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Der Israelit · 1908-06-18 · Heft 25 (18.6.1908) · page 55

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 25 (18.6.1908)
Date
1908-06-18
Page
– (sequence 55)
Language
German
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Gedankensystem! Vollends trifft diese Charakteristik zu für seine Ideen zur inneren Politik der deutschenjudenheit. Unnötig zu betonen, daß machiavellistische Staatskunst dieser verkörperten Offenheit und Ehrlichkeit fremd blieb! Aber — wieder auf die Gefahr, seines Ruhmes Verkleinere zu scheinen! — es herrscht überhaupt nichts von allgemeinphilosophischen Spekulationen, nichts von staatswissenschaftlichen und völkerrechtlichen Doktrinen, nichts endlich von Massenpsychologie und anderen halbmystischen Vorstellungen in der Linienführung des Gedankenbaus, den S. R. Hirsch als Modell des ayo jrtro, einer Judengemeinde nach seiner Auffassung und Wertung, gezeichnet und zu errichten gestrebt hat. Man müßte denn Kenntnis und demutsvolle Verehrung des Gottesgesetzes vom Berge Sinai für mystischen Ueberschwang halten, Wissen von seinem Volke und Leben i n seinem Volke geschichtsphilosophische Exkurse nennen, Gerechtigkeitsliebe und Glauben an die sieghafteKraft des Rechts und der Billigkeit zur aethetisierenden Gourmandise herabwürdigen und Sichselbsttreue als starren Prinzipienreiterei verlästern! Denn diese Eigenschaften sind es ausschließlich, aus denen S. R. Hirschs System zum Aufbau und Ausbau modernen, jüdischen Gemeindelebens sich herleitet. Er kannte die Thorah und darum verspürte er der Q'p1?« na-'p in sich einen Hauch; darum war er, der starke Mann, so demutsvoll gegenüber jedem tp bv nnp, daß er eher sich und die ganze Welt umgestalten wollte als des offenbarten Gotteswortes, der Lehre unserer Weisen’ eines Stnsr aruo Wandelbarkeit und .Fortentwickelung“ zu unterstellen; er lebte mit seinem Volke und war mit seiner Geschichte vertraut, und darum war er von mimosenhafter Empfindlichkeit und Reizbarkeit gegenüber fremdartigen, wesensungleichen Berührungen und Einflüssen; sein Gott war ihm ein Gott der Gerechtigkeit und untrügbaren Unbestechlichkeit, und darum zweifelte er nie, daß das Recht früher oder später triumphieren müsse; und aus allem diesen durfte er, konnte er sich selbst nicht untreu werden, wollte er um zeitlichen Gewinn nicht die ewige Wahrheit verraten, die Stimme des Gewissens nicht im Siegeslärm des Tageserfölges ersticken! .Die Gemeinschaft religiöser Ueberzeugungen ist das wesentlichste Kriterium einer Religionsgemeinde, und wo diese innereEinheitfehlt, wo die Ueberzeugungen in schroffen Gegensätzen auseinander klaffen, da kann kein staatliches Diktat und kein fiskalisches Einschreiten eine Religions-Gemeinde, ein wahres Religions-Gemeindeleben schaffen.“ Diesen Standard-Satz mag man getrost als die Grundlage der Ideen S. R, Hirschs zur inneren Politik der deutschen Judenheit ansprechen. (.Das Prinzip der Gewissensfreiheit“ S. 13) Wäre es möglich, seine zwingende Richtigkeit anzuzweifeln? Alle Vergleiche hinken, und es ist ein undankbares Beginnen, zusammengesetzte Massenerscheinungen in eine knappe Formel zu pressen. Und so soll der Streit hier nicht aufs Neue beginnen, ob der Gegensatz, der Neologie und Orthodoxie von einander scheidet, in der konfessionellen Verschiedenheit von Katholizismus und Protestantismus sein Aequivalent hat. Auch die theoretischen Betrachtungen mögen schweigen: hat die Geschichte der letzten Dezennien nicht auf jedem Blatte die Richtigkeit jenes Satzes erhärtet, den Nachweis erbracht, daß wahres Gemeindeleben nur in homogenen Gemeindebildungen zu finden und überall da zu vermissen ist, wo äußerer Zwang disparate Bestrebungen und Gesinnungen in gewaltsame Einheit schlägt? Sind nicht gerade aus .liberalen“ Kreisen der größten Judengemeinde Preußens in diesen Tagen Vorschläge hervorgegangen, Ansichten geäußert worden, die dem Gedanken Rechnung tragen, daß die völlige Trennung