Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1908)
- Date
- 1908-02-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Seite S. «r. 8 30. Februar 1908. Der JAraettt. und rechtfertigt. Wir hatten beabsichtigt, diese Artikelserie, die uns schon einige Wochen vorliegt, zunächst zu Ende zu führen, bevor wir unsererseits zu dem oft genug behandelten Gegenstand nochmals das Wort ergriffen. Jnzwischen hat jedoch ein bayrisches Blatt, die „Deutsch-Israelitische Zeitung" in Regensburg, - noch bevor die München-Nürnberg er Stipulationen von der Regierung genehmigt sind — den Wortlaut des N ü r n b e r g e r Vertrages veröffentlicht, sodaß uns die publizistische Pflicht erwächst, das bedeutungsvolle Aktenstück ebenfalls schon jetzt mitzuteilen und daran einige Bemerkungen zur Begründung unseres eigenen Standpunktes zuknüpfen. Der Vertrag lautet: Der Verein Adas Israel hat an das Königliche Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegcnheiten eine Eingabe gerichtet, in welcher die Äenderung der im Königreich Bayern geltenden Bestimmungen über die Verhältnisse der jüdischere Glaubensgenossen und der Israelitischen Kultusgemeinden angestrcbt wird. Um der Notwendigkeit überhoben zu sein, den in dieser Borstellung enthaltenen Behauptungen und Anträgen nach der tatsächlichen und rechtlichen Sette entgegenzntreten und um den Frieden unter den bayerischen Anden zu fördern und einer etwaigen Zersplitterung' vorzubeugen, trifft unter der Bedingung, daß auch eine Verständigung zwischen der Kultusvcrwaltung München und dem Verein Ohel- Jacob wegen der dort bestehenden Differenzen erzielt nnrd, die Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg im Einverständnisse mit dem Rabbinat 'Nürnberg für die Dauer der Geltung des Edikts vom 10. Juni 1813, die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern betreffend, und der hierzu ergangenen Entschließungen, insbesondere der Normativ-Entschließung vom 29. Juni 1863 mit dem Verein Adas Israel — Israelitische Religionsgemeinschaft — in Nürnberg (E. V.) folgende, ab 1. Januar 1908 in Kraft tretende Vereinbarung: 1. Dem Verein Adas Israel — Israelitische Religionsgemeinschaft — (E. V.) in Nürnberg wird, solange er finanziell leistungsfähig ist, ein Rechtsanspruch aus den Bestand seines Gottesdienstes, gegenwärtig in seiner Synagoge Esseniveinstraße 7 dahier, unter Wahrung der zur Zeit dort eingeführten Riten zugestanden. 2. Für den Realuno Personalbedarf hat der Verein selbst aufzukonnnen. Es wird ihm aber ein Rechtsanspruch aus einen Zuschuß aus der Gemeindekasse gewährleistet. Der jährliche Zuschuß wird aüf 2 Prozent der eingehenden Umlagen bis zu einem Höchstbetrage von 3000 Mk. festgesetzt. Zahlung erfolgt halbjährlich nach Umfluß des Kalenderhalbjahres. Solange der Verein gemäß Ziff. IV einen Verein ö r a b b i n e r aufstellt, wird als Zuschuß zu dessen Gehalt seitens der Gemeinde ein weiterer jährlicher Beitrag von 2000 Mk. gewährt, zahlbar jn Ouartalsraten. 3. Der Gottesdienst steht unter der Aufsicht der Kultusverwaltung und des Rabbinats. Die Kultusverwaltung übt ihr Aufsichtsrecht durch den von dem Verein bestellten Vorstand aus, der ihr gegenüber die Verantwortung für die Leitung des Gottesdienstes trägt. Der Rabbiner überträgt die Handhabung seines Aufsichtsrechts und die Abhaltung von Predigten in der Vereinssynagoge dem nach Ziff. IV zu bestellenden, ihm verantwortlichen Vereinsrabbiner. Tie innere Ausgestaltung deS Gottesdienstes sowie die Anstellung seiner Beamten bleibt der Bestimmung des Vereins überlassen. Der Verein ist verpflichtet, die Namen seiner Vorstandsmitglieder jeweils nach erfolgter Wahl, sowie die seiner Beamten nach erfolgter Bestellung der Kultusverwaltung mitzuteilen, ebenso jede Äenderung seiner Satzungen. 