Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1907)
- Date
- 1907-12-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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i lifrtikt m 48. Jahrgang. Sranhfurf a. M.. den 19. De^mberl907. 14. Tebefh 5668. M 51 ‘ wo. I fei ofen VoffeuMfcn 8wW*gMiwflni.te0ie »tanW fet, Der JKracht erscheint jeden Domrerstag. Hkl»omre««tS r GewWSiche XofgoBe SL I-W vierteüLhrkch. - rntzewWnÜche «uSsabe: OeSerreich-Unga S Kr., RuKavd l Üa^. «NAgA» sh* »merika 50 <£&, RiedttkWde IM) L) '___,__ ___ , TrpeMl«». HestnMade nnr dirett. Änserater 3V Pfennig für dtt sechSgespaltMe Lolortel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Jnseratenanncchme nur durch inHaaseastein n. Bögler <AlU - der «. «k. Prftsparkaffe «Sie» R». 7»«0L. Frankfurt a. M. und deren Filialen. Eo«t» bei der Ni-aer «mmnerbdank im «iW» - Mdnßd dB biichtt «. GaMmeraffenmut «ndape» M». 184S4. _ und deren Filialen in DwinSk, Libau. Bialystok. Reval «ch Ladtm Dienädtfle Hummer unseres Blattes erfdieinf wegen der bürgerlichen Feiertage 9er nMiferi Woche erst am Freitag-Nachmittag. Plehwe redivivus. Tie vorwiegend antisemitische Beschaffenheit der gegenwärtigen Reichsduma macht sich indirekt schon fühlbar. Durch Entscheidung des regierenden Senats hat das Recht der jüdischen Kaufleute erster Gilde, nach fünfjähriger Zugehörigkeit zu diesem Stande innerhalb des Ansiedlungsrayons, auch außerhalb desselben den Schein eines Kaufmanns erster Gilde, einzulösen und dort zugleich in ihrem Geschäfte eine gewisse Anzahl jüdischer Kommis zu halten, eine wesentliche Schmälerung erfahren. Sie dürfen nämlich von nun an nur so viel jüdische Kommis beschäftigen, als sie früher im Anffedlungsrayon gehabt haben, und auch nur dieselbenwenn ihr Geschäft sich ausdehnt, haben sie kein Recht, weitere jüdische Kommis zu engagieren, ebensowenig, wenn ihre Angestellten ausscheiden, andere jüdische Kräfte an deren Stelle aufzunehmen. Dem Nichteingeweihten dürfte diese neue RechtSbeschräukuna als unerheblich erscheinen. .Hst es ja, so wird er denken, dem jüdischen Küufmanne außerhalb des Aufiedlungsrayon immerhin gestattet, christliche Gehmfen in beliebiger! Zahl zu beschäftigen. Das ist aber nicht ganz richtig. Nach einem uralten Gesetze ist es Inden nicht erlaubt, christliche Bedienstete zu haben. Dieses Gesetz wird freilich aus begreiflichen Gründen in der Regel nicht beobachtet, aber es hängt immer nur vom guten Willen der Polizei ab, ob sie nicht durch die Anwendung der Bestimmung dem Juden alle möglichen Chikanen bereitensoll. Der jüdische Kaufmann, der außerhalb des Ansiedelungsrayon ein Geschäft eröffnet, ist! aber auch aus einem anderen Grund auf die An-? stellung jüdischen Personals angewiesen, weil! dort gemeiniglich das Vorurteil der christlichen Bevölkerung gegen Juden überhaupt und gegen' jüdische Kaufieute insbesondere noch recht starkist und diese nur selten auf die Treue und Ergebenheit christlicher Commis rechnen können.? Die jüdischen Geschäfte im Inneren Rußlands werden somit notwendig eine empfindliche Beeinträchtigurlg erfahren. Für die Gesamtlage der? Sen in Rußland hat die bezetchnete Rechts-? ränkung jedoch auch eine symptomatische? Bedeutung schwerwiegendster Art. Sie beweist: die Zuve »Lässigkeit der in letzter Zeit durch die j Presse verbreiteten Nachricht von der bevorftehen-' den ZnkrastfHrrng von 699 den Juden unezratsentscheidungen, welche und nach seinem Tode, während der Flitterwochen der Freiheitsbewegung, vom Justizminister Manjuchin „bis zur Entscheidung der jüdischen Frage" sistiert worden sind. Bekanntlich wollte der Erzjudenhasser Plehwe, der böse Geist der russischen Regierung und, wie es sich jetzt erweist, auch, als polnischer Convertit, der schlimmste Feind Rußlands, die Juden nicht bloß mit Hülfe des Ä Pöbels, durch die von ihm inszenierten ie", zu Grunde richten, sondern sie auch durch neue Rechtsbeschränkungen zur Emigration zwingen. Da das auf gesetzgeberischem Wege nicht so leicht m bewirken war, weil der Reichsrat, die