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Der Israelit · 1908-07-02 · Heft 27 (2.7.1908) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 27 (2.7.1908)
Date
1908-07-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Sette 9. Rr. 27 Der JSraelit 2. Juli 1908. daß in der jüdischen Geheimlehre „die auf die Reinheit des ehelichen Lebens bezüglichen Vorschriften zu beanstanden seien", daß in derselben „den Sternanbetern gegenüber ein minderhumanes Verhalten zugelassen werde", und mehr hatte auch er gar nicht verlangt, als daß die diese Lehre enthaltenden Bücher verboten und indiziert werden sollten. Unsere Leser mögen nach dem hier folgenden Wortlaut jener Erklärung selbst ihr Urteil bilden : „Der aus der „Badischen Landpost" in verschiedene Blätter überbegangenen Mitteilung von dem Verbot eines israelittfcheir Lehrbuchs liegen folgende Tatsachen zu Grunde. Im vorigen Jahre errichtete ein früher in Hessen tätig gewesener israelitischer Lehrer in den: Orte Gailingen eine — nicht konfessionelle — Handelsschule, nachdem die nach den Bestimmungen des Elementarunterrichtsgcsetzes über Errichtung von Privatlehranstalten erforderlichen Nachweise den Staatsbehörden geliefert und von diesen als.genügend anerkannt worden waren. In dem von der Großh. Oberschulbehörde nicht beanstandeten Lehrplan der Anstalt sind auch die Gegenstände des israelitischen Religionsunterrichts einzeln aufgeführt, darunter „Kizzur Schulchan-Aruch: IV. Klasse, Pflichten gegen Eltern, Lehrer, Vorgesetzte, Greise und Priester; Verhalten in der Synagoge und im Lehrhaus. III. Klasse: Die Gebete; Vorschriften über Ceremonialgesetze. II. Klasse: Sabbath, Fest- und Fasttage. I. Klasse: Vorschriften für Trauernde". Nachchem von dieser Tatsache durch die landständischen Verhandlungen über die deutschsoziale Petition um staatliche Prüfung der isca:Utischen Religionslehrbücher auch der Großh. Oberrat der Israeliten Kenntnis erhalten halte, veranlaßte er die drei theologischen Mitglieder seiner Religionskonferenz, das fragliche Lehrbuch, welches zu den für den israelitischen Religionsunterricht an den Schulen des Landes zugelassenen nicht gehört, einer Prüfung zu unterziehen. Die gesondert erstatteten Gutachten sprachen sich übereinstimmend dahin aus, daß der Kizzur Schulchan Aruch als Schulbuch nicht geeignet erscheine, da bei ejnem solchen die aus die Reinheit des ehelichen Lebens u. a. bezüglichen Vorschriften $u beanstanden seien, überdies aber auch diejenigen Stellen, welche den götzendienerischen Heiden („Sternanbeientt') gegenüber ein nrinder humanes Verhalten zulassen, -als "veraltet und der heutigen geläuterten Auffassung des Judentums widersprechend bezeichnet werden müßten. Allerdings dürste unterstellt werden, daß die betreffenden dlbschnitte beim Unterricht nicht durchgenommen und, weil das Buch in unvokalinertem, auch sprachlich schwierigem Hebräisch verfaßt ist, ohne Beihilfe des Lehrers nicht von den Schülern verstanden würden; gleichviel aber empfehle sich Entfernung des Buches aus der Schule. Von demiErgebnis der vorgenommenen Prüfung setzte der Oberrat den Vorstand der Handelsschule in Gailingen mit der Aufforderung in Kenntnis, das beanstandete Lehrbuch sofort außer Gebrauch zu setzen, widrigenfalls Mitteilungen an die staatlichen Aufsichtsbehörden zum Zweck der Ergreifung gesetzlicher Zwangsmaßregeln erfolgen werde. Letztere waren jedoch nicht erforderlich, da der Vorstand der Aufforderung alsbald