Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1907)
- Date
- 1907-12-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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»o. 61. Sette 2. Der Israelit. 19. Dezember lM Zwecke zweifellos in hohem Maße förderlich sein. Eine Zusammenfassung der Arffchauungen und Interessen, die im SDme des Programmes der „Freien VereinigckW" die Anhänger des orthodoxen Judentums ettvdf, dürften die Referate von Dr. I. Wohlgemuth („Das Wesen des gesetzestreuen Judentums") und MoriLA Loeb („Gegenwartsaufgaben der gesetzestreüen Judenheit"Wdckbbieten. In diesem Bortragsplan würde 'dann mit der Erörterung der Prinzipien, die es gegen Verdunkelung und Verschleierung zu schützen mit der Darstellung der praktischen MiW^zu ihrer Verwirklichung unter den eigentümlich gestalteten Verhältnissen, in denen »vir leben, die Einheitvon^eorie und Praxis des orthodoxen Judentums, wie sie die „Freie Bereinigung" verkörpern will, zum Ausdruck gelangen. Der Schwerpunkt der Arbeiten des Bereinstages wird freilich in den internen Beratungen der Kommissionen liegen, deren Wirkungskreis sämtliche Interessengebiete des gesetzestreuen Judentums umfassen. Der Vereinstag wird so, wir zweifeln nicht daran, ein bedeutsamer Beitrag zur Stärkung der deutschen Orthodoxie werden. Dem Vereinstag der „Freien Vereinigung" vorhergehend wird am Mittwoch, den 25. Dezember, ebenfalls in Berlin, die Delegiertenversammlung des »Verbandes der Sabbathfreunde" tagen. Dieser rührige Verband, der aus dem Ausgavenkreis des gesetzestreuen Judentums die grundlegende, wichtigste als sein besonderes Arbeitsgebiet heraushebt, hat seit seiner letzten Hauptversammlung im vorigen Jahr seine Werbekraft durch den Zuwachs zahlreicherer weiterer Ortsgruppen — es sind jetzt etwa neunzig — vortrefflich bewährt. Als wichtigster Punkt erscheint auf der Tagesordnung des nächstwöchigen Delegiertentages die Frage der Errichtung eines Kreditinstituts, zu deren Vorberatung der letzte Delegiertentag eine Kommission eingesetzt hatte. Wir wünschen auch den Arbeiten' dieses Berbändstages den besten Erfolg. Uerfchärfung 9er Sonntagsruhe. Trotzdem in den letzten Monaten offiziös wiederholt versichert worden ist, daß infolge des Wechsels im Staats-Sekretariat des Innern die beabsichtigte „Novelle zur Gewerbeordnung", so- »veit die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in Betracht kommt, zurückgestellt sei, wird soeben Mkmnt, daß das Reichsamt des Innern den deutschen Landesregierungen folgenden Entwurf zu^einer Neuregelung der Sonntagsruhe im H andels gewerbe übermittelt hat: § 41» Absatz 1 erhält folgende Fassung: Soweit nach den Bestrnnnungen der §§ 105 d bis 105 b Gehilfe», Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe ein- * K-i eines Feuilleton. Berliner Silhouetten. Berlin, 25. November 1907.*) Wir leben in einet großen Zeit; nämlich wir Berliner Juden. Ich meine nickt den Tag der Buße und den Totensonntag, obgleich der Bußtag dem verflossenen Jom-Kippur nicht ganz unähnlich war, und tagsüber und bei einbrechenber Dunkelheit, genau wie an diesem, die jüdische haute-volöe und deren gutgetrofsene Imitationen die CafSs und Restaurants berfüllten. Der Totensonntag soll übrigens nicht so viele Besucher nach Weißensee geführt haben wie sonst. Kein Wunder. Was sollen denn die trauernden Hinterbllebenen an Gräbern noch tun? Ja, schöne und -kostbare Kränze wurden zu Hunderten hinausgetragen, und da war man aber auch fertig, für ein ganzes Jahr. Für die „arme abgestorbene Seele", die Häckel und Bölsche abgeschasst haben, ein Gebet sprechen? An wen soll denn das Gebet gerichtet werden? Das ist ganz logisch — für unsere moderne,:, hochgebildeten Juden. Es wäre aber auch noch schöner wie schön, als Bewohner des fashionablen Berliner W. (wirklich mehr Weh als Westen) einen Herrgot anzuerkennen und sich selber eine unsterbliche Seele zuzun.uten '.Nein, es ist ganz logisch, der Berliner Jude am Kurfürstendamm hat keine Seele; kein Herz und keine Seele, dazu ist er zu gebildet. Am Mühlen- •) Infolge Raummangels bisher zurückgestellt. D. R. schließlich des nach Art des Handelsgewerbes eingerichteten Geschäftsbetriebs von Konsum- und andern Vereinen an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, darf in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nicht stattsinden. § 105 b Absatz 2 erhält folgende Fassung: Im Handelsgewerbe einschließlich des nach Art des