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Der Israelit · 1908-01-16 · Heft 3 (16.1.1908) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 3 (16.1.1908)
Date
1908-01-16
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Nr. 3 Seite 8. Der JSraeUt. 16. Januar 1968 Orthodoxie plaziert sind, wird die junge Generation unter dem Titel „Religionsunterrichts!!) durch die Winkelschnle vernichtet. Vom frühen Morgen bis spät abends verwüsten ungebildete Melamdim das Berständniß, den Geschmack, die ungarische Sprache (!!), das ungarische Gefühl (!!). Ihre Opfer sind Generationen, die für's ganze Leben zu Krüppeln werden und ihrer Konfession und der Gesellschaft zur Last fallen. An manchen Orten Ungarns vegetieren diese enden unter furchtbareren Verhältnissen als die uden in Asien oder Afrika. In den Städten Ungarns amtieren orthodoxe Rabbiner, die um keinen Preis der Welt eine ungarische Kanzelrede halten würden und jmpt großen Teile hiezu aar nicht fähig sind. Die Jeschiwos, die die Bildung, die Sprache der Nation vollständig und bewußt ignorieren, stürzen ganze Generationen ins Unglück. Wo, in welchem auch in ungarischer Sprache erschienenen Werken sehen wir die Spur der in diesen „Thoraschulen jährlich von 3000 Jünglingen gepflegten Wissenschaft?" In diesem Tone geht es flott weiter. Mit raffinierter Spitzfindigkeit sucht der Kanzleidespot aus der Verhetzung der chauvinistischen nichtjüdischen Ungarn Nutzen zu ziehen. Mit großer Besorgnis richten wir an unsere neologen Glaubensbrüder die schüchterne Frage: Wollen denn die Herren gar nicht zur Besinnung kommen? Und was die Hauptsache ist: Die ungarischen Jeschiwos sind seit mehr als einem Jahrhundert wahre Bollwerke der Thora. Unter diesen nimmt die berühmte Preßburger Jeschjwah seit den Tagen des Chatam Soser V'sr den hervorragendsten Platz ein. Und wie es in früheren Zeiten häufig vorgekommen, daß mau für Ungarn, Oesterreich, und Deutschland hervorragende Rabbiner aus Polen berief, so wurde in der zweite Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts das Verhältnis ein umgekehrtes. Viele angesehene Gemeinden in Oesterreich und Deutschland haben ihre Rabbiner ans ungarischen Jeschiwos geholt, wie auch aus entfernten Ländern die talmudbeflissenen Jünger nach Preßburg strömten, um zu den Füßen der großen Meister zu . sitzen, die als rabbinische Kapazitäten in der ganzen Diaspora verehrt wurden. Der größte Teil der ungarischen Rabbiner, ebenso wie viele Rabbiner in Oesterreich, Deutschland und anderen Ländern sind aus diesen Jeschiwos hervorgegangen, und die Refponfen der Preßburger Jeschiwahleiter haben überall, wo gesetzestreue Juden wohnen und mündliches und schriftliches Thoragesetz noch nicht überwundene Standpunkte sind, als religionsgesetzliche Entscheidungen positive Geltung. Selbst das Budapefler Rabbinerseminar mußte bis auf den heutigen Tag seine Talmudlehrer aus dem Kreise ehemaliger Jeschiwahzöglinge berufen. Vollblütige Seminaristen, die eine Jeschiwah niemals besucht haben, könnten nicht einmal in einem kalvinischen Lyceum den Talmud dozieren. Ja, selbst die größte Resormgemeinde Ungarns sah sich genötigt für die eigentlichen Rabbinatsagenden,die auch talmudische Kenntnisse erheischen, ihre Rabbiner direkt aus den Jeschiwos zu bestellen. Und gegen diese Bollwerke der Thora haben die neologen Machthaber ihre vergifteten Pfeile gerichtet! Zu gleicher Zeit aber bemühen sie sich in anderen Zeitungen die Versöhnung zwischen Orthodoxen und Geologen herbeizuführen, die, wie die verlockende Formel lautet, für die jüdischen Interessen gemeinsam eintreten sollen. Eine freundliche Einladung. Wer denkt da nicht an die talmudische Fabel von dem Fisch und dem Fuchs, mit der Dr. Wohlgemuth auf dem deutschen Bereinstag sein geistvolles Referat über „das Wesen des gesetzestreuen Judentums" einleitete! Budapest, 10. Januar. Der Verband der orthodoxen Gemeindebeamten, dessen Statuten bereits ministeriell sanktionirt sind, hat unter dem Vorsitze des Oberrabbiners K. Reich unddes Landespräsidenten Adolf Frankl seine kütWuirende Sitzung abgehalten. Es wurde die Erychtung eines Amtsbureaus beschlossen, welches feine Tätigkeit sofort in Angriff nehmen wird. Budapest, 10. Januar. In mehrere Zeitungen wurde die Sensationsnachricht lanziert, daß der Kultusminister Apponyi bestrebt sei, die orthodoxen Juden für