Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1908)
- Date
- 1908-04-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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so. April 1908. Der JSraeltt. erung zu ziehen: strikte Wahrung der eigenen teressen, keine Dienstbarkeit für die Interessen anderer Parteien, welche wohl um die Stimmen dsr Inden werben, deren Rechte aber nicht mit dem erforderlichen Nachdrucke schützen. Sekretär Fleischer sprach hierauf den 11 jüdischen Abgeordneten, welche sich zu einer gemeinsamen Kundgebung gegen den Beschluß des Budgetausschusses vereinigt haben, Dank und Anerkennung aus und beantragte eine Resolution, welche den Protest gegen diesen ersten parlamentarischen Versuch enthält, die staatsbürgerlichen Rechte der Juden zu beschränken und russische Zustände in den österreichischen Berfassungsstaat einzuführen. Unter lebhaftem Beifalle sprachen die anwesenden Abgeordneten über die Notwendigkeit, mit aller Energie den ersten Schritt zur Aufhebung der verfassungsmäßigen Rechtsgleichheit zu bekämpfen und in der Verteidigung der Rechte und Kulturgüter einmütig vorzugehen. Die Resolution wurde sodann unter stürmischenÄkklamationen einstimmig angenommen. * , Prag, 15. April. Die Prager israelitische Kultusgemeinde-Repräsentanz hat in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig folgende Resolution beschlossen: „In der Sitzung vom 8. d. beschloß der Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses, die Regierung zu Eichebungen darüber aufzufordern, wie das Zählenverhältnis der christlichen und jüdischen Schüler zur Gesamtbevölkerung in Einklang zu bringen sei. Die Prager israelitische Kultusgemeinde-Repräsentanz als Vertreterin von 20000 Juden der Landeshauptstadt erhebt entrüstet den entschiedensten Protest gegen diesen Beschlug, der den Bildungsdrang der jüdischen Bevölkerung in Fesseln zu schlagen und die Zahl der jüdischen Intelligenz herabzudrücken bestrebt ist, als einen ebenso kulturfeindlichen wie gegen die staatsbürgerlichen Rechte der Juden gerichteten Akt, und spricht die sichere Erwartung aus, daß die Regierung, die durch das Staatsgrundgesetz allen Staatsbürgern gewährleistete Freiheit und Berufswahl und Ausbildung mit aller Energie wahren werde." Ungar«. Budapest, 21. April. In der Serie der wichtigeren Reformen, die der Minister für Kultus und Unterricht demnächst in seinem Ressort durchzuführen beabsichtigt, ist auch — wie aus halbamtlicher Quelle verlautet — die Regelung der israelitischen Religionsgemeinden aufgenommen. Desgleichen soll der vielgenannte Gesetzartikel XX: 1848, welcher verfügt, daß „der kirchliche und Schulgebrauch aller gesetzlich angenommenen Glaubenssekten aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten wird" betreffs der Juden verwirklicht werden. Bride Angelegenheiten besitzen große Wichtigkeit und kann zuversichtlich der Hoffnung Raum gegeben weroen, daß dev Kultusminister, Graf Apponyi seinen bisher bekundeten Liberalismus auch bei Realisierung dieser Angelegenheiten, zur Geltung kommen lassen wird, bei vollständiger Aufrechterhaltung der Rechte der Orthodoxie. UnMänd-. Petersburg, 11. April. Die im Ministerium /des Inneren tagende Konferenz der Semstwopertreter faßte einen überaus wichtigen Beschluß über die Rechtsbeschränkung der Juden. Abgeordneter Purischkewitsch regte an, die Rechte der Juden bei der Dorfverwaltung einzuschränken, worauf der Gehilfe des Ministers des Inneren Lykoschine änführte, daß für das Ministerium die prinzipielle Ansicht der Semstwo-Konferenz aus dem Grunde besonders wichtig sei, weil das Ministerium im Urteil der Konferenz die Stimme der Agrarier von ganz Rußland erblicken würde. Hierauf sprach sich die Konferenz mit 36 gegen 10 Stimmen für die Notwendigkeit der prinzipiellen Rechtseinschränkung der Juden aus. Wftr Beschluß wird sicher auf die allgemeinen