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Der Israelit · 1908-04-09 · Heft 15 (9.4.1908) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 15 (9.4.1908)
Date
1908-04-09
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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«r. 15. «irtte 8. Der JSrarttt. Betäubens) sollen Personen jüdischen Glaubens sein, welche offiziell vom Chief Rabbi als Schächter zugelaffen sind, wenn sie nach der jüdischen Schlachtmethode Tiere schlachten, die zur Nahrung für Juden bestimmt sind, und wenn kein unnötiges Leiden des Tieres verursacht wird." Im Uebrigen enthält das Zirkular das interessante Zugeständnis, das in vielen Fällen mit dem Betäuben, wenn es ungeschickt oder sorglos vorgenommen wird, nicht nur keine Verminderung des Schmerzes, sondern eine unnötige Quälerei verbunden ist, sodaß der Board empfiehlt, bei anderem als Hornvieh die Anwendung der Betäubung überhaupt nur dann zuzulassen, wenn die Metzger in der Tat die genügende Schulung dafür aufweisen. London, 1. April. In der Sonntagsruhe- Kommission des Oberhauses kam am 26. März das Amendement Swaythling zur Verhandlung. Lord Avebury widersetzte sich der Annahme, weil es nicht angehe, der kleinen Zahl jüdischer Geschäfte Gelegenheit zu geben, den ganzen Sonntags- Verkauf auszunützen. Er habe sich in anderer Weise bemüht, den Bedürfnissen der Juden Rechnung zu tragen. Diese Anspielung des Lord bezieht sich darauf, daß er in seiner Bill lokale Behörden ermächtigt, in besonderen Fallen die Bestimmungen der Sonntagsruhe zu erleichtern, wenn sie sich für Gruppen von Gewerbetreibenden besonders : rückend erweisen sollten. Mit diesem Kautschukparagraphen ist indessen nicht das geringste anzufangen, und der Vertreter der Regierung, Earl Beauchamp hatte vollkommen Recht, wenn er erwiderte, es scheine ihm nicht, daß es Lord Avebury gelungen sei, der Opposition der Juden durch seinen Vorschlag den Boden zu entziehen. Im Verlauf der Debatte bemerkte Lord Swaythling, daß sich vielleicht noch Gelegenheit zu einem Kompromiß finden werde, und zog, wohl im Hinblick darauf, sein Amendement zurück. Von praktischer Bedeutung ist die Verhandlung nicht, da die Regierung, w e bereits gemeldet, es ablehnt, in dieser Session der Materie überhaupt näher zu treten. Rumänien Bukarest, 25 März. Die rumänische Regierung hat kürzlich die Präfekten angewiesen, die in den Ruralgemeinden angesiedelten sogenannten „Fremden", das heißt Juden, unnachsichtlich zu verfolgen und auch nicht zuzulassen, daß mit ihnen Miets- und Pachtverträge ferner eingegangen werden. Wenigstens scheint dies aus eimem Rundschreiben hervorzugehen, das die Präfektur des Distriktes Jassy an die Bürgermeister der Landgemeinden gerichtet hat, und das, wenn es zur Ausführung gelangt, neuerlich Hunderte von Familien, die zum großen Teil seit Generationen in Rumänien wohnen und keine andere Heimat haben, an den B e t t e l st a b bringen wird. Das vom 28. Februar datierte. Schreiben, dessen Inhalt von vertrauenswürdiger Seite mitgeteilt wird, enthält unteranderem folgende Stellen: Hinsichtlich der effe tiven Anwendung des Artikels 5 des Gesetzes über die Organisierung der Ruralgemeinben und der Erfüllung der Befehle der Präfektur mit Bezug auf die Ansiedelung Fremder in den Landgemeinden lenke ich Ihre Aufmerksamkeit darauf, daß in Ihrer Gemeinde mehrere „Fremde" find, welche die Bestimmungen