Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1908)
- Date
- 1908-05-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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MW Der Israel «Ol nCeiitralir|uilrluir<MntJiinfn 11» iiihmi i'i Iqriifcf m Ir Lehui i> oüb 14. mal 1908. M 20. 49. Jahrgang. Bssa Sranhfurf a. ITL, Sen 13. liar 5668. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag, «Somreoreirtsr Gewöhnliche AuSgave ML LBO vterteljährlich, HeftauSgabe auf Kunstdruckpapier Mk. 3.— vierteljährlich. (Auslandspreise für die gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich'Ungarn S Kr., RuUand 1 Kuo.f England S sh., Amerika 50 cts., Niederlande 1,20 fl.) Abonnements bei allen Postanstalten, Buchhandlungen, sowie direkt bei der Expedition. HeftauSgabe nur direkt. Inserater 30 Pfennig für die scchSgespaltcne Tolonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Jnseratenannahme nur durch iuHaaseustei« u. Bögler A.-G. Conto bet der K. K. Postsparkasse Wie» Po. 79605. Frankfurt a. M. und deren Filialen. Conto Sei der Rigaer LommerzSank in Riga Conto Sei dem 5k. Postsparkassenamt Budapest Ro. 18484. _und deren Filialen in DwinSk, Libau, Bialystok, Reval und Lodz Her Nachdruck der ftrtikel und Correfpondenjen des ..Israelit" iff nur unter genauer Quellenangabe, und. soweit es ficfi um größere fluffäfee handelt, nur nach norficriger öcnehmisung gestattet . [10371 teil Ge Heinric u Fron ro. en Kreiü durch di en Ueb zweifello;cgenübc egister bl )etreffel>d! Tefill«W nsten. Verlag. ogler SSSSiSSSSSSSSSSSSS wir bitten um umgehende kinsenöung öer noch rüchftändigen Abonnerrten tsbefräde für das I. und II. Quarfal. Die am 25. Mai noch oifenffehenden Beträge werden ohne weitere Benachrichtigung unter Anschlag der Hoffen durch Nachnahme erhoben. Unsere Abonnenten in Oefterreich-Üngarn bitten wir, auf unser Poftfparhaffen-Confo Wien (Cfo.-no. 79605) bem Budapest (Cto.-no. 18424) ein?u?ahlen. Verlag des „Israelit“, 6. m. b. tl. Das russische Bildungsproblem. III. Wie Beamte dieses Schlages das Volkswohl förderten und ihre Pflicht der Regierung gegenüber begriffen, das zeigt, nachdem 60 Jahre seit jener Zeit verflossen sind, noch heute der jüngste Krieg in der Mandschurei. Bon den untersten Beamten bis zu den höchsten Heerführern, waren alle auf ihren Vorteil und die Befriedigung ihrer Leidenschaften bedacht und haben so ihrem Lande eine derart schimpfliche, erniedrigende Niederlage bereitet, wie man sie noch nigends sonst gehört Hat. So wollte vor zwei Jahren die Regierung eine staatliche Subvention für mehrere Millionen Hungernder durch den Minister Gucks und seinen Gehilfen Lidwal anweisen lassen und man weiß, mit welcher Schmach und Schande die russische Regierung bei diesem Anlaß vor aller Welt bloßgestellt wurde! Wenn so etwas heute noch möglich ist, so kann man sich einen Begriff davon machen, wie die Beomtenwillkür vor 60 Jahren gewirtschaftet hat. In der Tat ist auch, heute noch der ganze bureaukratische Apparat ein automatischer Mechanismus, bestimmt, tote, geist- und sinnlose Gesetze in geist- und sinnloser. Weise auszüführen. Ein Beispiel für viele: 33ie Regierung hat ihre Hand in allem. Bon Haus ans sicht jte jeden als Verbrecher, mindestens aber als verdächtig an und behandelt daher alle wie Gefangene. Seit ungefähr 50 Jahren hat der Paßzwang in den meisten Staaten Europas aufgehört, in Rußland aber hat er heute noch seine alte unheimliche Macht. Von Rechts¬ und Gesetzeswegen kann keiner drei Schritte weit ohne Paß gehen. Wird jemand ohne Paß betroffen, so wird er, sei es alt oder jung, aufgegriffen und wie ein Dieb gefesselt in Gemeinschaft von Mördern und Spitzbuben aller Art, ins Gefängnis gesteckt. Die Unbescholtenheit eines eingeborenen Ruffen fängt erst an, wenn der zuständige Beamte sie bezeugt und er bezeugt sie nur, wenn er den gewünschten Betrag als Bestechung erhalten hat. Ist nun z. B. jemand in einem Orte des Gouvernement Wilna geboren und ist dort in den amtlichen Listen eingetragen, er zieht aber dann