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Der Israelit · 1908-05-28 · Heft 22 (28.5.1908) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 22 (28.5.1908)
Date
1908-05-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 6. Nr. 22. DerJSraeltt. 28 Mai 1808. lehren. Wir Juden brauchen keinen Moralunter-, richt, beim allumfassende Menschenliebe weht uns Ms unserer Thorp entgegen, deren oberste Prinzipien Gerechtigkeit und Nächstenliebe sind. Wir freuen uns darüber, daß man nun im Begriffe ist, auch mit dem Verstände als Gerechtigkeit und sittliche Vorstellung zu erkennen, was un sere Religion schon vor Jahrtausenden als solche hingestellt. Schon beginnt es zu tagen. Heil denen, die sie erleben dürfen, die Zeit, die unsere Propheten erschaut, wo das Menschengeschlecht auf der Höhe der Menschen steht, indem alle Menschen erfüllt sind von Vorurteilslosigkeit keit und wahrer Sittlichkeit, von wahrer Men schenachtung und Menschenliebe! Die Uerbandlungen der badischen Synode. Rückblicke «na Hrrrvneltt. i. Der allgemeine Eindruck, den die Verhandlungen der badischen Synode hinterlassen haben, ist im „Israelit" bereits genügend charakterisiert worden. Es erübrigt noch die wichtigeren Berhandlungsgegenstände etwas eingehender zu würdigen. Mit der Erledigung der Gebetbuchvorlage war eigentlich das Hauptinteresse, das die Öffentlichkeit der diesmaligen Tagung der Synode entgegenbrachte, schon erschöpft. Die Form, in der diese Erledigung erfolgte, und die vor allem das harmonische Einvernehmen zwischen Oberrat und Synode zu wahren suchte, hatte aber zugleich zur Folge, daß die weitere Diskussion den Eindruck des Matten und Farblosen erhielt. Die Kritik ist das Lebenselement des Parlamentarismus. Die Volksvertretung ist nicht bloß dazu da, um die Steuern zu bewilligen, sie soll vielmehr eine Kontrolle üben über die Maßnahmen der Regierung. In der Synode aber fürchtete man bei jedem Punkte, wo die prinzipiellen Gegensätze sich zu zeigen drohten, es möchte das glücklich erzielte harmonische Verhältnis wieder in Frage gestellt werden. Und jo zogen die Erörterungen sich ebenso eintönig hin, wie dies bei früheren Tagungen der Fall war. Besonders gilt dies von der Budgetdebatte, die ja ihrer Natur nach dazu bestimmt ist, zu Anregungen und kritischen Bemerkungen verschiedenster Art Anlaß zu geben. Ein allgemeineres Interesse dürfte die Petition des Landesvereins israelitischer Religionslehrer beanspruchen. Unter ausführlicher Begründung stellten die Lehrer folgende fünf Forderungen auf. 1. Es solle eine Neuregelung wohner, in der Hauptsache Mohammedaner. Juden zählt man etwa 10—12,000 Seelen und eben so viele Christen. Die Zahl der Fremden ist nicht sehr groß, aber seit dem Bau der Eisenbahnen und der elektrischen Straßenbahn, zu dem eine große Anzahl europäischer Arbeiter herangezogen wurde, ist sie ständig im Wachsen, Damaskus ist jetzt durch Eisenbahnen verbunden mit Beirüt, Hama und Homs, Aleppo, Haifa (diese Strecke berührt Liberias) und dem Hedschas. Äiese Linien haben jetzt den Handel unserer Stadt ganz bedeutend entwickelt. Damaskus war immer der Ausgangspunkt der Karawanen nach Mekk,', und' diese rumänischen Juden, die nach dem Orient gehen, her schon, geworden seit dem Bau der Hedschas-Bahn, die in absehbarer Zeit beendet werden wird. Die Pilger aus der arabischen Türkei, aus Persien und Egypten strömen in Damaskus zusammen und begeben sich von hier aus alljährlich in großen Karawanen nach den heiligen Städten des Islam. Damaskus ist die einzige Stadt der ganzen Türkei, die eine elektrische Straßenbahn besitzt. Diese ist vor einem Jahre, ebenso wie die elektisch: Beleuchtung, von einer belgischen Gesellschaft installiert wroden. An dem aufblühenden Handel nehmen die Juden wenig Anteil. Der Handel ist hier fast ein Monopol der Mohammedaner. Eine kleine Zahl von Juden betreibt ein Handwerk, eine größere Zahl beschäftigt sich mit dem Kleinhandel .Die hiesigen Juden sind im allgemeinen arm und es gibt nur wenige wohlhaöen-. vere Familien unter ihnen, aber da diese zumeist nichts rechtes anzufanaen wissen, so ist ihre Zahl ständig im Abnehmen begriffen. Einige dieser Familien hnd nach Beirüt oder nach Egypten gegangen. Wo es ihnen leichter ist, ihr Geld und ihre Arbeitskraft zu verwerten. der Gehaltsbezüge der Religionslehrer in der Weise vorgenommen werden, daß den Rcli gionslehrern ein der Bedeutung ihres Amtes an gemessenes Gehalt gewährt werde. 