Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1908)
- Date
- 1908-05-14
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 2. Nr 20 _ Abhandlung für sich. Man sagt mcht zu viel, wenn man behauptet/ falls es wirklich ein Leben gibt, bitterer als der Tod, so war es das Leben eines Soldaten unter Knutenregime Nikolai I. Selbst die leibeigenen Bauern, die wie das Vieh von einem Besitzer an den andern verkauft wurden/ denen ihre adeligen Herren für das geringste Vergehen den Körper mit Knutenhieben zerfleischen, selbst diese, wenn sie auch ein menschliches Wnpßnden hatten, verstümmelten ihren Körper Und-hackten sich lieber die Finger ab, als daß PWköWen wurden. Denn jeder wußte, von 'chEKtWve an, in der er ins Heer eintrat, daß seiW ein Leben wartete, das ihn der rohesten WlWx Preisgab und das man nicht mehr menschenwürdig nennen kann. Je zehn Rekruten wurden einem rohen Instruktor zur Ausbildung übergeben, der die zwanzigjährigen Menschen unter den nichtigsten Borwänden und oft ohne jeden Borwand,, mit Schlägen, Knutenstrasen und Mißhandlungen aller Art, vor aller Oeffentlichkeit so lang mißhandelte, bis die Gepeinigten zu der Einsicht gelangten, sie könnten ihr unerträgliches Leiden nur dadurch mildern, daß sie ihren Peinigern die nöttgen Geldmittel, Schnaps und andere Bedürfnisie in die Hand drückten. Wenn die Aermsten das Geld nicht hatten, so mußten sie es zu stehlen suchen, wenn sie sich vor diesen Grausamkeiten schützen wollten, daran lag dem Instruktor nichts! So mußte Jeder jeden Augenblick gewärtig fein, bis auf's Blut gequält zu werden. Für Vergehen, die sonst mit einem leichten Verweis gestraft werden, wurden 50 Knuienhiebe vor versammelter Menge auf entblößtem Körper appliziert, bis das Fleisch in Fetzen von dem blutüberströmten Leibe hing! Kasernen gab es damals noch nicht. Die Soldaten wurden zu zweien und dreien bei armen Leuten einquarttert. Ihre Nahrung bestand aus verdorbenem Brod. Denn das für Getreide und Mehl bestimmte Geld teilten die hohen Militärs und die Lieferanten unter sich, und diese lieferten nur minderwerttges, mit Kleie vermischtes Mehlhit%, dieses Leben war schlimmer als der Tod. Die Verpflichtung, welche die jüdischen Gemeinden zwang, zu jeder Aushebung eine Anzahl chrer JüngÜnge zum Militär zu stellen, hieß sie geradezu Mördern ausliefern. Seitdem Juden im Exil leben, hat sie vielleicht kein schmerzlicheres Leid getroffen, als dieses. Die Reichen konnten sich nach den bestehenden Gesetzen für 60 Rubel loskaufen oder einen Mann stellen. So lastete das ganze Unglück auf der großen Maffe und zumeist auf den Armen. Die einen suchten sich zu verstecken und die anderen suchten und fanden Schutz durch ihre Beziehungen zu dem einflußreichen Adel. Diese mußten alle ein verstohlenes Dasein fristen, offiziell durften __ Der Israel U sie nicht existieren, welche heillose Verwirrung dieser Zustand angerichtet hat, das verlangte ebenfalls eine gesonderte Darstellung. Welche Unsummen diese Kalamität noch nebenbei verschlang, und wie sie die bereits überlastete Leistungsfähigkeit der Gemeinde uud der einzelnen in Anspruch nahm, das war eine der vielen Begleiterscheinungen dieses Jammers. Um die erforderlichen Legitimationen auszustellen, daß der zum Militär Genommene auch wirklich der und der Familie angehörte, brauchte man Geld. Denn ohne Geld ist kein Zeugnis, kein Ausweis von einem russischen Beamten zu erlangen. Um die Mitglieder der Gestellungsbehörde willfährig zu machen, brauchte man Geld. U ii die Rekruten auszustatten, (jeder Rekrnt mußte damals zu den Kosten seiner Kleidung und Ausrüstung einen Teil beitragen), brauchte man Geld. Und dabei die bereits dastehenden unerschwinglichen Inventuren aller Art! Das dauerte so bis zum Jahre 1653, bis dahin mußte jede Gemeinde alle zwei Jahre von je 1000 Seelen fünf Soldaten stellen. Dieser Zustand war geradezu unerträglich. Auf legale Weise hätten die Einzelnen und Gemeinden nicht länger bestehen können. Dieser unhaltbare Notstand drängte die Betroffenen auf ungesetzliche Wege. Sie waren genötigt, ihr Dasein zu verleugnen, sie dursten offiziell nicht existieren und so verfielen sie auf den Notbehelf der Verheimlichung. Not kennt