Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1907)
- Date
- 1907-12-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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'**.*i”f*t*r *v« ' ' - “;"* ffis; Sbi I9.T ezember 1907. Der Ikraelit. Settel 8. L. Berlin, 16. Dezember. Unter sehr lebhafter Beteiligung fanden gestern die Wahlen zu den Berwattungskörperschaften der Israelitischen Synagogen-Gemeinde (Adaß Jisroel) statt. Gewählt wurden zu Vorstandsmitgliedern die Herren Isidor Rofenblüth, David Struck und Hermann Posen; zu Vorstands- Gtellvertretern die Herren Leopold M. Mainz und Arnold Stein, zu Mitgliedern der Repräsentanten-Bersammlung wurden die Herren Prof. Dr. Berliner, S. Haarburger, Dr. Ed. Biberfeld und S. Guggenheim; zu Stellvertretern die Herren Jaques Keßler, I. Ginsberg und Dr. R. Rau gewählt. Der neugewählten Verwaltung warten Aufgaben, die Über die augenblicklichen Bedürfnisse und über den Rahmen der Berwaltungstätigkeit innerhalb der eigenen Gemeinde hinausgehen. Hingewiesen sei nur auf den unausbleiblichen Kampf mit den „liberalen" Faiseuren der Gesamtorganisattons- Gesetzgebung, der aller Voraussicht nach innerhalb der nächsten Jahre zum Austrag kommen, und in dem den „Austrittsgemeinden" naturgemäß eine hervorragende Stellung zufallen wird. Die Verantwortung, die auf diesen Gemeinden ruht, damit durch Gehenlafsen und andere Unterlassungssünden nicht der rechte Zeitpunkt und die nicht wiederkehrende Gelegenheit ihre Ideen geltend zu machen, versäumt wird, dürfte in der näWen Zeit größer sein als je bisher; möge, das Gefühl hierfür und der Wille zur Tat in ihnen so rege sein, wie es der Ernst der Situation fordert. — Der verstorbene Vorsteher der „Adaß Jisroel" Herr Zamory V't hat letztwillig der Religionsschule der Gemeinde, dem Rabbiner-Seminar und dem Bachurim-Berein ansehnliche Zuwendungen gemacht. Dem Krankenheim und anderen Estlmeinde-Jnstituttonen hatte er in nachahmenswerter Weise schon bei Lebzeiten größere Schenkungen gewidmet. — Das Interesse für die Tagung der „Freien Be reinigung" am 26. Dezember ist hier über Erwarten rege. Die Zahl der hiesigen Mitglieder ist von etwa 10 am Anfang dieses Jahres inzwischen bereits auf 150 gestiegen und, wie die überaus zahlreich einlaufenden Bttten um Karten zu der Tagung und den anschließenden Beranstaltunaen beweisen, begegnen diese auch in weiteren Kreisen, die zunächst noch abwartend zur Seite stehen, lebhaftem Interesse. Dabei ist bis jetzt hier noch so gut wie gar kein systematische Propaganda betrieben worden. Setzt diese, wozu der rührige Ortsausschuß unter der Leitung seines Vorsitzenden, Herrn Sally Guggenheim, eben die Vorbereitungen trifft, erst mit voller Kraft ein, so darf ein großer Erfolg schon jetzt mit Sicherheit vorausgesetzt werden. E. R; Berlin, 15. Dezember. In der heutigen Sitzung der Repräsentanten der hiesigen jüdischen Gemeinde teilte der Vorsitzende zunächst mit, daß die Familie des verstorbenen Stadtverordneten Moritz Heilmann dem jüdischen Krankenhause-zur Errichtung einer Moritz und Bertha Heilmann Jahrzeit-Stiftung 2000 Mark und die Erben des Geh. Kommerzienrats Joel Wolff Meyer zur Errichtung einer Joel Wolff Meyer-Stiftung