Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1908)
- Date
- 1908-05-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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7. MM 1908 IS_' Discite moniti! Ein Wort über den obligatorischen Charakter des Religionsunterrichts. Man schreibt uns aus Bayern: Nicht die schlechtesten Männer und Kämpfer sind es, welche, wie wir hier im Süden der Mainlinie hören, auch für ihre preußische Heimat es als eirr erstrebenswertes Ziel erachten, dem jüdischen Religionsunterricht einen obligatorischen Charakter zugeben. Das klingt schön unb wünschenswert - doch über die Modalität ist ein ernstes Wort sehr am Platz. Wenn die Forderting so präzisiert würde: „Jeder Vater ist verpflichtet, den Nachweis zu liefern, daß sein Kind Religionsunterricht erhält," dann könnten wir sie getrost unterschreiben. Aber ganz anders lautet die Kunde. Der jüdische Religionsunterricht soll sich harmonisch in die Schulorganisationen eiufügen, der Lehrer desselben hat Sitz und Stimme im Lehrerrot der betreffenden Stellen, die Note aus dem jüdischen Religionsunterricht rangiert in Wert und Einfluß gleich den Notett aus den übrigen Fächern, bis zur Maturitätsprüfung steht der jüdische Religionsunterricht gleichwertig neben dem anderen Konfessionen. Klingt gar nicht so übel, wenn man es so liest und sich dazu noch manches hiuzuträumt: Wird der jüdische Schüler nickt ganz anders an die Erlernung seiner Religion herantreten, wenn er weiß, daß er auch bei dem Abiturientenexamen den Nachweis seiner Kenntniffe zu erbringen haben wird, daß alljährlich vielleicht die Note aus der Religion über seine Versetzung ein entscheidendes Wort sprechen könnte? Ja, auch vom pädagogischen Standpunkte aus wird das Fach in seinen Augen an Wert gewinnen, wenn es den anderen Disziplinen gleichgestellt und aus der Misere des Privatunterrichts herausgehoben ist. Noch mehrist der Religionsunterricht erst einmal wirklich obligatorisch, dann, so sagt man, wird es dem Lehrer ermöglicht sein, auch die Kinder der religionslosesten Eltern zu religiösen Menschen heranzubilden und das ^ntp'D nn*< »sa Vaco lockt wie eine zauberhafte Perspektive. Und nicht zuletzt; ist es nicht geradezu eine Forderung politischer Gleichstellung, daß, solange der Staat den Religionsunterricht anderer Konfessionen organisiert, bewacht und bezahlt, er dieselbe Leistung auch dem jüdischen Religionsunterricht erstatten muß? So etwa lautet es in Süd und Nord, und wir gestehen gerne zu, es ist J6ei oberflächlicher Betrachtung schwer all diesen Gründen etwas Gewichtiges entgegenzuhalten, nur eines steht dabei in Gefahr, und das ist die — Religion. __Der Mraeltt__ Zur Erhärtung dieser paradoxen Behauptung bedarf es einer längeren Auseinandersetzung. Zunächst vom Standpunkt des Religionsgesetzes aus, dem doch wohl füglich in dieser Sache das erste Wort gehört. Kenner verweisen wir auf I. D. 245. Primär ist es zweifelsohne die Pflicht des Vaters, für die religiöse Unterweisung seines Kindes Sorge zu tragendie Schule — das darf nie vergessen werden, — tritt nur vikarierend an Stelle des Vaters. Die Gemeinschaft, bzw. die exekutive Vertretung derselbenhat das Recht, auf Kosten des Vaters dem Kinde einen Lehrer zu bestellen (a. a. O. 8 4), ja sogar eine Gemeinde zu zwingen, (§ 7) einen Lehrer anzustelleu. Das wäre nun alles freilich anscheinend eine starke Hilfe für die Befürwortung des obligatorischen Religionsunterrichts - statuieren doch die oben angeführten Normen geradezu einen Schulzwang! Aber wie ganz anders gestaltet sich die Sachlage, wenn wir in demselben Kapitel etwas weiter lesen und als Forderung für den Lehrenden strengste Religiosität (§ 17)" finden. Da mögen sich die ernsten Eltern und Führer denn doch die Frage vorlegen, ob sie es vor ihrem Gewissen verantworten können, ihre Kinder einem Unterricht zu überantworten, welcher das zum Teil oder ganz negiert, was ihnen das Heiligste ist. Genuß beruht der religiöse Verfall der studierenden Jugend auf einem ganzen Komplex von Gründen, gewiß bilden in der Hand eines wenig skrupulösen Lehrers auch die anderen Disziplinen unserer höheren Lehreranstalt eine furchtbare Waffe gegen die Ueberzeugungstreue unserer Kinder, aber glaubt man denn wirklich, daß ein Elternhaus wirksam genug die Gefahren eines „Religionsunterrichtes" paralysieren