Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1908)
- Date
- 1908-03-12
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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(Sette 18. No. 11. Zunächst eine allgemeine Bemerkung. Die Sprache der Dokumente, auch der amtlichen, ist die aramäische. Aramaisch war damals die Volkssprache, derer: sich auch die Regierung bediente. Die von Bibel-Kritikern gegen die Echtheit, der im Buch Esra eingeschalteten aramäischen amtlichen Dokumente (Esra 4. 8 ff. und 7. 12 ff.) erhobenen Einwände sind demnech als unrichtig nachgewiesen und werden von nun an sicher verstummen. Man sieht aus diesem klassischen Beispiel, auf wie schwachen tönernen Füßen das stolze Gebäude der Bibeskritik ruht. «ne der Haadwerkerschule der Tchare-Lhora-Jeschiwah ' 5» Jaffa. Noch m anderer Punkt sei hierbei in Erüme«mg gebracht. Wie aus den Papyri hervoracht, war die unter den Juden damals übliche Spwche nicht das Hebräische, sondern das Aramäische. Trotzdem haben in jener Zeit die Männer der „großen Versammlung" die „Schemone Esre". und andere Gebete in rein hebräischer Sprache verfaßt. Welche Mahnung liegt in dieser Tatsache ftir unsere Zeit, in welcher deutsche Gebete zu den von der Reform auf- Forderungen des Tages" gehören. 0 das hebräische Gebet fast das einzige Band, das alle Glieder des jüdischen MAkStumes, unter. welcher Nation sie immer Ww, vereinigt, Aber selbst als Israel noch «stf seiner heimatlichen Scholle wohnte, haben die berufenen Ordner unserer Gebete sich nicht nach der Volkssprache gerichtet, sondern für unsere tägliche Andacht die heilige Sprache erwählt, in der. das Buch der Bücher geschrieben ist, in der die Psalmisten gesungen, die Propheten ihre zündenden Mahnreden gehalten haben, damit die heilige Sprache nicht vergessen und die Kenntnis des Hebräischen für jedes jüdische Kind, das die heiligen Gebete feines Volkes sprechen will eine Notwendigkeit werde. I. , Die 10 Privat-Dokumente beziehen sich alle' auf Angehörige der männlichen Familie, die in Elephantine wohnte, k nnzeichnensich also als ein Familien-Archiv, in welchem wichtige Urkunden aufgehoben wurden. Die Dokumente sind nach Tag und Monat nach jüdischem und ägyptischem Kalender datiert, überdies nach jüdischem Brauch nach der Regierungszeit der Könige von Persien, Lerxes, Artaxerxes I. und Darius II., denen damals dieser Teil von Aegypten untertänig war. Im ersten Dokument aus dem Jahre 471 gibt Machsejah bar de donjah seinem Nachbar Oria bar Zadok die Erlaubnis, neben seinem Hause einen Holzbau zu erstellen. Das Grundstück wird aufs genaueste fixiert, die Grenze der anstoßenden Häuser werden, wie es heute noch üblich ist, angegeben. Zum Schluffe nennr sich der professionelle Schreiber und es folgen die eigen händigen Unterschriften der beiden Zeugen. Eine zweite Urkunde gibt die Abschrift des Urteils, daß in einem Prozesse über ein anderes Grundstück ergangen ist. Bor dem Gerichtshof, der unter dem Vorsitz des Damidate stand, hatte Machsejah ein obsiegendes Erkenntnis erstritten, nachdem er einen Eid beim Gotte „Jh von Elephantine" geschworen. Der jüdische vierbuchstabige Gottes¬ Der Israelit. name findet sich nur mit 3 Buchstaben geschrieben, wofür eine plausible Erklärung noch nicht gefunden worden ist. Der jüdische Gott rvird als der Gott von Elephantine bezeichnet, weil, wie wir später