Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1908)
- Date
- 1908-04-09
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449298-2449314--64381-2506969- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
L ) a^ogis c.v-L Die Berliner Prüfungsordnung* Ein Wort zur Aufklärung von Dr. I. Bleichrode in Berlin. (Schluß.> Noch unbegründeter ist die Furcht, die Berliner Prüfungsordnung werde der Einschleichung ungeeigneter Kräfte in die jüdische Schule Vorschub I elften, werde die vielen, allzuvielen unqualifizierten Lehrer noch vermehren, werde die Anbahnung des Jdealzustandes hinausschieben oder gar vereiteln, jener idealen Forderung der seminarischen Vorbildung für die jüdischen Religionslehrer. Diese Furcht, daß eine Verschlechterung des bisherigen Zustandes eintreten könnte, ist, wie gesagt hinfällig, denn schlimmer als bisher kann es gar nicht werden. Wie wird man nämlich hier zu Lande, will sagen in Norddeutschland (denn nur für die Provinzen, für die Berlin der natürliche Mittelpunkt ist, kommt die Berliner Prüfungsordnung in Frage) Religionslehrer > Bekanntlich bedarf es hiezu nach einer Ministerialverfügung eines Lehrerlaubnisscheines seitens des königlichen Provinzialfchul-Kollegiums oder der städtischen Schuldeputation. Wie erlangt man nun diese Lehrerlaubnis? Das geschieht, oder richtiger gesagt, kann folgendermaßen geschehen. (Ich bemerke im Vorhinein ausdrücklich, daß die au gezogenen Beispiele keine Phantastereien, oder Uebertreibnngen, sondern getreu nach der Wirklichkeit gezeichnete Skizzen sind) Wer den intim», oder durch die Verhältnisse bedingten äußeren Drang in sich zum Religionslehrer fühlt, geht zu einem ihm bekannten Rabbiner und bittet ihn um die Aiu stetlung eines Zeugnisses, das ihn sür fähig zur Erteil itng von Religionsunterricht erklärt. Rabbiner sind manchmal gutmütige Menschen, besonders, wenn es sich um moron oder Zeugnisse handelt und nachdem er das Vorhandensein einiger hebräischen Kenntnisse konstatiert hat, erteilt er die gewünschte Bescheinigung. Dies Zeugnis schickt dann der Aspirant der Schul-Depritation ein und iwch einigen Wochen empfängt er seinen Lehrerlaubnisschein, ist er amtlich zum jüdischen Religionslehrer abgestempelt. Dergleichen traurige Fälle sind durchaus nicht selten. Da ist ein Buchdruckerlehrling. Der Beruf sagt ihm nicht zu. Er fühlt in sich den Trieb znm Höheren. Eine Religionsschule hat er als mittelmäßiger Schüler bis zur III. Klasse absolviert. Eine schöne Stimme besitzt er auch. Was ist also einfacher, als vom Jünger Gutenbergs zum Religienslehrer und Cantor zu avancieren. Den notwendigen „Schein" erlangt er mit leichter Mühe nach obigem Rezept. Eine andere Scene aus der Zeit mw mip, vor der oben erwähnten Ministerialverfügung. Durch Ukas des allmächtigen Schulvorstandes ist an einer Religionsschule ein gänzlich ungebildeter, mit der deutschen Sprache auf gespanntem Fuße lebender pn und Dmtr angestellt. Eines schönen Tages findet der Dirigent der Schule bei der Durchsicht der Klassenbücher in dem Tagebuch dieses „Lehrers" unter der Rubrik: „durchgenommenes Pensum" die rätselhafte Eintragung: „Tavel". Er beruft die Weisen und Zeichendeuter des Lehrerkollegiums zusammen, vergebens lassen sie ihren Scharfsinn spielen. Da meint der eine, der Lehrer habe seinen Unmut über den von den Kindern verursachten Aerger mit einem Fluche etwas drastisch Luft gemacht und „viable" ausgerufen. Sehr unwahrscheinlich, meint der andere. Gewiß hat er den Schülern die Bedeutung des „Satan" im Judentum erklärt und tiefsinnige Parallelen mit dem Christentum gezogen. Aber es handelt sich um A B C- Schützen. Also erscheint auch diese geistreiche Hypothese unhaltbar. Endlich befragt man den Lehrer selbst und siehe da, des Rätsels Lösung ist: Er hat einige Buchstaben des hebräischen Alphabets an die Tafel geschrieben und dies welterschütternde Ereignis durch die Eintragung „Tavel" verewigt „Tableau"! Die Pointe kommt aber noch. Kurz nach diesem Ereignis erschien der ministerielle Erlaß, und Zagen und Bangen erfüllte die Brust dieses Lehrers. Wie wird es möglich sein, vor einer königlichen