Handelsgewerbes eingerrchteten Geschäftsbetriebs von Konsum- und andern Vereinen und Gesellschaften dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter vorbehaltlich der Bestimmungen in §§ 105 c und 105 e an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden. § 105 b Absatz 8 ist zu streichen, ebenso Msatz 2 des § 105e; mnter hem jetzigen Absatz 3 des Zs find folgende Bestimmungen ernzuschalten: Für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerbes dcwf neben den nack Absatz 1 zugelassenen Ausnahmen mit der jederzeit widerruflichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde durch Beschluß eines tvertern Kommunalverbandes oder in Ermangelung eines solchen Beschlusses durch Beschluß einer Gemeinde an Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme des ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttages, eine beschränkte Beschäftigung zugelassen werden und zwar: 1. für die beiden Sonntage vor Weihnachten bis zur Dauer von 10 Stunden, jedoch nicht über 7 Uhr abends hinaus, 2. für drei weitere Sonn- und Festtage, an denen örtliche Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, bis zur Dauer von 6 Stunden, jedoch nicht über 4 Uhr nachmittags hinaus, 3. für die übrigen Sonn- und Festtage brs zur Dauer von 3 Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus. Die auf Grund der Bestimmung im Msatz 3 zugelassenen Beschäftigungsstunden im Handelsgewerbe sind unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zert so festzusetzen, daß die Beschäftigten am Besuche des Gottesdienstes nicht gehindert werden. Die Festsetzung der Beschäftigungsstunden kann für verschiedene Zweige des Handelsgewerbes verschieden erfolgen. Der Bundesrat trifft über die Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung der in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Ausnahmen und über den Umfang der Ausnahmen nähere Bestimmungen; diese sind dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnisnahme mitzuteilen. 8 146 a. Statt „den auf Grund des Z 105 b Absatz 2 erlassenen statutarischen Bestimmungen" ist zu setzen: „den auf Grund dös § 105 e genehmigten Beschlüssen". Während also bisher gesetzliche Regel eine Arbeitszeit von fünf Stunden »var, die durch Ortsstatut eingeschränkt werden konnte, soll im Gegensätze hierzu nach diesem Entwürfe fortan die völlige Einstellung'der Sonntagsarbeit das Normale sein, während es den Gemeinden überlassen bleibt, durch Ortsstatut bis zu d r e i Stunden Sonntagsarbeit einzusühren. Das »vürde nutürlich eine ganz außerordentliche Verschärfung der Sonntagsruhe und eine empfindliche Beeinträchtigung unserer religiösen Interessen bedeuten. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die berufenen Körperschaften nichts verabsäumen werden, um der drohenden Gefahr nach Möglichkeit zu begegnen. sag.__ dämm, wo sein seliger Vater — olow hascholom — einst wohnte, da hatte er beides noch. Mer, du Mühlendamm au Kurfürstendamm il n'y a qu’un pas! Soll ich Ihnen einmal sagen, wie ich einem solchen Kurfürstendämmler, der mir gegenüber mit seiner Unwissenheit in allen jüdischen Dingen, also mit seiner Bildung und der feiner Familie aufschnitt, die moderne jüdische Bildung erklärte. Der Mann, — Eigentümer zweier Autos, mehrerer Häuser und Waldparzellen rm Grunewald — provozierte mich förmlich, worauf ich folgende Definition von jüdischer Bildung in Berlin W. und auch — anderwärts, sehr anderwärts gab: Zur Bildung gehört ein Konversationslexikon, ein Piano, ein echter Perser und mindestens ein Oelgemälde. Der Mann lächelte geschmeichelt. Da fuhr td) fort: In einer gebildeten jüdischen Familie mutz mindestens ein Sohn vorhanden fein, der Atheist ist, in seinen Eltern nur noch künftige Ueberreste aus einem Krematorium und den künftigen Inhalt einer teuren Aschenurne erblickt. Der Mann wurde nun etwas ernster, aber fein Gesicht hellte sich sofort auf, als ick fortfuhr: „Ferner gehört zu einer gebildeten jüdischen Fami — —", „bitte", unterbrach mich der Kurfürstendämmler ungeduldig, „warum betonen Sie gerade so das „jüdische", ich gehöre nur im Prinzip dem Judentum an und meine Kinder sind Dissidenten". Ohne mich hierdurch beirren zu lassen, fuhr ich fort: . . Familie eine Tochter, die, weil sie weiß, daß sie es nicht nötig hat, und im Ernstfall sich als unbrauchbar erweist, mindestens das Lehrerinnenexamen machen will, Lawn Tennis spielt, einen Menschen, der das unerhörte Verbrechen begehen