nachkam. Inzwischen hatte auch das Großh. Minsterium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts, wie von deni Vertreter desselben in der 33. Sitzung der zweiten Kammer in Aussicht gestellt worden war, ein Gutachten über den Kizzur Schulchan-Aruch erhoben, welches ebenfalls dahin gehl, daß derselbe als Lehrbuch iu Schulen v« Morgen wird es reizen.. Zum Wocheirabfchnitt. Der letzte Wochenabschnitt schließt mit den Vorschriften über mißt- Dort im Abschnitte der Kundschafter die Empörung gegen Gott, hier in der Geschichte Korachs die Empörung gegen Maies und dazwist.en daS bedeutungsvollste aller Gebote, das der Schaufäden an den Kleidern, welches uns das ganze Pfltchtgesetz vor Augen führen und in Erinnerung bringen soll 'n iyixd bo dh oman ini# ürrtov Das Kleid, das zuerst vom Menschen in der Erkennt nis seiner Sünde angefertigt wurde, soll zum Symbol alles Guten und Edlen werden wie die Erkenntnis des Guten und Bösen, in den Dienst Goites gestellt zur Erforschung Seiner Wege und Seiner Waitung benutzt, trotz aller Gefahren, die sie in sich birgt, fich in eine Quelle des Segens verwandelt, so soll auch das Kleid, das die erste Sünde und Schmach bedeckte, das von menschlicher Charakter- und Willensschwäche zeugte, nun durch die Weihe der mfct/ der Sprossen göttlichen als nicht geeignet zu bezeichnen und daher zu untersagen sei. Hiervon setzte das Ministerium den Oberrat mrt der Veranlassung in Kenntnis, durch die Stadt- und Bezirkrabbiner darüber wachen z.u lassen, daß der Kizuzr Schulchan-Aruch künftighin in den Schuten nicht gebraucht werde. Der Oberrat hat entsprechende Weisung an die Rabbiner zugesagr." . . . Ist es verwunderlich, wenn gegenüber dieser Auslassung der «bersten jüdischen Landesbehörde selbst vorurteilslose Christen stutzig wurden, wenn sie, zumal aus den täppischen Worten, daß „die auf die Reinheit des ehelichen Lebens bezüglichen Vorschriften zu beanstanden seien", herauslasen, daß in dem geschmähten Buche Obscönitäten mit Behagen geschildert werden, so daß das Urteil gerechtfertigt erscheine, -es wehe Sumpfluft in den jüdischen Büchern und den jüdischen Schulen?! Die Entrüstung, welche diese Glanzleistung des Oberrates hervorrief, war damals selbst in neologen Kreisen so groß, daß sogar Herr Geheimrat Mayer ihr nicht zu trotzen wagte; und so erfolgte denn endlich, nachdem dem antisemitischen Chorus zehn Tage Zeit gelassen worbeu waren, die obige Auslassung gehörig auszuschlachten, und auch dann erst unter der Einflüsse eines nachhaltigen Druckes, der ausgeübt wurde, die folgende, weitere, offiziöse Enunziation in der „Karlsr. Ztg.", die wenigstens die schlimmsten Fehler der ersten zu korrigieren versuchte: „Die Ausschließung des Kizzur Schulchan-Aruch ist in manchen Blättern zu tatsächlich unrichtigen Auslassungen benutzt worden, denen im Interesse des konfessionellen Friedens entgegengetreten werden muß. Der Kizzur Schulchan-Aruch ist eine von einem kaum bekannten (sie!) ungarischen Gelehrten verfaßte in Deutschland wenig verbreitete und jedes autoritativen Ansehens entbehrende Komplilation aus verschiedenen älteren Religionscodices mit eigenen Zusätzen des Verfassers, welcher für sein Buch, um dasselbe in weiteren Kreisen zu empfehlen, von dem mitbenützten „Schulchan-Aruch" des Josef Karo (1488—1575) den Namen entlehnt hat, obwohl er von diesem Werke vielfach abweicht. Der durchaus in hebräischer Sprache verfaßte Kizzur Schulchan-Aruch ist übrigens kein Lehrbuch im