eine einheitliche Organisation mit den Neologen zu gewinnen und hierbei eventuell Regierungsmacht anzuwenden; für's Erste solle eine aus Vertretern der Orthodoxie und Neologie zusammenzusetzende Konferenz einberufen werden. An allen diesen Ausstreuungen ist kein wahres Wort. Die leitenden Persönlichkeiten im Kultusministerium erklären oxprosbis vsrdi8, daß von einem Vereinigungsplan gar nicht die Rede sein könne. An maßgebender Stelle wird sogar versichert, daß der Kultusminister von den heftigen Anklagen der Neologie gegen die orthodoxen Juden und gegen ihre Institutionen peinlich berührt sei. Sind doch die Institutionen der Orthodoxie nicht ein Produkt der jüngsten Zeit, sondern von altem Bestand, und haben dieselben doch die orthodoxen Juden niemals gehindert, jederzeit ihre patriotischen Pflichten zu erfüllen und sich den vom ungarischen Staate inaugurierten nationalen Bestrebungen willig einzufügen. Die neologen Juden haben zu einer Gegnerschaft oder gar zu Eifersüchteleien gegenüber den Orthodoren umsoweniger Veranlassung, als sie sie sich über keinerlei Zurücksetzung oder Verkürzung ihrer Rechte beklagen können, während den Orthodoxen nicht die gerinste Bevorzugung zuteil wurde, noch ihnen Begünstigungen eingeräumt worden sind, die ihnen nicht als Ausfluß ihrer Gleichberechtigung und ihrer Autonomie gleichermaßen gebühren würden. Wenn die amtliche Neologie, resp. die von ihr inspirierte Presse vorgeben, der Meinung zu sein, daß die Orthodoxie irgendwelcher Bevorzugung teilhaftig wird, so ist dies lediglich auf die Tatsache zurückzuführen, daß unter den früheren Regierungen, unter dem sogenannten liberalen Regime, die kultuellen Bestrebungen der Orthodoxie vielfach nicht die rechtmäßige, ihr gebührende Förderung fanden, oder doch nur aus Umwegen diese sich verschaffen konnten, was wohl zum Teil ihrer damaligen Vertretung, sowie dem Umstande zugeschrieben werden darf, daß die gesamte Vertretung der neologen Juden innerhalb der Regierungspartei sich befand und gegen die Orthodoxie und für die Hegemonie der neologen Bestrebungen mit Nachdruck und Erfolg tätig war. Im Gegensatz zu jener Tatsache bringt die derzeitige Regierung unparteiisch beiden Teilen gleiches Wohlwollen und die gleiche Bereitwilligkeit zur Förderung ihrer berechtigten Interessen entgegen. Budapest, den 10. Jan. Dieser Tage waren es vier Jahrzehnte, seitdem der ungarische Reichstag die bügerliche Gleichberechtigung der jüdischen' „Einwohner" ausgesprochen hat. Aus diesem Anlässe schreibt Oberrabbiner I. Horovicz, Also-Kubin, im „Pester Lloyd" folgende historische Rückerinnerung: „Nach dem Grundgesetze vom Jahre 1867 war das Gesetz über die Emanzipation der Juden das erste Gesetz, welches Ungarns gekrönter König Franz Josef I. noch im Krönungsjahr sanktionierte. Die Reichstagsfitzung, in der das Gesetz beschlossen wurde, nahm einen überaus würdigen Verlaus. Namens der siebenten Sektion verlas Koloman Tißa das folgende Gutachten: „Die siebente Sektion begrüßt mit Freuden den Augenblick, in welchem eine Scharte unserer freisinnigen Verfassung dadurch ausgewetzt wird, daß unsere Landsleute mosaischer Religion in die Ausübung der politischen Rechte eingesührt werden, und wünscht eben deshalb mit den übrigen Sektionen des geehrten Hauses, daß dies je eher, daß es sogleich geschehe. Sie erachtet es jedoch für zweckmäßig, daß es in einer solchen Weise bewerkstelligt werde, daß wir ein für allemal darüber ins Meine kommen, daß in unserem Katerlande die Glaubensgrundsätze, zu denen srch Jemand bekennt, das heißt zu welcher Religion er gehört, keinerlei Einfluß auf die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte besitzen. Das erheischt der Geist unseres aufgeklärten Zeitalters, die politische Voraussicht. Jene Zeiten sind f*im vorüber, wo in den Staaten eine herrschende Religion bestand,' neben welcher, häufig nach lang' wierrgLn und blutigen Kämpfen, andere Religionen, andere Glaubek^geuoffenschastett sich gleichsam mit Gewalt die Anerkennung alS gef^llch r^ipierte errangen. Die AufgadeelE Maates, der gcute als freisinnig gelten will, ist nicht die, die Zachl der gesetzlich rezipierten Religionen um eine zu vermehren, sondern die, daß durch Aussprechung des oberwähnten Prinzips alle bürgerlichen und politischen Unterschiede, welche zwischen den Kindern des Landes ihrer Religion wegen