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Der Israelit · 1908-03-26 · Heft 13 (26.3.1908) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 13 (26.3.1908)
Date
1908-03-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 6 Nr. 13. Der Jsrrütt. Beschuldigung eine wahnsinnige Fabel ist, die bezeichnenderweise der fanatische Judenhaß immer nur dann hervorholt, wenn er sie für seine Propaganda braucht 9 Mir kam es in dem Majestätsgesuch darauf an zu zeigen, wie dieser Prozeß vom Anfang bis zum Ende das Produkt äußerer Einflüsse war." Dr. Elbogen besprach sodann die Verhandlungen gegen Hilsner in Kuttenberg und Pisek, wendete sich dann der Kritik der beiden Prozesse durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur Nußbaum zu, der den Beweis für die Schuldlosigkeit Hilsners erbracht habe, ferner dem Gutachten des Universitätsprofessors Dr. Kratter (Graz) und des Geheimen Medizinalrats Professor Ungar (Bonn) auf dem vorjährigen Kongreß der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin in Dresden. Dr. Elbogen verbreitete sich endlich über die Geschichte der Blutbeschuldigung und schloß: „Ein in Wien in Bildung begriffenes Zentralkomitee wird sich alsbald mir allen Gauen unseres Vaterlandes in Verbindung setzen, damit dieses Gesuch, mit den Unterschriften aller bedeckt, die meine Bitte zu der ihrigen machen, dem Kaiser ehrfurchtsvoll unterbreitet werde. Mögen uns die Interessen des Tages, Zwiespalt und Gegensätze noch so sehr trennen und entftemden: Es gibt ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das keine Politik, des Haffes ganz zerstören kann. Wenn rohe Gewalt sich anschickt, Recht und Gesetz vor ihren Triumphwagen zu spannen, dann bricht plötzlich durch alle Klüfte und Abgründe der ewig glühende Erdkern der Menschheit mit vulkanischer Gewalt hervor zu flammendem Protest gegen solchen Frevel! Die Solidarität des Rechtsgefühls, das ist die höchste Beglaubigung der Menschheit!" Der Vorsitzende der Versammlung, Pros. Dr. Seberinyi dankte dem Redner, worauf noch Dr. Ferdinand Kronawetter das Wort ergriff. Die Aktion für die Begnadigung Hilsners — sagte er — werde alle vereinigen, die noch nicht das Gefühl für Recht und Gerechtigkeit verloren haben. Hierauf wurde die Versammlung, ohne daß eine Resolution gefaßt wurde, geschloffen. Wien, 20. März. In der letzten Plenarsitzung der „Jsr. Allianz zu Wien" machte der Vorsitzende Herr David R. von Gutmann die Mitteilung, daß die gemeinsame Aktton der Hilfsorganisationen zu Gunsten der bei den Exzessen in Rumänien im Frühjahr 1907 geschädigten Juden bereits abgeschlossen ist und die Schlußabrechnung sämtlicher rumänischer Komitees vorliegen. Dagegen sei die im Herbst begonnene tilfsaktton für die aus den Dörferu vertriebenen amilien noch schwebend und es sind an derselben mit je einem Drittel der Kosten beteiligt die „Jor. Allianz zu Wien", die „Alliance Jsraelite Universelle" in Paris und die vereinigten deutschen Organisationen (Hilfsverein der deutschen Juden in Berlin und Hilfskomitee für die osteuropäischen Juden in Frankfurt a. M.) Unabhängig von dieser Aktton wurde das separate Hilfswerk der Wiener Allianz aus eigenen Mitteln geleitet. Dem eingehenden Berichte des Sekretärs Herrn vr. Kruninka über den finanziellen Stand der diversen rumänischen Hilfswerke ist zu entnehmen, daß die Aktton für die Geschädigten insgesamt 584 204.85 erfordert hat, wovon ungefähr die Hälfte durch das Zentralkomitee in Jaffy und die ihm unterstehenden Subkomitees in Roman und Vaslui, ferner ca. 335 000 Frs. durch Herrn Astruc und das Komitee in Bukarest, 87 000 K. durch die Filiale der „Jsr. Allianz" in Czernowitz für die Bezirke Burdujeni und Bucecea zur Verteilung gelangt sind. Eingegangen sind zugunsten der gemeinsamen Aktion für den rumänischen Zentralfond von der „Allianz" in Paris je 87 500 Frs., vom „Hülfsverein" in Berlin 58 334 Frs., vom „Hilfskomitee" in Frankfurt 29166 Frs., vom Komitee in London 30839 Kronen, aus New- Uork vom rumänischen Hilfskomitee 176591 Frs., aus Philadelphia 19 520 Frs. mit Einrechnung der Sammlungen der Komitees in Jaffy uyo Bukarest zusammen 614.736,25 Kronen, so daß die Restbeträge, welche teils bei der Zentrale in Wien, teils in Bukarest vorhanden sind, rund 30000 Kr. ausmachen. Es wird beschlossen, den Anteil der Wiener Allianz an diesem Saldo den neuen Fonds zugunsten der vertriebenen Familen zu überweisen und einen dahingehenden Antrag auch den anderen beteiligten Organisationen unter Erstattung eines ausführlichen Berichtes über die abgeschlossene Aktion zu stellen. Der Vorstand nimmt ferner den Bericht des Sekretärs zur Kenntnis, wonach zu Lasten des neuen Fonds an Herrn Astrue zur Unterstützung vertriebener Familien bereits 32000 Frs. überwiesen wurden, für welchen Fonds außer den Restbettägen der ftüheren Aktton noch die von der «Allianz" in Wien, Paris und von Berlin (in Verbindung mit Frankfurt) bewilligten je 22 500 Frs. zur Verfügung stehen. Die separate Aktion der Wiener Allianz für die Unterstützung der Flüchtlinge im Frühjahr 1907, sowie für die Subventionen an Schulen und gemeinnützige Anstalten hat über 60000 Frs. erfordert, so daß die von Wien für rumänische Zwecke verausgabten Gelder ca. 170000 Frs. betragen. Prag, 15. März. Das Organ der ungarländischen Protestanten „Magyar Sz6" spricht sich im Anschlüsse an die Mitteilung über die Aktion des Wiener Advokaten Dr. Elbogen über die Affaire Hilsner folgendermaßen aus: „In der Hilsner-Affaire ist nichts Monumentales, sondern nur Herzlosigkeit und Ungerechtigkeit. In der Dreyfus-Affaire der Franzosen gesellte sich zu den Niedrigkeiten und Schurkereien auch noch der imponierende große Stil, der Wagemut des französischen Geistes, ein frivoles Spiel, bei dem es um Leben oder Tod der Mitwirkenden ging. Die österreichische Ungerechtigkeit hingegen v rmag sich blos bis zum Niveau des Käsewurmes zu erheben. Daß Hilsner unschuldig ist, ist Jedermann, der den Fäll kennt, klar. In Hilsner erscheint nicht allein die Person Hilsners, sondern das gesamte Judentum mit einer alten, blöden Verleumdung angeschwärzt. Hilsner wurde von den Polnaer und Kutenberger Gerichten verurteilt. Wofür 9 Für einen Ritualmord oder für eine Teilnahme an demselben. Er wurde zunr Tode durch den Strang verurteilt, aber die kaiserliche Gnade hat das Urteil in lebenslänglichen Kerker umgewandelt. Es ist ein Glück, daß Hilsner noch lebt; man kann ihn noch verhören und zwar vor der großen, uneingeschränkten Dessentlichkeit, so wie auch Dreyfus nur durch die Revision von dem bei geschlossenen Türen erfolgten Urteile des Kriegsministers reingewaschen wurde. Wäre Hilsner gehenkt worden, so hätte dies für die beschränkten Bierbank- und Gassenhauerspießer als unumstößlicher Beweis für den Ritualmord gegolten. Denn den blinden Anbetern der Macht und denjenigen, die vor dem Erfolge auf dem Bauche liegen, gilt nicht das als Beweis, was gesunder Menschenverstand, die unsichtbare Logik diktieren, sondern der sichtbare Gehenkte oder der lebenslänglich Eingekerkerte. In Oesterreich gibt es keine Männer wie Zola, Picquart, Scheurer-Kestner, Pressens«, hier leben nur ehrsame Beamte, augenverdrehende, frömmelnde Maschinen. In Wien hat man füralles und jedes eine bestimmte Zeit. Man hat Zeit für die Kirche, fürs Bummeln, für Musik, Kunst und Literatur. Im Grunde genommen ist jedoch all' dies blos die verschiedenartige Aeußerung des Egoismus, des mit Augenverdrehen gemischten individuellen Wohlbehagens. In der Kunst haben die Wiener stets die Musik, diese sinnlichste der Künste, am meisten geliebt. Im | Wege der Musik und leichtfertigen Lieder werden hier die heterrogensten Elemente miteinander befreundet. Ich wiederhole, für alles hat man in Wien Zeit, aber für die Befreiung eines ungerecht Verurteilten finden sich blos