Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1908)
- Date
- 1908-03-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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„JSräeltt." IS. März 1S08. gelfc g. 9h. jt___ Landes, eines besonderen Bundes und eines besonderen Gesetzes in diesem Dank uns zu Chauvinisten macht, das dürste eine Anmerkung unserer Weisen zum Schluffe dieser TpKn rD“Q veranschaulichen. Sie nennen denjenigen, der das Ziel dieser besonderen Erwählung in einem reichen Länderbesitz erblickt und ihm hier Ausdruck geben wollte, einen rohen, unwissenden Menschen-) Sie würden wohl in der gleichen Weise unsere Modernen Gebetbuchmacher verurteilen, die mit ihrem Rotstift auf alle Stellen unserer alten, ehrwürdigen Tefilla eine Razzia veranstalten, in welchen wir um die vergeltende göttliche Wiedergutmachung des uns widerfahrenen Unrechtes bitten. Daß sie mit diesem Unterfangen einen Stein aus die eigenen Ahnen werfen, welche diese Gebete ohne Bedenken seit undenklichen Zeiten gebetet haben, das ficht ihr von Duldung und Menschenliebe triefendes Gemüt nicht an. Sie ahnen den Tiefstand ihres eigenen Denkens und Fühlens nicht, den sie mit dieser Verballbornisierung unserer Tefilla vor aller Welt bekunden. Wohl hat uns Gott untersagt, uns zu rächen, d. h. unser verletztes Recht auf eigene Faust zu sühnen. Aber je weniger wir uns selberröchen, um so inniger, um so heißer ringt sich die Bitte aus dem verwundeten Herzen zum himmlischen Vater empor: Wir wollen lieber zu den Verfolgten als zu den Verfolgern gehören, wir wollen keinen rächenden Schritt zur Wiederherstellung unseres mit Füßen getretenen Rechtes tun, wir stellen unsere Sache, die ja auch die Deine ist, vollständig Dir anheim, übe Du die Vergeltung für das unschuldig vergossene Blut Deiner Diener! Wer will den Anteil ermessen, den gerade diese selbstlose Unterstellung unseres ttänenreichen Lebens und Leidens unter Gottes ausschließliche Waltung daran hat, daß die gebeugten, gebrochenen Herzen der jüdischen Dulder allezeit frei blieben von jeder Regung des Hasses und der Rache selbst ihren Henkern gegenüber! Und es wäre doch so menschlich, natürlich und selbstverständlich, wenn auch jüdische Herzen sich gegen die ihnen widerfahrene Unbill aufbäumten und sich mit schwarzen Rachegedanken füllten! Wenn beim Gedächtnis des alten Haman, alle seine Nachfolger und Gesinnungsgenoffen am Purim vor dem geistigen Auge des Juden Revue passieren, so schlägt er alle Unbilden seiner Minister- Polizisten-Publizisten-Professoren« und Kammer-Hamane so laut und ostentativ nieder, daß nach dieser Schein-Conzeffion an das Unedle, Rachsüchtige, das in jeder Menschenbrust schlummert, er frei und ohne Verbitterung seinen Purim feiern kann. Die Schläge des Haman- 3) (b"d rnma) 112 m nn min# omnn *0 Kleines Feuilleton.?euilleton-Uli$$en$cbaft. 2m Feuilleton der „Frankfurter Zeitung" Nr. 7l vom 11. März wird über eine Abhandlung Nöldekes über „Die neuen jüdischen Papyri" in der „Zeitschrift für Affyriologie" berichtet. Der Einsender meint, er wolle den Inhalt kurz wiederholen, „s e l b st auf die Gefahr hin, daß er sich mit dem römischen oder orthooox-jübischen Syl - labus in Gegnerschaft sehe". Mm ist N ö l d e k e viel zu bedeutend, als daß wir seine Ausführungen mit ein paar Motten abfertigen wollten. Ueber seine Abhanolung soll gelegentlich eingehend gesprochen werden. Wir möchten nur sofort Verwahrung dagegen einlegen, daß ein Dokument, das gerade in hohem Maße geeignet schien und auch allgemein als geeignet betrachtet wurde, die Traditionzu bestätigen, daß der Papyrus von Elephantine dazu benutzt wird, die Wellhausensche Hypothese zu stützen! Aus den: Umstand, daß die Juden in Elephantine um den Wiederaufbau ihres Tempels bitten, soll geschlossen werden, „daß ihnen trotz ihrer Frömmigkeit der Pentatnuch, wie wir ihn kennen, der durchaus mir einen Tempel zuläßt, durchaus keine Alltorität