Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1907-12-19 · Heft 51 (19.12.1907) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 51 (19.12.1907)
Date
1907-12-19
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2449244-2449296--64037-2506610
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

R18. «t. 61. D« »Btaeltt 18. De»emK«^r WOt. - einen Leichtsinnigen handelt. Dieser Verpflichtung des materiell Beglückteren, seinem gedrückten Nebenmenschen die Last weitestgehend zu erleichtern, entspricht nun völlig der Geist der Loyalität und der diskretesten Rücksichtnahme, welche der Gläubiger bei der Eintreibung walten lassen muß. „Lau Sijeh lau Kenauscheh", du darfst ihm nicht wie ein Schuldforderer sein, du darfst dein Recht nicht in rigoroser Form ausüben und darfst außergerichtlich'überhaupt nicht hervortreten lassen, daß er dir verschuldet ist. Gewisse Pfandgegenstände mußt du dem Schuldner für die Zeit seines Gebrauches zurückgeben. Im Hause des Schuldners durfte die Pfändung nicht vorgenommen werden. Selbst der Gerichtsvollzieher mußte sich das Pfand herausbringen lassen und sogar d i e Vorschrift bestand für den Gläubiger, daß er, sobald er seinen Schuldner kommen sah, ausweichen mußte, um ihm eine Beschämung zu ersparen. Gegen diese einzige Diskretion einem Verschuldeten gegenüber, muß man sich nun das Kesseltreiben vergegenwärtigen, das auf Grund der Gesetze unserer modernen Kulturstaaten der Gläubiger mit dem Schuldner diesem Freiwild — anzustellen berechtigt ist Auf welcher Seite die Humanität da zu findet! ist, wird Man dann leicht beurteilen können. Wie dem Verschuldeten ist auch dem Bedürftigen gegenüber die größte Zuvorkommenheit, dir unverdrossenste Hülfsbereitschaft und das zartfühlendste, die größere Empfindlichkeit der Existenzlosen berücksichtigende Atiftrcten Pflicht des jüdischen Menschen. Man vergegenwärtige sich nur einmal, mit welch offenen Armen man heutzutage manchmal den bedürftigen Mitbruder empfängt! Eine Annehmlichkeit kann doch das Pochen an fremde Türen um Almosen sicher nicht sein. Wird nun ein solcher „armer Reisender" auf dem Weg zu dieser Tür noch von kläffenden Hunden mehr stürmisch als freundschaftlich begrüßt, und empfängt ihn dann noch an der Haustür die liebenswürdige Sentenz: „Betteln und Hausieren verboten", nün, so wird dem Manne sicherlich die Hoffnung, aber nicht auch der Hunger geschwunden sein. In der Tat sind solche Verschanzungen und Bollwerke gegen den hungernden, frierenden, pfenniglosen Mitmenschen, wie gegen einen Feind das Unjüdischste, das der Menschengeist ersinnen kann. Betrachten wir uns einmal das betreffende Gotteswort. Nicht warm genug kann es für den Armen an die Bessergestellten appellieren, nicht innig genug Sachwalter des zum Betteln VerurteÜten sein. „Oeffnen, öffnen sollst du ihm deine Hand." „Leihen, immer wieder leihen sollst du/ geben, geben sollst du ihm, und dein Herz soll nicht unmutig sein, wenn du ihm sie in so echt kindlicher Unbefangenheit dem Landsmann ihre Freuden und Leiden berichtet hatte, und jetzt wurde es ihm klar, daß in der . Tat nur der schlechte Verkehr an manch häßlicher Aeußerung schuld war, die sie ohne die eigentliche Bedeutung zu verstehen wiedergab. Es war chm wie ein Wink vom Himmel, daß er gerade an jenem Abend Herrn Goldschmidt begleitet hatte und eine leichtsinnige Laune von ihm vielleicht ein anständiges Mädchen aus ehrbarer Familie vor dem Verderben gerettet hatte. Die Erinnerung an seine Schutzbefohlene — wie er Rosa in Gedanken nannte — verließ ihn auch während seiner geschäftlichen Tätigkeit in der Woche selten, und der sonst so fleißige junge Mann mußte sich manche Neckerei wegen seiner Zerstreutheit gefallen lassen. Seine Spaziergänge mit dem hübschen Mädchen waren auch nicht ganz unbeobachtet geblieben, doch duldete er durchaus kein Scherzwort darüber. Natürlich rief seine energische Abwehr