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Der Israelit · 1908-06-18 · Heft 25 (18.6.1908) · page 48

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 25 (18.6.1908)
Date
1908-06-18
Page
– (sequence 48)
Language
German
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nicht etwa Gott selbst zu sehen. Zu diesem Ideale hin treibt die ganze Menschenentwickelung, zu jener Stufe, auf der die Heiligung des Gottesgesetzes das ganze Leben durchdringt und der Tod von der Erde geschwunden ist, weil das Ideal seine Verwirklichung gefunden hat. Hieraus ergeben sich dann die Grundzüge einer jüdischen Ethik. Nicht unsere eigene Idee darf uns bei unserem Tun und Lassen vorschweben, sondern nur der Gottesgedanke und das Gottesgebot. Freiheit im Gehorsam und Gehorsam in der Freiheit sind die beiden charakteristischen Merkmale jüdischen Tuns und diese gewähren uns «Glückseligkeit“. Einem solchen pflichtgetreuen Leben gegenüber verliert das alte Rätsel des ib anw ytgn V? yn pns seine ganze Bedeutung, denn unserem beschränktem Erkenntnisvermögen entzieht sich das zutreffende Urteil über das Individuelle des göttlichen Waltens, wir vermögen ja kaum zu einer vollen Erkenntnis des Generellen vorzuschreiten. Unsere Wertung des p'nx und ycn ist so wenig maßgebend wie unsere Beurteilung des jr und aio. Es kommt hinzu, daß «0*6 -«na mxo iaw, daß diese Welt nicht eine Welt des Pflichtenlohnes ist. Der Gute hat schon eine hiniedige Unsterblichkeit durch sein Fortleben in seinen Nachkommen, die die sittlichen Anlagen zum Guten und den Lohn seiner Tugenden von ihm erben, während des Bösen Nachkommenschaft erlischt, wenn sie in seinen Wegen fortwandelt. Das höchste, einzige Gute ist jene Menschenbestimmung, die in den Räumen des Gottesheiligtums durch die Einrichtung seines -wi, Sr>n und vat zur anschaulichen Darstellung gelangte und die rechte Würdigung des wahren Glückes des Menschen lehrte. Diese Glückseligkeit ist nicht etwa nur uns Juden zugänglich, sondern Jedem, der seine Welt- und Lebensanschauung aus der mm schöpft und durch Erfüllung ihrer o'fcstyei D'pin sich zur Höhe reinen Menschentums erhebt, die durch ihre Gottesnähe die höchste Glückseligkeit gewährt. Diese Q'pb« nmp erstrebt jeder a^po durch sein pip, wie es dieser Begriff im strengsten Sinne ausdrückt, und daß sie jedem Menschen ohne Unterschied erreichbar ist, betonen auch unsere Weisen, indem sie sagen ]naa ton '-in mmn hk ncnjn iVen po nana vn oian orviK ntry -»bw ioi1? no^n Vna. Und wenn es beim aW - Gebote heißt ar'p*?« 'n "as1? annocn, so ist auch dort der Gedanke ausgesprochen: Gott ist jeder unserer Lebensstellungen nahe, jede kann in ihrer Art zur Vollkommenheit und Schöne sich vollenden. Aber die Gottesnähe ist nicht deshalb erstrebenswert, um in ihr und durch sie materiellen und geistigen Segen zu erhalten, sondern umgekehrt ist dieser Segen selbst nur wünschenswert, um durch seine Verwendung im Sinne Gottes der Gottesnähe d. i. des aiv an sich gewürdigt zu werden. Gottesnähe ist nämlich das absolut Gute, eine Vorstellung, die auch durch die in Verbindung mit nbiy und vorgeschriebenen Q'ava zum Ausdruck kam. Ihnen lag der Gedanke zugrunde, daß unsere höchste irdische Glückseligkeit nicht den Gipfel unserer Bestrebungen bildet, sondern daß sie nur die Basis unseres zur Gottesnähe führenden Lebensbaues ist. Diese Anschauung führt aber keineswegs zur Geringschätzung der materiellen Güter, vielmehr erscheint der durch redliche emsige Arbeit erworbene Besitz auch bedeutenden Gelehrten von so hohem sittlichen Adel, daß sie es nicht verschmähen, als Holzhauer, Schneider, Schuhmacher, Lastträger, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, indem sie gleichzeitig dem Grundsätze huldigen rptoxn Wi -jnatr r,;ry d. h. auch am Sabbath nicht besser als an Wochentagen zu leben, um nur nicht der Menschenhilfe bedürftig zu sein. Das ehrlich erworbene Eigentum geht so völlig in die besitzende Person über, daß der Dieb, der sich am Vermögen vergreift, den angerichteten Schaden unter allen Umständen ersetzen