stirn gestrichen, der Aktuar einen Stoß Akten, in denen er eine Zeit lang hernmgesucht,' ausgebreitet, und der Gerichtsdiener verkündet hatte, daß für heute nur dieser eine Fall auf dem Terminkalender stehe, rief der Gerichtsvollzieher mit lauter Stimme: „Man führe die Angeklagten herein!" Wieder entstand eine tiefe Stille; wieder öffnete sich eine kleine Türe, durch die die beiden Angeklagten den Gerichtssaal betraten. Der Friedensrichter, der mit zerstreuten Blicken in den Akten geblättert hatte, sah nun einen Augenblick aus, dann wieder in seine Akten. Ein flüchtiges humorvolles Lächeln huschte über sein blühendes, fröhlichen Lebenswillen verratendes Gesicht, während der Aktuar, um sein stilles Lachen zu verbergen, mit der flachen Hand erst über sein schmales Gesicht und dann über sein strohblondes, bereits sehr dünnes, stark pomadisiertes Haar strich. Der Angeklagte Awromchen Mühlstein, ein hagerer,, etwas gebückt gehender Mann, blieb hilflos umherblickend unschlüssig stehen. Und hinter ihm stand ein kleines, verhutzeltes Weibchen, mit rotgeränderten Augen, die weißen Haarsträhnen fest an das kleine Köpfchen gekämmt, und mit einem weißen Tüchlein sich verlegen über das von tausend Falten durchfurchte Gesicht fahrend. Schenchen stand heute zum erftenmale vor einem Richter und die Furcht schien sie nock kleiner zu machen, als sie wirklich war. Der Gerrchtsdiener winkte ihnen, sich auf die Bank niederzufetzen. .

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.