Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1908)
- Date
- 1908-04-02
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2449298-2449313--64352-2506939- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 20. No. 14 Der Israelit . April llCS |»r | Propheten und Mischnalehrer und hat vor diesen den Vorzug, daß er ein durch keinerlei Sachkenntnis getrübtes Urteil besitzt. Ob sie alle, denen es da untersagt ist, ihr Lulow, Eßrog und Hoschanoh mit zur Synagoge zu bringen, zuhause noch eins haben, ob die Festesfreude, die offenbar ein solcher Synagogenordnungs-Fabrikant nie gekannt und nie begriffen hat, den Kindern jemals wird mitgeteilt werden können? Der Hatlelgesang entzückt die Kinderherzen nicht bei der Erhebung des Festesstraußes. Der Festesstrauß ist ihnen unverstandene Prosa, er bedeutet ihnen nichts, gar nichts. Die Thora ist nicht Mittelpunkt ihres Lebens, um den sie sich mit den Himmelsgaben des Geistes und Gemütes scharen. Die Bildersprache des Festesstranßes vermag sie nicht anzuregen, sie verstehen sie nicht. Verrät doch ohnehin der Verfasser bieser „Ordnung", daß er kein Verständnis für Gesetz und Brauch besitzt. Er streicht nämlich lnp« den Teil der Mischnah aus den Gebeten, der in seiner kurzen ffareit Fassung den Wert und die Bedeutung einer umfaffenden Wiederholung der Opfergesetzgebung in sich birgt. Die Opferlehre ist aber der Grundstock unserer Gebete. Was wir in ihnen mit Worten aussprechen, brachten die Opfer durch Handlungen dem Bewußtsein lebendig nähe. Er streicht ferner das Lvl dliärv, aus dem Israel und die Menschheit lernen könnte, wie ernst Israel die Bindekraft des gesprochenen Wortes erkennt, auch dann, wenn sich nicht die Person, die das Gelübde aussprach, anderen Personen gegenüber verpflichtet hat. Gerade in einer Zeit, in der dem Judentum verleumderisch vorgeworfen wird, ihm sei die Heiligkeit des Eides nicht bekannt, müßten einsichtige Männer ihre Ehre darein setzen, selbst dort, wo Kol Nid re abgeschafft ist, es wieder einzuführen. Wir haben nicht zu zittern, wenn ein Feind und Gegner der jüdischen Weltanschauung mit der Wimper zuckt. Wir brauchen nicht in Furcht zu erblassen, wenn ein Judenhaffer eine Hetzrede gegen uns und unser Gesetz donnert. Wir haben mit Charakterstärke dann zu: beweisen, daß es Lügen und Verleumdungen sind, welche von diesen Stellen gegen uns geschleudert werden. Wir geben dann unsere Heiligtümer nicht preis, sondern wahren sie und zeigen durch ihre Erhaltung, ihre Reinheit und lasten unfern blanken Ehrenschild dadurch am schönsten erglänzen. Wir schaffen Lol Kiärs nicht ab, weil böse Zungen seinen Sinn entstellen, wir behalten es nun erst recht bei und zeigen dadurch, auf welch tiefem Standpunkt die stehen, die nicht einmal ahnen können, wie ernst ein jüdischer Mensch das gesprochene Wort nehmen muß. Doch eins hat dieser weise Rat von neun Repräsentanten und zwei Vorstehern beschlossen, was wir doch etwas schärfer unter die Lupe nehmen müffen. Da steht nämlich im § 18 in beispielloser Vermessenheit zu lesen: „Das bevorzugte Aufrufen . zur Thyra des „Kohen" , und „Lewi" hört aus." Es sei drum! Der Herr gesetzgeberische Vorsteher ist sicherlich nicht Kohen, denn sonst würde das „bevorzugte Aufrufen" ganz gewiß nicht aufgehört haben. Hat im § 13 der große Ordner einen seit uralten Tagen üblichen Gebrauch über den Haufen geworfen, so entthront er im § 18 ganz ruhig und gelassen nichts weniger als die Thora. Sie lehrt 3. B. M. 21, 8: „Heilig soll er, (der Kohen) dir sein". „Gib ihm ,n allem den Bortritt und räume ihm den Vorrang ein" so erläutert die mündliche Ueberlieserung diesen Satz. Die Synagogenordnung, die soeben ihr zwanzigstes Wiegenfest feiert, hat es anders beschlossen. Den letzten Rest der Erinnerung an ryisern Tempeldienst will sie aus dem Gedächtnis vernichten. „Bevorzugt" ist der Kohen? Gewiß! Asber warum denn? Die Familie der Kobanim hätte als Teil