damals einzige legislative Institution Rußlands, möglicherweise Schwierigkeiten gemacht hätte, jedenfalls aber die Verwirklichung des Planes, der Plehwe so sehr am Herzen lag, hätte in die Länge gezogen werden können, so wählte er zu seinem Werkzeug den Senat und veranlaßte diesen, durch willkürliche Auslegimg der bereits vorhandenen Gesetze den Juden das Leben in Rußland möglichst unerträglich zu machen. Wäre es ihm gelungen, alle von ihm und seinen Helfeshelfern wie Lawrow und Kon- .sorten projektierten Maßnahmen durchzuführen, so wäre in der Tat den Juden nichts übrig ggD blieben, als samt und sonders das Weite zu suchen. Zum Glück ist sein teuflicher Plan, der streng geheim, gehalten wracke/ rechtzeitig durch die „Oswvbosdenje" und andete ausländische Preßorgane enthüllt worden, was dem damals Allgewaltigen einige Zurückhaltung auferlegte. Dazu kam noch der japanische Krieg, den Plehwe aus inner-politischen Gründen sehr gefördert hat, der aber in der Folge alle seine feingesponnenen Pläne vereitelte. Es waren dann auch Rücksichten auf die Stimmung in Europa und Amerika dringend geboten, sodaß die Zeit für die Einführung schwer bedrückender Rechtsbeschränkungen durchaus ungeeignet erschien und Plehwe sich dazu verstehen mußte, vorläufig die Verwirklichung seines tückischen Vorhabens fallen zu lassen. Sogar die von ihm bereits in Angriff genommenen Maffenausweisungen der Juden aus dem Innern Rußlands wie aus den Dörfern mußte er bis zum Ende des japanischen Krieges einstellen. Aber die Entscheidungen des Senats waren bereits vorhanden, sie brauchten nur publiziert zu werden. Diese Publizierung, die seiner Zeit der Justizminister Manjuchin inhibiert hat, wird nach Mitteilung der Petersburger Zeitungen nunmehr vollzogen werden. Den Anfang machten die obenerwähnte Senatsentscheidung und eine andere des Inhalts, daß zwar die Juden, welche bis zum Erlaß der „temporären" Vorschriften vom Mai 1881 in, Dörfern und Flecken gewohnt habe», dort bleiben, daß diese Juden aber keines? verziehen dürfen. Der Feldzug richtet sich mithin nicht nur gegen wohlhabende oder reiche jüdische Kaufleute, sondern auch gegen die armen jüdischen Dorfbewohner. Jene 600 Senatsetttscheidungen können jetzt in Kraft treten, ohne daß sich irgend ein Widerstands —— erheben wird, denn die gegenwärti ist selbst nach der Meinung ihr^s^ des Barons Meiendorf, größtenteils streng judenseindlich gesinnt und wird von ihr gegen eine antisemitische Politik nichts eingewendet weichen. Nach der höchst maßgebenden Aeußerung, des BaronS Meiendorf, der sich in aller Offenheit einem Miwrbeiter der hebräischen Zeitung „Hasman" gegenüber ausgesprochen hat, haben wir Juden von der Reichsduma nichts Gutes, eher aber das Schlimmste zu erwarten. Da Baron Meiendorf, wie er aufrichtig versichert, kein Judenfeind ist, und als Gelehrter wie als Politiker eine hervorragende Stellung einnimmt, so verlohnt es sich wohl, die Leser mit seinen Ausführungen die jüdische Frage in der Reichsduma bekannt M . machen. Es .soll das in einem weiteren Artibck * geschehen. ... OlsPrimmWait. Kongrehmodte. Die „Freie Bereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" wird, wie bereits mitgeteilt wurde, am Mittwoch und Donnerstag, den 25. und 26. Dezember, in Berlin ihren öffentlichen Vereinstag abhalten. Es ist dies der erste Vereinstag, den die Vereinigung nach ihrer im vergangenen Sommer erfolgten Neuorganisation einberuft, und die erste öffentliche Tagung der in der Freien Vereinigung organisierten deutschen Orthodoxie überhaupt. Was in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni dieses Jahres neu geschaffen wurde, zur innigen Freude aller derer, die die Zersplitterung der ge,etzestreuen Judenheit Deutschlands als einen unendlichen Schaden bedauerten, das wird, so hoffen wir zuversichtlich, die Versmmnluna in Berlin weiter festigen und stärken. Die Möglichkeit, die der Beremstag den Mitgliedern aus Ost «nd st, aus Süd und Nord geben wird, sich verlich näheMtreten und in zwangloser Avs^ t j.Ä #