in der neuen Entbindungsanstalt des Krankenhauses 2000 Mark zugewendet haben- Die Kommission zur Revision der Kassen und des Depositoriums berichtet, daß sie am 27. November ihre Stichproben gelnmht' und alles in größter Ordnung gefunden. Herr Weinberg stellt den Antrag, zu größerer Kontrolle einen vereideten Bücherrevisor anzustellen. Bon Seiten des Vorstandes erllärt Herr Jacobi, es sei ein Vorrecht der Repräsentanten sich selbst die Kontrolle nicht nehmen zu lassen. — Zum 25 jährigen Amtsjubiläum des Dr. Holzman haben ehemalige Zöglinge der Anstatt, an der der Jubilar wirkt, 1500 Mark überreicht. Die Zinsen sotten bedürftigen Schülern,, welche die Anstalt besuchen, m Güte ’ kommen. Die Stiftung soll den Michael Holzmann-Stfftung tragen. — M MkaM M den Dirigenten? Dr, MW en tW werdm 300 Mark bewilligt. — In die Kommission zur Vorbereitung der Wahl zweier Rabbiner werden von Setten des Vorstandes die Herren Justizrat Timendorfer und Kommerzienrat Eisner, aus der Mitte der Repräsentanten die Herren Prof. Geiger, Dr. Cohn, Louis Sachs und Willibald Löwenthal gewählt. — Bei Punkt 15: Gewährung eines Platzes zur Aufstellung eines Moses Mendelssohn-Denkmals wird auf Anregung des Herrn Prof. Geiger der Vorgarten des Schulhauses Große Hamburgerstraße 27 vom Vorstände in Aussicht genommen. Herr Prof. Kalifcher tritt dieser Anregung entgegen und bittet zu versuchen, ob nicht von Juden und Christen zusammen ein Denkmal in der Mitte der Stadt errichtet werden könnte, da Mendelssohn der Stadt Berlin angehöre. Nur Herr Landschaftsmaler Bodenstein assistiert Herrn Prof. Kalischer. Die Versammlung beschließt, sich das Recht zu wahren, die Zeichnungen vor der Aufstellung des Denkmals zu sehen. -— f Hamburg, 12. Dezbr. Eine fBitttoedie Mitglied der hiefigenportugiesisch-jüdischen Gemeinde war, wurde ihrer letztwilli^en LerMguna gemäß nach ihrem Tode -im Krematorium durch Feuer bestattet, und ihre Asche sollte nach chrem Willen in ihrem Erbbegräbnis auf dem Friedhofe in Ohlsdorf beigesetzt werden. Die portugiesisch-jüdische Gemeinde verweigerte hierzu die Erlaubnis und das Oberrabbi nat verfügte, dbß die Beisetzung auf einem besonderen Felde stattsinden solle. Darauf hat der Testamentsvollstrecker der Verstorbenen . durch die Rechtsanwälte Dr. Cohen und Blitz eine Klage gegen die Gemeinde erhoben, daß sie die Beisetzung der Asche der Verstorbenen in deren Erbbegräbnisse gestatte. Das Gericht hat zu Gunsten des Klägers entschieden. Es heißtKn dem Gründen : WWWWM Nach Artikel 135 des Einführunasgesetzes zum B.G.B. entscheidet über das Recht zur Benutzung eines Platzes auf einer öffentlichen Begräbnisstätte das Landrecht . Um eine öffentliche Begräbnisstätte handelt es sich hier zwar nicht schon deshalb, weil der Grund und Boden, der nach dem Vertrage vom Juni 1882 der beklagten Gemeinde zur Benutzung überlassen ist, dem Staate gehört, wohl aber, weil der Platz der Bestattung der Mitglieder einer religiösen Gemeinde und damit öffentlichen Zwecken dient. Nach gemeinem Rechte besteht ein Privatrecht aus Benutzung der öffentlichen Begräbnisstätten. . Insbesondere ist dies der Erbbegräbnissen der Fall. Wenn die Beklagte erklärt, die Bestattung nur