sehen werden, ein Heiligtum desselben in diesem Orte bestand. Die spätern Dokumente beziehen sich größten Teils auf die zweimalige Verheiratung der Tochter des Machsejah Nameus Mibtachiah. In erster Ehe heiratete sie im Jahre 459 einen Juden namens Jesanjah bar Uriah. Als Mitgift erhält sie jenes im Prozeß erstrittene Grundstück nebst einem Hause. Genau bestimmt wird das Recht des Schwiegersohns aus Nutznießung des Gebäudes. Auch der Fall der Eyescheidun'g wird in Betracht gezogen, und dabei unterschieden, ob der Mann oder die Frau die Scheidung verlangt. Am Schlüsse heißt es: „Sollte ich morgen * oder an einem andern Tage sagen: ich habe Dir das Haus nicht gegeben, o würde ich Dir (eine bestimmte Konventionalstrafe) zahlen". „Diese peinlichen Verfügungen", so bemerkt der Verfaffer des Aufsatzes, „zeigen uns, auf was für Eventualitäten man in dieser jüdischen Familie gefaßt sein mußte. Mit Recht schließt Stärk daraus auf eine sehr streit- und prozeßsüchtige Gesellschaft, in der auch Urkundenfälschung nicht zu den unmöglichen Dingen gehörte." Mit diesen Bemerkungen habsn die gelehrten Herren etwas über das Ziel hinausgeschoffen. Derartige Bemerkungen gehörten vielleicht zu den in Privaturkunden üblichen Zusätzen. Hierfür spricht überzeugend der Umstand, daß es sich in jenem ganzen Aktenstücke nicht um eine zwangsweise Uebergabe des Hauses, sondern um eine Mitgift handelt, die der Vater freiwiüi seiner Tochter am Hochzeitstage schenkt. Au der Ausdruck „streit- und prozeßsüchtige Gesellschaft" darf gewiß als übertrieben bezeichnet werden, da aus den Urkunden, die sich über 60 Jahre und drei Generationen erstrecken, im Ganzen drei Prozeffe bekannt geworden sind. Man möchte bei diesem allzuschnell gefällten Verdikt beinahe an jenen ans den Schulbüchern bekannten Engländer denken, der eine Reise machte, und als der erste Kellner, der ihn bediente, rote Haare hatte und stammelte, in sein Tagebuch schrieb: die Bewohner dieses Ortes sind rothaarig und stammeln. Bemerkenswert ist, daß bei dem zweiten in der Urkunde erwähnte Prozesse Frau Mibtachjah den ihr zugeschobenen Eid bei der ägyptischen Göttin Seti ablegte. Allzu gewissenhaft ist diese Frau auch sonst nicht gewesen, denn in zweiter Ehe heiratete sie einen ägyptischen Baumeister namens Aschor bar Zecho. Der Heiratskontrakt befindet sich unter den. Urkunden. Darin ist nicht von einer Mitgift, . sondertt nur von einer Morgengabe des Mannes an den Schwiegervater und von beiderseitigen Geschenken die Rede.. Die Morgengabe besteht in 5 Schekeln Silber, das Geschenk 'der Frau in 12 Schekeln Silber und 3 großen Stück Zeug, einer Schüffel aus Palmblättern, 2 Bechern aus Bronze. Silbernes Geschirr und Gold wird nicht erwähnt. Der Wohlstand scheint also nur mäßig gewesen zu sein. Der zweite Gatte der Mibtachjah scheint zum Judentum übergetreten zu sein, denn die beiden Söhne der Mibtachjah werden nicht Kinder des Aschor, sondern Söhne des Nathan genannt. Äschor,d. h. der demGotteHorus gehörende, scheint also bei seinem Uebertritt den Namen Nathan, d. h. „Gott hat gegeben", angenommen zu haben. Nicht ganz sicher ist es, ob zwei andere Dokumente, in denen von einem Darlehen die Rede ist, das mit 2 % monatlich oder 24 % jährlich verzinst werden sollte, sich auf die gleiche jüdische Familie bezieht. Herr Dr. Stähelin bemerkt hierzu, daß dieser Satz für das Altertum