Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1908)
- Date
- 1908-07-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit HOi & Cafralwwfl ffir to »ffiifaK JifertäTflffE In bhs liirlricf m Ir Mm li Data bsbsseei nIHjfi 49. Jahrgang. W8S Franhfurt a.m., den 3. Camus 5668. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Abonnements: Gewöhnliche Ausgabe Ml. 1.50 vierteljährlich. HestauSgabe auf Kunstdruckpapier Mk. 3.— vierteljährlich. (Auslandspreise für hie gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn S Kr., Rußland 1 Luv., Englands ah., Amerika 50 cts., Niederlande 1,20 fl.) Abonnementbei «Een Postanstalten, Buchhandlungen,sowie direkt bei der Expedition, HestauSgabe nur direkt. Inserate: 30 Pfennig für die sech-gespaltene Colonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Inseratenannahme nur durch inHaasensteiu u. Bögler A-G. Conto bei der St. St. Postsparkasse Wie« 9to. 79605. Frankfurt a. M. und deren Filialen. Conto bei der Rigaer Connnerzbank in Riga Conto bei dem St» Postsparkastenamt Budapest Nto. 18484. und deren Filialen in DwinSk, Vibau, Bialpstok» Reval und Lodz ■555!S5E55S£5555S5SS5!S£552£SS£SS5SSS5SS5S555595SS9SS5SS555E5525SSS5!SS555SS5S59SS£95SSSSS9SSS9£5S5^555ESSSSS55S^^^^SSSH^SISSSSSS59ES5SH99ESS5 Der Nachdruck der Artikel und Correfponden?en des „Israelit“ itt nur unter genauer Quellenangabe, und, soweit es (ich um gröbere Auffäfce handelt, nur nach vorheriger Genehmigung gehaftet Die Jreibeit der Wissenschaft im Cande des Oberrats. Bon Dr. Ed. Biberfeld in Berlin. Das Bezirksrabbinar -Freiburg, dessen Inhaber, Herr Dr. A. Lew in, zu den Säulen der Badischen Rabbinerkonserenz gehört, hat die Reihe seiner Näheren Großtaten auf dem Gebiete der Kirchenzucht um eine weitere vermehrt. Unter dem 24. Mai ds. Js. hat er an den Synagogenrat einen Ukas gerichtet, der seine Spitze gegen einen von der Freiburger Ortsgruppe des „Berbarldes der Sabbatsreunde" eiligerichteten, allsabbarlichen Schiur wendet. Das in mehr als einer Richtung interessante Schriftstück hat folgenden Wortlaut: „Bezirks-Rabbinat Freiburg und Lulzburg, den 24. Mai 1908. Dem löbl. Synagogenrat Freiburg wird es noch erinnerlich sein, welch' unangenehmes Aussehen Enoe 1898 und 1894 die Petition über jüdische Gehniuschrijtep an die zweite Kammer gemacht hat. Dieselbe wies besonders auf ein Buch, Nizzar Schulchan-Aruch von Ganzfried hin. welches Professor Merz, dahin beurteilt hat, daß gewisse Teile unmoralisch seien. Auch die 1895 verhandelte Petition um lieber sctzung des Schulchan-Aruch fußte auf dem genannten Buch. Deshalb ist es mir Amtspflicht, Wohldenselben darauf aufmerksam zu machen, daß, wie mir von verläßlicher Seite mitgeteilt wird, allsabbatlich im Gemeindezimmer aus diesem Buche gelernt wird. Weiteres über die üblen Folgen dieses Borkonunnisscs zu sagen, halte ich für überflüssig. gez. fieletn." Der Zweck dieses Schreibens ist mehr als eindeutig. Der Synagogenrat soll gegen die verruchten Missetäter, die zwar nicht die Synagoge zum Konzcrtsaal herabgewürdigt, dafür aber das Verbrechen begangen haben, nach altjüdischer Art im Gemeindezimmer einen Schiur zu lernen, für biefeu Schiur nicht nur die Approbation des für Religionssachen doch allein zuständigen Herrn Bezirtsrabbiners nicht emgeholt, sondern ihm überdies auch noch ein Buch zu Grunde gelegt haben, das die unfehlbare Weisheit der Badischen Rabbinerkonserenz schon vor 15 Jahren ans den Index gesetzt: gegen diese doppelten und dreifachen Missetäter soll der Synagogenrat scharf gemacht werden, aus daß er sie vor die Mternative stelle: entlveder binaus mit dem Kizzur Schulchan Much oder hinaus aus dem Lokal! In Herrn Dr. Lewin steckt offenbar eine stark humoristische Ader: dafür spricht wenigstens der niedliche. Schlußpassus feilte© Schreibens, wonach er es „für über-- flüssig hält über dir üblen Folgen dieses Vorkommnisses Weiteres zu sagen". Er darf sicher fein in flan$ Baden für diese zarte Zurückhaltung nirgends auf mangelndes Verständnis zu stoßen. Ter Synagogenrat zu Freiburg wird ans der versteckten Drohung schon die rechte Lehre ableiten; denn hätte er selbst woran gezweifelt werden darf - den Willen, gegen den Stachel zu locken, so wird er wissen, welches Schicksal eines Badischen Synagogenrats wartet, der sich gegen die Anordnungen der Vorgesetzten Behörde renitent, erweist. „Amtspflicht", „üble