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Der Israelit · 1908-01-30 · Heft 5 (30.1.1908) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 5 (30.1.1908)
Date
1908-01-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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so. Janu«rr 1908, ._.__ hier, sondern dort, in der weiten Ferne, in der großen Leidensgeschichte euerer Zukunft, euch das Grab. Und sollte das unter solchen Umständen von den Vätern abgegebene Versprechen, das begeisterte ntPj» nicht auch bindend für Kinder und Kind'eskinder sein? Haben es doch gerade diese Kindeskinder in den späteren Generationen bis zur Gegenwart oft genug erfahren müssen, welche geschichtliche Wahrheit in jener der Allgüte Gottes entsprungenen Warnung liegt, wie sicher und unausbleilich jenes angedrohte Verhängnis zur Wirklichkeit werden müßte, sobald die Tho.a, die Lebensbedingung Israels, ihre Kraft und ihren Einfluß auf das Volk einzubüßen beginnt, wie drohend sich der Abgrund auftut, um den müden, zu Tode gehetzten Körper zu verschlingen — sobald der Geist von ihm gewichen ist?! „Und dieses sind die Rechtslehren und Satzungen." Sie sind die Fortsetzung und weitere Ausführung der vorhergehenden Gebote, so wie der größte und praktische Teil der mündlichen Lehre unbnyiD.) die natürliche Erläuterung dieser grundlegenden Vorschriften bildet. Und sie alle, Gebote und Rechte, schriftliche Lehren und mündliche Ueberlieferungen, sie wurzeln alle in jenem heiligen Boden, sie sind alle von Sinais Höhen verkündet. -Denn auch der Talmud weiß da, wo die Diskussion den Pfad verliert und vom Ausgangspunkte sich immer weiter entfernend ins Unendliche zu geraten droht, nicht besser die Diskussiion abzuschließen als mit den Worten ntro^ rD*?n. Sinai ist die letzte Instanz, bei welcher auch die triftigsten Argumente des Eifrigsten still halten müssen. Sinai ist der Wegweiser, der im Kampfe der Meinungen uns führt und schließlich auf den rechten Weg zum Ziele weist. Mit den Saduccäern, die das „halocho l'mansche missinai" nicht zugaben, beginnt die Epoche der tendenziösen Verdrehung des göttlichen Wortes, die auch heutigen Tags in gewissen Kreisen blüht. „Erschreckender als die völlige Ignoranz," schreibt der gelehrte und geistvolle Verfasser einer späteren hebräischen Moralschrift, „weit schlimmer als die vollständige Unkenntnis der Lehre ist das Halbwissen jener stachen Geister, die einseitig und eigennützig nur die Lehren und Vorschriften kennen und anerkennen wollen, welche ihren Zwecken und Interessen dienen, die sich aber kalt und fremd gegenüber den Gesetzen geigen, die ihnen Pflichten auferlegen und Opfer erheischen. Weiß doch z. B. der Arme ganz genau, in welchem hohen Maße das Mische Gesetz den Reichen zur Wohltätigkeit verpflichtet. Der Reiche kennt aber andererseits alle die Aussprüche der Weisen, die „der Hände Mühen" rühmen und die Verächtlichkeit des Almosepempfanges betonen. Er weiß auch, welcher Ghu nach der Mischnah in Peah desjenigen harrt, der trotz Dürftigkeit es vermeidet, menschliche Wohltätigkeit in Anspruch zu nehmen. Der Verschwender beruft sich auf Salomon, der in seiner Weisheis den Geiz verurteilt und verspottet, und der Geizige zitiert hinwiederum die Worte der Weisen: „Die Frommen und Rechtschaffenen lieben ihr Geld wie ihr eigenes Ich." D£>i:o Dirty mn D2ivv. Weiß doch der: Gläubiger, wie die Schrift den schlechten Zahler als Bösewicht stempelt, wogegen der säumige Schuldner gar das Verbot der Thora ausspielt: Du sollst ihn nicht drängend mahnen!" Mögen diese von so viel Humor und Menschenkenntnis getragenen Bemerkungen nicht mehr so ganz auf unsere Zeit und unsere Verhältnisse passen, so bleibt doch ihr Wahrheitsgehalt heute und immerdar bestehen. Die Gesetzesübertreter im Kleinen berufen sich heute nicht mehr auf Thora . und Talmud, sie sind von der Lehre des Judentums zu weit enternt, um sich die Rechtfertigung ihres praktischen Abfalls von dorther zu holen. Allein unter denjenigen, die das Zeitalter der Unwissenheit und der naiven Gesetzesübertretung vorbereitet und die ihm heute die wissenschaftliche Grundlage liefern, fehlten und fehlen auch nicht solche, die dazu der halb Der JSraeltt. Nr. 