2. An Stelle des bisherigen difserenziellen Besoldungsmodus solle eine nach Maßgabe des Dienstalters festzulegende Gehaltsskala eingeführt werden. 3. Das feste -Gehalt der Religionslehrer solle ihnen direkt aus einer Zentralkasse ausbezahlt werden. 4. Es sollen künftig in Baden als Re ligionslehrer nur solche Bewerber angestellt wer den, die ihre Lehrbefähigung an einem deutschen Seminar nachgewiesen haben. 5. Es solle eine Aenderung der Synodalverfassung dahin herbei geführt werden, daß der Synode fortan 3 von der Lehrerschaft in geheimer Wahl zu wählende Religionslehrer anzugehören haben. Im allgemeinen ist bezüglich der Verhand lungeu über diese Anträge zu bemerken, daß die Stimmung für die Lehrer noch niemals eine so günstige war, als in dieser von Or thodoxen und Zionisten beeinflußten Synode. Das ist um so beachtenswerter, wenn man be denkt, welche Rolle ein Teil der Lehrerschaft 4 während der Wahlbewegung spielte, und mit welchem Eifer eine Anzahl dieser Jugendbild ner unser altehrwürdiges Gebetbuch bekämpften. Die Gebetbuchgegner in der Synode ließen sich eben bei ihrem Urteil nicht von Gefühlen, son dern von sachlichen Beweggründen leiten, und sachlich muß man die Forderungen der Lehrer, soweit sie sich auf die materielle Besserstellung beziehen, durchaus billigen. . Punkt 1 und 2 tvurden denn auch so ziemlich von allen Seiten als berechtigt anerkannt, und es wurde nur da rüber debattiert, ob die Forderungen ohne eine schwere Mehrbelastung der Steuerzahler durchznführen seien. Eine längere Diskussion ent spann sich bei Punkt 4; hier wurde namentlich auf den Lehrermangel hingewiesen, der die An stellung von Ausländern zur zwingenden Not Wendigkeit mache. Einer der Bezirksrabbincr betonte, daß die Leistungen der Ausländer häu fig sehr gute seien und hinter denen der Jnlän der nicht zurückständen.. Es ist überhaupt eine Fiktion, wenn man glaubt, die Absolvierung eines deutschen Seminars sei die erste und wichtigste Bedingung für einen Religionslehrer. Natürliche pädagogische Befähigung und gediegenes jüdisches Wissen sind viel wichtigere Faktoren. Punkt 4 wurde schließlich mit der Modifikation angenommen, daß nach Möglichkeit nur Inländer angestellt werden sollen. Vollkommen ablehnend, und wie wir glauben, mit Recht, verhielt sich die Mehrheit der Synode zu der Forderung, daß der Synode in Zukunft drei Lehrer angehören sollten. Die Forderung wurde damit begründet, daß die Lehrer ihre eigenen Interessen am besten selbst wahren könnten, und daß sie ferner die Verhältnisse der kleineren Gemeinden am genauesten zu beurteilen vermöchten. Demgegenüber wurde betont, daß die Synode keine Standesvertretung sei, und daß auch die Rabbiner nicht als Vertreter ihrer Berufsgenossen, sondern als religiöse Bereiter der Synode angehören. Der Einblick in die Bedürfnisse der Gemeinden sei aber ben Bezirksrabbincrn ebensogut möglich, wie den Lehrern. Die Synode würde übrigens der Forderung von Lehrerabgeordneten trotzdem Rechnung getragen haben, wenn gleichzeitig eine Vermehrung der aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Synodalen konzediert worden wäre. Ohne eine solche würde — darüber darf man sich nicht täuschen — die Aufnahme von 3 Lehrern nur eine Vermehrung der oberrätlichen Stimmen bedeuten. Daß dem Oberrat aus Lehrerkreisen unter keinen Umständen eine Opposition erwachsen wird, darüber haben die letzten Wahlen keinen Zweifel gelassen. Daraus erklärt sich auch die auffallende Mle, mit der Herr Geheimrat Mayer seine Zustimmung zu Punkt 5 kundgab. Zu allen anderen Forderungen hatte der Oberrat noch nicht Stellung genommen, über diesen Punkt Mein hatte er sich schon schlüssig gemacht! Die Synode hat deshalb gut daran getan, die