nach Warschau und wohnt vielleicht schon mehr als zwanzig Jahre dort, so bleibt er immer Ortsangehöriger der kleinen Stadt, in der er geboren wurde und muß von dort sein Leumundszeugnis sich verschaffen, wenn er einen, vom Gouverneur auszustellenden Auslandspaß haben will. Ohnedem wlches Leumundszeugnis bekommt niemand die Erlaubnis zur Reise ins Ausland, selbst wenn er krank und schwach zur Erholung seiner Gesundheit reisen wollte. Dabei kennt diesen Warschauer Mann jener Beamte im Wilnaer Gouvernement so wenig, daß er eben so gut in Hinterindien zu Hause sein könnte, -während die zuständigen Warschauer Beamten, die ihn wohl kennen und sich leicht über ihn informieren können, hier nichts drein zu reden haben. Nur durch das Zeugnis der Beamten in der Geburtsstadt, kann die Ehrlichkeit eines Menschen bezeugt und so der Paß erlangt werden. Das kostet alles Unsummen von Zeit und Geld. Der Mann muß also nach seinem Geburtsort reisen, dort ein Leumundszeugnis zu erlangen suchen, dann wieder zurück in seinen Wohnort, um dort den Paß _ zu bekommen. — Da hat man ein Beispiel von Gesetzen, wie sie heute noch bestehen, die keinen anderen Wert haben, als das Papier, auf dem sie stehen und die Taschen der Beamten, welche sie handhaben, auszufüllen. Man kann sich danach einen Begriff machen, wie das vor 60 Jahren war, wo polnische, der eigenen russischen Regierung feindliche Beamten schalteten und walteten, die sich nur von ihrer Geld- und Herrschgier leiten ließ-n! Der schwere politische Druck. Wenn der Druck dieser asiatischen, kulturfeindlichen Gesetze, die mit kosakischer Grausamkeit gehandhabt wurde, auch auf der ganzen Bevölkerung lastete, am meisten hatten wie immer die Juden darunter zu leiden. Die Adeligen hatten keinerlei Pflichten, sie wurden durch nichts bedrückt und führten ein ausgelassenes Wohlleben. Die Bauern waren Leibeigene, die mit der Abstumpfung fast jeden menschlichen Gefühls, auch die volle Empfindung ihrer Notlage eingebüßt hatten. Die Städter, die weder zu den Adligen noch zu den Leibeigenen gehörten und daher ihre verzweifelte Lage schon mehr empfanden, litten als Bekenner der herrschenden christltchen Staatsreligion unvergleichlich weniger unter diesem Druck, als die Juden. Sie traf jede Beschränkung und Verkümmerung der persönlichen Freiheit doppelt und dreifach schwer. Als im Jahre 1826 Kaiser Nikolaus l. den Thron bestieg, führte er die Wehrpflicht auch bei den Juden ein. Sie hatte jedoch nicht den Charakter einer persönlichen Pflicht, so daß etwa jeder, der 20 Jahre alt war, sich zuni Militär zu stellen hatte, sondern, die jüdische Militärpflicht lag auf der jüdischen Gemeinde Diese hatte bei Aushebung vier oder fünf Mann von je tausend Seelen zu stellen.. Außerdem waren jährlich drei Rubel Kopfsteuer für jede jüdische Person zu zahlen, abgesehen von den Steuern und Abgaben z. B. für Anlegung und Instandhaltung der Straßen u. a. m. Alle diese Leistungen hatten den Charakter^ jüdischer Gemeindesteuer d. h., die Regierung ernannte aus der Mitte der jüdischen Gemeinde einen Steuererheber, der bevöumächtigt war, die Steuern mit schonungsloser Härte einzutreiben. Aber bei der drückenden Armut der großen Masse war es niemals möglich, die Steuern vollständig einzutreiben. Das jüdische Mitleid feierte unter diesem tyrannischen Drucke seine größten Triumphe. Der Steuereinnehmer nahm den Aermsten, die keine drei Rubel jährlich erschwingen konnten, mit rücksichtsloser Härte ihr letztes Stück Bett als Pfand fort, und die Gemeinde gab den Gepfändeten ihre Pfänder wieder zurück! Auf diese Weise wurden alle Gemeinden der Regierung tief verschul et und die Regierung hatte die raffinierte Grausamkeit, um die Abtragung dieser Schulden zu beschleunigen, die Zahl der zu stellenden Militärpflichtigen nach der Höhe der ihr schuldigen Summe zu bemessen! ' , Diese Miltärpflicht war unter allen Leiden unter welchen die Juden litten, das allerbitterste! Sie anschaulich zu schildern, Me sie zur Zeit Nikolai I. war, das erforderte eine ausführliche