des Stammes Levi keinen Anteil an. dem Landbesitz. Der Kohen- und Leviten- Anteil war Gott und seine Lehre. Der Vertreter der Wissenschaft war der Stamm Levi in Israel. Die Rechtslehrer sollten sie sein. Und' die Gelehrten ehrte und ehrt man in Israel - besonders dann, wenn ihre Wiffenschast das Wissen der Wahrheit, jene-c nie versagenden Wahrheit zu ihrem Gegenständ hat, die als göttliche Offenbarung nicht nur unseren, sondern auch der Welt größten Schatz ausmacht. Wenn wir Anteil haben und nehmen wollen an diesem Heiligtum, wenn wir unsere Fähigkeit zeigen wollen, einen solchen Idealismus zu verstehen und zu würdigen, der auf ein sorgloses Leben an der Scholle verzichtet, um sich nur der Forschung zuzuwenden und deren Resultate als Gemeingut verbreiten zu können, dann ehren wir aus Prinzip Kohen und Levi ini Gedanken an ihre geschichtliche Bedeutung mit dem Hinweise auf diese ihre Pflicht, die sie noch in der Gegenwart erfüllen sollten und im Vertrauen auf eine besser gestaltete Zukunft. Wir haben kein Recht, eine Bevorzugung zu streichen, die die Thora gebietet und wir haben keine Machtbefugnis, eine Synagogen Ordnung einzuführen, die solche Satzungen enthält, wie aus den angeführten Proben hervorgeht. Darum halten wir es für das Beste, auch auf diese Synagogenordnung den Satz auszudehnen: „Chomez räumt man am sichersten dadurch weg, daß man es verbrennt." Korrespondenzen u. Nachrichten. Hachenburg (Nassau). Hier ist Mitte März ein Ritualbad hergesiellt und der Benutzung übergeben worden. Dasselbe ist nach 'allen Borschriften des RsligioNsgesetzes und der Hygiene eingerichtet. Es ist in weiterem Umkreis das einzige seiner Art. A n m. d. Red.: Wir freuen uns, Vorstehendes bestätigeu und unseren Lesern davon Mitteilung machen zu können. Allmählich lernt man die Bedeutung unserer geheiligten Institutionen in ihrem hohen Werte wieder würdigen. Mit Achselzucken an den Einrichtungen unseres Religionsgesetzes, als historischen Denkmälern eines überwundenen Standpunktes vorübergehen, ist selbst heute wieder ein überwundener Standpunkt. Es gilt heute nicht mehr als Bildungszeichen, über unsere Satzungen zu spotten. Ja, die Wissenschaft beginnt sogar, die Berechtigung und die tiefe Bedeutung grade der Mikwoh zu ahnen. Diejenigen Gemeinden, in denen eine solche noch fehlt, beweisen damit heute nichts mehr für ihre fortschrittliche Höhe. Sie bezeugen vielmehr damit, daß sie im modernen Empsinden nicht mitgegangen sind. Zumal dann dürfen sie sich ihres „liberalen" Standpunktes nicht rühmen, wenn sie den Unterschied zwischen neologerReformuudwahrem Liberalismus nicht begreifen. Von gemeindewegen Institutionen, die für ein jüdisches Gemeinwesen unentbehrlich sind, abschaffen oder nicht errichten, bedeutet einen Gewissensdruck auf das Einzelmitglied der Gemeinde üben, bedeutet Mißbrauch der Gewalt seitens der Mehrheit. Wahrer Liberalismus läßt jeden nach seiner Fatzon selig werden und fordert nicht den Verzicht auf Pflichten, die wir uns nicht selbst auferlegt haben, sondern, die uns gegeben sind. Wahre Toleranz üben wir durch Rücksichtnahme auf die ernstere Auffassung der Lebenspflichten, durch die Achtung, die wir dem entgegenoringen, was ein anderer als unverletzliches Gebot seines Gottes ansieht. Das hier in Frage kommende Gesetz berührt aber so tiefe und ernste Fragen des Volkslebens, daß für den unreligiösesten Gemeindevorsteher die Frage, ob ein rituelles Tauchbad zu errichten ist oder nicht, sich für ihn von selbst erledigen müßte. Es-ist das Geheimnis unserer Volkskraft, unserer Ausdauer und Zähigkeit, das in diesem Gesetz geborgen liegt. Es wird heute so viel über die Ehe von berufener und unberufener Seite geschrieben und gesprochen. Es werden die verwerflichsten Vorschläge zur „Regulierung" der wichtigsten aller Frageit unter dem Deckmantel der Moral gemacht. Das richtigste Wort hat neben vielem Unrichtigen über diese Frage Ellen Key