gerade die gegenteilige Wirkung hervor, und bald hieß es in dem Hinzen Kreise der Kollegen: „Rosenthal ist ver- .Der FrauRechtsanwalt kam das Gerede auch zu Ohren, doch machte ihr der junge Mann r._ einen genügend vertrauenerweckenden Eindruck, daß sie dem Verkehr mit Rosa kein Hindernis entgegenlegte. Daß Mädchen schien ihr in letzter ernster, geworden, sie äußerte selten den H hielt stch aych von Dina gibst." Geben und immer wieder geben, leihen und immer wieder leihen und immer wieder freundlich leihen und geben und i? ihm geben, ihm unter vier Augen, wo keiner es sieht, wo keiner es erfährt, und auch das hundertste Mal noch freudig und ohne geringste verletzende Andeutung in Wort oder Miene, das ist jüdischer Wohltätigkeitsgeist. Wir wollen uns nun einer Serie von Vorschriften zuwenden, welche wir als das Negativum des Gebotes: ,,Liebe deines Nächsten Wohl wie Deines", bezeichnen möchten. Wir meinen, die Aunöoh-Verbote, welche finehrere- Male in der Tauro wiederkehren. Betrachten wir uns diese Kränkungs- und Uebervorteilungs-Verbotc einmal näher: Da haben wir folgende Vorschriften: Der Krämer darf nicht an die Kinder Naschwerk verteilen, um fie. an seinen Laden zu gewöhnen. Wenn man Jemandem ein bestimmtes Korn verkauft hat, so darf man anderes Korn nicht hineinmischen, selbst wenn es vom gleichem Alter und wertvoller ist. Man darf wider besseres Wissen keinen schlechten Rat geben. Rate keinem, sein Feld zu veräußern, und einen Esel dafür zu kaufen, wenn das nur List ist, um dich in den Besitz des Feldes zu setze,,. Solche und ähnliche auf das Wohl des Nebenmenschen einerseits und auf die Ertüchtigung eines jeden Menschen in seinen unausgesetzten Beziehungen zur Menschheit zielenden Bestimmungen andererseits sind Legion, und alles dieses sind Gesetze, Gesetze, organische Teile des großen Einheits-Gesetzes und nicht etwa nur Luxus-Liebhabereien einzelner Sittlichkeits-Amateure. Unsere Zeit ist allerdings noch lange nicht so reif, Vergehungen dieser Art zu bestrafen, und es gibt noch keine Handelskammer und keine Gewerkschaftskammer und kein Kaufmannsgericht, bei tvelchen mit Prinzipien von solch sittlicher Observanz operiert wird. Noch schlimmer als die Schädigung der Nebenmenschen in Geldsachen, wird die Schädigung und Verletzung durch Worte, Aunoas Deworim, angesehen. Sage deinem Nächsten nicht unter vier Augen ein Wort, das ihn beschämt, natürlich erst recht nicht in Gegenwart anderer. Ist er ein reuiger Sünder, dann sage ihm nicht: Denke daran, was du früher getan. Fordern umherziehende Händler von dir Korn, so sage ihnen nicht, gehet zu dem oder jenem, der verkauft gern, wenn du bei dir weißt, daß jener sein Korn verkauft hat. Wer seinen Nächsten durch eine Beleidigung bis aufs Blut kränkt, hat keinen Anteil am zukünftigen Leben. Raw Chisda sagte: ^ll^^^melspforte^^i^^^^ebe^ft^^ff^, mehr zurück. Selbst am Schabbos Nachmittag blieb sie zu Hause, wenn nicht Herr Rosenthal fie abholte, und ließ sich von dem Fräulein ein gutes Buch geben. Im Anfang fiel Frau Rechtsanwalt diese Aenderung auf, doch da Rosa blühend aussah und keine Mißstimmung äußerte, brachte die erfahrene Frau es mit dem Landsmann in Verbindung und, schwieg. Dina ließ es an Versuchen nicht fehlen, Rosa mit sich zu ziehen und verspottete ihre Zurückhaltung, doch half es nichts. Rosa fiel es jetzt erst auf, wie frech die frühere Freundin in ihren Ausdrücken und in ihrem Aeußern war, und sie schämte sich förmlich mit ihr auszugehen. Eines Schabbos Nachmittag kam der junge Rofenthal zu Rosa. Er fand sie in großer Erregung mit verweinten Augen. „Um des Himmels Willen, was ist denn passiert," sagte er erschro cken. Statt einer Antwort ein heftiges Schluchzen. . „Sag' doch, was ist denn nur," drängte Rosenthal in der Aufregung. Er streichelte ihr das Haar und nahm ihre §Hand. Allmählich beruhigte sie sich soweit, daß sie den Grund ihrer Tränen