sollte, Fisch mit dem Messer zu essen, als Fossil betrachtet und wenigstens einen Flirt täglich erlebt." Mein Bekannter hatte genug. Er reichte mir seinen Zeige- und Mittelfinger zum Gruß. Er mußte zu Die Beife6ung non nfdienreften. Das Urteil des Hamburger Landgerichts, das wir an anderer Stelle veröffentlichen und das die portugiesische Gemeinde zu Hamburg gegen ihren Willen zwingt, die Aschenreste einer eingeäscherten Leiche innerhalb der Gräberreihe zu bestatten, wird nicht verfehlen, in allen gesetzestreuen Kreisen großes Aufsehen zu erregen. Sieht man zunächst von der für uns allerdings entschiedenen Frage ganz ab, ob es religionsgesetzlich statthaft sei, Aschenreste auf jüdischen Friedhöfen bnzusetzen, so bedeutet das Urteil des Landgerichts einen so ungeheuerlichen Eingriff in die religiöse Autonomie der Gemeinden, daß daraus die bedenklichsten Konsequenzen auch aus anderen Gebieten des Gemeindelebens erwachsen können. Wenn die Gemeinde selbst durch ihre berufenen Organe nicht mehr selbständig soll darüber entscheiden können, was nach dem Wortlaute und Geiste des Religionsgesetzes bestimmend für ihr Verhalten sein muß, wenn demgegenüber vom Richter ein völlig undefinierbares „Volksempfinden" ins Feld geführt wird, dann Gute Nacht Religionsfreiheit und Gemeinde-Autonomie. Unverständlich bleibt übrigens bis auf weiteres warum die beklagte Gemeinde sich lediglich auf ihr eigenes Rabbinat und nicht auf den in dieser Frage doch wahrlich vorhandenen c >nsensu8 omnium d. h. aller gesetzestreuen Rabbinen und Gemeinden bezogen hat. Von autoritattven Körperschaften hat die „Rabbiner-Kommission der Freien Bereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" schon vor einigen Jahren hahin entschieden, daß nicht nur keinerlei rabbinische Funktionen bei einer zur Verbrennung bestimmten Leiche oder bei der Verbrennung vorgenommen werden dürfen, sondern „daß die Asche einer verbrannten Leiche auf dem jüdischen Friedhof überhaupt nicht beigesetzt werden darf." Allein selbst diejenigen orthodoxen Rabbinen, die aus ganz speziellen halachischen Bedenken, die Bergung von Aschenresten auf dem Friedhof nicht verweigern zu dürfen glauben, stimmen doch darin vollkommen überein, daß die Verbrennung eine Höhnung des jüdischen Religionsgesetzes darstellt und daß einer verbrannten oder zu verbrennenden Leiche keine einzige der sonst üblichen Ehrungen, weder Vonseiten der Rabbinen noch der Beerdigungsbrüderschaften, noch der Friedhofsverwaltung, erwiesen werden darf. Wir möchten wissen, in welcher Weise gegenüber dieser leicht festzustellenden Thatsache. irgend ein Gericht der Welt den Nachweis erbringen will, daß das jüdische „Bolksempfinden" oder die einer Besprechung wegen eines-Mendelssohn- Denkmals. Ja, verehrter Herr Redakteur, wir leben hier jetzt in einer großen, litterarisch epochalen Zeit. Nach Joachims vrel belachtem Brief echote der liberale Verein mit einem Zirkular an die jüdischen Wähler, das nur so strotzte von inneren Widersprüchen und gisttgen Ausfällen gegen die gesetzestreuen Juden. Der wunderliche Wahlzettel, den der Zentralverein — o welche Wonne! — mit den „Liberalen", in die Häuser der Berliner Judenschaft schickte, bildete einen weiteren Beweis für die schriftstellerische Produktivität unserer Berliner Juden. Und zu diesen periodischen Produkten geistigen Uebermenschentums, lieferte der immer erfinderische Genius eines jüdischen Arztes noch einen weiteren Beitrag. Der betreffende Herr erließ vor reichlich zwei Jahren eine Enquete über die „Lösung der Judenfrage". Jetzt ist diese Frage glücklich auf 300 Seiten von einer Anzahl Industrieller, Professoren, Zeitungsschreiber, Schauspieler, Mgeordneten, Opernsänger, Dichter, Musillehrer, Maler, Bankdirektoren, Schullehrer und Militärs a. D. gelöst. Nun hätte das Judentum wenigstens eine Direktive für seine Zukunft. Ich freute mich als Jude ganz ausgelassen. Die Jndenfrage ist also gelöst. Wer halt! Da stieg mir ein ernstes Bedenken auf. Die Umfrage war trotzdem die allerunbekanntesten Juden und Christen ihr Parere abgegeben, nicht vollständig. Die wichtigsten Berufsvertreter, die ich zuerst gefragt haben würde, fehlten nämlich. Erstens befinden sich unter den Problemlösern keine Kellner, die doch die Juden hundertmal besser kennen, als alle die aus- und angcfragten Juden und Christen, Männer und Weiber; zweitens fehlen die Barbiere, die gleichfalls nicht nur große Menschen-, sondern ebenso große Judenkenner