4. .Pie Äultusverwaltung und das Rabbinat erteilen dem Verein Adas Israel die Ermächtigung, eine der orthodoxen Richtung ungehörige, mit rabbinischer Autorisation (Hathorah) ausgestattete Persönlichkeit, welche der Kultusverwaltung und dem- Rabbinat genehm sein muß, mit dem Titel V e.r e i n s - rabbiner anzustellen, welchem unter ausdrücklicher Wahrung der dem Rabbinate nach den bayerischen Gesetzen und Verordnungen eingeräumten Rechte die Aufsicht über Schechitah und Ritualbad übertragen ist. Die etwaige Ablehnung der porgeschlageneu Persönlichkeit seitens der Kultusverwaltung oder des Rabbinats ist schriftlich zu begründen. Andere Funktionen als die in Ziff. III und IV aufgefüyrten stehen dem Vereinsrabbiner nicht zu. 5. Die vom Verein geschaffenen rituellen Einrichtungen bleiben ihm in selbständiger Verwaltung überlassen. Der Verein ist verpflichtet, sein Ritualbad stets in Stano zu halten, auch allen Angehörigen der Kultusgemeinde gegen entsprechende Vergütung zugänglich zu machen. 6. Für das nach traditionellen Grundsätzen zu handhabende Schächtivesen setzt die Kultusverwaltung eine Ritualkommission ein, bestellend aus: a) dem Rabbiner und in seiner Verhinderung dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, b) dem Vereinsrabbiner, c) drei von der Kultusverwaltung und ä) drei von dem Verein zu bestimmenden Mitglieder«. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlrg. Die Anstellung, Entlassung und Disziplinierung von Schächtbeamten erfolgt nach vorheriger Anhörung der Ritualkonnnission. 7. Der Vereinsrabbiner und die Schächtbeamten der Gemeinde sollen zu Dienstobliegenheiten in der gemeindlichen Hauptsynagoge ooer zu Gottesdiensten nach gleichem Ritus nicht heraugezogen werden. 8. Wenn der Verein Adas Israel oder einer seiner Funktionäre die nach diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt, oder wenn der Verein oder einer seiner Funktionäre die ihnen nach diesem Vertrage zustehenden Befugnisse überschreitet und wenn trotz Verwarnung seitens der Kultusverwaltung eine »reue nachweisbare Vertragsverletzung eintritt, so ist die Kultnsverivaltung berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Diese Kündigung hat zur Folge, daß das Bertragsverhältnis nach Ablauf eines Jahres erlischt. 9. Am Falle der Kündigung nach Ziff. VIII werden die' in Ziff. II dieses Vertrages aufgeführten Zuschüsse wie folgt festgestellt : Der Zuschuß für den Vereinsrabbiner wird bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geleistet. Der Zuschuß aus den Umlagen wird für das bei der Kündigung laufende Kalenderjahr voll, für die von da a»r bis zum Bertragsende lausende Zeit pro rata der vorjährigen Zuwendung gewahrt. 10. Der Verein Adas Israel wird seine an das Königliche Staatsministertum des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten gerichtete, die Äenderung der die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern und die Verhältnisse der Israelitischen Kultusgemeinden betreffenden Vorschriften bezielende Eingabe zurückziehen. er lange ausblieb, g-ng sie ihm eine Strecke weit entgegen. Endlich kam er zurück. Er wußte aber ebensotoenig, was man von ihm da wolle. Vielleicht bandelte sich's um eine Erbschaft: er hatte verschollene Verwandte in Amerika. Vielleicht betraf es ein gutes Geschäft. Umsonst zermarterte er sich den Kopf, schlaflos wälzte er sich im Bette umher. Rur soviel stand fest, daß er