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Der Israelit · 1907-12-12 · Heft 50 (12.12.1907) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 50 (12.12.1907)
Date
1907-12-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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— - -■ Einwanderungsgesetzes maßgebend, die wohl von den Ankömimingen nicht sorgfältig genug beachtet worden sind. Aber es ist auch andererseits zu bedenken, daß diese Bestimmungen eine mehr oder weniger strenge Auslegung zulasten, und zweifellos sind es volkswirtschaftliche Erwägungen, aus denen heraus von der Regierung den Einwanderungsbehörden die eine oder die andere Weise des Verfahrens anempfohlen wird. Man will offenbar nicht die Einwanderung an und für sich hemmen, sondern die Ansammlung ungeheurer Massen von Immigranten in den großen Städten der Oststaaten ist die Ursache wie der gesetzlichen Einschränkungen, die im Laufe der letzten- Jahre vorgenommen wurden, so auch der rigorosen Handhabung dieser Gesetzesverordnungen. Die Gefahr, die diese Ansammlung in den großen Städten für die gesamte Einwanderung bedeutet, ist von jüdischen philanthropischen Kreisen längst beachtet worden; die Frage steht seit längerer Zeit im Vordergrund der Bestrebungen der amerikanischen Hilfskomitees. Man ist eifrig bemüht, die Ankömmlinge, soweit es möglich ist, über das ganze Gebiet der Bereinigten Staaten zu verteilen- und einige Erfolge sind ja auch in dieser Beziehung schon zu verzeichnen. Im Vergleich zu der großen Masse der einwandernden Juden ist es aber doch nur ein geringer Prozentsatz von Immigranten, die von den großen Jndustriecentren weiter nach Gebieten gelenkt werden konnten, wo sie willkommener sind als dort. Ein Haupthindernis ist sicherlich der Umstand, daß die aus Osteuropa kommenden Leute meist durch ihren Beruf veranlaßt werden, sich an die großen Städte Amerikas zu halten. Aber es wirkt doch wohl auch der Umstand ein Bedeutendes mit, daß die jüdischen Auswanderer in ihrer Heimat nicht darauf vorbereitet wurden, daß es sich empfehle, nicht eine der allen bekannten großen Städte—wie vornehmlich Newyork — sich zum Ziel zu nehmen. Es ist zu begrüßen, wenn neuerdings die jüdischen Hilfsinstitutionen hierauf ähr Augenmerk lenken. Und wenn die amerikanische Regierung erst einmal die Wahrnehmung macht, daß die Berteilungsbestrebungen bedeutendere Resultate erzielen, dann wird sie wohl auch dem Verlangen der Zuflucht suchenden Wanderer nach Einlaß in ihr Land weniger schroff gegenüberstehen. Lin unaedruckte$ Gutachten Rabbiner Samson Rapbael Rirscb's (Fortsetzung.) Die Frage ad b. betreffend, ob bei sonst völlig unverändert gelassener Liturgie die Miteinführung deutscher Gebete und Lieder zulässig fei, so halte ich zuvörderst die Bemerkung nicht für überflüssig, daß auch die Einführung neuer Gebete und Gesänge in hebräischer Sprache nicht so ohne weiteres gestaltet erscheint. Namentlich ist nie außer Augen zu lasten, daß die Liturgie ein Eigentum der Gemeinde ist, und ohne.allseitige Zustimmung derselben kein neues Gebet, sei es in welcher Sprache auch immer, eingeführt werden kann, fn TD5C W nSsn, und wenn ohne Zustimmung der Gemeinde nicht einmal einer die bestehenden Gebete vortragen darf, ja gesetzlich selbst die Einsprache eines Einzelnen gegen die Person des Vorbeters zu berücksichtigen ist, weil der Vorbeter als nax nw, als „Organ der Gemeinde" dasteht und DlK in*o tyn injW fwiy (O. CH. 53), er vielmehr nxno, d. h. inVsnV pörDöi mnaV nu (Raschi Thaanith 16a) sein muß, also weil keiner mein „Bote" wider meinen Willen sein kann, um wieviel mehr darf Niemand in meinem Namen etwas aussprechen, wozu ich überhaupt meine Einwilligung nicht gegeben. Denn alles, was in die Liturgie der Synagoge ausgenommen ist, wird namens der Gemeinde gesprochen, und eine Majorität, die trotz der Einsprache der Minorität Gebete und Gesänge in die Synagoge gewaltsam einführen wollte, würde eben damit die Minorität von der Beteiligung am Gottesdienste ausschließen, wozu ihr in keinem Falle ein Recht zusteht. Mag es daher immerhin einem Rabbiner und Prediger freistehen, seinen Predigten ein Gebet an- oder einzufügen, so ist dies völlig von Einführung neuer Gebete in die Liturgie verschieden. Dort