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Der Israelit · 1908-02-27 · Heft 9 (27.2.1908) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 9 (27.2.1908)
Date
1908-02-27
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Mf M ©fite 10. Nr. 9. Der Israel t. 27. Februar 1S0S. Sprecbzasl. MSkede«.Nös«derg. Wie wir erwarteten, . haben uns die in der letzten Nummer unseres Blattes veröffentlichten Betrachtungen über die Neuregelung der Münchener und Nürnberger Gemeindeverhältniffe eine Flut von Zuschriften eingetragen, die wir unmöglich alle zum Abdruck beugen können, ohne unsere Leser zu ermüden. Wir greifen daher je eine von berufener Seite uns zugegangene Entgegnung aus München und Nürnberg heraus uno glauben, daß damit auch die in den anderen Zuschriften berührten Punkte ihre Erledigung finden. * - * Nürnberg, 21. Februar. Ihre Ausführungen zum Nürnberger Frieden bedürfen einer Entgegnung. Nicht daß wir uns etwa einredeten, für die Orthodoxie etwas Ideales erreicht zu hoiben, daS ist ja überhaupt selten im menschlichen Leben, «er wir find sicher, daß in der Prax is unser Kompromiß nichts weniger als eine „schmerzliche Enttäuschung" für die gesamte Orthodoxie, aber am allerwenigsten für die bayerische Orthodoxie ist, und füglich muß man uns— es war in allen Fragen die Verwaltung der Nürnberger orthodoxenBereinigung einig — bei der unS in manchen Punkten «Tollten. Anerkennung das Verständnis und bas Recht Mräumen, die jüdischen Verhältnisse zu beurteilen und Misere Lokalinteresien am besten zu vertreten. Gewiß mag den Ausführungen in Ihrem geschätzten Blockte die Idee zu Grunde liegen, daß alles Heil in einem Austritlsgesctz liegt, dem gegenüber müssen wir eülären, daß vom Anbeginn an dies vcn uns als allerletzte Eventualität ins Auge gefaßt war, da Wir weder die preußische, noch die badische oder die Württembergische Regelung der jüdischen Verhältnisse als Muster haben möchten. ES ist nicht richtig, daß die Orthodoxie um Brosamen zu betteln hat, nachdem die hiesige Kuliusverwaltung schon vor 16 Jahren den effektiven Beschluß faßte, die Schechitah muß einwar dsfrei rituell erhalten werden, wao auch seither ohne jeden Vertrag prompt geschah. Es ist ein großer Irrtum j|i glauben, taß die Rttualkommisfion irgend eiue Frage RKÜglich “HD# und miD zu entscheiden hat, vielmehr hat eine solche Frage der Bereinsrabbiner zu entscheiden. Die Ritualkommisfion beschließt lediglich über praktische Fragen wie Schächlstunden, prompte Ein Haltung des Dienstes, Gehaltszulagen rc. Daß die Gemeinde nach Anhörung der Rttualkommiffion die anstellt und entläßt, ist doch Wohl sÄbredenb und wird auch von uns gewünscht, da eine Zufallmajorität der Ritualkomm iffion derhä. gnisvoll sein könnte, die Gemeindeverwaltung aber bei deren Verantwortung jederzeit für einwandsfrsie niSTIlP sorgen muß. Unverständlich ist uns die Kritik des § 3. Ein gesetzmäßiges Recht, das den Gemeinden und dem Rabbinate eo ipso zusteht urd vertragsmäßig auf die orthodoxen Organe übertragen ist, mit dm Smrtelen des § 3 und 5, daß wir absolute Herren in unseren Einrichtungen, und unsre Riten unantastbar sind, sollte nicht ehrenvoll sein? Das verstehe wer mag. Da das Rabbinat dem Staate gegenüber für die Synagogen gesetzlich verantwortlich ist, so ist doch wohl die natürliche Folge, daß ihm jemand, dir in seiner Abwesenheit fungiert, der Form nach verantwortlich ist. Der wunde Punkt betr. Trauungen, welcher allerdings nicht vertragsmäßig, festgelegt ist, wäre wirklich besser, ganz gewiß aber in dieser Form, unbesprochen geblieben, bei der offenbar mangelhaften SQMtnts des Verfaffers von dem Verlauf der Einzel - verhandlungen. Es wurden in der ersten Konferenz dm den orthodoxen Rabbtnen sogar zugestanden, daß bei Trauungen das w i ch t i g st e ist, daß für nny “itfiO gesorgt ist und Herr Rabbiner Dr Freudenthat hat aus eigener Initiative sofort erklärt, daß er nicht nur jedermann gestaltet, seine o'hjj mitzubringen, sondern