Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1908)
- Date
- 1908-03-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Gelte 4. Rr. 12 IS. März 1VV8 Der Jsraettt Religionsunterrtchtes und der durch vaS Gesetz gewährleisteten Deckung, denn es hätte „viel besser um die Ordnung dieser Dinge gestanden", wenn nicht sein (Marx's) Antrag, sondern der Antrag der Kommission Gesetz geworden wäre. Zur ^Nachprüfung der Frage, ob der Antrag Marx wirklich eine materielle Aenderung un) nun gar eine Verschlechterung des Kommrssionsantrages darstelle, sei zunächst der ganze bezügliche Gesetzesparagraph und alsdann eine Gegenüberstellung des Kommisstonsantrages und des Antrages Marx gegeben. £ 40. Tviir die Errichtung, Unterhaltung und Verwnl tnng der für jüdische * Kinder bestimmten und mit jüdischen Lehrkräften zu besetzenden öffentlichen Volksschulen gelten bis ans weiters die bis jetzt bestehen den Vorschriften mit der Maßgabe, daß der § <?7 Nr. 8 des Gesetzes vom 23. Juli l847 über die Verhältnisse der Juden (Gesetzessamml. 3. 263, für den ganzen Umfang der Monarchie zur Anwendung gelangt. Tie zur Unterhaltung solcher Schulen Verpflichteten gelten als Schulvcrbände im Sinne des- Gesetzes. Werden die in den §g 35 bis 39 erwähnten öffoutlichen Volksschulen von jüdischen Kindern besucht, so finden bei Aufbringung der Kosten für die Erteilung von jüdischem Religionsunterricht und hinsichtlich der Anstellung van jüdischen Lehrkräften an diesen Schulen zum Zweck der Erteilung von jüdischem. Religionsunterricht, sowie hinsichtlich der anderweiten Beschäftigung der hierfür cmgestellten jüdischen Lehrkräfte an diesen Schnlen bis auf weiteres die jetzt bestehenden Bestimmungen Anwendung. Beträgt in einer öffentlichen Volksschule, die nur mit evangelischen oder nur mit katholischen oder nur mit evangelischen nnd katholischen Lehrkräften besetzt ist, die Zahl der einheimischen jüdischen Schulkinder dauernd mindestens zwölf und wird in einem solchen Falle der Religionsunterricht für diese durch von der Synagogengcmcinde bestellte Lehrkräfte erteilt, so findet tz *67 KJlv. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sinngemäß Anwendung. Es lautete der Es lautet die Kommissionsantrag: (Antrag Schiffer und Gen.) des § 21 Abs. 1 für jüöifdEje Sinder vor, so bleibt es den Schulverbänden überlassen, für den Religionsunterricht nach Maßgabe der daselbst Abs. 4 und 3 gegebenen Vorschriften zu sorgen. Machen fie von dieser Befugnis keinen Gebrauch, so findet tz 67 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sinngemäße Anwendung. Der hier angezogene und 3 lautet: Gesetzesfassung nach Antrag Marx. Beträgt in einer öffentlichen Volksschule, die nur mit evangelischen oder nur mit katholischen oder nur mit evangelischen und katholischen Lehrkräften besetzt ist, die Zahl der einheimischen jüdischen Schulkinder dauernd mindestens zwölf und wird in eim m solchen Falle der Religionsunterricht für diese durch von der Synagogengemetnde bestellte Lehrkräfte erteilt, so findet § 67 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sinngemäß Anwendung. § 21 (später 8 37 ' Abs. 1 Beträgt in einer öffentlichen Volksschule, die nur mit katholischen oder nur mit evangelischen Lehrkräften besetzt ist, die Zahl der einheimischen evangelischen oder katholischen Schulkinder dauernd mindestens zwölf, so ist tunlichst