5. SetteL und falsch verstandenen Lehre nicht entraten zu können glauben. Der Eine gibt an, im Geiste der jüdischen Propheten zu handeln, der Andere beruft sich auf den Talmud, dessen Tendenzen er weiter zu verfolgen vorgibt. Ja die Schöpfer und Wortführer einer zionslosen Gebetordnung suchen in langen Denkschriften durch Scheinlehren, die dem jüdischen Schrifttum entnommen sein sollen, ihr Treiben zu begründen und vor den Augen der unwissenden, urteilslosen Masse zu rechtfertigen. Gegen all diese Anstürme muß das echte und einzige, das gesetzestreue Judentum gerüstet und heute mehr als je auf der Hut sein. Es gibt nur eiue Wahrheit, darum auch nur eine Lehre des Judentums, die auf Sinais Höhen wurzelt und die uns dort, in der langen bangen Goluszeit, vor Grab und Abgrund geschützt. „Und dieses sind die Rechtsvorschriften." Sie sind die Fortsetzung der vorhergehenden Gebote und wie diese auf dem Sinai verkündet. 8. Korrespondenzen und 'M^chkichten. Deutsches Meteh. Frankfurt a. M., 29. Jan. Aus Berlin kommt die überraschende Kunde, daß dort am letzten Sonntag eine Besprechung der Führer des deutsch-nationalen (antisemitischen) Handlungsgehülfenverbandes mit den Leitern des Leipziger- Han dlungsgehilfen-Verbandes stattfand, die dem Zusammenschluß der beiden Bereinigungen galt und dafür auch tatsächlich die einleitenden Schritte getan hat. Wer da weiß, in welch grimmiger Fehde die beiden Verbände noch bis in die neueste Zeit hinein lebten, der kann bei der Kunde von dieser Vereinigung ein leises Schütteln des Kopfes nicht unterdrücken. Gespannt darf man darauf sein, wie bei der Durchführung des Zusammenschlusses die Lösung der „Judenfrage" erfolgt. Der Hamburger Verband nimmt, getreu seiner antisemitischen Tendenz, Juden nicht auf; der Leipziger Verband hat eine ganze Anzahl jüdischer Mitglieder. Da im Allgemeinen bei solchen Verschmelzungen die schärfere Tonart die Führung erhält, so ist das Resultat beinahe vorauszusehen, falls nicht die jüdischen Mitglieder des Verbandes die Einsicht besitzen, einem Ausschluß durch ihren Austritt zuvorzukommen. Frankfurt a. M., 30. Januar. Gestern Abend fand hier eine Plenarsitzung des hiesigen Kaufmannsgerichtes statt, in der ein Gutachten über den vom Reichsamt des Innern vorgeschlagcnen Entwurf zur Neuregelung der Sonntagsruhe beschloffen werden sollte. Vonseiten der Beisitzer Max Bauer, Louis Feist und Moritz A. Loeb wurde hierzu folgende Resolution beantragt: „Das Kaufmannsgericht empfiehlt: Den jüdischen Kaufleuten, die ihre Betriebe am Sabbat und an den jüdischen Festtagen geschlossen halten, soll es gestattet sein, ihr jüdisches Personal am Sonntaa einige Stunden bei geschlossenen Türen — also unter Ausschluß jeder Verkaufstätigkeit — zu beschäftigen." Der Antrag rief eine lebhafte Debatte hervor. Als Hanptgegner sprach. Herr Cohen (!), der von seinem sozialdemokratischen Standpunkte aus eine Durchbrechung der Sonntagsruhe befürchtete. Ihm schloffen sich die deutsch-nanouaieu (mitf* semitischen) Gehilfen an, die unter den dem Gremium angehörenden Gehilfen sehr zahlreich vertreten sind. Dagegen traten zwei christliche Prinzipalsbeisitzer, die Herren Carl und Simonis, sehr warm für die Annahme der Resolution ein. Die Abstimmung, die getrennt nach Kaufleuten und Gehilfen erfolgte, ergab bei den Gehilfen eine Ablehnung der Resolutton, während sie von den Kaufleuten mit allen gegen 2 Stimmen angenommen wurde. Frankfurt a. M., 29. Januar. Wir werden gebeten, folgende Entgegnung auf die den Lehrer Behrend in Sobernheim betr. Korrespondenz in vorletzter Nummer, zum Abdruck zu bringen. Der Satz: Seit Jahren lebte in Sobernheim ein Ehepaar F. in Unfrieden, sodaß die Frau sich von ihrem Manne trennte und in ihr Elternhaus zurückkehrte" ist Unwahrheit. Tatsache ist vielmehr, daß die Frau sich nach einjähriger Ehe von ihrem Manne wegen dessen damaliger ungünstiger finanzieller Verhältnisse trennte und bereits seit dreizehn Jahren in Tholey (Kreis Ottweiler) wohnt. Die Behauptung: „Er strebte daher die Ueberreichung eines „Get" an. Aber zu seinem Mißfallen stellte die Frau Bedingungen auf, die einzugehen er nicht gesonnen war", ist unwahr. In Wirklichkeit spielte fich der