erscheint das Gebet lediglich als Ausdruck seiner Subjektivitäthier aber wird etwas als Ausdruck der Gemeinde sanktioniert, und das ist solange unzulässig, so lange nicht die Gemeinde durch vorgängige^ Zustimmung das liturgische Stück adoptiert hat. Ohne diese Zustimmung steht weder dem Rabbiner noch dem Vorstände die Einführung neuer Gebete zu, und wir glauben allerdings, daß selbst der Widerspruch der geringsten Minorität hier hindernd eintreten kann. Die Unzulässigkeit der Einführung der deutschen, oder überhaupt einer anderen als der heiligen Sprache des biblischen Urtextes in die synagogale Liturgie halten wir aber bereits durch das ad a Entwickelte völlig entschieden. Denn, abgesehen davon, daß wenn gleich (Sotah) die Zulässigkeit einer jeden anderen Sprache für das Gebet und insbesondere erklärt wird, dies schon R. Jona Berachoth II nur für den Fall verstanden, daß jemand des Hebräischen unkundig wäreabgefehen davon, daß somit hier nur davon die Rede fein dürste, daß der Einzelne, der in der Synagoge dem Gemeindegottesdienst beiwohnt, wenn er des Hebräischen unkundig ist, in seiner Muttersprache beten dürfeda ja von einer ganzen jüdischen Gemeinde nicht Unkunde der helligen Sprache vorauszusetzen wäreabgesehen davon, daß auch im Jeruschalmi Sotah z. St. ttf"p und somit auch nbsn mi der rfoo *npo parallel gefaßt erscheint, daß rv-nttw ttbti kxv wa wiivm jhp, so genügt schon die unbestrittene Tatsache, daß, ungeachtet jenes Ausspruches der Mischnah, nun bereits seit mehr als zweitausend Jahren das Hebräische und Aramäische als die heilige Sprache der Bibel die ausschließliche liturgische Sprache der Synagoge geblieben, um das Hebräische und Aramäische für den öffentlichen Gottesdienst der Synagoge als sanktioniert und die Einführung jedes anderen Idioms als unzulässig zu erklären. Denn wenn gleich sonst U'K Wtn so ist doch bei einem Usus, geschweige denn von solchem Alter und solcher Verbreitung auch durch das negative Faktum des nicht konstatierten Gegenteils der Beweis der Sanktion geliefert. (Siehe Choschen Mischpot 37, 22. das. und Jore Deah 1). Denn man glaube ja nicht, daß Unkenntnis des Hebräischen ein erst in neuerer Zeit hervortretender Umstand sei, der die Einführung der Muttersprache in die Liturgie erst heute wünschenswert erscheinen lassen dürfte. Es gab auch in der alten Zeit eine große Zahl des Hebräischen Unkundiger. Ja, es läßt sich mit Evidenz Nachweisen, daß in der talmudischen Zeit die Unkenntnis des Hebräischen bei dem nichtgelehrten Teil des Volkes, bei den Ame Ha-arez, viel tiefer und weiter sich erstreckte, als selbst in unseren Tagen. War ja doch selbst zur Zeit der Einführung unserer heutigen' Liturgie unter Esra und der Ecclesia magna das Hebräische weit entfernt die allgemein verständliche Sprache unseres Volkes zu sein, so sehr, daß ja derselbe Esra, der uns die Liturgie hebräisch verfaßt, den Vorlesungen auS dem Pentateuch Uebersetzungen in das Aramäische beifügen mußte, damit das göttliche Gesetz allen verständlich sei. Den Begründern unserer Liturgie selbst lag daher schon die Frage: ob Hebräisch, ob Muttersprache, zur Entscheidung vor, und sie haben sich, gewiß aus Gründen, die sowohl für das Wesen des öffentlichen Synagogengottesdienstes an sich, als auch für seine Beziehung zu dem religiösen Nationalganzen im Allgemeinen, so überwiegend wichtig waren und ja auch für uns noch so klar und bedeutend hervortreten, daß jeder Unparteiische noch heute das Schwinden des Hebräischen aus Dr. Hirschensohn kam, muß er mir schon am Gesicht angesehen haben, daß ich den Mut und die Hoffnung wieder gehabt habe, die er mir genommen hatte. „Nun bringt Ihr von Dr. Landau besseren Bericht?" fragte er mich beim Eintreten. Ich erzählte ihm nun, daß ich gar nicht zu Dr. Landau gekommen bin, daß ich dagegen Neb Merle gesprochen habe." „Reb Merle," rief er ganz aufgeregt aus, „woher kennt Ihr Reb Aberle? Das ist ja mein Rebbe. Wenn der sagt, daß Ihr den Prozeß gewinnt, so gewinnt Ihr ihn. Er hat den ganzen Choschen Mischpat (der Rechts-Kodex des Schulchan Aruch) im Kopf, wann soll ich zu ihm kommen?" „Sobald Ihr wollt; ich glaube, er erwartet Euch sofort." Dr. Hirschensohn nahm Stock und Hut und sagte mir, ich solle in seiner Amtsstube seine Zurückkunft