f/ir diese ein besonderer Riligionsnntc reicht einzncichten. Wo eine Fnderweite Beschaffung dieses Unterrichts mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden ist, darf zum Zwecke seiner Erteilung eine evangelisch'? oder katholische Lehrkraft angestellt werden, welche auch mit der Erteilung andertveiten Unterrichts zu betrauen ist. Während die Partei des Abgeordneten Cassel, die Freisinnige Volkspartei, beantragt hatte, die Schulverbände sollten gezwungen werden, den 8 21 auch aus den Religionsunterricht jüdischer Kinder anzuwenden, hatte die Kommission unter Ablehnung dieses Antages nur beschlossen, dem Plenum vorzuschlagen, daß es „den Schulverbänden überlassen bleibe", den § 21 auch für jüdische Kinder anzuwenden, daß ihnen also die Entschließung freisiehe. Dieses Recht, gemäß § 21 für den Religionsunterricht zu sorgen, hatten die Schulverbände a u ch bisher, auch vor Einführung des neuen Gesetzes. Die Aufrechterhaltung der bisher bestehenden Bestimmungen ist aber in denk ersten Satze des Absatzes 2 des Gesetzes ausdrücklich gewährleistet. Dieser Teil des Kommissionsantrages enthielt mithin nichts Neues gegen den voranstehenden Passus. Was aber den zweiten Satz des Kommissionsantrages betrifft, so deckt er sich vollinhaltlich mit dem Antrag Marx. Wo bleibt da der materielle Unterschied der beiden Fassungen, wo die Verschlechterung der Verhältnisse? Nicht nur die Regierung., sondern alle Redner haben es ausgesprochen, daß zwischen dem Kommissionsantrag und der Fassung Marx kein materieller Gegensatz bestehe. Das erkannte gelegentlich der dritten Lesung der Abg. Schiffer, derUrheber des Kommissionsantrages, selbst an, indem er bezüglich des in der zweiten Lesung angenommenen Antrages Marx sagte 'Sten. Ber. 5421): „Das Haus ist materiell bisher vollständig in Uebereinstimmung mit den Kommissionsbeschlüssen gewesen." Das bezeugte gleichfalls Abg. Peltasohn (St. Ber. 5420). Sollte aber die Auffassung dieser Herren dem Abg. Cassel, obwohl er in der dritten Lesung gleiche Forderungen wie diese aufftellte, nicht maßgeblich erscheinen, dann, wird der Abg. Cassel wohl die Maßgeblichkeit der Ausführung anerkennen, die der Abg. Cassel selbst von der Tribüne )es Abgeordnetenhauses kundgegeben hat. Er 'agte damals (Sten. Ber. 5421): „In der Koni- Mission ist als zweifellos anerkannt worden, daß schon nach dem geltenden Recht die Gemeinden berechtigt sind, in Gemäßheit des 8 21, etzt 37, Einrichtungen zu treffen, daß zur Erteilung des jüdischen Religionsnntcrrichtes eine jüdische Lehrkraft, und wenn dies erhebliche Schwierigkeiten und Kosten verursacht, auch unter Erteilung anderweiten Unterrichtes angestellt werden kann, Würde der Antrag Marx angenommen werden, so würde es gegenüber der ausdrücklichen Fassung der Kommission so scheine» können, als sollte an diesem anerkänten Grundsätze gerührt werden, wenn auch in der Tat die Annahme des Antrags Marx dies nicht bewirken würde/' Und nun urteile man angesichts dieses Zeugnisses des Abgeordneten Cassel aus dem Jahre 1906 über die Legende, die derselbe Abgeordnete im Jahre 1908 seinen Kollegen vorträgt: Ich muß ober bedauern, wie sehr ich auch vie jetzt bekundete, mohln,.Ulende Absicht des Herrn Kol letzen Marx anerkenne, daß tzerade die Anträge, welche er in der zweiten Lesnntz des Schnlnnterhaltnngs tzcsetzes gestellt Halle, nicht dazu geführt haben, dir Latze zn verbessern, sondern daß eS viel besser um die Ordnung dieser Tinge gestanden hätte, wenn die Vorlage so vonr Hanse beschlossen ivorden wäre, wie sie a u s der K o m in i f) i o lt nach sorgfältigen Beratnu gen hervorgegangen ist, wenn schon unsere weitgehenden Anträge nicht angenonnnen wurden. (Sehr richtig!