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Der Israelit · 1908-01-23 · Heft 4 (23.1.1908) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 4 (23.1.1908)
Date
1908-01-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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k. Januar 1908. Der JSrarltt. samtheit. Dies allein wird schon jeden veranlassen, rechtzeitig zu erscheinen. Das Zufpätekommen darf nur Ausnahme sein. Doch auch da sorgt die „Judenschul" für eine Ordnung, indem angeben wird, welche Abkürzungen in diesem Fall vorzunehmen sind, damit man die Hauptgebete mit der Gemeinde verrichten kann. Als Organ der betenden Gemeinde fungiert der Chafon. Er ist der Führer, nach dem sich alle richten. „Keiner erhebe seine Stimme lauter als der Vorbeter", lautet die Vorschrift. Und es erheischt Aufmersamkeit und Andacht, will man die zwischen Gemeinde und Borbeter wechselnden Rezitationen beachten. Man denke sich die Synagoge gefüllt mit Andächtigen. Der Vorbeter trägt die „laute Sch'mone Esre" vor. Alle verfolgen den Inhalt der einzelnen Benediktionen, um rechtzeitig einzusetzen mit ION 'p-oi NID und P28, nicht zu früh und nicht zu spät. Das ist die jüdische Synagogenordnung! Eine idealere ist kaum denkbar. Das Hauptgebet — Schmone Esre — zwingt jeden Teilnehmer am Gottesdienst, das Angesicht nach Osten zu wenden. Jeder hat die Füße aneinander geschlossen, keiner darf so taut beten, daß der Nachbar seine Worte verstehen könnte. Auch die Verbeugungen, welche bei verschiedenen Benediktionen auszuführen sind, müssen nach genauen Anweisungen präzis vollzogen werden. MaH verbeuge sich in entsprechender Tiefhaltun^ des Körpers, nicht zu schnell, weil dies der Würde des Königs, vor dem man betet, widersprechen würde. Beim Zurücktreten am Ende der Schmone Esre trete man erst mit dem linken Fuße an, mache drei Schritte, dann verbeuge man sich dreimal — links, rechts und vorwärts —, um zum früheren Standorte zurückzukehren. Das Anlegen des Tallis und der Tefillin hat ebenfalls nach genau ergangenen Weisungen zu geschehen. Selbst das Ablegen dieser heiligen Erinnerungszeichen hat die Sorgfalt unserer Weisen genau geregelt. Und wie hier, so ist's bei vielen anderen Dingen noch. Das Herausnehmen der Thorarollen aus der heiligen Lade, ihr Hintragen zum Lesepult und das Zurückbringen zum Araun- Hakaudesch vollzieht sich in solch ehrfurchtsvoller Scheu,-in so gemessenen Formen, daß es auch auf den nichtiüdifchen Beobachter Eindruck machen muß. Die Zahl der zur Vorlesung Aufzurufenden, ihre Rangordnung — Kauhen, Lewi Jisroel — ist fixiert. Es mag manchen in Erstaunen setzen zu erfahren, daß scheinbar hier auf „Kleinstes"geachtet wird. „Man nehme den kürzesten Weg zum Lesepult hin, auf dem längeren kehre man zu seinem Standort in der Synagoge zurück." (Schulch. Aruch.) Löblich ist's, wenn der Abtretende noch so lange auf dem Almemor verweilt, bis der Nachfolgende seinen Thoraabschnitt vorgelesen bekommen. Wer am Sukkausfeste das jüdische Gotteshaus betritt, wird bemerken, wie die Bewegungen, welche mit dem Palmzweig auszuführen sind, nach der Anordnung der Weifen genau umschriebenen Formen folgen: Ost, Süd, West, Nord, nach oben, nach unten. Dasselbe gllt von öen Umzügen mit dem Feststrauß im Gotteshause. Selbst