Einzelne, die Masse, die große bürgerliche Masse bleibt indifferent. . . . — Hierin ist der Grund dafür zu suchen, daß ein ungerecht, oder vermeintlich ungerecht Leidender nicht imstande ist. eine Volksbewegung zu seinen Gunsten anzufachen. Und die ungerechte Verhandlung der Affaire ___ 2« M. rz 19C8 Hilsner ist geradezu himmelschreiend. Alte Großmütter, abergläubische Weiber waren die Kronzeugen der Anklage. Die Hauptkronzeugin ist ein altes Mütterchen, das steif und fest behauptete, daß es an jenem fraglichen Märztage, an welchem die Agnes Hruza ermordet worden sei, gegen sechs Uhr abends von seinem Garten aus den Hilsner aus der in den Wald führenden Landstraße gehen gesehen habe. Die Verteidigung untersuchte später die Entfernung zwischen dem Garten der Zeugin und der Landstraße und siehe da: die Entfernung betrug 700 Meter. Und die Zeugenaussage dieses alten Weibes war die belastendste Zeugenaussage. Ja, als m/m das fromme Mütterchen fragte, woran es den Hilsner erkannt habe, da war es auch gleich mit der Antwort zur Hand: „An den gestreiften Hosen des Hilsner." Das kleine böhmische Städtchen, in welchem die österreichische Justitia ihres Amtes waltete, war mit antisemitischen Privatuntersuchungs - Agitatoren überschwemmt, die die Liebenswürdigkeit hatten, auf eigene Faust Daten für die Anklage zu sammeln. In Oesterreich gibt es also nicht nur freiwillige Feuerwehr, Veteranen und freiwillige Musikkapellen, sondern auch freiwillige Staatsanwälte und Ankläger, wenn „die heilige Sache der Wahrheit auf dem Spiele steht". Das ist sicherlich tröstlich. —.Die österreichischen Juden haben jedenfalls allen Grund dankbar zu sein, daß die kaiserliche Gnade den Hilsner wenigstens am Leben ließ — für die Möglichkeit einer neuen Revision. Ungarn. 6in offenes Wort. Won unserem Korrespondenten). Budapest, 19. März. Die Zentaer orthodox-israelitische Gemeinde hatte in ihrer am 11. März d. I. abgehaltenen Repräsentantensitzung ihrem Bedauern Ausdruck verliehen, daß die orthodoxe Landeszentralkanzlei die Vereiniaungsbeftrebungen der. Neologen schroff zurückgewiesen habe. Gleichzeitig wurde der Beschluß gefaßt, dies der orthodoxen Landeszentralkanzlei mit dem Ersuchen mitzuteilen, die Kanzlei möge zur Konstituierung einer einheitlichen jüdischen Konfession die Hano bieten. Daraufhin hat die Landeszentralkanzlei an die Zentaer Gemeinde soeben einen bedeutungsvollen Erlaß gerichtet. Die Kanzlei erklärt, von der Stellungnahme Zenta's nicht überrascht zu sein, da diese Gemeinde, obwohl sie sich anläßlich ihrer Konstituirung als orthodox erklärte und demgemäß freiwillig bekundet hat, als orthodoxe Gemeinde mit der neologen Kongreß-Judenschaft nichts gemein zu haben, dennoch bisher bei jeder wichtigeren interkonfessionellen Frage niemals im Lager der Glaubenstreuen zu finden war, und auch nie an den Kämpfen gegen die Feinde der Orthodoxie und der jüdischen Tradition teilgenommen hat. Die Kanzlei habe stets die ehrliche Ueberzeugung Andersdenkender geachtet und könne es ertragen, wenn die Zentaer orthodoxe Gemeinde über orthodoxes Judentum eine andere Auffassung habe als die Kanzlei. Es müsse sie aber schmerzlich berühren, wenn Ansichten unter falscher Firma und fremder Fahne entwickelt werden. Von besonderer Wichtigkeit ist folgender Passus des Erlasses: Sie können wohl nicht gezwungen werden und es will Sie auch niemand zwingen, aus dieser Basis (nämlich der Orthodoxie) ewig zu verharren: wenn Sie Ihren früheren Beschluß bereuen, können Sie ihn auch jetzt abändern, können Sie sich den Neologen anschließen aber mit offenem Visir, ohne Maske, und nicht unter orthodoxer Benennung . . . Gestatten Sie uns jedoch die entschiedene Erklärung abzugeben, daß Ihre Tätigkeit unter orthodoxen Namen bei diesem Ihrem Glaubensbekenntnisse, keine Existenzberechtigung mehr hat, weil Sie hiermit aufge-

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