- Diese hier im "letzten Augenblick gestellten Abändernngsanträg? haben eine w e s e n t l i ch e V '? vs ch l c d: 11r u n g herbeigeführt. Im Widerspruch mit den Tatsachen, im absolutem Widerspruche mit sich selbst vermochte es der Abg Cassel vor dem Landtage und dem gesamten Lande zu behaupten, der Abg. Marx und seine Mandanten, die Gesetzestreuen, hätten bezüglich des jüdischen Religionsunterrichtes eine „wesentliche Verschlechterung" herbeigesührt um auf Grund dieser unrichtigen Behauptungen die jüdische Oeffentlichkeit gegen die bösen. Orthodoxen aufzureizen? Die Anerkennung, die dem Abg. Cassel für die wiederholte entschlossene Wahrnehmung der politischen Interessen der Juden gebührt, überhebt ihn nicht der Pflicht, auch den gesetzestreuen Juden Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und nicht chnen die Schuld an Zuständen aufzubürden, für die auf Seiten der Gesetzestreuen nicht ein Deut mehr Verantwortung liegt als auf Seiten der Neologen. Wenn wir es aber als Mildernngsgrund gelten lassen können, daß Herr- Cassel in später Abendstunde des Ganges der parlamentarischen Verharrdlungen, die 1Jahre zurückliegen, sich nicht klar bewußt war, so kann eine jüdische Zeitung, die zwei Wochen später blindlings den falschen Vorwurf nachschreibt und unterstreicht, diese Milde nicht für sich beanspruchen! In der Ausgabe vom 6. März schreibt die „Allg. Ztg. d. I." im Anschluß an die Rede Cassels vom 21. Februar: „Aus den Darlegungen des Abg. Cassel aber kann man ersehen, daß der Streit um die Frage, wer damals recht gehabt, als das Schulgesetz zur schön nnd begehrenswert zu erscheinen, doch die schlichte Esther gefiel in ihrer Schmucklpsigkeit dem Könige. Speisen, die nicht mehr frisch sind, müssen, um die Fäulnis zu verberge« und um schmackhaft gemacht zn werden, mit allerlei Gewürzen und sonstigen Mitteln versehen sein. Frische Ware ist ohne diese Zntaten wohlschmeckend. So ergeht es den Orgclsynagogen. Die Orgel ist nur ein Lnrrogat, um tatsächlich über das Uitgenießbare in solchen Synagogen - das sind die verstümmelten Gebete - hinwegzutäuschen. Der ganze Gottesdienst gerät ins Wanken, wenn der Orgelspieler einmal fehlt. Der Kantor kann den rechten Ton nicht finden, wird nervös, und die Gemeinde kann nicht cinfallen. Ter Vorsteher werden unruhig, der übrige Teil der Kehilla macht sich darüber lustig nnd vorbei ist es mit der sogenannten eingebildeten Andacht. Das Lied vor der Predigt muß dann auch wegfallen, und der Prediger kommt dann nicht in die rechte Stinunung. Zur Ehre der Orgel und der Sänger fei es aber gesagt, daß manchmal das Lied zur Predigt mehr Genuß als sie selber bietet. Solche Verlegenheiten kenict die orgellvse Synagoge allerdings nicht. Das Schema und bornch hn uworuck schmau, das Kodausch und Jimlanch braust dahin, und aus allen Kehlen strömt es zum Lobe des Schöpfers. Ob die Reform mit ihren Errungenschaften denr Judentum einen Dienst geleistet hat'? Nimmermehr! Leer bleibt die Synagoge trotz Orgel und wenn an einigen Tagen sich