Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1908)
- Date
- 1908-02-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Rr. 9 die Möglichkeit ins Auge gefaßt werden, daß das Ministerium nunmehr selbst den abgerissenen Faden der Verhandlungen zwischen den Parteien wieder aufnehmen würde, schon um über die obwaltenden Differenzpunkte Klarheit zu gewinnen und die Reibungsstächen zwischen den beiden Richtungen bei dem zukünftigen Gesetzgebungswerk zu beseitigen. Wie aber, wenn das Ministerium, von dem ernsten Willen geleitet, Wandel zu schaffett l«nd die nun 94 Jahre alten, teilweise antiqtrierten, teilweise von der Praxis abrogierten Bestimmungen des Edikts modern umzubitden, eine Konferenz der Interessenten einberufen und die Wortführer der beiden Richtungen — Rabbiner und Gemeindevorstände — zur positiven Mitarbeit an dem neuen Gesetzgebungswerk — vielleicht zunächst nur in Form einer Enquvte im kontradiktorischen Verfahren — eingeladen hätte? War nicht die Gefahr vorhanden, daß das Ministerium bei seinem ernstlichen Bemühen, jedweder Gewissensbedrückung der einen Richtung durch die andere vorzubeugen, keinen gangbaren, beiderr Parteien willkommenen Weg aus dem gegenwärtigen Dilemma gefunden und daß sich das unerbauliche Schauspiel wiederholt hätte, das sich in den . Oer und 60er Jahren des abgelaufenen Jahrhunderts bei den vorbereitenden Schritten einer Revision der §§ 23—34 des Ediktes abspielte und das von Heimberger in seinem Werk „Die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern" Seite 18—21 so anschaulich und drastisch geschildert wird? Im neologen Lager hätte jedenfalls eine noch größere Zerfahrenheit und Unklarheit bezüglich der erstrebenswerten Gestaltung der Dinge bestanden als auf unserer Seite und die in den jüngsten Monaten in manchen neologen Kreisen Münchens und Nürnbergs geflissentlich zur Schau getragene Sehnsucht nach einer „reinlichen Scheidung" hätte im Ernstfälle wohl der Erkenntnis Platz gemacht, daß „die Schwarzen" doch immer noch die Kerntruppen, den roebsr ck« bronze für den Bestand der Kultusgemeinden bilden, die man unter keinen Umständen zur Sezeffion in movtem sacmm veranlassen dürfe. Das Bibelwört des Patriarchen an den Engel an der Jabboksfurt, es wäre zweifelsohne von den klarsehenden Vertretern der modernen Richtung gegenüber' den Anhängern der Tradition dahin paraphrasiert worden „Wir entlassen Euch nicht, denn euer Verbleiben innerhalb der Gesamtgemeinde bedeutet einen Segen für letztere, eure Mitarbeit und eure Mitwirkung macht unsere Gemeinde erst zur Kultus gemeinde!" Freilich wären neben diesen, auf die Erhaltung der Einheit der Gemeinde gerichteten Bestrebungen vielleicht auch auf neologer Seite demokratische Unterftrömungen zu Tage getreten, die weniger vielleicht aus Liberalismus, als vielmehr im Interesse der DerUsraeltt. Ersparung der Kultussteuern darauf abgezielt hätten, das System der Zwangsgemeinden zu Fall zu bringen und es jedem Israeliten freizustellen, ob er sich der Kultusgemeinde seines Wohnorts anschließen will oder nicht. WiesahesaberimLager der Gesetzestreuen aus? Waren wir sicher, daß sich der Aufmarsch unserer Truppen bei der jetzt einsetzenden Revision in der gleichen Geschlossenheit der Kolonnen, ja auch nur in völliger Uebereinstimmung der Führer vollziehen würde, wie diese Solidarität der Münchner und Nürnberger orthodoxen Interessen'während der