morgen früh, sobald er abkommen könne, mit seinem Wagen nach Offenbach fahren werde, um Licht in dieses Dunkel zu bringen. Um sechs Uhr am andern Morgen stand sein Einspänner bereit und eben wollte er aufsitzen, als er in der Richtung von Darmstadt her einen Mann in scharfem Schritt daher kommen sah. „Ihr seid's Götz?" rief ihm Salme schon ans der Ferne zu. „Kommt Ihr heute schon von Messel? Da müßt Ihr gut gelaufen sein." „Nein, von Darmstadt komm' ich, wo ich über Nacht war, um nur heute recht früh beim Fohlenmarkt aus dem Posten zu sein. Da trifft mich in aller Früh der Darmstädter- Parnes und fragt mich, wieviel ich glaube, heute als Sarsir (Makler) auf dem Markt zu verdienen. Ich sage, wenn's schlecht geht, doch meine zwei Gulden. Da bietet er mir drei, wenn ich ihm sofort, wie ich bin und stehe, einen Brief nach Offenbach bringe. Natürlich Hab' ich zugesagt. Drei Gulden sicher sind doch besser, als zwei ungewiß. Mer jetzt auf dem Weg hat mir's. doch leid getan. Wer weiß, ob ich nicht auch vier und fünf Gulden hätte verdienen können? Bei mir ist jedoch ein Wort ein Wort. Mer jetzt laufe ich so geschwind, wie mich die Beine tragen; vielleicht kann ich doch gegvr Mittrg zurück sein und noch ein Stück vom Markt mitnehmen. Meint Ihr nicht?" „Nein, das mein' ich nicht, krank laufen könnt Ihr Euch «nd Vormittags seid Ahr doch nicht zurück.» Ick fahr grad auch nach Offenbach, wenn Ihr wollt, könnt Ahr mitfahren, aber auch so könnt Ihr nicht ncehr ors Mittag zurück sein, denn mit mir zurücksahren könnt Ihr nicht, weil ich selber nicht weiß, wie lange ich dort zu tun habe. Oder müßt Ihr vielleicht aus Antwort warten? Dann wär's schon möglich, daß wir miteinander zurückfahren." „Auf Antwort brauch ick nit zu warten," ent-; gegnete Götz, „ich brauch nichts zu tun als den Brief abzugeben." „Bei wem habt Ihr denn den Brief abzugeben?" „Beim Ofsenbacher Ras." „Beim Offenbacher Ras? Wie kommt Ihr dazu?" fragte Salme erstaunt. „Ich sag's Euch ja, weil mir ihn der Darmstädter Parnes gegeben hat," erwiderte Götz. Da schoß durch den Kops von Salme ein Blitz mit einer Schnelligkeit, die ihm sonst fremd war. Sollte die Mission etwa mit seiner geheimnisvollen Berufung zum Offenbacher Rrf Zusammenhängen? Handelt es sich vielleicht doch um ein Geschäft und hat er in Götz und seinem Auftraggeber vielleicht einen ganz gefährlichen Konkurrenten vor sich? „Götz," sagte er, „mir kommt da, glaube ich, ein guter Einfall, wie Du Deine drei Gulden verdienen und doch heute Morgen um 9 wieder in Darmstadt sein kannst. Ich fahre auch gerade nach Offenback und verspreche Dir, den Brief dem Offenbacher Ras selber abzugeben und Du machst Kehrt und gehst zu Deinem Fohlenmarkt nach Darmstadt. Was memft Du dazu?" „Was ich dazu sage? Was ich immer gesagt habe, daß Salme ein gescheiter, guter Kerl ist. %tt du den Brief übernehmen und richtig besorgen Wulst, so ist die Sache am besten besorgt. ' j Dabei hatte er ihm den Brief schon hingereicht 11. Diese Vereinbarung ist in einer gemeinsame» Eingabe der Kultusverwaltung, des Rabbinats und des Vereins dem Königlichen Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten in Vorlage zu bringen, mit der Bitte, auszusprechen, daß von obcraufsichtswegen keine Erinnerung besteht. Wenn unser verehrter Mitarbeiter, dem neben denl verdienstvollen Führer der Nürnberger Orthodoxen an der Führung und dem Abschluß der Verhandlungen der Hauptanteil zukommt, selbst nicht umhin kann, dieses Friedensinstrument ein „schwächliches Kompromiß" zu nennen, so dürfen, so müssen wir es im Namen aller derer, die in den bayrischen