ein größeres Publikum einsindet, so gilt der Besuch höchstens der Predigt. Biele kommen direkt vor Beginn derselben, uno wenn der letzte Ton des Liedes nach der Predig! verklungen ist, strönien sie wieder heimwärts. Der Mussaph-Kadisch und die folgend» Schemanne esreh, die in solchen Synagogen nur einen Anfang utw ein Ende, aber keinen Mittelsatz hat, (dieser ist ja entsetzlich verstümmelt» interessiert nicht mehr. Nun hören wir auch anS dem Artikel jener Zei rnng, daß die hervorragendsten Gemeinden ihre Prediger aus der Hochschule in Berlin beziehen. TaS Hildesheimersche Seminar kann schlafen gehen. Nun, wir meinen, die Schöpfungsgeschichte als lächerlich darzn stellen, die Wunder als Fabel, die Tauro als ein Mcnschenwerk zu charakterisieren, die Ausübung der Miznmus für unnötig zu erklären, dazu braucht inan keinen Rabbiner nach Hildesheimerscher Art, dazu braucht man aber a u ch kein e n v o n d e t H o ch sch ule. Das kann uns jeder Kommis, der die deutsche Sprache zu handhaben versteht, sagen. Kinder einsegncn, an denen die Milo nickst vollzogen wurde, gesetzlich nicht statthafte Ehen zn schließen, an einem Hochzeitsmahl mit verbotenen Speisen teilzunehmen - dazu höchstens werden die Herren von der Hochschule in all ihrer Gelehrsamkeit benutzt. An der Spitze des iminergrünen Blattes steht ein Mann, von dem inan eigentlich glauben sollte, daß er die Geschichte kenne. So sollte er die Lehre beherzigen, daß in Juda niemals die Majorität eine Bedeutung hatte. Tie handvoll Getreuen der Makkabäer haben über eine Mehrheit gesiegt, haben die Abgefaltenen überwunden. In den Tage,: des Mordechai war die Zahl derer, die den Schabbos nicht feierten, und am köngilchen Mahle teilnahmcn, sehr bedeutend. Wessen Verdienst aber war die Rettung? Die verschiedenen ReliAionsgesellschaften, die dem grünen Blatt so. viel Aerger bereiten, daß es am Ende noch gelb wird, haben alle klein angefangell und sind immer zahlreicher und stärker geworden. Die Ausfälle gögen den Prov inzialvab b i n e r Dr. Eahn in Fulda werden diesen Mann nicht beirren, in seinem Wirken sortzufahren. Er hat als Mensch, als Jude und als Rabbiner mehr für die Erhaltung des echten Judentums geleistet als die grüne Zeitung während ihres Bestehens, und die an seinen Erfolgen mäkeln, sollten erst zeigen, daß sie's mit schönen Reden besser zil machen verstehen. „Wenn inan sein Judentum aussrischen will, muß mair manchmal nach Fulda gehen." Dieses aus alter Zeit stamrnende Wort hat doch heute noch seine sieghafte Kraft. Freilich, die grüne Zeitung hat dafür längst kein Verständnis mehr. Sic hat als Parole ausgegeben: den Kern von der angeblichen Schule zu befreien. Sie hat aber das einfache Naturgesetz nicht erkannt, wonach die Frucht nur mit der schule konserviert werden kann, selbst wenn die Schale nur Schale ist. Das gesetzestreue Judentum wird darum immer mehr Boden gewinnen; sein Gegner wird, da er die schützende Hülle abgeworjen hat, fast- und marklos bleiben und - bis zur Unkenntlichkeit zusammenschrumpscn. Niemals aber werden und können die einstigen Schüler der Hirschschen oder Cahnschcn Schul? Gefallen fiitbcu an denr Gottesdienst, auf den die grüne Zeitung ihre ganze Hoffnung setzt. Jene Schüler mögen alles vergessen haben. Das aber wird ihnen geblieben sein, daß sie Orgelgebranse und Hochschnlredner als ein Hervel hawolim erkennen.