gewöhnlichen Sinne, sondern etwa einem schwierigen griechischen oder lateinischen Schrifsteller zu vergleichen, aus welchem in der Schule besonders geeignete Kapitel durchgenommen werden. Die trr der privaten Handelsschule zu Gailingen lehrplanmäßig behandelten Abschnitte betreffen die Pflichten gegen Eltern, Lehrer, Vorgesetzte usw., das Verhalten in Synagoge und Lehrhaus, die Gebete, Cercmoniatgcsetze, Fest- und Fasttage, sowie die Vorschriften für Trauernde. Nicht docicrt wurden die Bestimmungen über Reinheit des ehelichen Lebens, welche zwar an sich die strengste Sittlichkeit zu fördern bestimmt und geeignet sind, aber natürlich nicht für Schüler passen. Das Gleiche gilt von den veralteten Bestimmungen über die „Akkum" (Sternanbeter), wobei bemerkt wird, das; die nur aus Unkenntnis oder Uebelwollen zu erklärende Behauptung, es Zer dieser Ausdruck auch aus Christen anwendbar, von sachverständigen und vorurteilslosen christlichen Gelehrten, wie Delitzsch, Strack, Wünsche längst widerlegt ist, daß übrigens auch die Akkum nur in rituellen Dingen, nicht aber in Bezug mtf Schutz des Lebens, des Vermögens, der Ehre n. dgl. anders als die Juden behandelt werden." Berttauens und Gehorsams zum Sinnbild alles Guten und Erhabenen werden. Dieftr Gedanke, der . von Hirsch y'jfl so schön ausgesprochen wird, findet auch schon in der Erklärung unserer weisen Lehrer im Midrasch seinen bilderreichen Ausdruck: lansnn D'on Iinb rppits? bwn (121 i)2NN NX BTOpn ih. „ES gleicht einem Ertrinkenden, dem ein Rettungssetl zugeworfen wird. Hier sprach der Retter. „Ergreife dieses Seil und klammere Dich an dasselbe, da es Dein Leben bedeutet und Du dieses einbüßest, so Du das Seil aus Deinen Händen fahren läffest. So sprach auch Gott zu Israel: ,Z>ier ein RettungSseil, daS Euch aus dem Sumpfe der Sünde hervorziehen soll! So klammert Euch fest an dieses Seil der niLv, wie sie im Gebote der n'SIt veranschaulicht werden, da Sie Euer Leben, Euer Herl ausmacken, so wie es ja heißt: „Ihr, die Ihr anhangt an Gott, Ihr lebet alle bis auf den heutigen Tag." Allein die Bosheit ist raffinirt und bringt es durch Verdrehungen des Gotteswortes zustande, selbst aus dem Symbole des Guten und Wahren Nutzen für ihre verderblichen Zwecke zu ziehen, aus dem nL'8-Gebote, das wie kaum ein anderes die ganze Lehre Israels versinnbildlicht, einen Stachel gegen die nVQ min herauszukehren. Das mp und Konsorten zugeworfene Rettungsseil wird in ihren Händen zum Fallstrick, von dem fie schließlich, wie immer und überall, selber in den Abgrund gezerrt werden. Korach, so erzählen unsere Weisen im Midrasch versammelte seine Anhänger und bekleidete sie mit Gewändern die aus reiner n^2n-Wolle angefertigt waren. „So" sagte er zu seinen Getreuen, ..wollen wir vor Moses hintreten und sagen: Du hast uns bas Gebot des himmelblauen Fadens befohlen, wie aber, wenn das ganze Kleid auS nton verfertigt ist; braucht es da noch der Die kirchliche Aufsichtsbehörde hat sich jedoch dahin entschieden, daß ein Buch, welches auch nur zum Teil für Schüler nicht geeignete Partieen enthält, besser von der Schule fernzuhalten sei. Zudem war sie der Ansicht, daß die von ihr seither genehmigten bezw .zugelassenen Lehrbücher völlig ausreichcn. Aus diesen Gründen htt sie dem Vorstand der erwähnten Handelsschule den ferneren Gebrauch des K. S. A. untersagt." Die Wogen verliefen sich langsam. In den Verhandlungen der 1. Kammer über die jüdischen Geheimgesetze am 14. Februar 1904 