am Simchas- Thora, wo die Freude mitunter freiere Formen annimmt, ist Willkür ausgeschlossen. Es bestehen auch hier genaue Anordnungen. Das Zeremoniell für Trauerfälle und freudige Anlässe, sofern sie in den Gottesdienst Hineinspielen, verrät ebenso den feinen Takt für die Anforderungen der Ehrfurcht und Würde im jüdischen Bethause wie die zartinniae Anteilnahme am Geschicke des Einzelnen. Man denke nur an das - Kaddisch des Leidtragenden bei versammelter Gottesgemeinde, an den sinnigen Brauch des ' „Schultragens", wo die Wimpel des kleinen j Unmündigen das Festhalten des jungen Geschlechtes am Gottesgesetze öffentlich bekundet. — Man könnte noch manches anführen, um dazutun, daß die „Judenschul" denn doch nicht so niedrig einzuschätzen ist, als dies von mancher Seite geschieht, insbesondere, daß ihr die Begriffe der festen Regel und Ordnung durchaus nicht fremd sind. Wir haben im vergangenen Jahrhundert, das die „Judenschul" verbessern wollte, ein Kunterbunt von Synagogenordnungen entstehen sehen, die oft das Menschenmöglichste an Absnrdidät sich leisteten. Hätte man den Geist der Judenschul besser erfaßt und verstanden, so manches stünde heute besser. Wir brauchen uns der „Judenschul" wahrlich heute noch nicht zu schämen. Diese Betrachtungen seien geschlossen mit dem Worte, das der fromme Jude beim Abschiede von der „Judenschul" auf den Lippen führte: n>nyr> ba *o nvin 'n dbo ■n-fcn w idS □Sy "l^Dl Uebekümmert um die Außenwelt wollen wir stets im Namen unseres Gottes dahinwandeln. Plan für die Gewinnung einer allgemeinen, gesicherten Tiirsorge für jüdische Gemeinde* beamte nach staatlichen Grundsätzen. Von Ad. Peritz in Königsberg i. Pr. (Schluß.) Tie Aufbringung der sonstigen Mittel für die Versicherung denken wir uns aus bestimmten Beiträgen der Gemeinden und der Beamte n. Wo eine Gemeinde ihrem Beamten den Beitrag dafür erlassen kann, wird sie es gern tun in dem Gefühl, daß sie ihn damit erst den Beamten im öffentlichen, staatlichen Dienste gleich stellt. Aber Bedingung für die Gewährung einer Pensionsversichcrung braucht das nicht au sein. Auch die öffentlichen Beamten haben lange Zeit Zuschüsse zu ihrer Versorgung zahlen müssen, und in den meisten Fällen wird dies von den Angestellten noch heute verlangt. Ebenso würde ja auch eine künftige staatliche Versorgung Beiträge von den Beamten selbst erheischen. Jedem Beamten ist auch die gesicherte Fürsorge für sich und seine Familie viel zu viel wert, als daß er eine mäßige Ausgabe dafür scheuen würde. Natürlich muß sie in allen Fällen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit liegen. Im allgemeinen wird man wohl etit Drittel des Gesamtbeitrages auf seinen Teil rechnen dürfen. , Dabei soll die bekannte traurige Lage vieler unserer jüdischen Beamten und Gemeinden nicht übersehen werden. Gewiß wird es auch Gemeinden sowohl wie Beamte bei uns geben, die wegen ihrer allgemein dürftigen Verhältnisse die von der Pensionskasse erforderten Beiträge absolut nicht aüfbringen können. Diese aus der allgemeinen Fürsorgevorkehrung ganz anslassen, hieße den betr. Beamten ein doppeltes Unrecht zusügen und den Gemeinden eine Pflicht erlassen, die mit ihrem ganzen Verhältnis zu ihrenl Beamten zusammenhängt und ebenso wenig davon getrennt werden darf, wie etwa