hinter uns liegenden Kampfesaera immer wieder ihren Ausdruck gefunden hatte? Ich bekenne hier ganz offen, daß wir keine Garantien nach dieser Richtung hin besaßen und auchfürdienächste Zukunft noch nicht besitzen. Und dies soll durchaus kein Vorwurf uvd keine Anklage gegen die diffentierenden Anschauungen innerhalb unserer Gesinnungsgenossen draußen im Lande seindenn die Bedenken, welche von einzelnen bewährten religiösen Führern unserer Richtung gegen die in unserer Denkschrift an das Kultusministerium erbetene Adoptierung der preußischen Gesetzgebung geltend gemacht werden, erheischen zweifelsohne eine eingehende sachliche Würdigung. ' Man wird nun allerdings primär die Frage aufwerfen: „Gibt es zum Schutze der orthodoxen Minoritäten in den bayerischen Großgemeinden keinen andern Ausweg, als die Durchführung des Lasker'schen Austrittsgesetzes?" Um diese Frage zu beantworten, sei nur darauf hingewiesen, daß der meinerseits in einem Artikel der Frankfurter Zeitung (Nr. 179 vom 30. Juni 1907) theoretisch ventilierte Gedanke einer Trennung von Staat und Kirche in Bezug auf das Judentum vom Standpunkt der Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der mittleren und kleineren Gemeinden jedenfalls noch größere Gefahren in sich birgt als der in Preußen eingeschlagene Ausweg, ganz abgesehen davon, daß Heimberger die gesetzliche Zulässigkeit der Begründung jüdischer Religionsgemeinden auf dem Boden des allgemeinen Vereinsrechts unter Hinweis auf den § 3 des Religionsedikts verneint. Ich beuge mich in letzterer Beziehung der Autorität des hervorragenden Bonner Kirchenrechtslehrers, gestatte mir aber nur darauf hinzuweisen, daß, wenn der Initiativantrag der Abgeordneten von Hompesch, Dr. Schaedler und Genossen in der ersten Session der gegenwärtigen Legislaturperiode (t rucksachen des Deutschen Reichstags Rr. 48) betreffs der Freiheit der Religionsübung in seinen gruudlegenden §§ 1, 7, 10, 13 beim Bundesrat Anklang sinden würde, die von Professor Heimberger be- __ 27. Februar 1908 tonten Schwierigkeiten einer Verfassungsänderung in Bayern vollständig behoben wären. Allein nachdem diese Radikalkur angesichts der Abneigung der Einzelstaaten, ihre kirchenpolitische Gesetzgebungssphäre dem Reiche zu überlassen, auf absehbare Zeit hinaus nicht anwendbar ist, nachdem weiters alle Projekte, die auf Errichtung eines jüdischen Kirchenrats oder einer israelitischen Konsistorialverfassung nach württembergischem oder badischem Vorbilde abzielen, bei den Anhängern beider religiöser Richtungen dem schärfsten Widerspruch begegnen dürften, so erscheint mir kein anderer Vorschlag vom Standpunkt der Gewissensfreiheit aus als diskutabel, als jener der Schaffung der Ausrrittsmöglichkeit für numerisch starke Minoritäten in den Großgemeinden und der Einräumung einer Befugnis zur selbständigen Gemeindebildung für die Ausgetretenen, im letzteren Falle unter rechtlicher Auseinandersetzung des bisherigen Gern e i n d e v e r m ö g e n s. Diese Austrittsmöglichkeit darf freilich nicht jedem frondierenden Mitgtiede einer Kultnsgemeinde die Handhabe bieten, sei es aus Laune, sei es behufs Reduktion seiner Kultusumlagen, seiner Gemeinde den Rücken zu kehren - es müßten vielmehr auch in Bayern gewisse Kautelen geschaffen werden, um der von dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund im Jahre 1875 befürchteten zukünftigen Zersplitterung des