kann? Wenn es schon an und für sich ein Symptom unserer Zeit ist, das; die Kinder so rasch über ihre Eltern hinauswachsen, glaubt man da wirklich die Schranken übersehen zu dürfen, welche pietätlos zerstörender Religionsunterricht zwischen den Generationen aufrichtet? Eine seltsame Welt, wirklich! Da Plagt man sich und kämpft, um die Integrität aller Institutionen aufrecht zu erhalten, man bringt wirklich staunenswerte, reichlicher Anerkennung würdige Opfer für dieses Zielaber die Kinder, ja die armen Kinder, die läßt man getrost, in den Unterricht auch des neologesten Lehrers gehen, bedenkt nicht das Wort des R' Jehudah, daß nur des Kindeswortes reiner Hauch Gemeinde und Welt daseinswert gestaltet. Was ist der Grund dieser seltsamen Erscheinung? Hier muß geschieden werden zwischen denjenigen Ländern, die schon im Besitz eines staatlichen Zwanges zum Besuch des obligatorischen Religionsunterrichts sind, und denjenigen, die diesen Zustand noch nicht kennen, ihn aber, wie wir hüten, aufs eifrigste erstreben. Zu den ersteren gehört beispielsweise Bayern. Die Leser dieser Zeitschrift dürften sich vielleicht erinnern, daß bei der Besprechung des „Friedensinstruments", diese Frage hier berührt wurde. Wir hören nun allerdings, daß die Herrew Rabbiner sich zu einer Tagung über diese so wichtige und dringende Angelegenheit zusammengefunden haben, aber von einem Resultat ihrer Besprechung verlautet nichts. Es scheint, daß auch in diesem Punkte die Anbahnung eines Kompromisses versucht wird, allein die Herren hüllen sich in tiefstes Schweigen und zum Erraten ihrer Absichten fehlt uns Zeit und Lust. Tatsächlich liegen z. Z. die Verhältnisse so, daß den vom Staate organisierten Religionsunterricht alle Kinder besuchen müssen, selbst, wenn sie daneben noch so ausgiebigen Religionsunterricht durch private Initiation erhalten. Ja, die Rabbiner wären ohne Zustimmung der Rektorate bezw. der anderen Schulinstanzen nicht einmal in der Lage, den Dispens vom Besuche des obligatorischen Religionsunterrichts zu erteilen. Wohl aber glauben wir, daß, wenn die 'Rabbiner einen derartigen, vonr Standpunkte der Gewissensfreiheit geradezu geforderten Dispens befürworteten, allejnichtjüdischen Behörden dieser Forderung mit dem wohlwollensten Verständnis gegenüberstehen würden. Denn es herrscht hier ein außerordentlich feines und hochentwickeltes Gefühl für Gewissensnot. Wir sind überzeugt, daß die bayerische Staatsregierung, wenn sie genaue Kenntnis von den bestehenden Zuständen erlangte, schon dann auf Mittel und Wege zur Abhilfe sinnen würde. Mir Hallen aber unter ängstlicher Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse folgendes für das Mindestmaß der aufzustellelideu Forderungen. Auf Antrag eines Vaters, auf Grund, von Gewissensbedenken sein Kind vom Besuche des obligatorischen Religionsunterrichtes zu dispensieren, muß dieser Dispens erteilt werden. Dabei ist der Nachweis erforderlich, daß das bctr. Kind einen an Stundenzahl und Lehrkraft äquivalenten Religionsunterricht erhält. Freilich begegnet man hier leicht dem Einwartd, daß vom schultechnischen Standpunkte aus mancherlei Schwierigkeiten auftauchen. Wie steht es mit der „Note" aus der Religion und wie mit denk Schlußexamen? Da wäre zunächst zu erwidern, daß ein gewissenhafter Vater auch darauf verzichten müßte, in dem Zeugnis seines Kindes eine Note aus der Religion glänzen zu sehen, obwohl es gar nicht unmöglich wäre, daß die Rektorate sich von dem Lehrer die Note für das betr. Kind mitteilen ließen und dieselbe auch in das Zeugnis eintragen. Präzeglieder sich angelegen sein lieben, fehlende Gegenstände des gottesdienstlichen Gebrauchs zu stiften, oder vorhandene Stücke durch wertvollere zu ersetzen. Der Vorhang (Paroches) loar hierzu besonders geeignet, weil er bei verschiedenen Festen in verschiedenartigen Exemplaren verwendet wird. Daher kommt es, das; in älteren Synagogen wohlhabender Gemeinden eine erhebliche Anzahl von teilweise jahrhunderte alten Thoravorhängen, all denen die teuersten Materialien, Sann, Seide und verschtvenderische Goldstickereien nicht gespart sind, sich angesammett hat. Noch mehr als dem Aufbewahrungsraum der Thora wird ihrer Umhüllung und deren schmückendem Zubehör freigebig: Für sorge zugewendet. Von dem Wimpel, der 'die Thora zunächst umwindet, ist ein aus dem l-l. Jahrhundert