des Gesetzes nicht erfüllen und durch eine unverzeihliche Gleichgülti keil in der Gemeinde geduldet werden. Sie werden die Bestimmung des Gesetzes mt Bezug auf jene „Fremden", denen gesetzeswidrig gestattet wurde, dauernd in der Gemeinde zu bleiben, sofort Vollstrecker, und Sie werden die wider jene Fremden erlaffenen Besä.küsse zur Vertreibung aus der Gemeinde sofort zum VoUzuge bringen, sobald die Frist, welche ihnen zar Regelung ihrer Interessen gewährt wurde, abgelausen ist. Um die obigen Befehle tatsächsächlich ausführen zu können, werden Sie alle Fremde« ersuchen, vom 1. Marz an keinen Miets oder Pachtvertrag oder irgendeine Verpflichtung mit den Einwohnern der Gemeinde einzugehen (!!!), um am Tage der Boll- ^treckung der Beschlüsse sich nicht in der Klemme zu Es ist rätselhaft, daß die Signatarmächte drs Berliner Vertrags nichts gegen die Art und Weise einzuwenden haben, wie man in Rumänien die klaren Bestimmungen des Artikels 44 jenes Vertrags fortgesetzt zu umgehen versteht. Türkei, Ko l, stan till opel, 25. März. Zum Oberrabbiner der jüdischen Gemeinde in Aleppo wurde Rabbi Chiskija Schabbatai, bisher Oberrabbiner von Tripolis gewählt Der Neugewählte steht im 50. Lebensjahre und soll ein bedeutender Talmid-Chochom sein. Er spricht außer Hebräisch Türkisch, Arabisch, Französisch und Spanisch. Rabbi Schabbatai war früher Oberrabbiner von Jaffa. Ualästina. Jaffa, 30. März. Einem Spezialberichte, der uns heute von sehr geschätzter und gut unterrichteter Seite in Jaffa über die dortigen ultseren Lesern bereits bekannten Ereignisse zuging, entnehmen wir noch folgende bemerkenswerten Stellen: Niemand zweifelt daran, daß das Vorgehen der lokalen Behörden den Intentionen der Hohen Pforte direkt zuwiderlänft, und daß die schuldigen Beamten die strengste Strafe zu gewärtigen haben. Die Bevölkerung, auf die die verhältnismäßig starke Einwanderung aus Rußland in der Pogromperiode nicht ohne Einfluß bleiben konnte lz. B. Mietpreise und Preise der Nahrungsmittel stiegen be trächtlich, wovon viele Araber profitierten, die große Masse aber zu leiden hatte), verhielt sich unter dem vorigen Kaimakam völlig ruhig, obwohl nur zu jener Zeit die Einwanderung wirklich fühlbar war. Erst unter dem jetzigen Kaimaken kam eine feindliche Stimniung öfters zum Ausdruck. Bei den oben geschilderten Exzessen nmrde bei der Abführung von Verhafteten zmn Gefängnis der Pöbel aufgefordert, die Gefangenen zu schlagen lauch das Militär und die Polizei beteiligten sich an den Mißhandlungen völlig passiver Leute) von denen viele erst auf dem Transport furchtbar mißhandelt wurden. Dieses Vorkommnis ist das erste solcher Art, dessen man sich hier errinnert. Niemals früher haben Polizei- oder Militär-Detachements es gewagt, in Häuser fremder Untertanen einzudringen. Auch ist kein früherer Fall bekannt, daß türkische Polizei oder Soldaten, die höchstens hätten Verhaftungen vornehmen können, grundlos blindlings von der Waffe Gebrauch gemacht hätten. Es ist übrigens festgeftellt, daß der Kaimakam selbst die Soldaten zum Schießen und den Pöbel znr Mißhandlung der Juden, anfgefordert hat. Diese Gräueltat — die erste solcher Art in der Türkei - hat die gesamte jüdische Bevölkerung in die größte Bestürzung versetzt ttnd es wird das Schlimmste befürchtet, wenn nicht die sofortige- Absetzung und exemplarische Bestrafung des Kaimakam und fetiter Mitschuldigen erfolgt. In