muß, im Unvermögensfalle sogar mit seiner Arbeitskraft, die aber nicht hinter Schloß und Riegel in einem Gefängnisse zu verwenden ist. sondern in einer Familie, wo alle Bedingungen dafür geboten sind, daß der Verbrecher trotz seiner Erniedrigung zum Diener des Hausherrn immer noch als Bruder geachtet und behandelt wird. Ja, der als Sklave verkaufte Dieb tritt, wenn er Familienvater ist, mit Frau und Kind in die Familie des Käufers ein, der auch sie mitzuversorgen hat, damit sie nicht durch die Folgen des Verbrechens dem Elende preisgegeben werde während der Zeit, wo der Verbrecher, der Freiheit beraubt, für die Seinen zu sorgen außer Stande ist. Aber diese Freiheitsberaubung trägt nicht den Charakter der Strafe an sich, sondern ist nur das Mittel zur Entschädigung der Bestohlenen. Freiheitsstrafen mit all dem Jammer und Elend, das sie über Weib und Kind des Gefangenen bringen, kennt das Gottesgesetz überhaupt nicht, es schreibt nur eine Untersuchungshaft vor, die aber nur von ganz kurzer Dauer sein kann, weil es keinen Indizienbeweis zuläßt. Selbst die Todesstrafe trägt nicht eigentlich den Charakter des Abschreckungsmittels, denn nur in vier Fällen ist die Veröffentlichung des Todesurteils vorgeschrieben. Der auch bei dieser Strafe gebrauchte Ausdruck nrn trsa nrai statt nnpVi beweist, daß hier nicht an ein Rachenehmen gedacht ist, sondern an eine Restitution, die der Gerechtigkeit und der verletzten Menschenwürde geleistet wird. Hiermit hängt auch zusammen, daß dieses Gesetz den Begriff der Begnadigung gar nicht kennt, denn nicht des Menschen, sondern Gottes ist das Recht. Wenn einmal das Gottesrecht, das doch für Menschenwillkür keinen Raum läßt, den Tod über den Verbrecher verhängt hat, dann ist die Vollziehung dieses Urteils nicht eine Härte, die durch andere Rücksichten gemildert werden könnte, sondern sie ist rücksichtsvolle Sühne der Gesamtheit, des Bodens, des Verbrechers, wie das Opfer auf dem Altar. Das Opfer kann nicht als Konzession an den Polytheismus aufgefaßt werden, denn schon Kain und Abel opferten zu einer Zeit, wo es noch gar kein Götzentum gab. Diese beiden Opferer beweisen zugleich, daß dem Opfer kein absoluter Wert zukommt, daß ihm vielmehr nur ein relativer Wert innewohnt, der von dem Sinne abhängt, den der Opferer damit verbindet. Wenn auch hier beim Opfer die Gesinnung von entscheidender Bedeutung ist, so tritt sie bei der allgemeinen Wertung unseres Tuns doch zurück gegenüber der Legalität, d. h. gegenüber der objektiven Uebereinstimmung mit dem Gesetz, also mit dem göttlichen Willen, denn dieser ist der eigentliche Maßstab für den sittlichen Wert unserer Handlungen und geht daher der Gesinnung voraus. Eine schlechte Tat, d. i. eine Gott nichtgefällige, wird durch die Unschuld der Gesinnung nicht zu einer guten, ja diese Unschuld selbst kann mit zum Verbrechen werden, weil jeder die Pflicht hat, sich über die Anforderungen zu unterrichten, die Gott an den sittlichen Charakter unserer Handlungen stellt. Kenntnis des Gesetzes gehört daher mit zu unseren wichtigsten Lebensaufgaben. Es entspräche aber keineswegs der jüdischen Weltanschauung, durch Flucht aus dem geschäftigen Leben in die Beschaulichkeit eines asketischen Mönchtums sich den Anforderungen des Lebens zu entziehen, um, in theoretische Spekulationen versunken, aus Furcht vor seinen Reizen oder Geringschätzung seiner vielfältigen Aufgaben das Göttliche jenseits und außerhalb des gewöhnlichen Lebens zu suchen. Im ungebrochenen Lebensmut und froher Lebenslust liegt vielmehr ein charakteristisches Merkmal des messianischen Zeitalters, wo die ganze Natur wieder paradiesisch verjüngt ist und Menschengröße nicht in der Unterjochung der Menschen durch einen mächtigen Herrscher erblickt wird, sondern wo überall die Wiederkehr des Paradieses auf Erden sich kundgibt im unendlich gesteigerten Segen der Natur und im ungestörten Frieden unter den Völkern, die der Pflege von Kunst und Wissenschaft eine Stätte bereiten, während in 31

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