stammendes italienisches Exemplar vorhanden, ein Unikum; denn ein zweites, den: Kultus in Synagoge und Haus dienendes mittelat.r'ckch.s Erzeugnis der Textil , industrie ist bis jetzt nicht wieder aufgefunden worden. Ueber die mit dem Wimpel umwundene Thora wird der Mantel und über diesen der Schild iTciß) an silbernen Kettchen gehängt. Die beiden Winkelstäbe, die an den Enden der Thora befestigt sind, tragen die häufig aus edlen Metallen angefertigten Granatäpfel (Rimonim) und die daran sowie an dem Schild angebrachten Glöckchen ertönen, wenn die Thora im feierlichen Umzug getragen wird. Zuweilen kommt zum Lesepult getragen und auf dessen kostbarer Decke auch noch die Krone (Kerher) hinzu. So wird die Thora niederaelegt. Die Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Knnstdenkmäler, die sich die bedeutsame Aufgabe gestellt hat, wo immer auf der Welt Juden sind, oder wo sie vor Zeiten waren, ihrer künstlerischen Tätigkeit nachzuspüren und dies bis auf die Gegenwart fortzufüh-. ren, auch was noch zu retten ist, vor dem Untergang zu bewahren, sie darf sich, zu den bis jetzt erzielten Erfolgen beglückwünschen. Auch diejenigen, die nicht zw ihrer Glaubensgemeinschaft gehören, werden mit regem Anteil Kenntnis nehmen von einer Schaust el lung, die eine Fülle des «ehrnswerten birgt und den Ausblick aus ein bisher den Wenigsten bekanntes Ge biet eröffnet. Rabbi Iecbeslrel Candau als Teldprcdiger. Am Dienstag, den 16. Nissan 5516 (1789) wurde; zum ersten Mal ans Befehl des Kaisers Joseph II. 25 Juden ans Prag zum Soldatendienste hernngezogen. Die Sache war noch so neu und der Soldatcndienst für die damaligen Begriffe so grauenerregend, daß die 25 B e t r o f s e n e n von den Ihrigen und von der ganzen Prager Gemeinde aufs höchste bedauert, voll Trauer und Angst in der Kaserne unter der wildfremocn rohen Uingebnng saßen. Da erschien der. weltbekannte Oberrabbiner Rabbi Jecheskel Landau (der Nachwelt als rni,TQ jmj pwn belannl) und sprach ihnen in Gegenwart der oberen militärischell Vorgesetzten, die alle bis zu Tränen gerührt dastanden, in ergreifenden Worten Mut und Trost zu. Di^ Ansprache befindet sich in der anno 1789 in Lem- V g unter dem Tttel npv erschienenen hebräischen Sammelschrift und hat folgenden Wortlaut: „Meine Brüder, die ihr immer meine Brüder wart, noch jetzt es seio und immer sein werdet, so lange ihr fromm und rechtschaffen handelt! Gott und unjcr allergnädigster Kaiser will, daß ihr zürn Militärdienst genommen wcroen sollt, schickt euch daher in euer Schicksal, folget ohne Murren. Gehorcht eueren Vorgesetzten, seid treu aus Pflicht, geduldig aus Gehorsam. )8ergeßt aber nicht euerer Religion, schämt eud) nicht, Jchudim zu sein. Betet zü Gott täglich, gleich bei euerem Anfstehen, d>.urn .Gottesdienst geht vor allen;. Der Kaiser selbst und alle seine Diener er machte oabei eine höfliche Verbeugung gegen die anwesenden Offiziere — brten täglich ihrer; Schöpfer an. Schämt euch dieser Zeichen bei jüdischen Religion nicht (Hierbei gab er jedem von ihnen n^DD fPS’X und p'T'CfV Wenn ihr Z n habt, so betet alles, was ein Jude, wie ihr bereits wißt, zu beten schuldig ist; habt ihr aber nicht so viel Zeit übrig, so leset ttnniFtcnS den bschmit yffl. Im übrigen seid immer Gott getreu im Herzen, weicht nicht von dem Glauben euerer Väter und dient unserem allergnädigsten Landesfürsten M't gutem Willen und rastloser Tätigkeit. .Erwerbt euctz xcnd unserer ganzen Nation. Dank und Ehre, damrr man sehe, daß auch unsere Nation ihren Landesfürsten und ihre Obrigkeit liebt und im Falle der Not ihr Leben zu opfern bereit ist. Ich hoffe, daß wir durch euch, wenn ihr euch ehrlich und treu, wie es jedem Untertan zusteht, aufführt, auch noch jener Vorurteile werden entledigt werden, die uns zum Teil noch drücken. Uitb welchen Ruhm und welche Liebe werdet ihr ernten bei allen rechtschaffenen Menschen so gut wie bei eueren Mitbrüdern! Und hiermit will ich euch noch meinen aus innigem Herzen emporsteigcnderr Segen geben, will auf euch jene ll'PDO als D^nn anwenden, die zu euerer jetzigen Lage passen." — Folgen mehrere Bibelsätze und zum Schlüsse der Priestersegen. Nach der Ansprache — so meldet der Bericht des Augenzeugen in der genannten Schrift — überreichte d-r' Rabbiner jedem jüdischen Rekruten vier Gulden. Auch ihre christlichen Führer bekamen je einen