die Pflicht der Leistung eines eigenen Betrages für das Gehalt desselben. So weit man diese Verhältnisse zu berücksichtigen trachtet, wird cs sich immer nur darum handeln können, den be.tr. Beamten und Gemeinden ihre Beiträge zur Pcnsionskasse nach Erfordernis zu ermäßigen bezw., da das Versicherungs - Aufsichtsgesetz Ausnahmen gegenüber dem Einzelnen nicht zuläßt und dies auch für die Leistungsfähigkeit der Kasse gefährlich wäre, daß man ihnen aus besonderen Hilfsfonds Zuscküs.se zu den Pflichtbeiträgen gewährt. FürdieBeamten sind solche Hilfsfonds bereits vorhanden in ihren fast in allen Bezirken bestehenden Hilfs- und Un^terstützungskassen (mich Pensionskassen genannt). Wo es solche lokale Kassen nicht gibt,-erfüllen die für ganz Deutschland geltenden Hilfskassen (Achawa, Kantorenkasse rc.) ihre Aufgabe. Wohl haben diese Kassen gegenwärtig nicht die Bestimmung der Unterstützung ihrer Mitglieder zur Erwerbung einer Vollpension bei einer anderen Pensivnskasfe, aber es läge doch kein grundsätzliches Hindernis vor, sie in solcher Weise zweckdienlich auszugestalten, wenn sich das für ihre Mitglieder besonders empfiehlt. Wir meinen, daß diese Kassen ihre Gelder gar nicht nützlicher und zweckdienlicher verwenden könnten. All ihr Streben geht doch zunächst auf die Gewinnung einer voll befriedigenden Versorgung für ihre Mitglieder und wenn sie diesen Zweck aiff eine andere Weise als sie es bisher erstrebt, so viel leichter und schneller gewinnen können als heute, wie sollten sie da nicht freudig ihren Plan danach ändern wollen! Hier ist doch der Zweck alles und der Weg nichts! — Die Kassen brauchen auch ihre zeitige Bestimmung, wonach auch Beamte, die bereits eine Versorgung nach staatlichen Grundsätzen erlangt haben, einen ergänzenden Zuschuß von ihr erhalten, nicht ganz aufzugeben. Ein Bedürfnis dafür ist bei den bescheidenen Grenzen, in denen die staatliche Versorgung sich immer hält, gewiß auch in dieser Hinsicht anzuerkennen, nur wird es ztvecklich natürlicherweise der Gewinnung einer allgemeinen Grundpension für die Mitglider nachzustehen haben, und es wird nur gerecht sein, daß diese Kassen denjenigen ihrer Mitglieder, die noch, gar keine Versorgung sonst haben, einen größeren Anteil von ihren Mitteln dafür zu- __Rr. 4. Sette S kommen taffen. .Das ist gewiß auch im Sinne der Wohltäter, die zum Besten dieser Kassen so Wesentliches beitragen und denen sicher das Interesse der Beamten ohne eine gesicherte Versorgung im Maße der staatlichen Fürsorge am nächsten steht. — Im übrigen glauben wir, daß die Vertreter dieser Kassen, wenn es erst einmal gelten wird, das Versorgungswesen für unsere gesamte Beanltenschaft grundsätzlich zu regeln, in ihrem sozialen Empfinden und Handeln andern Kreisen nicht nachstehen werden. —Tie Berücksichtigung derjenigen unserer Beamten in dieser Hinsicht, die in die bestehenden Hilfskasscn. nach deren Besttrninung nicht ausgenommen werden könne», wird keine besonderen Schwierigkeiten machen. Wir haben dafür Vereine und Stiftungen genug. — Für die Unterstützung der Gemeinden zu solchem Zwecke dürsten in erster Reihe die Fonds oer Friedrich-Wilhelm - Viktoria - Stiftung und der Philippson- Stiftung oder sonstiger Mittel des T. I. G. B. in Bekracht kommen. Die bedeutenden Aufgaben, die