angeben konnte, hre Freundsn Dina war mit Schimpf und »chande aus dem Hause gejagt worden. Sie neu, werden auch einmal geschlossen, nur üicht die Türe des Gebetes, das ein kränkendes Wort dem blutenden Herzen abgepreßt hat. Wir kennen das Wort: Zurechtweisen sollst du deinen Nächsten. Diese Verpflichtung hat nur so weit Geltung, als der Nächste unbetroffen bleibt, in dem Augenblick,, wo er die Farbe wechselt, mußt du in deiner Zurechtweisung abbrechen. Gegen die heutzutage so beliebte Sensationslust, die sich bei Unglücksfällen in den Gerichtssälcn, auf der Straße und überall breit macht, wendet sich jener prachtvolle Satz in den Pirkei Owaus: „Versuche nicht deinen Nebenbruder zu sehen, wenn es ihm schlecht geht." Und gegen die noch viel mehr beliebte üble Nachrede wenden sich noch weit mehr Verbote und Vorschriften. Es ist schon untersagt, jemand vor Leuten herauszustreichen, die ihm feind sind, denn man gibt dann dazu Anlaß, 'daß fie über ihn herziehen. Nicht häufig genug kann gerade unserer Zeit die beherzigenswerte Mahnung der Pirkei Owaus vorgehalten werden: B uvtlle jeden Menschen-nach der günstigen Seite. Urteile nicht über deinen Bruder, bevor du in seine Lage gekommen bist. Ebenso verpönt ist die häßliche Gewohnheit, einem Menschen Beinamen zu geben, wie denn überhaupt alles, woraus nur irgendwie ein Schaden oder eine Ehrenkränkung für den anderen erwachsen kann, ob man es ihm ins Gesicht sagt, oder hinter seinem Rücken, unter das verabscheuungswürdige Recht der „Aunoas Deworim" fällt. (Schluß folgt.) hillel ser Heitere «na seine Leit. (Schluß.) In die letzten Jahre Hillcls fällt die Anordnung, von der die Mischna sagt: Hillel richtete den Prosbol ein Das Land seufzte schwerunter den Erpressungen des Herodes, der Wohlstand war durch die jahrelangen Plünderungen erschöpft, die Armut hatte in erschreckender Weise um sich und so verstehen wir die Mischna: Als Hillel sah, daß das Volk sich zurückhielt, einer dem andern zu leihen, und das Verbot der Tauro übertrat, das da warnt: „Hüte dich, daß kein nichtswürdiger Gedanke in deinem Harzen sei im-'» du sprichst: Nahe ist das siebte Jahr, das Erlaßjahr, dein Aug" könnte böse deinen dürftigen Bruder betracht n und du würdest ihm nichts geben ..." — da ordnete Hillel den Prosbol an. Aus dem Wortlaut der Mischna geht klar-hervor, daß der Prosbol bezweckte, das Volk vor der Nebertretung eines Tauroverbotes zu hüten, und es ist selbßverständlich, daß eine mit taten gnügungen nachgegangen war. So war sie bon Stufe zu Stufe gesunken.. Sie hatte sich längst heimlich einen Hausschlüssel vershaff:, um ungehindert aus- und eingehen zu können. - Lange hatte sie unbemerkt ihre Schlechtigkeiten ausgeübt. In der letzten Nacht war ein Herr, der im Parterre wohnte, spät nach Hause gekommen und hatte kurz vor sich einen sehr fragwürdig aussehenden Mann mit einem Mädcken ins Haus gehen sehen,' als er dann auf der Treppe schleichende Schritte gehört, aber kein Licht gesehen hatte, war er argwöhnisch geworden, hatte den Portier geweckt, um das Haus abzasuchen. In einer der Mädchenmansarden war Ein matter Lichtschimmer und Geflüster einer Männerstimme war erkennbar. Es war Dinas Stube. Schleunigst weckte man deren Hausfrau, die Einlaß forderte. Dina wollte ihn ihr erst nicht gewähren, aber als der Portier mit seinem Reformschlüssel kam, wurde die Tür geöffnet und ein sehr widerlich aussehendes männliches Individuum wollte an dem Draußenstehenden vorbeispringen. Der Portier hielt ihn aber fest, denn Tinas Hausfrau sah zu ihrem Entsetzen in des Mädchens Zimmer mancherlei Wäschegegenstände liegen, die sie in letzter Zeit vermißt hatte. Auf ihren Wunsch ließ man den Kerl laufen, sie wollte gegen das Mädchen nicht klagen, sondern begnügte fick, deren Sachen nach weiteren Diebstählen zu da suchen. Sie fand mancherlei Schmuck-ünd^

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.