auch dem Bereinsrabbiner Dimissoriale zur Vornahme von Trauungen beiden Bereinsmitgliedern gibt, und wir haben {einerlei Veranlassung, an ben Worten dieses Mannes zu zweifeln. Die Bemängelungen nach dieser Richtung find Sicher sehr deplaziert. W a y r ist: die schwierige Frage des R e l i g i o n s u n t e rrtch tes ist ungelöst, allein wir schalteten diese Frage aus, wül Wik' die Ueberzeugung haben, sie habe nichts mit dcm Jubmedikt oder der Gemeinde zu tun, sondern es sei lediglich Sache der König!. Regierung, eines schönen TcmeS unsrer bereits von der Lokalschulkommtssion konzessionierten Schule die Selbständigkeit und das Zensurrecht zu verleihen; "wir hoffen zu die er Aktion sog r bte Mithilfe unseres Rabbiners Dr. Freudenthal, wenn er erst einmal die Berhältniffe kennt und unser Friedensvertrag prompt funktioniert, zu haben. Jedenfalls können wir das aber erreichen trotz unseres Vertrages und werden es auch n/A>Ä in nicht atlzuferner Zeit erreichm. — Wir rufm allen Be- und Berurteilern unserer Berhältniffe zu: jnritf IV “pun na pn Unsere Vergangenheit und die zukünftige stete Solidarität der Münchener und Nürnberger Ortsvereinigungen mvgm zur Genüge die Garantie bieten, daß wir — zunächst inFri eben — alles ausbieten w erden, um s. Zt. die bayerischen jüdischen Verhältnisse gesetzlich so zu regeln, baß die Orthodoxie en ihr gebührendenPlatz einntmmt,.und wir hoffen das im Verein mit den Gemeinden zu erreichen, ohne uns zu zerfleischest. Trotz unseres unzulänglichen Judenedikts und trotz unserer Gemeindekonstellatton muß unS zugestanben weröm,. daß eS mit 'dem Judentum und seinen Einrichtungen in Bayern -mindestens ebenso gut bestellt ist, wenn nicht besser, wie im übrigen Deutschland. * * * München, 24. Februar. ^Sehr geehrter Herr Redakteur! Zunder Notiz „Die Münchener Schechitah" im Sprechsaal der vorigen Nummer des „Israelit" ersuche ich Sie, folgende berichtigende Bemerkungen zu verSffentlichen: 1. Für halachifche Auseinandersetzungen ist ein Zeiiungsorgan w.der der geeignete Ort, noch kann im Hinblick auf das Ansehen und die anerkannte Autorität des Münchener orthodoxen Vereinsrabbiners dem ano- : nymen Einsender das Recht zuerkannt werben, in dieser Beziehung ein entscheidendes Wort zu sprechen. 3. Selbst vom Standpurkte des Einsenders entspricht seine Darlegung der hiesigen Berhältniffe ktineswegs den Tatsachen. Auch von seinem Standpunkte ist hier Gelegenheit geboten, ohne „GcwiffenSskrupet" das Bedürfnis nach Fleifchnahrung zu befriedigen, und es ist bedauerlich, raß der Einsender sich nicht vorher genauer erkundigte. l) 3. Die von dem Herrn Einsender bezüglich der Zusammensetzung der „Kaschruth-Kommission" gemachten Angaben find in allen Teilen unrichtig und sowohl auf Grund der bisherigen Gepflogenheiten wie unter Zugrundelegung 8er ist Aussicht genommenen Neurege! üng unzutreffend. *) Hochachtungsvoll „Ein Münchener". * .."" "" "i™1. * Wir glauben der Einsicht und dem Selbstbestimmungsrecht unserer bayerischen Gesinnungsgenossen in unsren eignen Ausführungen in keiner Weise zu nahe getreten zu sein, und wir laffen uns den Tadel „mangelnder Kenntnis der Verhältnisse" sehr gerne gefallen, wenn unsre Kritik nur als sachlich und als prinzipiell berechtigt anerkannt wird. . Daß sie diese Anerkennung aber, die uns erfreulicher Weise von maßgebenden Führern der bayerischen Orthodoxie selbst ausgesprochen worden ist, in der Tat verdient, darauf müssen wir allerdings beharren. Nicht aus Eigenliebe — sondern weil nur aus der klaren und scharfen, unseretwegen sogar übertrieben scharfen Erkenntnis der Mängel —'bte ja offen zugegeben werden — eine entschiedene Besserung der Verhältnisse hervorgehen kann. Gerade weil in Bayern Gottlob ein triebkräftiger Boden für das gesetzestreue Judentum vorhanden ist, darum gilt es umsomehr nicht stille zu stehen, sondern die Grundlagen für die freieste selbständige Entwicklung der Orthodoxie zu schaffen. Das wünschen unsere bayrischen