kein Gebot. Sie machte erfinderisch und trieb die Gemeinden dazu, die Zahl ihrer Mitglieder um die Hälfte geringer anzugeben, als sie tatsächlich war. Eine 2000 Seelen zahlende Gemeinde gab nur 1000 an. Statt zehn, hatte sie jetzt nur fünf Militärpflichtige zu stellen, wodurch auch die drückende Kopfsteuer uud die übrigen Abgaben um die Hälfte vermindert wurden. Dasselbe taten auch die Adligen, mit ihren leibeigenen Bauern, sie gaben 2000 an, wenn sie 4000 Hörige hatten. Warum sollte auch nichts was bei dem Adel recht war, bei den Juden billig sein? Aber die Letzteren waren zu diesem Schritt durch ihre unerträgliche Lage geradezu ezwungen. Diese Verheimlichung zog nur für ie Juden Folgen nach sich, die bei derselben Manipulation des Adels ausgeschlossen waren. Ein großer Teil der so offiziell verheimlichten Juden waren Kaufleute und Gewerbetreibende, die auf Schritt und Tritt behördliche Ausweise, Zeugnispässe usw. haben. mußten. Leute, die aber nicht existieren, können auch kein Leumundszeugnis verlangen und bekommen. Man half sich damit, daß man auf den Namen eines einzigen Mannes Reisepässe an 4ehn verschiedene Personen ausstellte und in ähnlicher Weise. Die 14. Ma' 1968 Verwirrung, die damit geschaffen wurde/ ist uns beschreiblich. Wenn sich z. B. unter diesen zehn mit gleichen Namen und Äusweispüp eren ein Spitzbube befand, der sich irgend etwas zu Schulden kommen ließ, so kam es vor, daß einer der neun Braven festgenommen und verurteilt Wurde- und viele Kollisionen dieser Art. Niemand empfand diesen Mißstand tiefer als die davon Betroffenen, aber die bestehenden Gesetze nötigten zu ihrer Umgehung, wenn man überhaupt existieren wollte. Ohne Wissen und Zustimmung der Regierung war fast jede Regung und Bewegung untersagt. Wenn zehn Männer sich zu irgend einer Besprechung versammeln wollten, so war dazu eine Genehmigung des Ministers in St. Petersburg nötig. Der Minister recherchierte bei den höchsten bis hinab zum untersten Beamten die ganze Vergangenheit der zehn Leute, und wenn die Informationen günstig ausfielen, traf einige Jahre später die Erlaubnis ein. Es liegt z. B. die durch gerichtlichen Ausweis aktenmäßig festgestellte Tatsache vor, daß eine Frau verklagt wurde, weil sie sich weigerte, ihr Kind zu stillen. Die Frau wurde verurteilt, ihre Mutterpflicht zu erfüllen, aber das Urteil erfolgte erst nach 25 Jahren, als die Frau bereits gestorben Und der daMlige Säugling schon. Familienvater war! Wollten nun jüdische Männer für irgend einen gemeinnützigen Zweck, z. B. zur Errichtung irgend einer Wohltätigkeitsanstalt, zusammentreten und sich durch Einholung der ministeriellen Genehmigung die staatliche Anerkennung ihres Unternehmens sichern, so waren sie erst recht vom Regen in die Traufe gekommen. Denn für seine staatliche Anerkennung beanspruchte der Minister das Recht, die Tendenz und das Statut des zu gründenden Vereins bis zum letzten Paragraphen nach seinem Ermessen festzustellen. Da bei der' besten Absicht der Minister die Bedürfnisse und inneren Anliegen einer jüdischen Bereinigung nicht zu würdigen vermochte, so war sein Ermessen demjenigen der Gründer fast immer schnurrstracks entgegengesetzt. Statt der erhofften Förderung, brachte so der staatliche Schutz jedem gemeinnützigen Unternehmen nur Hindernisse und meist vollständige Unterdrückung. So kam es, daß alle Chebrot und die von ihnen zu fördernden Bestrebungen ihr Dasein verheimlichen mußten und nur auf diese Weise ihre Ziele erreichen konnten, denn jede staatliche Einmischung und Anerkennung wäre ihr Untergang gewesen. Das war so bis vor wenigen Jahren. Erst die allerjüngste Zeit hat nach dieser Seite hin einige Erleichterungen gebracht, die den Bestand derartiger Bestrebungen auch bei staatlicher Anerkennung möglich machen. So haben wir es vor noch kaum 25 Jahren 'emlleton. Um aderrlnlrcden hole. Bon Herrn Nahurn ist über den Empfang und die weitere Tätigkeit der Expedition zur Erforschung der Falaschas in Abessinien Bericht eingegangen, aus dem wir hier die uns besonders amüsant und interessant scheinenden Stellen folg«; lassen: Addis-Abeba, 12. März 1908. Ich bestätige ergebenst meinen Brief vom 6. d. M., in dem ich Ihnen in