Behörde zu bestehen? Aber die Furcht war unnötig. Wenige Wochen später konnte er seinem Dirigenten triumphierend mitteilen, er habe von dem Provinzial-Schulkollegium den Lehrerlaubnisschein erhalten. Rezept: siehe oben.' Die Beispiele lassen sich häufen. Es ist klar, daß diese Zustände unerträgliche waren, daß es so nicht weiter gehen konnte. Und in der Tat sind, tvie den Eingeweihten bekannt, von einer Großgemeinde angeregt, im Schoße der Regierung Erwägungen im Gange, die darauf hinauslaufen, diesem Unfug zu steuern. Zu diesem Zweck soll unter staatlicher Aegide eine Piüfungskommission mit dem Sitze in Berlin ernannt werden, vor der jeder Religionslehrer sein Examen abzulegen hat. Es ist ohne tveiteres einzusehen, daß die Gefahr besteht, daß diese Kommission aus Männern zusammengesetzt sein tvird, die nicht auf gesetzestreuem Boden stehen. Dieser Gefahr sollte im Keime schon unsere Prüfungskommission begegnen. Sie sollte die nrö*? cmp ntO£"i sein. Sie sollte da sein, wenn die erwähnte Absicht und also die Gefahr besteht, cs könnten auch orthodoxe Gemeinden gezwungen werden, von dieser Kommission geprüfte Lehrer anzustellen, damit sie dann nicht mehr übergangen werden könne, sondern die gebührende Berücksichtigung finde. Das ist die Entstehungsgeschichte der Berliner Prüfungsordnung. Gewiß ist es das zu erstrebende Ideal, daß jeder Religionslehrer eine seminaristische Vorbildung habe, ein vollgültiger Lehrer sei. Wer aber die Verhältnisse in Norddeutschland kennt, wer weiß, daß hier kein einziges orthodoxes Lehrerseminar vorhanden ist, wer weiß, mit welchen Existenzschwierigkeiten das einzige orthodoxe Seminar Preußens zu kämpfen hat, wer weiß, wie wenig Neigung bei der Regierung zur Genehmigung von neu zu begründenden jüdischen' Seminarien besteht, wie sie im Gegenteil schon mehrfach den Vorschlag gemacht hat, die schon bestehenden zusammen zu legen, wer das alles in Erwägung zieht, wird sür absehbare Zeit unsere Berliner Prüfungskommission als ein brauchbares Surrogat — andres will sie nicht sein — zur Hebung desjüdischenReligionsunterrichts begrüßen. Xorresponaenren u. Nachrichten. Aus Wayeru. Die Denkschrift zur Frage der Neuregelung der Dienst- Gehaltsnnd Pensiousverhältnisse der bayerischen Staatsbeamten und Bediensteten ist jüngst in den Einlauf der Kammer gelangt. Auch die Aufbesserung der Geistlichen und Lehrer wird, wie bestimmt verlautet, noch in dieser Session, etwa in der Form eines Nachtragspoftulats erfolgen. Beim Studium des neuen Gehaltsregulativs mußte ich unwillkürlich eine Parallele ziehen zwischen den oben genannten Beamtenkategorien nnd den jüdischen Kultusbeamten, wie Rabbiner, Religionslehrer und Vorbeter in den kleinen und mittleren Gemeinden, deren meist trostlose Lage geradezu nach Abhilfe schreit. Viele kapitalkräftige Mitglieder der jüdischen Landgemeinden sind in die Städte gezogen, sodaß diese große Kultnsgemeindcn aufweisen, während die Landgemeinden, in denen ehemals blühendes jüdisches Leben pulsierte, nun so zusammengeschrumpft sind, daß es ihnen sehr schwer fällt, für die Kultusbedürfnisse auszukommen. Mit jedem Jahre nimmt diese Verschiebung größere Dimensionen an. Es liegt doch gewiß im Interesse eines geordneten Staatswesens, daß alle Faktoren, die ihre Kräfte in den Dienst der Religion stellen, mit Lust und Liebe ihre Aufgabe lösen und nicht mit Nahrungssorgen zu kämpfen haben. nDp pN ON mm p«. Daß Lehrer 600—800 Mark Fixum erhalten, ist keine Seltenheit, sondern die Regel. Selbst Straßen- und Bahnwärter, usw., die nach der erwähnten Denkschrift der letzten Gehaltsklaffe zugeteilt sind, erfreuen sich eines Einkommens von 1100 Mark steigend auf 1600 Mark! Wie ist nun diesen Mißständen abzuhelfen? Es wurde schon auf der Nürnberger Lehrerversammlung 1906 die Anregung gegeben, eine Zentralkasse zu schaffen, welche den kleinen und notleidenden Knltusgemeinden einen Beitrag zu ihren Kultusausgaben leiste, damit die Beamten ein ihrem Bildungsgrade und ihrer Stellung entsprechendes Gehalt nebst Alterszulagen, sowie Pension und Witwengehalt beziehen können. Das wäre nur eine Forderung der ausgleichen-