diesem Sinne auf die Regierung in Konstantinopel zu wirket!, ist Pflicht aller jüdischen Institutionen. Inzwischen wurde (am 30. März) der Kaimakam zur Berichterstattung nach Konstantinopel berufen. Alles hängt nun davon ab, daß seinen lügenhaften Darstellungen — er spricht von einer „jüdischen Revolte", die nur mit Mühe unterdrückt worden sei — von jüdischen und anderen Seiten gebührend entgegengetreten wird. vermkcdtts. Düsseldorf, 6. April. Die Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler zu Frankfurt a. M., veranstaltet tm Kunstgewerbe-Museum zu Düsseldorf eine Ausstellung von jüdischen Bauten und Kultusgegenständen. Diese Ausstellung wird am 3. Mai eröffnet und bleibt bis zum 15. Juni offen. Die reichhaltigen Kollektionen der Gesellschaft befinden sich bekanntlich im Kunstgewerbe-Museum zu Düsseldorf unter der Aussicht des rühmlichst bekannten Kunstkenners, des Herrn Direktors Frauberger, der die Gesellschaft geschaffen hat und als Borfitzender des Arbeitsausschusses fungiert. Die Ausstellung hat den genaum und bestimmten Charakter einer jüdischen Kultus-Kunst-Ausftellung und durste in den weitesten Streifen aller Wissensbegierigen lebhaftes Interesse wachrufen. Zum erstenmal wird die 9. April 1908. Gelegenheit geboten, in bequem zugänglicher Weise ordnungsgemäß und mit genügenden Erklärungen der großen Oeffentlichkeit eine Sammlung näherzurücken, die sowohl als Archiv wie als Museuni wahre Schätze von Denkmälern, die das jüdische religiöse Leben veranschaulichen, enthält. Die Ausstellung wird in den großen Hellen Räumen des Kunstgewerbe-Mu ieums zu Düsseldorf einen würdigen Platz finden. Herr Direktor Fraubergcr, der viele Jahre emsigen Schaffens und liebevoller Hin- > ge.ung der Schaffung dieser schönen Institution gewidmet hat, ist eben jetzt mit den Vorbereitungen für die Ausstellung beschäftigt. Berlin, 7. April. Wie alljährlich, veranstaltet auch in diesem Jahre der Deutsch-israelitische Gemeindebuud unentgeltliche Fortbildungskurse für Kantoren, die vom 27. d. Mts. bis zum Beginn der großen Ferien unter Leitung des Herrn Hauptkaniors, König'. Musikdirektor A. Friedman» und Prof. William Wolf hier stattstnücn. Hof, 28. März. Die israelitische Kultusgemeinde will einen eigenen Friedhof errichten. Der Magistrat gilt auf Wunsch von der Hospitalstiftung ein Grundstück an der Plauenerstraße gegen Bezahlung von 2500 Mark her, das in der Näh: des allgem. Friedhofes liegt. Zu den Baukosten einen Zuschuß zu gewähren, wurde abgelehnt. Ellerstadt, 1. April. Aus ihren Antrag wurde die hiesige israelitische Kultusgemeinde, die nur noch aus drei Familien bestand, durch das Königl. Bezirksamt in Bad Dürkheim aufgelöst und die Mitglieder auf Wunsch der Kultusgemeinde Fußgönheim zugeteilt. Das vorhandene Vermögen, besehend in Synagoge, Hof und Garten, ging durch Versteigerung um 125 Mk. in den Besitz der politischen Gcmeinde Ellerstadt über. Basel, 8. April. Herr und Frau I. Ereyfus- Strauß haben aus Anlaß ihrer silbernen Hochzeit die hiesigen Armen, so nie die wohltätigen Berel e und Anstalten Bsels reichlich beschenkt. Das jüdische Spital, dessen Präsident Herr I. Treyfuo-Strauß ist, erhielt 4000 Frcs. Rls,»kubiii, 5. April. Bekoniutich tvnro? Oberrabbiuer Hirouücz - - v.nn holländisch - deutschen;jeit rallommiter sur di' i-crrlitijc! en Genieinden des heiligen Landes zum rabbinischen Tire kt or des neuen Palästiimbneraus in