Judentums vorzubeugen. Es wird sich bei Vorbereitung der neuen bayerischen Gesetzgebung wohl noch mannigfacher Anlaß ergeben, auf die damaligen Verhandlungen im preußischen Abgeordnetenhause, bei welchen fein Geringerer als Preußens hervorragender Historiker, Heinrich von Sybel, der Wortführer der Gegner des Trennungsgesetzes war, eingehend zurückzukommen,' davon kann jedoch natürlich keine Rede sein, daß das preußische Trennungsgesetz mit all seinen für die Austretenden demütigenden Bestimmungen einfach abgeschrieben werde Was aber Lasker im Mai 1876 bezüglich der praktischen Wirkungen dieses Gesetzgebungswerkes prophetisch voraussagte, dürfte heute auch die Zustimmung der damaligen Gegner in Preußen und des zukünftigen Gesetzgebers in Bayern finden - von all den Befürchtungen, die sich an den. Vollzug dieses Gesetzes knüpften, hat sich keine einzige als zutreffend erwiesen und so paradox, es auch klingen mag, dem Satze ist unbedingt beizupflichten : Das preußische Treunungsgesetz hat sich als Kitt und Ferment für den Bestand und den Zusammenschluß des preußischen Judentums in den jüngsten drei Dezennien nahezu in idealer Weise bewährt. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Folgeerscheinungen einer ähnlichen Gesetzgebung bei mvj in Bayern die gleichen wären, wie in Preußen. Denn wenn einerseits die Grundälteste Sohn 'dem Vater ans Herz gewachsen war. Und nun diese Seeleirgrößc, diese beisipiellose Hingebung an Gottes Fügung, dieses rückhaltlose Eingehen auf die Forderung der Weisen! Bei einem so jähen Riß, an dem andere verbluten und der den Freund hoch über Schmerz und Lew in ein höheres Licht, ans dem er verklärt niederschaut! Rabbi Abraham war es, der die feierliche Stille ourch ein lautes Schluchzen unterbrach. Erst jetzt machte auch bei dem io schwer betroffenen Freunde die Natur ihr Recht geltend und preßte' ihm zwei große Tränen aus den leuchtenden Augen. Er wollte sie unterdrücken und wegwischen, als sie sich nicht mehr zurückhalten ließen. Aber Rabbi Abraham trat an oen Freund heran und meinte, er solle seinen Tränen nur freien Laus lassen, er sei siegreich aus der Prüfung hervocgegangen, die ihm der Himmel auferlegt habe! „Als Ahron feine zwei Söhne butd} ben Feuertod verloren hat," fuhr er mit von Tränen erstickter Stimme fort, „erzählt die Thora zu seinem Lob, daß er geschwiegen hat. Das; er aber nicht geweint habe, das erzählt die Thora nicht. Ich denke mir, daß er wohl geweint hat, und daß seine Tränen seine Größe nicht gemindert, sondern erhöht haben. Ein tränenloses Schweigen Ayrons hätte bei seiner Umgebung den Glauben erweckeir können, als habe er in seiner sittlichen Größe eine Höhe eingenommen, zu wclcher die zarten Famitienbande nicht mehr hinanreichen und daß Ahron nun deshalb sich schtveigend gefügt habe, weil er in dieser Höhe den Schmerz nicht mehr so tief empfunden, der sonst einem Vater im Busen wühlt, wenn ihm sein Kind so jäh entrissen wirtz. Das war nicht der Falt. Die Trane :m Äuge -lhrons hat erst die Zurückhaltung des Mundes, denk kein klagendes Wort entfuhr, ins rechte Licht gesetzt." Rabbi Abraham fühlte, wie wohl dem Freunde dieser Zuspruch tat und wie die strenge Anforderung, die der Freund au sich selber gestellt, ihn immer noch glauben ließ, er könne sich, auch jetzt nicht seinem Schmerze hingeben, ohne aus der Höhe zu sinken, in welche ihn die erste Kunde dieser Schreckensbotschaft