abwarten. Schon nach einer halben Stunde kam er leuchtenden Auges zurück. „Reb Merle ist ein größerer Chochom, als alle Rechtsanwälte von ganz Wilna", mit diesen Worten kam Dr. Hirschensohn ins Zimmer gestürzt. „Und was für ein Onof (Bescheidener) der Do^ tor ist!" rief ironisch Frau Eisenstein hin, „er ist nicht nur bescheiden für sich, sondern auch 'zugleich für alle seine Ehawerim (Kollegen." „Der Anschlag von Reb Merle," fuhr Dr. Hirschensohn fort, „ist nicht mit Geld zu bezahlen. Freilich gehört zu seinem.vollen Gelingen auch viel Sajato Dischmajo Aeistand des Himmels). Das letztere läßt Euch Reb Aberle ausdrücklich durch mich sagen, damit Ihr Euch nicht auf ihn verlasset und die drei jüdischen Hau mittel unversucht lastet, welche jedes böse Verhängnis abwenden: Zaum (Fasten), Kol (Gebet) und Momon (Wohltätigkeit gegen Arme). Sonst habt Ihr nichts in der Sache zu tun. Mir hat Reb Merle dringend geraten, ich solle eine Verschiebung des Prozesses um etwa 14 Tage zu ermöglichen suchen, damit die Entscheidung in die Chanukatage fällt. Ich halte nicht viel davon, aber Reo Merle meint, diese Zeit, in der schon einmal die Reschoim (Schlechten) den Zaddikim (Gerechten) durch Gottes Beistand unterlegen seien, wäre für Gewährung des göttlichen Beistandes, dessen wir für unsere Sache bedürfen, besonders mesugol (geeignet). Er zwingt mich damit, meinen sonstigen Grundsätzen untreu zu werden, die auf diese alten Sachen mchts halten, aber wenn ich das Charifus (Scharfsinn) von Reb Aberle sehe, muß ich meine Ansicht seiner Einsicht unterordnene» Diese Verschiebung werde ich erreichen. Und nun geht ruhig heim, Ihr dürft mit mir ein gutes Simon (Zmsen) dann erblicken, daß Ihr einem Mann, wie Reb Aberle in die Hände gelaufen seid." „Um es kurz zu sagen, heute vor sieben Jahren am 4. Tag Chanuka, kam mein Prozeß zur Verhandlung. Mein Feind, der Bürgermeister, war seiner Sache sicher; wäre ich darüber im Zweifel gewesen, so hätten es mir die höhnischen Blrcke gesagt, mit welchen er und sein Vertreter auf mich herniederblickten. Die bestochenen Richter sahen mit kalter Verachtung zu mir herüber, als der Vertreter meines Feindes seine Rede hielt, in der er die Schlechtigkeit, Verschlagenheit und Gemeingefährlichkeit der Juden im allgemeinen und die meiniae insbesondere mit gehässiger Breite und Ausführlichkeit auseinanderletzte. Dr. Hirschensohn trat in beredter Weise für meine Unschuu» ein, aber die Spitzbuben spielten während seines BortragS mit ihren BrMen, Tabaksdosen und Uhrketten und gaben sich den Anschein, aV ob sie gar nicht zuhörten. Mein Schicksal war mit und ohne Verteidiger von vornherein besiegelt. Ich wurde zu fünfzehn Monaten Zuchthaus verurteilt. Die Komödie war zu Ende und die Komödianten gaben sich gar keine Mühe, ihre Freude über diesen Ausgang zu unterdrücken. _ Als sich eben die Richter erheben wollten, bat Dr. Hirschensohn noch einmal um das Wort. „Ich war und bin," sing er an, „von der Unschuld meines Klienten überzeugt. Mer ich sehe ein, daß bei jedem Fehlen von Zeugen und Beweisen seiner Unschuld, das hohe Gericht nicht anders entscheiden konnte. Ich beuge mich vor der Majestät des Rechts, aber nachdem ihr nun durch den hohen Gerichtshof Genüge geschehe» ist, bitte rch für die Gnade, für die Familie des Verurteilten hier eine Kollekte veranstalten zu dürfen. Die Frau und die Kinder sind jedenfalls schuldlos durch den Ausgang' des Prozesses an den Bettelstab gebrachc und ich erlaube mir die Sammlung durch die Mitteilung zu eröffnen, daß ich auf meine Gebühren verzichte und noch fünf Rubel zu der Kollekte beisteuere." Es ist dies ein Verfahren, das ja oft bei Verurteilungen dieser Art bei uns verkommt, an dem sich die bestochenen Richter mit ihrem Sündengeld und der Schurke, der den Prozeß gewonnen hat, gern beteiligen. Wenn sie noch etwas wie ein Gewissen haben, das diese Schurkereien verurteilt, so finden sie eS gern durch diesen Akt von Wohltätigkeit ab. Die Richter hatten bereits ihre Börsen gezogen, als Dr. Hirschensohn für ihre Zustimmung dankend, sich zunächst an den Klager mit den Worten wandte: „Mit Rücksicht auf die guten Beziehungen, in welchen Sie seit vielen Jahren zu dem Verurteilte»

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