auf einem besonderen Felde oulden zu wollen, hat sie offenbar eine von jenen, in ihrem Reglement vorgesehenen verschiedenen Stätten im Auge, auf die sie den Kläger nicht aus irgendwelchen, mit ihren Ret.lcmentsbestimmungen zusammenhängenden äußere»! Gründen, sondern deshalb verwcisen will, weil die Bestattung an den im Reglement vorgesehenen Plänen Kult'lsvorfchriftenwide.strcite. Auch brr Standpunkt der Beklagten, daß die Bestattung der Aschen- Überrests statt einer Leiche beansprucht wird, trifft nicht zu. Der Anspruch auf Gestattung der Beisetzung von Aschenresten ist nach der Entscheidung des Reichsgerichts insbesondere dann zulässig, wenn die Bolkssitte einer Erweiterung jener Zweckbestimmung ir» Sinne der von der Klage begehrten Benutzungsart des Friedhofes heute nicht mehr im Wege steht. Das trifft für den vorliegenden Fall zu, daß die Beisetzung von Aschenresten auf dem Friedhose der Beklagten nicht allein an einer besonders dafür vorbchaüenen Stelle, sondern im Sinne einer völligen Gleichberechtigung mit der Leichenbeflattung, auch hinsichtlich der Lage der Grabstätte, vorgenommen wird. In einem gleichartigen Prozeß in Hagen in Westfalen haben 71 deutsche Gemeindebehörden und Kirchcngemeinden bestätigt, daß die Beisetzung von Aschenresten von in Krematorien verbrannten Leichen auf ihren Friedhöfen gestattet ist. Es darf jenen Feststellungen entnommen werden, daß die der Bolkssitte zufolge bcwirkte Erstreckung der Zweckbestimmung ocr Friedhöfe nicht Halt machte vor der Frage, wo inl Bereiche des Friedhofes die Beisetzung erfolge, und daß ihr Vordringen von alten und neuen Bedenken nicht gehemmt wurde, sondern daß die Zweckbestimmung in er Tar auf die Beisetzung schlechthin im sinne einer völligen Gleichberechtigung mit bereinigen der Leichen erstreckt ist. Die in Rede stehende Aenderung der Bolkssitte hat auch unter den jüdischen Bolksangehörigen im Bereiche des hamburgischen Staates allgemein Eingang gefunden. Die positive Wirkung, djss von der Wandlung der Bolkssitte in dem beregten Sinne ausgeht, besteht darin, daß sie die gegen hie undMinderte Beisetzung' Feuerbestatteter bestehenden Bedenken, die sich natnttrtttch auf Religion, Konfession, Kultus öder »esthetik stützen, zu beseitig«»,' in der Lage ist. Demnach könne es nicht in Betracht kommen, wenn, wie im vorliegenden Falle, die betreffende Gemeinde erklärt/ daß bei ihr das eine oder das andere dieser Bedenken vorhanden sei, wenn sie nicht in der Lage ist, sich auf gleiche Anschauungen einer Reihe anderer jüdischer Gemeinden zu berufen, welche durch ihr Gewicht die Annahme der angenommene« Wandlung der allgemrinen Bolkssitte für jüdische Kreise wieder in Frage stellen könnten. Sie beruft sich aber nur allein auf die Auffassung ihres OberrabvinatS oder ihres Oberrabbinats. Auch die Berufung der Bettagten auf die ihr vom Staate gemachte vevtragsmäßige Zusicherung, daß sie berechtigt sei, auf dem ihr eingeräumten Begräbnisplatze ihre Begräbnisse nach den jüdischen Kultusvorschriften vorzunehmen, können keinen Erfolg haben. — ^Endlich gebt auS der Entscheidung noch hervor, daß die Bestattung der Aschen- Überreste nicht nur für Erbbegräbnisse, sondern aMtz ohne weiteres