war". Diese ganze Beweisführung ist schon mit zwei Talmudstellen bündig widerlegt. Die eine Mezilla 10a rcn N'22 NU22P panpötf VIym R. Jzchat meint: Ich habe eine Tradition, daß man auch heutzutage nock y^in JV22 im Oniastempel Opfer darbttngt. R. Jzchak ist eben d?r klopfers haben noch niemals einem Haman ein Haar gekrümmt, aber sie öffnen das Ventil, durch das der letzte Rest niederer, rachsüchtiger Gesinnung entweicht, wenn sie sich in dem Laufe des Jahres angesammelt haben sollte. Deshalb hat selbst sein Purim nichts, was den Juden zum Chauvinisten machen könnte. Im Gegenteil. Die ideale Höhe der Gesinnung, zu der ihn sein Purim hebt, lehrt ihn, selbst dem fluchbeladenen Gedächtnis eines Haman eine Lichtseite abzugewinnen. Von der rechten Purimfreude hoch über das alltägliche Getriebe gehoben, geht ihm eine Ahnung davon durch die Seele, welchen Anteil selbst die fluchwürdigsten Hamanbestrebungen an der Besinnung, Besserung und Veredlung derjenigen haben, gegen welche sie gerichtet sind. Sie dienen doch der Förderung desselben Segens, den ein Mordechai seinem Volke gebracht und lassen uns die Tiefe der Anschauung ahnen, welche den vollen Höhepunkt der Purimfreude in dieser Constatirung erblickt und auch für den Vorwurf des jüdischen Chauvinismus nur ein heiteres Purimlächetn hat. Mo<ßenrv«öschau. Die „frankfurter Seitens" als Sdiufepafron 9es bafliithen Oberrafs. Von einem angesehenen Mitgliede der süddeutschen Volkspartei wird uns geschrieben: „Auch die „Frankfurter Zeitung" hat ru dem Entwurf eines neuen badischen Gebetbuches Stellung genommen. Es geschah dies zunächst in ihrer Nr. vom 1. März, in der eine Zuschrift aus Baden wiedergegeben war, die das Vorgehen des Oberrates einfach glorifizierte und der man die Inspirierung seitens einer dem Oberrat sehr nahe stehenden ^Sette ohne weiteres anmerkte. Es war zu erwarten, daß die „F. Z.", gemäß ihrer sonstigen Gepflogenheit, auch die Gegenseite ausgiebig zu Wort kommen lassen würde. Diese Erwartung wurde nicht betrogen, wenn es auch ein bischen lang dauerte. In der Nummer vom 10. März veröffentlichte die „F. Z." Bruchstücke einiger Entgegnungen, die gegen die Einführung des Gebetbuches Stellung nehmen. Aber angereiht fanden sich zwei sehr ausführlich gehaltene Zuschriften von Gebetbuch freunden, mit deren Auffassung sich die Redaktion der Meinung, daß die Heiligkeit Jerusalems nach der Zerstörung des ersten Tempels aufgehoben ist. Und ferner Menrchoth 109 a: Wenn Jemand gelobt, ein Ganzopfer im Oniastempel darzubttngen, so ist er zwar verpflichtet, das Opfer im Heiligtum von Jerusalem darzubringen, doch hat er auch seinem Gelübde, genügt, wenn er es im Oniastempel dargebracht ran n'D2 rimpD. Es geht also ans diesen beiden Stellen mit Evidenz hervor, daß noch zur Zeit des Tempelbestandes manche Tannaim ein Opfer im Oniastempel für ein Unrecht, aber nicht als einen Abfall vom Judentum erklärten. Wie kann es uns wundern, daß in der ersten Zeit der Entstehung des zweiten Tempels die ägyptischen Juden in ihrem Altar kein Verstoß gegen das Thoragesetz erblickten, zumal sie sich aus die Autorität des Propheten Jesajah Kap. 19, 18 berufen konnten, der weissagte, daß ein Altar auch im Lande Aegypten entstehen wird, wie ja auch die Gründer des Oniastempels sich auf die Stelle in Jesajah beriefen. Wir fügen hinzu, daß die Ktttiker bisher diese Stelle in Jesajah als eine spätere Interpolation erklärt hatten. Durch den Fund des Papyrus ist die Stelle nun als echt und die Vermutung der Kritiker als falsch erwiesen. Line llerichtrzttrnng de$ states der Oberen in $cbu$cban. Der Vorsitzende Meres: „Der Saris führe den Delinquenten herein! (Geschieht; der Schwerverbrecher wird in Ketten he rein geführt). Staatsanwalt, erheben Sie die Anklage.'" Staatsanwalt Rabaz: „Furchtbar ist die „F. Z." identifziiert wie aus ihrem Nachwort hervorgeht. Es heißt da: „In allen gegnerischen Zuschriften kehrt neben