keineswegs unerhört hoch war. Er fügt jedoch hinzu — und hier können wir seine Ausführungen nicht unwidersprochen laffen. — 12. „Für die Geschichte des jüdischen Charakters sind die Urkunden von hoher Bedeutung. Bevor man auS ägyptischen Tonscherben-Qu«ttunaen des zwei en vorchristlichen Jahrhunderts eine Reihe jüdischer Steuerpächter kennen le n e, konnte man versucht sein, die Schuld am Erwachen des geschäftlichen und finanziellen Instinktes der Juden dem Wucherverbot der christlichen Kirche zuzuschreiben, das die Juden förmlich gezwungen habe, stch deS vernachlässtgten Kreditwesens anzuneMen. Dieser Auffassung ist nun wohl für immer, der Boden Mtzogen. Unsere neuen Urkunden beweisen, daß schon irn,süniten Jahrhundert vor Christus die finanziellen Instinkte bet den Juden wach.und reif waren und demnach im jüdischen Bolkscharakter begründet sein mufcten." Wir haben hierzu zu bemerken, daß, ebenso wie eine Schwalbe keinen. Sommer macht, ebenso auch die Existenz eines jüdischen Steuerpächters, (des Josephs, des Sohnes des Tobias, seiner Söhne und Angestellte), nichts für die „geschäftlichen und finanziellen Instinkte" des jüdischen Volkes beweist. W.e übrigens aus dem neuen Testament hervorgeht, standen die Steuerpächter und Zöllner, die -immer mit den Sündern zusammen rangieren, in sehr geringer Achtung im Volke. Im Uebrigen war es dem Juden nie verboten, Handel zu treiben, vorausgesetzt, daß es mit gewissenhafter Redlichkeit und Ehrlichkeit geschah. Dem Handel feindlich waren die Gesetze der heiligen Schrift, welche verboten, Zinsen zu nehmen und welche die Schulden im 7. Jahre für verfallen erklärten.. Das jüdische Volk sollte vielmehr den Acker bebauen. Erst , im Mittelalter wurden die Juden durch die Ausnahmegesetze, die sie vom Ackerbau und von den Zünften und damit vom Handwerk und Kunstgewerbe ausschlossen und ihnen nur den Kleinhandel und Wucher ließen, zum Handel gezwungen und dem Wucher in die Arme getrieben. Uebrigens ist es noch keineswegs sicher, daß die in den Dokumenten erwähnten Juden ausschließlich Handelstreibende waren. Manche Gelehrten glauben vielmehr, die in Elephantine ansässige jüdische Gemeinde sei aus einer Kolonie ehemaliger ägyptischer Soldaten entstanden. Erweckten schon die Privat-Urkunden unser Interesse an der Papyrus G., der den Eheververtrag der Mibtachjah mit ihrem zweiten Gatten enthält, gleicht z. B. in wesentlichen Zügen der Kethuba, wie sie noch heute Brauch ist — so ist dies in noch viel höherem Grade bei den von Dr. Rubensohn in Elephantine entdeckten Staatsdokumenten der Fall, die sich im Museum von Berlin befinden und die auf einen bis jetzt unbekannten Teil der jüdischen Geschichte Helles Licht werfen. Eigentliche Dokumente find es allerdings nicht, sondern entweder Abschriften oder Konzepte der wirklichen Urkunden. Die ersten beiden find inhaltlich identisch aber in der Form nicht ganz gleich. Sie stammen aus dem Ende des Jahres Aus der Harrdwerkerschrrle der Scharo-ThoraJeschiwah zu Jaffa. j 408 vor unserer Zeitrechnung und geben uns von einer Eingabe Kunde, welche von Jedonjah, der jüdische Priester in Jeb (Elephantine) und seine Genoffen an 132 (Bagoas) den persischen NNS (Pascha) in Jerusalem gerichtet haben. Aus dieser Eingabe erfahren wir die überraschende Tatsache, daß es in Elephantine ein uraltes jüdisches Heiligtum gegeben hat. (Schluß folgt.)