gehoben hatte. Er fuhr deshalb fort: „Es ist wahr: die Chachomim sagen, man muß eine Trauerbotschaft mit Sirncho, ja mit derselben Freude hinnehmen, wie eine freudige Nachricht. Tränen, weiiu's nicht gerade Frendentränen sind, scheinen nun in der Tat mit dieser Freude nicht zu harmonieren. Aber dieselben Chachomim haben trotzdem der Träne ihr Recht zuerkannt und ihr sogar für Todesfälle drei Tage eingeräumt. Wie läßt sich das vereinigen'?" Wenn' man Rabbi Kalman eine tatmudische Frage vorlegte und gar einen Widerspruch, dessen sich die Weisen schuldig gemacht haben sollen, so konnte er Freude und Schinerz vergessen und sich in das vorliegende Problem vertiefen. Es gab nichts, was fein ganzes Denken und Fühlen in andere Bahnen lenken konnte, außer eine solche Anregung. Deshalb kleidete der weise Wirt seinen Trost in das Gewand einer Frage, die er in dieser Form zur Diskussion stellte. Hätte es..erst eines Beweises für die tiefe seelische Ergriffenheit des Freundes bedurft, so hätte er ihn darin gefunden, daß jener mit feinem Wort auf die Diskussion einging, sondern nur durch einen Blick nach der Antwort fragte, die der Freund ohne Zweifel für diese Fragen in Bereitschaft hatte. „Die Chachomim sagen, man soll eine schlimme Nachricht mitderselben Freude hinnehmen, mit der man sonst eine Freudenbotschaft hinnimmt. Gut. Wie nimmt man dann eine freudige Nachricht hin? Auf den Gipfelpunkt der Freude erhebt sie den von ihr Betroffenen im eksten. Augenblick, in dem er sie ersähtt. Bon dct ab fällt sie ständig und' endet riech kürzerer oder längerer Zeit wieder mit der normalen, natürlichen Seelenstimmung. Teilt man jemand einen reichen Gewinn an Gelo und Gat nrit, so setzt man den so Beglückten im ersten Augenblick in helle Freude, sie bleibt aber nicht dauernd, sie flaut ab und ab und hört mit der Zeit ganz auf. Warum sollte cs mit der Frerrde bei einer schlimmen Botschaft anders sein? Warum .soll gerade sie ewig dauern müssen? Fa, haben wir uns nrit einer Trauernachricht so gefreut, tvie nrit einer heiteren Botschaft, weuil diese Frcude auch nachher in unveränderter Weise andauerte? Das haben unsere Chachomim nicht verlangt und deshalb haben sie die ursprüngliche Freude und die nachträgliche Träne wohl vereinbar eingefunden und sie drei volle Tage gestattet." Rabbi Kalman hatte sein sorgenschweres Haupt auf den rechten Arm gestützt und blickte mit tränen umflorten Blick zu dem Freunde hin, als dieser einen Augenblick inne hielt. Aus diesem Blick leuchtete sv viel Dankbarkeit für den lindernden Balsam, denn jedes dieser an ihn gerichteten Worte für sein kumnicrbetadenes Herz bedeutete, daß Rabbi Abraham davon mächtig ergirfsen tvurde. Während der Gast die Weisheit des Wirtes bewunderte, staunte dieser die Scelengröße des Freundes an, ans welcher seine Beredtsamkeit immer neuen Trost schöpfte. Trost? Nein, das war nicht der rechte Ausdruck, das Gegenteil wäre viel zutreffender gewesen. Während der Tröstende sonst die Tränen der Weinenden stillen möchte, mußte er ihre Berechtigung Nachweisen und sie so zu wecken versuchen. Er fuhr deshalb fort, ihm so lange beruhigend in die Seele zu reden, bis er gewahrte, daß er dort die rechte Stimmung geweckt hatte, wie sie dem Augenblick angemessen schien. „Wenn Jemand Einem am Jom Kippur gewaltsamer Weise Honig in den Murrd stoßen würde, könnte die Heiligkeit des Tages und sein Genußverbot es