Gesinnungsgenossen, wie wir positiv wissen, genau so lebhaft wie wir und alle unsere Ausführungen haben nur das eine Ziel: Zur Verwirklichung dieser Wünsche durch die Aufklärung der öffentlichen Meinung beizutragen. Das möchten wir auch aus die spezifisch Münchener Gravamina angewandt wissen, zu deren Beurteilung es unseres Erachtens der halachischen Gesichtspunkte nicht einmal bedarf. Der Münchener Vertrag selbst verlangt aus religiösen Grün den, daß die Schächter künftigmitdem Reformgottesdienft nichts zu tun haben sollen — also ist es einfach ein Gebot der Logik, dieses doch gewiß nicht mutwillige Verlangen auch auf die im Amt befindlichen Schächter auszudehnen. Daß dabei von einer materiellen Schädigung der betreffenden Beamten keine Rede sein dürste und brauchte, erwähnen wir nur als selbstverständlich gegenüber einer uns zugegangenen Zuschrift, die diesen Punkt urgiert. . Wir möchten zum Schluffe noch einmal bitten, jetzt, nachdem die Würfel gefallen, die Diskussion über das Vergangene zu schließen und mit vereinten Kräften der gemeinsamen heiligen Sache die Arbeit der Zukunft zu widmen. ') Wir erfahren, daß in der That eiste der Münchener Restaurationen ausschließlich das vop dem Inhaber selbst geschächtete und untersuchte Fleisch verwendet, sodaß dort, da der ttfptP nicht in der neologen Synagoge fungiert, das von dem ersten Einsender erhobene Bedenken nicht zutrtfft. Red. *) Wir möchten die Veröffentlichung des Wortlauts der betr. Bestimmungen emplehlen. Red, BritflKttfen. A Wir kommen Ihrem Wunsche nach und veröffentlichen hier Ihre Zuschrift: „Im Jsracltt Nr. &; (Seite 5) wird erwähnt, daß künstliche Gebisse eine NLiLsl : bilden. Das Nähere über diese Vorschrift wird dorr, wo eS fich eigentlich nur um Heranziehung eines Beispieles handelt, nicht angegeben.. Um jedoch über einen Punkt von so eminenter religiöser Bedeutung nicht möglicherweise einen Irrtum aufkommen zu lassen, sei die heit. Vorschrift nach ihren näheren 'Bestimmungen hierangeführt. Diese lautrn: Künstliche Zähne, die ohne Hufe eines Sachverständigen, eines Zahntechnikers, und ohne Schmerzen fich entfernen laffen, bilden eine HJPJin W& müssen vor der Tewila aus dem Munde herausgenommen werden. Lassen sie fich aber ohne Hilfe eines Sachverständigen nicht entfernen, oder ist ihre Entserstung mit Schmerz verbunden, so bilden fie keine nir»ün und brauchen vor der Tewila nicht herausgenommen zu werden. Diese Entscheidung wird von einer als maßgebendanerkannten Autorität; mnb geraffen." Uereitttkaleiukr. Jüdischer Frauenverein. Mittwoch, ben 4. März 1908, abenos 8l/2 Uhr, im Saale des Kaufmännischen Vereins, Langestr 26, Vortrag des Herrn Rechtsanwalt Dr. Siegfried Schwarzschild: Bon Jaffa nach Jerusalem. JDlit Lichtbiltern. Gäste wiükon men. Familiennachstcdten. VeMobt: Johanna Bendix mit Elias Feucht« wanger, Frankfurt a. M.'Fürth i. B. Geburten: Ein Sohn: Siegmund Selig (Plaut) — Siegmund Singer — Sally Löwen st ein (Marxsohn): Frankfurt a. M. — David Marx, Gernsbach. Verstorben: Jakob Jsak Joskowitz. —- EliaS Neu, 80 I. — Julius Wiesloch» 65 I, Frankfurt a. M. Labbat-Anfang u. Ausgang. ORT: Anfang Data« Ausgang UhrlMin. 1908 5768 MrlMin. 29.Feb. 27. Adar. Frankfurt a M 5 35 6 50 Bertt» .... — — 6 25 München . . . 5 45 6 36 Straßburg . 6 29 6 50 Stuttgart. . . 5 - 5 6 44 Pose» .... — — 6 11 Nürnberg . . — — 6 36 Hamburg. . . — — 6 45 Prag. — — 6 25 Für den Reklamenteil ist die Redaktion nicht verantwortlich: insbesondere ist es ausschließlich Sache der Leser, die im Reklameteil enthattene« Empfehlungen ritneller Ware« oder sonstige Angabe» religionsgesetzlicheu Charakters ans ihre Znverläsfigkett zn prüfe«. Der Hals ist mir wund, der Husten quält mich und doch will der Schleim stch nicht lösen; mir tun die Glieder weh und selbst nachts läßt der Husten mir keine Ruhe. — So tst's mir neulich gegangen und ich hatte wirklich Angü, es könnte was Ernsthaftes werben. 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