der Eile den wohlwollenden Empfang gemeldet habe, den S. M. Menelik der Mission der Alliance an diesem Tage gewährt hat. Anderen Tags, am Sonnabend, kam per Zeremonienmeister und erste Hoshplmetsch Wo Haile Mariam zu uns ins Hotel. .MM^komme," sagte er, „im Aufträge Ihrer MajeWk^W: Kaiserin, deren kaiserliche Grüße' zu überbring^MIhnen für das schöne Geschenk zu danken, das^Sie Ihrer Majestät gebracht haben, und Sie herzlick zu Ihrer gestrigen Rede vor dem Kaiser zu beglückwünschen. Ihre Majestät die Kaiserin würde sich freuen, wollten Sie ihr eine genaue Niederschrift schicken." Das sind wörtlich die Aeußerungen des Zeremonienmersters. Am Montag, 9. Marz, erkunoigtc sich der nämliche Würdenträger im Aufträge des Kaiserpaars nack unserem Befinden. Ich behielt ihn zu Tisch. Er wiederholte, daß Se. Majestät viel von Einer Rede spricht. Dieselbe ging von dem Bibelspruch (1. Mos. 12, 3) aus: „Durch dich werden alle Völker der Erde gesegnet werden" und schloß nttt dem Psalmsatz: „Güte und Wahrheit begegnen sich Gerechtigkeit und Friede umarmen sich". (Ps. 85, 11). Dieses Zitat gefiel dem Kaiser so sehr, daß er es sofort nachschlagen ließ. Die Kaiserin verläßt nur sehr selten und immer nur verschleiert den Harem. Fast nie sieht sie Fremde. Die zu unseren Gunsten gemachte Ausnahme war für uns von hoher Bedeutung, weil die Provinzen, die wir besuchen wollen, in „ihrem Lande" liegen (Schoa und Amhara sind hier, was Aragonien und Castilien .für die katholischen Könige sind) und von ihrem .Pruoer und Neffen verwaltet - werden. Gestern verlangte die Französische Gesandtschaft vom Palastsekretariat den Schutzbrief für unsere weitere Reise. Es wurde geantwortet, Se Majestät wünsche zunächst, daß ich die Ruinen und Inschriften besichtige, die sich drei Tagereisen weit von der Hauptstadt befinden, auch die mit Inschriften versehenen antiken Gegenstände, die in dem Schatz von Gebbi verwahrt sind. Ich werde mich morgen in das Palais beheben, um die eben erwähnten Antiquitäten zu besichtigen und um den genauen Platz der Ruinen Lu erfragen. Bevor ich Ihnen den Weg angebe, den ich mir vorgezeichnet habe, gestatte ich mir, Ihnen die Plätze zu neunen, die nach Abbadie und I. Halsvy ver-, mutlich von Falaschas bewohnt sind: Aboadie nennt Damot im Westen von Godscham, Kuara, Adschafar, Taaessa, westlich vom Tanasee, Ermatschoko, Simen und Nalkai, Tembya im..Norden vom Tana (Revue de l'Orient, 1845, p. 223). Halövy fügt noch hinzu: Schira (im Norden), Tamban, Endarta, Lasta und Begemender (siehe den Bericht Halövys in der Sitzung vom 30. Juli 1868, veröffentlicht im zweiten Halbjahrsbericht 1868). Es ist sehr bedauerlich, daß Abbadic nicht a us eigener Anschauung die Anwesenheit von Falaschas in den von ihm genannten, aber nicht von ihm besuchten Provinzen hat seststellen können. Er sagt selbst, daß er seine Angaben „nach dem Diktat Lines Priesters von Kayla-Msda bei Gondar" niedergeschrieben habe (Revue de l'Orient, p. 222). Halävy hat nur Ualkatt, die Stadt Kabta, Dschanfeniara, Wohei und Tscholga (oberhalb Dembya) besucht. Das geht wenigstens aus dem Reiseweg hervor, dem er gefolgt ist: Massaua- Keren-Kassala (auf ägyptischem Gebict), Ualkalt-Wohei- Tscholga und zurück (siehe Seite 87/89 seines Berichts). Für meinen Weg werde ich die Angaben von Abbadie und tzalLvy als Grundlagen nehmen. Ich will alle von diesen beiden Gelehrten genannten Provinzen durchreisen. Ich will den Blauen Nil überschreiten, um in Godscham einzudringen, Damot und Agumedär durchqueren, Kuara, Adschafar und Tagessn, östlich vom Tana, besuchen. Danach will ich hinauf nach Dembya und Gondar, nördlich vom Tanusee, wieder hinab nach Beg?mender und endlich nach Balassa und Simen. Bon. Simen geht mein Weg nach Ermatschoky und' Ualkait. Hierauf durchschneide ich Tacasö, gehe nach Schira, Tsembila und von dort dürch Axum und Adua zurück über Erythrea. Addis-Abeba, 20. März 1908. Am Somttag, 15. März, begaben wir uns auf die gnädige Einladung Sr. Majestät in das Palais, wo Mo Halle Mariam Pascha uns mit gewohnter Liebenswürdigkeit in .dem für Fremde von^ Auszeichnung bestimmten Speziälpahillon^ empfing.. Er. ließ uns einige Minuten ckrsruhen und führte unK dann