Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1908)
- Date
- 1908-04-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2449298-2449314--64378-2506966- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Sette 7. Rr. 15. 9 April 1908. _ Vasarhely und dem Gemeindevorstand ein gespanntes Verhältnis, das jüngst am "HK 'r ernstere Konsequenzen zeitigte. Der Rabbiner chatte bereits seit Jahresfrist zur Wahrung seiner Rechte die Entscheidung eines Schiedsgerichtes gefordert. Dieser Tage ist in dieser Angelegenheit zufolge direkten Erlasses des Kultusministeriums ^ine Entscheidung getroffen worden, die möglicher weise dazu beitragen wird, daß in kürzester Zeit die Angelegenheit vor das eigentliche Forum — das konfessionelle Schiedsgericht — gelangen wird. Der Bürgermeister der Stadt hat zufolge höherer Ermächtigung, den bisherigen Gemeindevorstand seines Amtes enthoben und bis zur Schlichtung des Zwistes, durch das kompetente Schiedsgericht, eine provisorische Gemeindeleitung eingesetzt. In der Begründung seines Bescheides, hebt der Bürgermeister hervor, daß der bisherige Gemeindevorstand gewisse Rechte des Rabbiners einfchränkte und dem Rabbiner gegenüber stets eine feindselige Haltung bekundete, wodurch seit zwei Jahren der Friede in der Gemeinde gestört ist. Eine behördliche Einmischung nach dieser Richtung hin, zählt in Ungarn zu den Seltenheiten, denn in den meisten Fällen siegt bei ähnlichen Anlässen der nüchterne Sinn der Be teiligten, oder aber die Landeszentralkanzlei sorgt dafür, daß eine Einigung erzielt wird, um keine behördliche Einmengung zu Provozieren. Hier war aber alle Mühe vergeblich. Eine behördliche Intervention war unausweichlich. Bei objektiver Betrachtung dieser Angelegenheit ergeben sich indessen — so sehr auch eine behördliche Intervention in interne jüdische Angelegenheiten zu bedauern ist — dennoch zwei Momente, die für das orthodoxe Judentum in Ungarn von erfreulicher Tragweite sind. Da in dem Bescheide des Bürgermeisters betont wird, daß die Entscheidung in der strittigen Angelegenheit einem Schiedsgerichte Vorbehalten ist, so geht aus dieser Erklärung klar hervor, daß man im Kultusministerium die Organisation der Orthodoxie — deren Kriterium eigentlich die Institution des konfessionellen Schiedsgerichtes bildet — zu wahren gewillt ist. Außerdem kann nur mit Befriedigung zur Kenntnis genommen werden, daß man den Rechten des Rabbiners behördlichen Schutz angedeihen läßt und Uebergriffe nicht aufkommen läßt. Trotz dieser günstigen Momente ist lebhaft zu wünschen, daß interne jüdische Angelegenheiten im allgemeinen im eigenen Kreise ansgetragen werden mögen, denn für eine behördliche Intervention, möge sie auch mit den günstigsten Begleiterscheinungen verbunden sein, können wir uns aus prinzipiellen Gründen in gar keinem Falle begeistern. Ein zweiter Fall liegt vor, der zeigt, daß man sich im Kultusministerium die Praktischen Konsequenzen bestimmter Grundsätze vor Augen hält und die in Ungarn gewährleistete Glaubensfreiheit auch zur Geltung kommen läßt. Aranyos-Maroth ist eine neologe Gemeinde, in deren Mitte auch orthodox gesinnte Mitglieder leben. Diese wollten sich bereits vor zwei Jahren — nachdem sie sich bereit erklärten, sämtliche Institutionen, deren eine orthodoxe Gemeinde bedarf, aus eigenen Mitteln zu erhalten, — zu einer separaten unabhängigen orthodoxen Gemeinde konstituieren und hatten auch beim Kultusministerium die nötigen Schritte eingeleitet. Die Angelegenheit wurde von amtswegen der neologen Kanzlei zur Begutachtung unterbreitet. Das Gutachten, welches die neologe Landeskanzlei abgab, kann sich den übrigen Enunziationen der Kanzlei, die sie in orthodoxen Angelegenheiten abzugeben Pflegt, würdig anreihen. Die neologe Kanzlei hat der Aranjos- Marother orthodoxen Fraktion, alle möglichen Hindernisse in den Weg gelegt, um ihre Separierung zu verhindern. Nachdem 'aber das Kultusministerium durch die wiederholte Eingaben der Beteiligten und durch die Intervention der Der Israelin orthodoxen Landeskanzlei, die