Folgen" werden erst solche Lichter aufgesteckt, dann ist es hohe Zeit, die Segel zu raffen und dem drohenden Unwetter aus dem Wege zu gehen! Aber auch über den Kreis der Leidtragenden hinaus, das darf Herr Tr. Lcwin sich überzeugt halten, — wird sein document humain vollstem Verständnis begegnen und die richtige Bewertung finden. Wie verhält es sich denn nun aber mit den tatsächlichen Angaben in dem Schreiben des Herrn Dr. Lewin'? Ist es wahr, daß Herr Prof. M e r x, dessen Name als eines warmen Verteidigers unserer Ehre gegen die Blutbeschuldigung in allen jüdischen Kreisen einen guten Klang besitzt, „gewisse Teile des Kizzur Schulchau Aruch als unmoralisch" bezeichnet hat? Und zweitens: Angenommen diese Behauptung träfe zu, durste Herr Dr. Lewin das Merx'sche Urteil, wie aus seinem Schreiben erhellt, sich ebenfalls zu eigen machen? Ich darf meine Legitimation hierüber mitzusprechen aus der Tatsache herleiten, daß ich in jenen Jahren -1893 bis 1895) an der Entwicklung jener Ereignisse, auf die Herr Tr. Lewin sich bezieht, ziemlich lebhaften Anteil hatte und dem Oberrat und seiner Religionskonferenz schon damals in der Oeffentlichkeit („Israelit" 1894 Nr. 65 und 69) entgegentrat. ES sei mir gestattet, den Gang der damaligen Ereignisse hier kurz im Zusammenhänge darzustellen; die Antwort aus die oben gestellten Anfragen wird sich dann ganz von selbst ergeben. Den Ausgangspunkt der ganzen Affaire bildet eine Petition des deutschsozialen Vereins zu Karlsruhe um Prüfung der „Geheimgesetze" der Juden. In der Verhandlung der 2 Kammer deS Landtages über diese Petition am 15. Dezember 1893 gab der RegierungSvertreter, Ministerialrat Hübsch, die Erklärung ab, daß der Schulchan-Aruch, gegen den die anrisemitische Hetze ging, in Baden keine Verbreitung habe, speziell in keiner jüdischen Schule als Lehrbuch eingeführt sei. In der Sitzung vom. 15. Februar 1894 kam aber der Abgeordnete v. Stockhorner (kons.) auf diese Erklärung zurück und stellte fest, daß an einer Schule ih Gailingen ein Buch Kizzur Schulchan-Aruch, also ein Auszitg aus dem Schulchan-Aruch im Gebrauch sei, worauf der Ministerialrat B e cherer replizierte, daß die Regierung über dieses Buch ein Gutachten des Oberrats eingeforderr und dieser festgestellt habe, daß in dem Buche nichts zu beanstanden fei. Die Regierung habe sich aber dabei noch nicht beruhigt, sondern eine Prüfung des Buches durch einen hervorragenden Gelehrten veranlaßt, deren Ergebnis noch ausstehe. Tann erfolgte weiter nichts bis Anfang Juli die (antisemitische) „Bad. Landpost" die überraschende Mitteilung brachte, der Oberrat der Israeliten habe ein an einer jüdischen schule eingeführtes Lehrbuch verboten, weil es unsittliche Lehrsätze enthalte. Jetzt hallte der ganze antisemitische Blätterwald wieder von dem Triumphgeschrei über den Sieg, den ihm eine israelitische Behörde verschafft hatte: wer durste noch an der Existenz einer jüdischen Geheimlehre zweifeln, nachdem der O^rrat der Israeliten selbst eingestanden und in einer Verfügung sestgelcgt habe, daß an einer jüdischen Schule den Kindern aus dem jüdischen Gesetzbuche unsittliche Lehren beigebracht worden waren. Ter Oberrat aber' schwieg im Bollbewußtsein treulich erfüllter Pflicht und sah es ruhig mit an, wie der durch sein Verschulden verursachte Sturm zum förmlichen Orkan sich auswuchs man vergesse nicht, daß wir damals in den Tagen des Ahlwardtaufstieges standen! , der schließlich selbst die wohlwollendsten christlichen Kreise mitzureißen und mit Mißtrauen zu erfüllen drohte. Bis dann endlich am 13. Juli in der offiziösen „Karlsruher Zeitung" jene offensichtlich auf den Oberrat zurückgehende Auslassung erschien, die alle früheren und späteren Mufterleistungen dieser Behörde an Verkehrtheit übertraf. Üeberliest man heute diese, so gut wie amtliche Aeußerung einer Zentralbehörde, die doch vor Allen dazu berufen sein sollte, unter weiteren Gesichtspunkten und von höherer Warte aus die Interessen ihrer Pflegebefohlenen wahrzunehmen: und bedenkt man die Umstände, unter denen diese Aeußerung erfolgte, so erscheint die Kurzsichtigkeit unbegreiflich, mit der dieses Elaborat redigiert wurde, daS geradezu wie eine vollinhaltliche Bestätigung all der Anwürfe erscheinen mußte, die Herr Röder tagtäglich in der „Landpost" gegen das Judentum schleuderte. Schlimmeres hatte auch er nicht behauptet, als