Kämpfen ein Ringen um Prinzipien erblickt hatten, mit tiefem Bedauern aussprechen: dieses Kompromiß ist die schmerzlichste Enttäuschung, welche die Orthodoxie in den letzten Jahren erleben mußte. Mögen die Juristen tausendmal versichern, daß nach dem angeblich geltenden bayrischen Rechte die Selbstherrlichkeit der Gemeindegewaltigen und die Selbstherrlichkeit des neologen Rabbinats keine Einschränkung erfahren durfte — der schlichte Menschenverstand wird doch kein anderes Urteil fällen können, als dieses: Hier steht das alte, das einzige, das vom Staate rezipierte Judentum wie ein Bettler da, die Brösa menzu empfangen,dieeineihrer Papiernen Rechte sichrühmende Neologie ihm allergnädigst zu spenden für gut findet. Der orthodoxe Gottesdienst steht unter der A u f s i ch t des neologen Rabbinats, der orthodoxe Rabbiner ist dem neologen Geistlichen „verantwortlich", ja, der Verein darf überhaupt keinen Rabbiner anstellen, der nicht der Kultusverwaltung und denr Rabbinat genehm ist. Wenn aus dem Kreise der gesetzestreuen Gemeindemitglieder Mann und Weib zum Ehebimde zusammentreten, so müssen sie — nach Gesetz und Recht nach wie vor die Schmach erdulden, daß nicht der Mann ihres Vertrauens, nicht der in ihren Augen durch die gleiche religiöse Gesinnung, durch- Frömmigkeit und Gesetzeskunde geadelte Rabbiner, sondern der neologe Geistliche in der heiligsten Stunde ihres Lebens der Dolmetsch ihrer Gefühle sei!! Wie steht es mit den rituellen Einrichtungen, mit der Schechita insbesondere? Daß diese zur Zeit allen Anforderungen von m entspricht, dafür bürgt — ohne jeden Betrag — die Gewisserchaftigkeit und die Tatkraft der Nürnberger Gesetzestreuen, aber nicht darum handelt es sich jetzt, daß man heute und morgen in Nürnberg mit Ruhe essen und trinken könne, sondern um die gesetzliche und zwei Minuten später war Götz wieder in der Richtung zurück nach Darmstadt geeilt, während Salme mit luftigem Peitschenknall nach Offenbach fuhr. Daß er den Brief richtig seinem Adressaten abgeben werde, stand bei Salmes Ehrlichkeit außer allem Zweifel. 'Nur beit kleinen Vorteil wollte er sich gestatten, mit der Uebcrgabe des Briefes so lange zu warten, bis sein Geschäft mit dem Rabbiner glücklich abgeschlossen war. Sobald dies geschehen, konnte ihm die Ueberrcichung des Bttefes nicht wehr schaden. Eben hatte Rabbiner Abraham Metz die Talmud- Traktate aus dem Bücherschrank zum gemeinsamer, Studium herausgenommen und auf den Tisch gelegt, als ein Wagen vor dem Hause hielt. Rabbi Kalmar, rief seinen Freund ans Fenster mit den Worten!; „Da konrmt mein Wirt von Schabbos; der hat ein gutes Gewissen, sonst wäre er nicht so bald der Aufforderung nachgekommen." Rabbi Abr'ham warf einen Blick aus den Aussteigenden, den Mann hatte er nie gesehen, noch weniger hatte er ihn als Schächter geprüft und autorisiert. Salme ließ seinen Wagen vor dem Hause stehen und trat in den Hausflur. Rabbi Kalman meinte, es wäre vielleicht besser, wenn sein Freund sich allein und aus eigene Faust mit diesem Pseudo-Schächter auseinandersetze. Er wollte, wenn es nötig sei, schon einspringen, aber einstweilen zog er sich in das anstoßende Zimmer zurück, durch dessen halbgeöffnet« Türe ihm kein Wort der Unterhaltung entgehen konnte. Leise und verschüchtert pochte Salme an die Türe des Rabbiners, um so lauter pochte und hämmerte ihm das Herz in der Brust und drohte chm in die Schuhe zu fallen, denn er war in seinem Leben «och niemals im Hause eines Rabbiners gewesen. Er dachte sich einen Rabbiner als eine» Man«, der seinem Besucher zwischen die Rippen sehen und die geheimsten