Forderung rundweg abzulehnen. Zu größeren Debatten, gab noch der neue Entwurf über die Verfassung und Verwaltung der jüdischen Gemeinden Anlaß. Dieser enthält manche gute und brauchbare Bestimmung; besonders erfreulich ist es, daß man sich endlich entschlossen hat, denjenigen Angehörigen der Ländessynode, die ihre minderjährigen Kinder der Taufe zusühren, die Wählbarkeit zu Gemeindeämtern abzusprechen. Auch die Verordnung, daß in größeren Gemeinden für die Wahlen'Hum Synagogenrat f auch die Verhältniswahl zulässig sein soll, halten wir für gut uno zwecke-rtsprechestd. Dagegen zeigte sich in einem anderen Punkt, der glücklicherweise von der Synode beseitigt wurde, die Tendenz des Oberrats, bei jeder Gelegenheit seine Macht auszudehnen: Wenn eine Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit einen Beschluß fassen werde, dem der Synagogenrat seine Sanktion verweigert, so solle an Stelle der Zu- ' stimmung des Synagogenrats die des Obsirats treten können. Man hob in der Debatte hervor, daß eine solche Bestimmung geeignet sei, Zwiespalt und Unfrieden in die Gemeinden zu tragen. Einer der Redner nannte es eine Degradation des Synagogenrats, wenn er gezwungen wäre, Beschlüsse auszuführen, die nach seiner Ueberzeügung für die Gemeinde schädlich wären. Herr Geheiinrat Mayer leistete sich zwar den Witz, diese Bestimmung eine demokratische zu nennen, wie er es überhaupt liebt, seiner urreaktionären und autokratischen Gesinnung ein liberales Mäntelchen umzuhängen; aber er machte damit keinen Eindruck auf die Versammlung, die Bestimmung wurde abgelehnt. Die prinzipiell wichtigste Frage, welche die Synode neben der Gebetbuchfrage behandelte, war aber zweifellos die Verordnung, welche den Ausländern das Wahlrecht in jüdischen Gemeinden entzieht, und es ist tief bedauerlich, daß die Vertreter der badischen Judenheit gegenüber den hochmögenden Herren vom Oberrat hier nicht mehr Festigkeit bewiesen. Die Gründe allgemeines Art, welche gegen diese vom jüdischen Standpunkte geradezu empörende Bestimmung anzuführen sind, wurden zwar mit gebührender Schärfe hervorgehoben. Man wies darauf hin, wie gerade die Bibel die Rechtsgleichheit zwischen Fremden und Einheimischen immer wieder betone, und daß diese Anschauung immer als ein Ruhmestitel des jüdischen Volkes gegolten habe. Die vom Oberrat dagegen angeführten Gründe waren fadenscheinig genug: den Gemeinden müsse ihr Charakter als „deutsche" Gemeinden gewahrt bleiben, es müsse einer Ueberflutung durch. Ausländer vorgebeugt werden usw. Dabei existiert in Baden nicht eine einzige Gemeinde, bei der eine solche Gefahr auch nur im entferntesten möglich wäre. Leider hat die Synode es unterlassen, vom Oberrat statistische Angaben über die Zahl der wahlberechtigten Ausländer zu verlangen; bei einer solchen Statistik hätte es sich zeigen müssen, wie wenig Berechtigung die Forderung der Oberrats hat. Man suchte die ganze Sache als eine Zweckmäßigkeitsfrage hinzustellen, der eine prinzipielle Bedeutung nicht innewohne. Für die moralische Wirkung einer solchen Bestimmung scheinen die Herren kein Verständnis zu besitzen. Jahraus, jahrein hört man die Klagen über die Behandlung, welche den ausländischen Juden in Preußen und anderwärts zu teil wird. Erst auf der letzten Hauptversammlung des „Verbandes der deutschen Juden" wurde Protest dagegen erhoben, baß man Juden, auch wenn sie noch so lange in Preußen ansässig und gute Steuerzahler sind, prinzipiell die Naturalisation verweigert. Und nun kommt eine jüdische Behörde und erhebt diese Anschauung zur Rechtsnorm, erläßt ein Ausnahmegesetz gegen jüdische Brüder! Wir stehen nicht an, diese Tatsache für den beschämendsten Vorgang zu erklären, der sich seit langer Zeit in den jüdischen Kreisen Deutschlands ereignet hat. Hier wäre der schärfste. Widerstand seitens der Synode am! Platze gewesen und wenn der Oberrat bei der Streichung bieser Bestimmung den gMzen Entwurf hätte scheitern lassen, so hätte ihn allein hie Verantwortung getroffen. — Der schlichlich ange-»

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