Ueberzeugung gewann, daß das Ansuchen der.orthodoxen Fraktion sowohl rechtlich begründet war, als auch den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht, hat dasselbe dieser Tage gestattet, daß die orthodoxe Fraktion in Aranyos-Maroth sich zu einer selbständigen Gemeinde konstituieren, so daß mithin die dortigen □'KV keinem Gewissenszwang mehr unterliegen. Anerkennung gebührt all' jenen, die in dieser Angelegenheit ihre Kraft eingesetzt haben. Wir rufen der neuen orthodoxen Gemeinde herzlich zu! —n Budapest, 25.März. Bon seiten der Bürgerschaft der Stadt Miskolcz wurde zu Ehren des Ministers des Innern, Graf Julius Andrassy, der jüngst zum Ehrenbürger der Stadt Miskolcz ernannt wurde, am 24. d. M. hier ein Bankett veranstaltet, bei welchem der Minister eine Tischrede hielt, in der er die Bürgerschaft Ungarns aufforderte, ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis sich zur gemeinsamen Arbeit zusammenzuschließen. Der Minister führte u. a. aus: „Es ist eine große Gefahr für den ungarischen Staat, daß er in Nationalitäten zersplittert ist. Es gibt in Europa keinen Staat, in dem so viele Nationalgruppen existieren als in Ungarn. Es ist die Aufgabe der ungarischen Bürgerschaft aus den verschiedenen Nat'ionalitäen eine einheitliche ungarische Gesellschaft zu bilden, eine Gesellschaft, die nicht nach Konfession oder Muttersprache fragt, sondern vor allem danach, wer ein treuer Sohn der Nation ist." Stürmischer Beifall begleitete die Worte des Ministers. Rußland. Petersburg, 2. April. Eine neu gegründete „Gesellschaft zur Regelung der jüdischen Emigration", die ihren Sitz in Petersburg hat, erläßt soeben folgenden Aufruf: Die Auswanderung der Juden au Rußland hat in den letzten Jahren noch nie dagewesene Dimensionen angenommen. Innerhalb der letzten fünf Jahre sind mehr als eine halbe Million Juden emigriert. Der blutrünstige Pogromnebel, der bisher das AnsiedlungSgebiet bedrohte, beginnt zwar ein wenig zu weichen. Auf eine Verminderung der Emigration ist indessen nicht zu hoffen. Die fortwährende Bedrückung, der Hunger, die Arbeitslosigkeit, tun das ihrige. Auch der fluchtartige Charakter der Emigration ist unverändert. Gepeitscht von einer bitteren Verzweiflung fliehen ebenso wie vorher noch jetzt die eingeschüchterten hilflosen Volksmassen. Von niemandem beschützt, w.rden die armen Wanderer auf ihrem dornenvollen Wege von jedem belästigt und gequält, der nur irgend etwas vermag. Die brutale Gewalt des preußischen Gr en z gen darms müssen sie ebenso über sich ergehen lassen wie die ckükanöse Behändlung der Schiffsmatrosen. Und wenn sie schon den er ehnten Hafen erreicht haben, so harret ihrer neues Unglück, neue Leiden und neue Qualen Die mit der Aus' Wanderung verbundenen Beschwerlichkeiten haben sich geradezu zu einem Bolksunglück ausgewachsen. Die Plätze, an denen sich bis jetzt die Auswanderung konzentrierte sind überfüllt, und neue Auswanderungs- Punkte sind den unwissenden Emigranten nicht bekannt. Die verschiedenen Versuche, der Ausw.mder.mgokalamität abzuh.'lsen, mußten fehlschlagen, weil hierzu nicht die Kräfte eines Einzelnen oder einer einzelnen Organisation ausreichen. Was hier nottut, ist eine zentralisierte roße Aktion, die ihre Stützpun te sucht und findet, me große jüdische Emigrationsgesetlschaft soll geschaffen werden, die überall, wo Juden wohnen, Vertretungen besitzt und die alle diejenigen vereinigt, die auf dem Emtgrationsgebieie sich betätigen, unbeachtet ihrer onstigen Parteizugehörigkeit. Unsere Gesellschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Grundstein für eine so grandiose geeinigte Organ sation zu legen. Wir hoffen zuversichtlich, daß es uns durch eine rege und tauge Arbeit gelingen wird, alle Elemente in der Judenheit zu vereinigen die für die Regelung der jüdischen Emigration das nötige Jnteresie und Verständnis haben. Wie löblich und anerkertnenswerk auch die in dem Aufruf bezeichnte Aufgabe ist, so wäre es doch für die jüdische Oeffentlichkeit zunächst von großem Interesse, zu erfahren, wer eigentlich