geschrieben, ein Wort, das sich die Gemeinden, die noch keine Ritualbäder besitzen, zu Herzen nehmen mögen. Sie schreibt: „Noch höher stand das Judentum in bezug auf die Auffassung von dem Ernst der Zeugung, eine Auffassung, die sich, in der strengsten Gesundheitsgesetzgebung ausdrückt, die die Geschichte kennt. . . . Und ehe nicht die Menschen anfangen, mit alttestamentarischer Schlichtheit und alttestamentarischem Ernst die Lebensfragen zu behandeln, kann nicht der Grund zu einev neuen Ethik gelegt werden." Jede Gemeinde, die ein Ritualbad anlegt, macht sich durch diese praktische Arbeit verdienter um die Moral der Menschheit, als alle Morallehrer und» Schriftsteller zusammengenommen. Esse n. In Nr. 70 des hiesigen „Generalanzeigers" vom Dienstag, den 24. März 1906^ sinden sich unmittelbar nebeneinander folgende Notizen: Die Bezirks - Versammlung der Psarr- Cäeilien-Bereine des Dekanats Esfenjl, Gruppe l, Altstadt, fand am Sonntag in der St. Josephs- Arche und nachfolgend in dem Restaurant Kasino, Kastanienallee, statt. Des Morgens um % 10 Uhr begann die Feier mit einem Hochamt in der St. Josephskirche, in welchem der Josephskirchenchor die fünfstimmige Missa solemnis bott Diebold sang. Nachmittags Uly 3 Uhr prar * Festandacht in derselben Kirche, die durch die Vorträge von zehn Kirchenchören der Stadt berschönt wurde. Jeder Chor trug einen Choralsatz und e'nen mebrslimmigen Chor vor. Um 5 Uhr schloß sich an die kirchliche Feier eine weltliche Feier in dem Restaurant Kasino, Kastanienallee, sta t. Jüdische Jugendverei«. Am Sonntag abend feierte der j ü d i s ch e Jugendverein einen großen Purim-Preismaskenball im großen Saale des Kriegerheims. Ein Jahrmarkt zu Plundersweiler war die Idee, die zur Ausführung kam. Die Veranstaltung verlief auf das Beste. Die Teilnehmer blieben bis in die frühen Morgenstunden in heiterster Stimmung beisammen. Es ist ein „erfreuliches Zeichen des konfessionellen Einvernehmens" in unserer Stadt, daß die Purimfeier des jüdischen Vereins, sowie fast alle jüdischen öffentlichen Veranstaltungen und privaten Festlichkeiten, die Logenfeste ausgenommen in christlichen Restaurants, , stattfinden, während die strengkatholischen und patriotischen christlichen Vereine das jüdische Kasino- Restaurant mit seiner streng rituellen Kirche und seinen schönen Festsälen, gern und häufig für ihre Feste wählen. Es muß also die rituelle Küche doch nicht so schlecht zu vertragen sein, wie manche jüdischen Damen und Herren meinen und auf den Verlauf des Festes scheint es wohl keinen nachteiligen Einfluß auszuüben, wenn es im „koschern Restaurant" stattfindet. Dem in unserer Zeit besonders recht schwer zu verstehenden Standpunkt mancher Juden, die das jüdische Restaurant „prinzipiell? meiden, gegenüber verdient der grade 'heute ebenso erfreuliche Zug hervorgehoben zu werden., den das hiesige Bezirkskommando in Verbindung mit hm Landratsamt bewiesen hat. Vom 3. März bis zum 20. April sollte in den Räumen des Casino-Restaurants die Musterung stattfinden. Da in diese Zeit die Peffachtage fallen, haben die Inhaber des Lokales, die Herren H- Hoffmann- und L. Hartmann, gebeten, auf die Wahl ihrer Räume zu verzichten, zuerst mit dem Bemerken, daß die Lokalitäten bereits: anderweitig für diese Zeit vergeben seien, sodann infolge des Drängens des Herrn Oberstleutnants Perl, daß es mit Rücksicht auf Peffach nicht möglich wäre, Speisen und Getränken in gewünschter Weife zu verabreichen. Daraufhin wurde kurzer Hand beschlossen, die Musterung schon am 27. Februar beginnen zu lassen, wiewohl man mit Rücksicht auf die Karnevalstage (1.—3. März), von einem sv frühen Termin absehen zu müffen für notwendig erachtet hatte. Während der Peffachtage ruht nun die Aushebung und wird nach denselben erst wieder fortgesetzt. So entgegenkommend handelndie MilitärunöZivilbeh örden gegenüb er einem jüdischen Wirt in einer großen Stadt. Und die Juden?? — — —