wurde die Gailinger Affaire nur kurz berührt und später hin verfiel sie völlig der verdienten Vergessenheit. Die Lehren, die aus der.Art des Vorgehens des Oberrates für seine Stellungnahme gegenüber dem ihm durch den Schulchan-Aruchgeift gekennzeichneten glaubenstreuen Judentum sich ergeben, sind von mir damals in zwei Artikeln in diesem Blatte (Index reäivivus, in Nr. 65 und 69 des „Israelit" 1904) gezogen worden. Das; dieses Verhältnis sich inzwischen nicht zu Gunsten des orthodoxen Judentums verschoben hat, dafür hat der Gebetbuchstreit und der jüngste Synodal Wahlkampf den Nachweis geliefert. (Fortsetzung folgt.) Mochemmn-scha«. Oefterreidiifdie Spezialitäten. Unsere Glaubensgenossen in Oesterreich haben oft berechtigten Grund zu Klagen und Beschwerden, Resolutionen und Petitionen. Ein Opfer des absurden Ritualmordmärchens zu beherbergen, ist nur einem österreichischen Gefängnisse Vorbehalten geblieben. Entführungen jüdischer Mädchen ist eine Spezies österreichischer Klöster. In Oesterreich träumt man auch davon, einstens nach dem Muster Rußlands die jüdischen Schüler aus den Mittelschulen hinauszudrängen. In diesen! babylonischen Völkergewirre, das für die wütenden politischen und nationalen Kämpfe den besten Spielraum abgibt, ist es geradezu natürlich, daß die fich einander befehdenden Nationalitäten auch einmal zur Abwechslung in ftiedsertig geschlossener Reihe sich auf gemeinsame Beute stürzen — auf die Juden, die den schwächsten und wehrlosesten Teil der Bevölkerung ausmachen. — Mehr als einmal schauten die Juden in ihrer Schaufäden? Du hast uns eine nilkv an den Pfosten der Tore urd Türen geboten; wie aber, w nn das Haus mit heiligen Büchern gefüllt ist, braucht es da noch einer besonderen Aufschrift an der Türe?" Gewiß müßte R oses Nein" sagen. Und wird er da nicht mit eigenem Munde sein Urteil gesprochen haben! Sind wir nicht auch ein Priesterretch und ein heiliges Bolk? Ist nickt auch Israel mit jenem Kleide aus purem nb^Ii, mit jenem Hause voll der heiligen Bücher zu vergleichen? Wozu dann noch Leiter eines solchen Volkes? Wozu die oberen herrschenden Schichten? Wird er es doch selber ausgesprochen haben, was wir im Herzen tragen, myn!?D ''D?'n bnp bv lationn irnvi 'n mvai mnp ota „Ist doch die ganze Gemeinde heilig und Gott unter ihr Und warum erhebt Ihr Euch über die Gemeinde Gottes?" Moses aber hatte Korach durchblickt. Er kannte fie, die sonderbaren Heiligen, die in n^t2 von himmelblauer Wolle gehüllt vor ihm erschienen. Er durchschaute ihre Abficht und beantwortete ihre Fragen mit einem lauten entschiedenen „Ja." Auch ein Tallis von purem nilDn muß n'tzrrr haben und auch ein Haus, das voll der heiligen Bücher ist, muß mit rtfiTD versehen werden! Und die Geschichte der Menschheit wie die Israels hat Moses Worten Recht gegeben. Wo im Gegensätze zu Moses diese Frage mit „Nein" entschieden wurde, hatte es fich noch überall bitter gerächt Auch die Besten und Edelsten können der Führung und Belehrung nicht entbehren. Einmal war der Führer länger als erwartet fortgeblteben, und er fand sein Bott als Götzendiener, ein goldenes Kalb umgebend, wieder. „In jenen Tagen, erzählt die Schrift, war weder Rich er noch König in Israel. Ein jeder tat, was ihm gestel." DaS war eine ichwere Zeit der Zuchtlosigkeit und des anhaltenden Mißgeschickes in der Geschichte unseres Volkes. Und später werden die Tage der geistigen und materiellen

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