den bestehenden Kassen und Stiftungen solcher Art auch neben der allgcmeinen Pensionskasse nach unseren» Plane noch verbleiben, machen es natürlich und notwendig, daß diesen Kassen ihre wesentlichste Einnahmequelle, die Wohltätigkeit durch die allgemeine Kasse nicht geschmälert werden darf. Tic allgemeine Kasse hat nur Z w e ckk a s s e zu sein und sich mit den gesicherten Einnahmen zufrieden zu geben, die ihren geordneten Betrieb verbürgen. Alle Propaganda für Wohltätigkeitsbeihilfen aber hat »ie den Nebenkassen zu überlassen. So wird auch jede Konkurrenz der allgemeinen Kasse mit den bestehenden Hilfskassen ausgeschlossen sein. Tie Schaffung eines so großen Werkes wie die Gewinnung einer allgemeinen, gesicherten Fürsorge für alle jüdischen Gcmeindebeamtcn in Deutschland bedarf natürlich vieler gutwilliger Kräfte und eines entschlossenen, geeinten Willens alter, wenn es gelingen solle. Tie Bedingungen dafür sind wohl vorhanden; nur verlangt es auch einen großen und geschickten Annehmer, der die Sache gut zu leiten und zu fördern weiß.. Wir haben jetzt soviel dienstwillige große Vereine für die Gesamtinteressen unserer Judenschaft. Wen von ihnen möchte solch eine Aufgabe, wie wir sie hier entwickelt habe»», reizen.? — Wer hält sich zur Lösung solcher Ausgaben im Interesse unserer Gesamtheit berufen und verpflichtet? Es ist eine Sache der Humanität, der sozialen Pflicht und der fördernden Beihilfe für unsere Religion! Die Ausgabe muß gelöst werden! — Wer wollte sich die Ehre gewinnen, ihrer Erfüllung großer Helfer gewesen zu sein? — Grläuterungen und Gedanken. €in jädtsclKs Scbattkästlti« Bon Rabbiner Dr. Kaatz in Zabrze. (Fortsetzung.) 99. Künstliche Bibelhritih. Lazarus sagt in seinem „Prophet Jeremias" ' S. 13): „Im sünsten Buche Mosis finden sich zwei Stellen, welche das Kennzeichen des wahren Propheten zu seiner Unterscheidung vom falschen angeben. Schwerlich stammen beide Bestimmungen aus einer Feder: die künstlichen Harmonisten mögen darüber klügeln und reden, was sie immer wollen: wie viel kleines läßt sich nicht über große Tinge sagen! — Im 18. Kap. B. 22 heißt es : „Was der Prophet reden wird im Namen des Ewigen, und das Wort geschieht llicht und trifft nicht ein: das ist das Wort, welches der Ewige nicht geredet." Unsästlich höher steht dagegen der Ausspruch des 13. Kap. B. 4, welcher also lautet: „Wenn aufsteht in Deiner Mitte ein Prophet oder ein Träumer und gibt dir ein Zeichen und Wunder, und es trifft ein das ZeichenunddasWunder, welches er dir gesagt hat, er spricht aber: wir wollen andern Göttern nachgehen, die du nicht kennst und ihnen dienen: höre nicht auf die Worte dieses Propheten oder dieses Träumers". Soweit Lazarus. Seine harten Worte über die „künstlichen Harmonisten" sind hier so völlig deplaziert, daß vielmehr das gerade Gegenteil von dem richtig ist, was er sagt: Der angebliche Widerspruch der beiden Stellen ist der Typus einer künstlichen Disharmonisierung. Er konnte nur dadurch entstehen, daß die Worte der Schrift halb zitiert wurden. Im 18. Kapitel' geht nämlich den zitierten Sätzen voran: „Aber der Prophet ,der sich vermessen wird, in meinem Namen etwas zu reden, was ich ihm nicht geboten habe, oder der im Namen anderer

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