Judengesetze in reaktionärem Sinne zurückwirken. Der Kommandant des Moskauer Militär rqyons, verordnete, daß die Chefs aller Militärkorps bis Ende März ihm Auskünfte über die Zahl der unter ihrem Kommando sich befindenden Juden zukommen lassen sollen. Dabei wurden die Chefs darauf aufmerksam gemacht, daß sie eine zu große Anzahl der Juden in ihren Korps verhüten sollen. Diese Verordnung bildet ein interessantes -Gegenstück zu der Rede des Deputierten Kruzinski, der in der Duma behauptet hat, daß die Juden dem Militärdienste feindlich seien und die Militärpflichten nicht erfüllen. Bor einigen Tagen veröffentlichte das Organ der Oktobristen „Golos Moskwy" einen Artikel, in dem behauptet wird, daß die Juden nicht jene Zahl der Soldaten liefern, die auf sie fallen soll Also einerseits die Beschuldigung der Antisemiten, daß die Juden den Militärdienst verweigern, andererseits die Verordnung, daß man in die Militärkorps nicht zu viel Juden nehmen soll. Petersburg, 12. April. In allen größeren Städten Rußlands wird jetzt das Wohnrecht der einzelnen Juden einer strengen Revision unterzogen. Besonders rigoros geht die Behörde den jüdischen Handwerkern gegenüber vor. So werden aus Petersburg alle jüdischen Handwerker, die aus den Genossenschaften ausgeschlossen wurden, ausgewiesen. Im verflossenen Monat wurden 25 Petersburger jüdische Handwerker von dieser Maßregel betroffen. Noch schrecklicher wütete die Sebaftopoler Behörde. Aus dieser Stadt wurden im Verlaufe von zwei Wochen nicht weniger als 88 jüdische Familien ausgewiesen. In Jekaterinoslaw mußten 15 jüdische Familien innerhalb 24 Stunden die Stadt verlassen. Bei der Vertreibung der Juden wird weder auf die materiellen Verhältnisse noch auf den fonftiaeii Schaden Rücksicht genommen, der durch die Ausweisung der betreffenden jüdischen Gemeinde erwächst. So erhielt der einzige jüdische Lehrer in Tomsk, der seit Jahrzehnten als Lehrer in der genannten Stadt wirkt, plötzlich ein Ausweisungsdekret, weil „sein Wohnungsrecht in Tomsk nicht nachgewiesen erscheint." Die jüdischen Deputierten Friedmann und Nisselowitsch, sowie der Abgeordnete von Tomsk, Nekrasow, richteten an Stolypin eine Eingabe, in welcher die Annullierung des Ausweisungsbefehls verlangt wird, da sonst die jüdische Schule bis auf Weiteres geschloffen werden müßte. Wilna, 27. April. Xatla cliss »ine linea! Kein russisches Osterfest ohne einen „Ritualmord". Noch ist nicht vorauszusehen, was uns das russische Osterfest diesmal an „echtruffischen" Volksbelustigungen bringen wird, da hören wir schon von den Vorbereitungen dazu. Im entlegenen Dörfchen Schaenoiz, das etwa 5—6 Kilometer von dem Städtchen Bujwidzy (Gouvernement Wilna) entfernt ist, wurde am vorigen Sonnabend ein zweijähriger polnischer Knabe mit durchschnittenem Halse in einer Wiege aufgefunden. Die Eltern des Kindes, der Färber Stanislaus Rinkiewicz und seine Frau, waren vom Hause fortgegangen und hatten ihr kleines Söhnchen unter der Obhut einer zwölfjährigen Tochter zurückgelassen. Wie diese nachher erzählte, soll ein Mann mit langem Rock, hohem Hut und großem gelben Bart ins Zimmer gekommen sein, der, ohne etwas zu sagen, auf das Kind zugegangen sei und ihm den Hals durchgeschnitten haben. Das Haus des Färbers Rinkiewicz liegt weit abseits vom Dorfe, sodaß es einige Zeit dauerte, bis auf das Geschrei des Mädchens Nachbaren herbeieilten, die das tote Kind auffanden. Natürlich wurde Diese Geschichte sofort zu einem Ritualmord verarbeitet, zumal nach den Angaben des Mädchens ein Jude als Täter in Betracht käme — wenn diese Angaben richtig sind! Jedenfalls strömten am selben Tage noch große Scharen von Menschen in dem kleinen Orte zusammen, was zur Aufklärung der Sache nicht sehr dienlich war. Der einzige in dem Dorfe wohnende Jude, ein Schuster namens Joffe wurde sofort auf Befehl der Staatsanwaltschaft verhaftet. Schon