für Einzelgräber usw. zu gestatten sei./ Dieses Urteil stützt sich auf die Annahme, daß die Anschauung der portugiesisch-jüdische» Gemeinde nicht von einer Reihe anderer angesehener jüdischer Gemeinden geteilt werde. Demnach didffte eine Berufung gegen das landgcrichtliche Urteil, von Erfolg sein, da der Nachweis leicht geführt werden kann, daß die große Mehrzahl der jüdischen Gemeinten die Beisetzung von Aschenurnen auf ihren Friedhöfen überhaupt nicht duldet, geschweige denn für das Zugeständnis einer Gleichberechtigung derselben zu haben wäre. Aus dem Elsaß, 17. Dezember. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehtHer augenblicklich die Audienz, welche einige Mitglieder des Konsistoriums des Bezirks Unter-Elsaß, beim neuen Statthalter, Grasen Wedell, hatten. Der Empfang durch S. Exzellenz, namentlich die Versicherung, daß er stets'unparteiisch, ohne Unterschied der Konfession, feines Amtes walten und jedem braven Bürger, ob Jude oder Christ ein wohlwollender Beschützer sein werde, hat den günstigsten Eindruck gemacht. Anders wäre man es aber, nebenbei bemerkt, hier auch gar nicht gewöhnt gewesen. Die Abordnung bestand aus dem Präsidenten des Konsistoriums, dem Oberrabbiner und den Herren Meyer - Scheyen, Aron Durlach und Sekretär Asch. Diese Herren sprachen vor im Namen der Israeliten des Unter-Elsaß. Und die der Mei anderen Bezirke? Wäre es nicht richtiger gewesen, wenn, da ein Central-Konsistormw nicht besteht und man, wie es scheint, h tout prix eine Vorstellung wünschte, Vertreter der drei Bezirks-Konsistorien an der Audienz sich beteiligt hätten? Die öffentliche Meinung erblickt in dem Vorgehen der Abordnung mit Recht eine Zurücksetzung der oberelfäffischen und lothringischen Juden. Was aber bei dieser Angelegenheit am meisten Staub aufgewirbelt hat und sogar die links- und rechtsrheinische Tagespreffe beschäftigt, ist die Ansprache des Konsistoriummitgliedes ' Durlach, in der er unter anderem ausführte: Die israelitische Bevölkerung des Landes sehe es Äs eine Zurücksetzung gegenüber den anderen Konfessionen an, daß bei der Anwesenheit des Kaisers , in Straßburg niemals Israeliten zu den Fest* lichkeiten und Galadiners eingeladen würden. Der' Statthalter möge dies doch beim Kaiser zur' Sprache bringen. Sodann äußerte er den Wunsch, der Kaiser möge einmal die herrliche Synagoge in Straßburg besichtigen (Soll er sich an den herrlichen Orgelklängen ergötzen, oder meint Herr D. ,':i das schöne, aber weniger prunkvolle Gotteshaus 1 der orthodoxen Synagogengemeinde?) Wie gssagt, werden diese Wünsche allenthalben eifrig - kommentiert, weil die jüdische Bevölkerung H«rn Durlach einmal zu dieser Mission gar nicht beauf-' tragt hat, und auch durchaus den Ehrgeiz des Herrn Durlach, zur kaiserlichen Tafel gezogen zu werden, nicht teilt. Erzwungene Ehren find überhaupt wertlos. Nürnberg, 9. Dez. In einer Sitzung de^ ' Nürnberger Hcmdelsvorstanos berichtete derSy«-- dikus Herr Dr. Heyn über eine dem Stadtmagi»^ strat eingereichte .Eingabe von 23 hiesigen welche dahin geht, den Inhabern dieser Firmen die dem orthodoxen Judentum angehören, rntt/ Rücksicht auf die von ihnen streng ettrgehal Sabbathfei er zu gestatten, ihre jüdtft