bestanden, aufgehoben werden. Von dieser Ansicht ausgehend, empfiehlt die siebente Sektion folgende Fassung: Alle jene Gesetze, Gepflogenheiten und Verordnungen, welche unter den Einwohnern des Landes einen Unterschied in der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte der Religion wegen begründet haben, werden hiermit aufgehoben, und jeder Einwohner des Landes welcher Religion immer für gleichberechtigt erklärt zur Ausübmlg aller bürgerlichen und politischen Rechte im Sinne des Gesetzes." Nach Verlesung dieses Berichtes ergriff Koloman Tißa zu folgender Erklärung das Wort: „Das ist die Meinung, welche auszusprechen ich durch die siebente Sektion beauftragt worden bin. Nachdem jedoch diese Sektion einerseits erkannte, daß sie im Augenblicke keine Hoffnung habe, diese Meinung zur Geltung zu bringen, sowie andererseits vielleicht auch hie und da gesagt werden könnte, es würde durch Herbeiführung einer Diskussion über diesen Antrag die Proklamierung der Gleichberechtigung der Israeliten eine Verzögerung erleiden, so bin ich zugleich ermächtigt worden, zu erklären, daß aus der erwähnten Rücksicht die siebente Sektion auch ihrerseits die vom Zentralansschüsse vorgeschlagene Fassung acceptiere. Nachdem aus diese Weise der Einwurf entfällt, als ob durch den Separatantrag der siebenten Sektion die Lösung der brennendsten Frage, nämlich die Gleichberechtigung der Israeliten, verzögert werden könnte, rechnet die Sektion.darauf, daß sich auch ihr Antrag seinerzeit der Unterstützung des hohen Hauses zu erfreuen haben werde." In der Spezialdebatte berief sich Sigmund Bernät aus eine Interpellation Franz Deäk's, der seinerzeit erllärte, man müsse erst die Israeliten zu Landesbürgern machen und dann die Emanzipation aussprechen, und stellte den Antrag, das Wort „Einwohner" im Gesetzentwürfe durch-„Landesbürger" zu ersetzen. Das Gesetz wurde auch in der Spezialdebatte mit den von der Zentralkommission vorgcschlagenen Textänderungen einstimmig angenommen. Das Magnatenhaus hat dem Gesetzentwürfe, wie er aus der Fassung des Unterhauses hervorging, zugcstimmt .Bon der Bischofsbank ertönten die lautesten Ruse der Zustimmung, als Graf Czirsky und Graf Szöcsen erklärten, man dürfe den Juden ihr gutes Recht nicht länger vorenthalten. Bei der Abstimmung befand sich unter jenen vier Magnaten, die mit „Nein" stimmten, kein einziges Mitglied des Episkopats." Ob wohl dieses Gesetz auch heute noch mit solcher Begeisterung von den weltlichen und geistlichen Magnaten begrüßt würde? R«Mamd. Neue Redifsbefdiränhungen. (Bon unserem Korrespondenten.) St. Petersburg, 2. Januar. Das offizielle „Erkundigungsbureau", das gewöhnlich sehr aufmerksam auf alle Zeitungsnachrichten über Verordnungen der Regierungsbehörden achtet und sich mit der Richtigstellung unwahrer Mitteilungen stets zu beeilen pflegt, hat bis jetzt die Blättermeldung betreffs der 600 den Juden ungünstigen Senatsentscheidungen nicht widerlegt. Dementsprechend sind in oen letzten Tagen wieder mehrere schwerwiegende Senatsentscheidungen bekannt geworden, die den Ruiu vieler Hunderter von jüdischen Familien bedeuten. Eine dieser Entscheidungen betrifft fast die gesamte jüdische Kaufmannschaft Moskaus, mehr denn 400 Familien. Im Jahre 1898, als der Großfürst Sergius Alexandrowitsch General- Gouverneur in Moskau war, wurde eine Rechtsbeschränkung veröffentlicht laut welcher jüdische Kaufleute erster Gilde, die sich in Moskau niederlaffen und dort Kaufmannsscheine lösen wollten, dazu in jedem einzelnen Falle die besondere Genehmigung des Finanzministers und des General- Gouverneurs einholen müßten. Zu dieser Anordnung kam noch in demselben Jahre die weitere hinzu, daß die Aufnahme von Juden in d Moskauer Kaufmannschaft nur bis zu einem gewissen Prozentsätze erfolgen dürfe. Die Durchfithrung dieser Rechtsveschrättrungen würde zur Folge gehabt haben, daß fast kein Jude mehr in Moskau fick hätte niederlaffen können Nun war aber in Moskau eine beträchtliche Anzahl jüdischer Kaufleute bereits seit vielen Jahren ansässig, und da in jedem Jahre von neuem einen Gildescheschein gelöst werden muß, so wollte die örtliche Administration auf Grund der erwähntest Verfügungen die Herausgabe von Rheinen verweigern. Einen Kaufmann namens Lurie vsranlaßte dasjbeim Senate klagbar zu werde«, ' iil -V-v 'b-''

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