Jerusalem ernannt. Ter so ausgezeichnete Rabbiner erfreut sich sowohl als Gelehrter. ,rieht minder als streng gesetzestreuer und wissenschaft.'lch gebildeter Mann eines ausgezeichneten Rufes inid ist als gediegener Schriftsteller auch den Leser» unseres Blattes rühmlichst bekannt. Ein gläuzeueds Zeugnis für die allgemeine Wnrdignm^dieses ausgezeichneten Mannes bildete die Donnerstag 10 Uhr in der Synagoge zu Alsoknbin alnzehalteue Abschiedes icr, au w lcher nicht nur die ganze Gemeinde, deren Frauen und Miubn, die zu dieser (Gemeinde gehöreudcu Rcvengemeindeu und Vertreter mehrerer ftnltnsgemeinden ans denZArvmr und Liptöer Comitareu, sondern aurr die Spitzen der christlichen Gemeinden und sämtlicher Behörden der Comitats Hauptstadt, sowie die Geistlichkeit der verschiedenen Konfessionen, die Profess.wen, Lehrer und Lehrerinnen sämtlicher staatlichen Unterrichtsailstalten mit den Zöglingen teilnahmen. Das festlich beleuchtete Gotteshaus war bis auf das letzte Plätzchen gefüllt. Tie Abschied-:rede d s H.rrn Lberrabbin-.rs Horowiez war nach Form und Inhall ein Meisterwerk. Schars und entschiede», ermahnend und znrechtweisend, habe er sein Wort 13 Jahre lang an seine Gemeinde gerichtet, heute gelte es dem Frieden, der traulichen Zwiesprache zwischen Rabbiner und Gemeinde, zwischen Freund und Freunden. Mit dein Worte des Friedens, mit der Verheißung des Segens, möchte er von ihnen, feiner Gemeinde und der Versammlung scheiden, damit die Erinnerung dieses Segens sich mit dem Andenken an ihren Rabbiner verwebe in dem Gedächtnisse, das sie ihm für die Zukunft bewahrt. Seine seinerzeitige Berufung an diese Stätte als Rabbiner war bereits ej,t Programm. Gr habe aus seinem Programm keinen _ Hehl gemacht: er habe vom ersten Augenblick an nachdrücklichst betont, daß er, ein Abkömmling und Schüler von Gebaute Iisroel der vaterländischen gesetzestrenen Richtung angehöre. Gr fand auch, das; die religiösen Anstalten der Gemeinde sich diesem Programme anpassen. Sein Programm habe er so ansgesaßt: mag der Kampf des Tages die einen begeistern, die andern berauschen, der Führer muß nüchtern bleiben, unbekümmert um die Gunst oder Ungunst von Personen und Parteiener und die unverfälschten Thorawahrheitcn bilden' den unverrückbaren Felsen, an dem sich alle Wogen brechen... Zn bewegten Worten dankte er in erster Reihe demjenigen, der sein Lebenschicksal so wunderbar gefügt und ihn nach 22jähriger, räbbinischer Wirksamkeit in zwei angesehenen Gemeinden gewürdigt habe, im heiligen Lande, unserer heiligen Sache im Interesse der großen Gesamtheit der jüdischen Tiaspore dienen zu können. Die Berufung an die heilige Stätte erleichtere ihm die Trennung vom Vatcrlande, wie nichts anderes. Das Bewußtsein, daß er auch aus geheiligtem Boden in politisch-nationaler Beziehung das bleibe, was er hier sei, ein treuer Sohn Ungarns, das werde er dort in Taten umzusetzen Gelegenheit haben. Es blühe in Jerusalem eine große ungarische Gemeinde und seine Stellung dort werde ihm Gelegenheit bieten, dem hehren Ansehen . des einheitlichen ungarischen Staates die gebührende Anerkennung zu zollen. Mit inständigsten Worten bittet er die Gemeinde, die seine Hoffnungen und Wünsche . in religiöser Hinsicht kennt, das Haichtprinzip der Gemeindeverfassuna, die Verbindlichkeit des SWlchan Aruch unverletzlich heilig zu halten wie es im

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