der Gülte und was damit zusammenhängt, zwischen den religiös ohnedies Getrennten im Interesse der Einheit in den sonstigen Gemeindeaufgaben liegt?! .Der einzige, wirkliche, echte, wahrhaftige, gemeindebildende Faktor jüdisch-religiöser Gemeinschaften ist: das religiöse Pflichtbewußtsein“ (ebda. S. 12). Man mag eine allgemeine israelitische Gemeindeverwaltung sich konstruieren können, deren Kräftefeld nur allzu eng und beschränkt wäre: religiöses Gemeinschaftsleben ist nicht denkbar zwischen Männern, die ihre wissenschaftliche Ueberzeugung zum religiösen Nihilismus, Kreise, welche ihre gesamte Lebensführung aus dem Religionsgesetze hinausgeführt hat, und, auf der anderen Seite, Männer, deren Lebensodem Thora, Aboda und Gemillus Chasodim ist, die für und für das unabänderliche, ewige Gottesgesetz als Richtschnur ihrer Lebensgestaltung, den Schulchan-Aruch als Regulativ ihres Handelns nicht nur, sondern auch ihres Fühlens und Denkens betrachten. Es hat eine Zeit gegeben, wo S. R. Hirsch .das Begräbniswesen, Hospital und alle gemeinsamen Wohltätigkeitsanstalten“ von dem eigentlichen religiösen Gemeindeleben ausschied und ein Zusammenwirken auf diesen Gebieten im Rahmen einer .allgemeinen israelitischen Gemeindeverwaltung bestehen" lassen wollte. (Gehorsame Vorstellung v. J. 1858 S. 39.) Er hat unter den Erfahrungen des Tages diese Meinung später geändert; und mit gutem Grund. .Ist ein Waisenhaus kein mildes Institut?", so heißt es in der Schrift gegen Mako wer, .und doch werden die Waisen notwendig nur nach Einer der vorhandenen, konfessionell sich scheidenden Richtungen erzogen werden können. Das Gewissen des orthodoxen Juden wird, wenn die Waisen nach reform-jüdischen Grundsätzen erzogen werden sollen, sicherlich Bedenken tragen, zu einer Erziehung jüdischer Kinder nach einem System beizutragen, das er für seine eigenen Kinder gewissenlos und verwerflich erachtet . . . Ganz ähnliche Fragen werden sich bei einem Hospital hinsichtlich der religionsgesetzlichen oder religionswidrigen Speisung erheben usw. und so fast bei allen andern milden Instituten die Beachtung oder Nichtbeachtung der religiösen Gesetzesvorschriften in Frage stehen“... (S. 19.) .Nicht Rabbiner, nicht Liturgie, nicht Kanzel, nicht Schule, keine einzige der dem gesetzestreuen Juden zur Erfüllung seiner religiösen Gewissenspfichten unumgänglichen Institutionen können sie gemeinsam haben uud man wollte diese so konträren konfessionellen Gegensätze doch nur als parochiale Gliederung eines und desselben konfessionellen Systems behandeln“ (Denkschrift über den Austritt. 1873. S. 6.) Und in vollster Schärfe in der oben zitierten Schrift gegen Makower S. 14: .Es ist geradezu die Wahrheit verleugnende Täuschung, wenn man von gewisser Seite diesen Gegensatz als nur die Liturgie des öffentlichen Gottesdienstes berührend darstellen möchte. Anerkennung oder Verleugnung des religiösen Gesetzes in Lehre und Leben bildet die Scheidung. Lehre und Leben des orthodoxen Juden ist dem Juden der Reform Aberglaube und Torheit, Lehre und Leben der Reform dem orthodoxen Juden Blasphemie und Verbrechen; und eine . Organisation, die solche Gegensätze, Bekenner und Leugner der Göttlichkeit und Unverbrüchlichkeit des biblischen und traditionellen Gesetzes durch gewaltsamen Zwang zusammengehalten, hat sicherlich nicht der Entfaltung und Pflege eines wahren Gemeindelebens Vorschub geleistet“ . . , Goldne Worte, die in den Tagen der Goldschmidt’schen .Einheit des Judentums“ nicht laut und oft genug betont werden können! Sehen wir auf der einen Seite, wie wenig gemeindebildender Kraft der Zwangsorganisation innewohnt, so lehrt andererseits die Geschichte, wie gerade bevor und bis dieser Zwang einsetzte, am Baume der freien Opferwilligkeit die schönsten Blüten jüdischen Gemeindelebens erwuchsen. .So lange die Judenheit existiert, in der Diaspora und früher, bildeten die an einem Orte zusammenwohnenden Juden 38

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