am Tage darauf, am Sonntag frühmor- ■ Sette 9. Ny. 18 gens fand in einem acht Kilometer von Schaenotz entfernten Städtchen Bystriza ein kleiner Krawall statt, wobei den Juden die Fenster eingeschlagen und die Synagoge geplündert wurden. Einer weiteren Ausdehnung machte der Landrat ein Ende, indem er die durch Hetzapostel aufgeregte Bevölkerung beruhigte. Am Montag waren bereits der Gouverneur von Wilna, Lubimow, der Staatsanwalt und andere Vertreter der Behörden an Ort und Stelle. Die Städtchen der ganzen Umgegend sind infolge dieser Affäre in größter Gefahr. Außer dem Schuster Joffe ist ein Jude aus Bystriza, Chone, verhaftet worden. Das einzige Indizium ist sein gelber Bart! Bis jetzt vermutet maw daß die Schwester den kleinen Knaben selbst getötet und die Geschichte erfunden hat, um der Obhut über das Kind, das sie tagelang bewachen mußte, überhoben zu sein. Für diese Annahme sprechet die Aussagen zweier Bauern, deren einer an dem Kleide des Mädchens Blutflecke bemerkt haben will, während ein anderer bekundet, das Mädchen habe sogleich nach der Entdeckung ihr Kleid gewechselt. Vielleicht trifft aber eher eine andere Vermutung das Richtige, daß nämlich die an der Inszenierung von „Pogromen" interessierierten „echtrussischen Leute" sich diesen Ritualmord haben auf Bestellung machen lassen. Daß die Herren skrupellos genug sind, bedarf keines Beweises. Bestärkt wird dieser Verdacht noch dadurch, daß die Berbändler in der Wilnaer Gegend seit langer Zeit versuchten, das Volk mit allen möglichen Mitteln gegen die Juden aufzuhetzen. Indessen muß gesagt werden, daß der Gouverneur, ein gerechter und korrekter Mann bereits allen Kreisvorstehern telegraphisch die Anweisung gegeben hat, strenge Maßnahmen zu ergreifen, um ernstere Ausschreitungen vorzubeugenfreilich bezeichnet er selbst die Lage als überaus bedenklich! In Ergänzung dieser Meldung wird aus Wilna berichtet: Gegen fünfhundert Bauern haben in Bujwidzy sämtliche jüdischen Einwohner, etwa zehn Erwachsene, gebunden um sie ins Wasser zu werfen. Ein Jude hatte sich versteckt, und während die Bauern auf der Suche nach diesem waren, traf ein Vertreter des Semsky Natschalnik ein, dem es unter großer Mühe gelang, die Juden zu befreien. Nur dieser glücklichen Fügung verdanken die Juden Bujwidzy ihre Rettung. Aus verschiedenen anderen Orten treffen ebenfalls sehr beunruhigende Nachrichten ein, und man muß auf das Schlimmste gefaßt sein. Frarrkretrh. Di« JRohaliin-Srage. Paris, 22. April. Durch einen Artikel des „Matin" ist die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf eine neue Gefahr gelenkt worden, die dem französischen Judentum droht. Es handelt sich um die Aus-. Übung der Milah, die bisher auf Grund von' Verordnungen aus den Jahren 1844 und 1862 staatlich kontrolliert war. Die Mohalim hatten eine offizielle Prüfung vor dem vom Präfekten ernannten Kreis-Chirurgen zu bestehen, und erhielten dann ein Diplom, das sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit ermächtigte. Es ist eine natürliche Konsequenz der jetzt durchgeführten Trennung' von Staat und Kirche, daß dieses Examen in Wegfall kommt, und es wäre des weiteren nichts natürlicher als, daß die Regierung sich um die Angelegenheit, als eine rein religiöse, überhaupt nicht mehr kümmerte/ vielmehr ihre Regelung den beteiligten Kreisen selbst überließe. Das paßt aber unseren radikalen Heißspornen nicht. Sie erblicken in der Ausübung der Milah, nach» dem sie des „staatlichen" Charakters entkleidet ist, die Betätigung einer unzulässigen chirurgischen Praxis und wollen daher eine Bestimmung durchsetzen, wonach nur approbierte Chirurgen als Mohalim sollen fungieren dürfen! Welche unhellvollen Folgen eine derarttge Verordnung in der ftanzösischen Judenheit nach sich ziehen würde, wie dadurch der ganze Akt seiner religiösen Bedeutung entkleidet, vielfach schwerste Gewissens-