die Gründer und Leiter der Gesellschaft sind und welche Mittel sie bereits besitzt, um eine so große und fundamentale Hilfsaktion ins Werk zu setzen. Der Worte sind gerade auf diesem Gebiete genug gewechselt. Kiew, 5. April. Die Ausweisungen derjenigen Juden, die ihr Wohnrecht nicht Nachweisen können, werden immer umfangreicher, Freitag Nacht nahm die Polizei in Kiew wieder massenhafte Haussuchungen vor, bei der 84 Juden verhaftet und aus der Stadt verwiesen wurden. Warschau, 23. März. Der Gegensatz zwischen der jüdischen und der christlichen Bevölkerung in Polen hat sich infolge einer Bittschrift, die eine Gruppe Juden an die Kommission für die Glaubensfreiheit bei der Duma eingereicht hat, wesentlich verschärft. Dieser Schritt der Juden wurde dadurch veranlaßt, daß in der letzten eit die katholische Geistlichkeit mehrere jüdische inder entführt und sie, wider den Willen der Eltern, denen man nicht mehr gestattete, die Kinder zu sprechen, getauft hat. Der wesentliche Inhalt dieser Petition ist folgender: Nach russischen Gesetzen ist der Vater der natürliche Beschützer seines minderjährigen Kindes, und wenn dieses dem Hause entläuft oder durch andere Personen entführt wird, so steht ihm das volle Recht zu, die Hilfe der Polizei zur Wiedererlangung des Kindes anzurusen. Dieses Gesetz ist bindend für alle Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession, wird jedoch in der Praxis hinfällig gemacht durch besondere Zirkulare, die in Rußland immer noch mehr Kraft besitzen, als das Gesetz. Der Polizei wird durch solche Zirkulare, verboten, Eltern jüdischer Kinder Hilfe zu leisten, wenn die Kinder zum Zwecke des Glaubenswechsels entlaufen oder entführt werden. So wurde neulich polizeiliche Hilfe einem gewissen Alexander Wiederschall versagt, dem man eine 15 jährige Tochter in ein Kloster entführt und dort getauft hatte. Das Gleiche geschah einer gewissen Ehaja Kaller, der man eine 13jährige Tochter und einem Hirsch Gotholder aus Lublin, dem man eine 14 jährige Tochter entführt hatte. Die Gesuchfteller bitten um die Zurückziehung der geheimen Zirkulare, die jüdischen Eltern das Recht auf ihre Kinder nehmen.- Frankreich. Paris, 2. April. Wie früher gemeldet, hat der Vorsitzende der Liga der Menschenrechte, Herr de Pre ssensS, au dem Vorhandensein einiger in der Theorie zwar simultanen, in Wirklichkeit aber fast ausschließlich von jüdischen Kindern besuchten Schulen im vierten Arrondissement Anstoß genommen, und namentlich ein mächtiges Geschrei darüber erhoben, daß in biefeu Schulen der Unterricht am Samstag ansfällt. Der Unterrichtslninister hat nunmehr die Beschwerde dieses empfindlichen Herrn zurückgemiesen. Der Minister bemerkt, daß ein Verstoß gegen das Gesetz natürlich nicht vorhanden sei, da nach den bestehenden Vorschriften außer am Sonntag noch an einem beliebigen Werktage frei sein solle, und daß es der Schulverwaltung überlassen bleiben müsse, ob sie dafür den Samstag oder einen anderen Tag wählen wolle. Das Bestehen der Schulen selbst sei eine wesentliche Erleichterung für den gesamten Pariser Schulvrganismus, da es sich fast ausschließlich um russische und polnische Kinder handele, die der französischen Sprache kaum mächtig, und deren Verteilung über die sonstigen Schulen der Stadt lediglich eine Erschwerung des gesamten Unterrichts und eine Belastung der Lehrer bedeuten würde. Es ist jedenfalls erfreulich, daß unsere Pseudo-Liberalen hier wieder einmal gründlich abgefahren sind. England London, 25. März. Wie uns aus dem Bureau des „Chief Rabdl" mitgeteilt wird, hat der „Council of Boroughs, and of Urban and Rural Distrikts" soeben ein Zirkular an die ihm angeschlosienen lokalen Verwaltungsbehörden erlassen, in dem die Grundsätze über die in den Schlachthäusern zulässigen Methoden der Schlachtung erörtert werden. Im Allgemeinen wird die Betäubung vorgeschrieben,- doch ist auf die jüdische Schlachtmethodc durch die Anfügung folgender für Liverpool vor kurzem bestätigten Bestimmung Rücksicht genommen: „Nicht gebunden an diese Vorschrift (des