Vorgang folgendermaßen ab: Da ich als gesetzestreuer Jude verhindern wollte, daß fich ein Fall wiederhole, wie er vor fieben Jahren hier vorgekommen war (damals kam ein Herr M., der durch Landesaesrtz, aber nicht durch jüdisches Gesetz von seiner ersten Frau geschieden war, zu mir und ersuchte mich, ihn zu trauen. Ich lehnte ohne weiteres ab, die Trauung wurde dann von einem auswärtigen Rabbiner vollzogen, — und seitdem besteht in meiner Gemeinde eine nach dem jüdischen Gesetze verbotene Ehe), so ging ich, als ich hörte, daß Herr F. Mitte Dezember Hochzeit machen wollte, zu ihm und bat ihn, dem jüdischen Gesetz Genüge zu leisten. Herr F. lehnte aber mit der Begründung ab, daß ihm die landesgesetzliche Ehescheidung genüge und ihm die religiöse Handlung nicht allein gleichgültig, sondern sogar unsynrpathifch sei. Und außerdem wolle er von der durch Landesgesetz geschiedenen Frau kein Wort mehr hören, denn er ser froh, daß er ihren Namen nicht mehr höre. Erst meinem fortdauernden Drängen gelang es dann, Herrn F. geneigt zu machen. Ich mußte ihm das Versprechen geben, daß die geforderte Erfüllung des jüdischen Gesetzes ihm durchaus nicht Schwierigkeiten bereite, da er sonst entschieden ablehnte. Um nun dcn tandpunkt der Frau in Tholey zu der beabfichtigten Scheidung nach jüdischem Gesrtz zu erfahren und um das erforderliche Material dem die Scheidung vollziehrnden Rabbiner möglich st rasch zu beschaffen, wandte ich mich in enem eingeschriebenen Brief unterm 10. Dezember an Frau F. in Tholey und ersuchte fie um Gegenäußerung, weil die Zeit nur sehr kurz war, innerhalb drei Tagen. Die Behauptung, daß die Frau F. Bedingungen gestellt und daß fie ihre Ablehnung begründet hat, ist unwahr. Sie schrieb ' vielmehr, aus „gewissen Gründen" w'llige fie nicht ein. Daß mein obenerwähnter Brief vom löblichen Vorstand der hiesigen Gemeinde mit unterzeichnet war, wird gänzlich verschwiegen Der Satz: „Trotz ihres Widerspruchs werde fie nach Form und Inhalt dem talmudischen Gesetz entsprechend geschieden werden" sowie das Datum des zweiten Briefes ist unrichtig. Wahr ist vielmehr, daß die Frau trotz wiederholter Aufforderung nicht dazu za bestimmen war, ihre Weigerung zu begründen. Es wurde ihr deshalb mit stellt, baß falls sie nicht antworte, ihr Einververftändnis angenommen und die Scheidung „natr Form und Inhalt dem talmudischen Gesetze ent prechend" — der anonvme Schreiber hat auch diesen Ausdruck abgeändert — vollzogen werde Ebenso ist es unwahr, zu behaupten, ich hätte die Angele cnh-it mit keinem Rabbiner besprochen. Das Gegenteil ist der Fall! Ein Rabbiner erklärte fich auf meine Besprechung mit ihm bereit, die Scheidung in Frankfurt a. M. vorzunehmen. Nach Rücksprache mit Herrn F. sollte dieser Rabbiner benachrichtigt werden, an welchem Tage der „Get" in Frankfurt ausgefertigt werden sollte. Meinen E.nwand, daß Herr F. nur>ungern bei dieser Handlung zugegen sein wollte, entgegnete der Herr Rabbiner, daß Herr F. gänzlich ungeniert komnien könne, da er Sorge tragen wolle, daß nur 2 ihm gänzlich unbekannte Zeugen gestellt würden. Inzwischen erhielt ich von einem mir befreundeten Rabbiner, dem ich gleichfalls die Lache unterbreitet hatte, Nachricht, daß er auf der Weihnachtsferienreise nach Süddeutschland über VT>1 'DrDIP in Frankfurt bleiben, und falls ich damit einverstanden, er alsdann onntag die Scheidung vornehmen wolle.Dieses warmir umsolieber,weil Herr F. utfi ohnehin weigerte, vor Bekannten zu erscheinen. Zur Unwahrheit gesellt fich schließlich noch ein großer Irrtum. Der L iter der „Get"-Handlung, der Rabbiner, sowie der Schreiber — ich selbst war ja nur Zeuge — wollen Kedas und Kedm gehandelt haben. Jede Shrnbbe müsse wissen, daß — ganz gleich, wo die Frau fich befindet, — ob im Finnischen Meerbusen, oder auf der Teufelsinsel oder in Krähwinkel, als Ort der Berhandlungsort, also Frank urt angegeben werden mußte und daß als „Get" jeder die Schrift nicht verwischende Gegenstand — in diesem Falle Pergament ähnlich dickes Papier genommen werden darf. Der Empstma deS ScheidebrteseS ist von der Frau in einer Depesche gesetzesgemaß bestätigt worden. Hiermit daS Rot-

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