der Behauptung, daß auch zahlreiche als liberal geltende Israeliten das revidierte Gebetbuch verwerfen, der eine Grundgedanke wieder, daß es undemokratisch sei, eine Minderheit in einer religiösen Frage, die für sie Gewiffensfrage ist, zu majorisieren. Die naheliegende Gegenfrage, ob es nicht in noch stärkerem Maße undemokratisch ist, eine große Mehrheit unter eine von ihr als Gewissenszwang empfundene Institution, zu zwingen, wird unterlassen und aus sehr begreiflichen Gründen. Denn die Frage stellen hieße sie bejahen." So?? Seit wann ist denn ein Gewissenszwang, wenn er von einer Mehrheit gegen eine Minderheit geübt wird, kein Gewissenswang mehr? Das wäre eine schöne Demokratie, für die es.in Glaubens- und Gewissensfragen nur ans die größere Zahl ankäme. In Wirklichkeit hat auch die „F. Z." sonst niemals diesen Standpunkt eingenommen. Wie könnte sie sonst z. B. so oft von dem Zwang die Rede % dev gegen Me Kinder vön Diffiden ten beim Religionsunterricht ausgeübt wird, in schärfster Weise gegen diesen Zwang Front machen. Man könnte ja auch hier sagen: „Ihr Dissidenten seid die Minderheit und habt Euch zu fügen!" Das Programm der süddeutschen Volkspartei fordert bekanntlich Trennung von Kirche und Staat. Gemäß diesem Programm hätte die „F. Z." gegenüber dem Vorgehen des Oberrats, statt einer Knebelung der konservativen Minderheit das Wort zu reden, auf die Beschwerden der Liberalen den Rat erteilen müssen, sich von der Vormundschaft des Staates in religiösen Dingen frei zu machen. Daß der Redakteur der,,F. Z." nicht auf diese Idee kam, bleibt zunächst ein Rätsel! Eine ähnliche Entgleisung in demokratischem Sinne liegt vor in dem folgenden Satze der einen Zuschrift, den der Artikel krittklos aceeptiert: „Politischer und religiöser Liberalismus sind Aeste eines Stammes und nicht zu trennen, weil sie in derselben Lebens- und Weltanschauung wurzeln." . Wenn dem so ist, dann wird die preußische Demokratie eines ihrer ruhmvollsten Blätter, jenes auf dem sie das Andenken der Ziegler und Waldeck festhielt, fortan aus ihrer Geschichte entfernen müssen, denn jene Männer, die Begründer und Schöpfer der preußischen Demokratie, sie standen religiös nicht auf „liberalem" Standpunkte. Anklage, die ick gegen diesen Mann erhebe. Hoher Gerichtshof,;r ist zwar mein Kollege, und ich bin viel zu liberal, durch und durch liberal, als baß ich so unkollegialifch handeln würde, einen Kollegen öffentlich anzuklagen und bloßzustellen —. Aber bedenken Sie, wir Liberalen haben die Macht und darum haben wir Recht. Und daruiu gebietet mir mein streng liberales Gewissen, die Anklage in schärfster Form gegen der: Mann zu erheben, der die hohe Ehre nicht zu würdigen weiß, mein Kollege zu sein. — Mit Fug und Recht haben wir dafür gesorgt, daß wir hier unter uns sind, daß in diesem Rat der Oberen nur Ankläger und Staatsanwälte sitzen, aber kein Verteidiger des Angeklagten. Denn wir sind doch liberal, ich £>iit liberal, liberal muß alles bei uns sein, oieses Wort „liberal" können wir, m. H., nicht oft genug in den Mund nehmen. Darum ist unser Kreis von diesen — entschuldigen Sie, daß ich dieses barbarische, entsetzliche Wort hier ansspreche — von diesen Orthodoxen, von diesem Mschanrn des Menschentums rein! Es läge mir zwar nahe, für den Angeklagten, zumal er mein Kollege ist. Milderungsgründe geltend zu machen, — nein, sage ich, tausendmal nein? Mein liberales Gewissen verbietet mir das. Zwar verordnet unser Gesetz dem Gegner vor Gericht mit Milde entgegenzukommen, ihn vor der Verurteilung als schuldlos anzusehen, sich in seine Lage zu versetzen —, ja m. H., das ist aber nicht unsere Lehre, — das ist die Tradition derjenigen neuen Richtung, die am Alten festhält und von der Sie in diesem Kollegen einen Vettreter vor sich setzen. Wir Liberalen haben mit dieser neuorthodoxen Tradition nichts gemein. (Allseitiges beifälliges Gemurmel). Sie fragen nun: Was hat der Angeklagte ver-