Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1907)
- Date
- 1907-11-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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IW. Der MwÄtt. Seite S. Dr. 46 bei« und Piutim die Miteinführung deutscher Gebete und Lieder zulässig? c) Ist die Einführung einer Orgel in die Synagoge gestattet? Nach sorgfältiger, gewissenhafter Prüfung kann ich mich nur dahin erklären: daß nach allen für unsere religionsgesetzliche Praxis geltenden, unumstößlichen Normen diese Fragen nur entschieden verneint und die sämtlichen, oben bezeichneten, projektierten Abänderungen, resp. Einführungen als unzulässig erklärt werden müssen. Die Sanktion unserer bestehenden Liturgie beruht zum Teil auf KnniK, mosaischemGes etz, wie yotp nK*np, n«'X' m^minn ro"o, ]lTDn ro"Q; —. napn, rabbinischer Anordnung, wie der größte Teil des in dem gewöhnlichen Gebetbuch, titd, enthaltenen Rituals; — und jnao, religiösem Usus, wie ein Teil unseres gewöhnlichen Gebetbuchs und alle Piutim und Jozeroth usw. des im Machsor enthaltenen Kestrituals. , Daß das, was mosaisch oder rabbinisch angeordnet ist, zu befolgen und unabänderlich aufrechtzuerhalten ist, bedarf hier keines weiteren Nachweises. Nicht nur unser synagogales, unser ganzes religiöses Leben ist von diesem Grundsätze getragen. Es steht und fällt mit der Heilighaltung des in schriftlicher und mündlicher Lehre überlieferten göttlichen Gesetzes und der eben durch dieses Gesetz prinzipiell sanktionirten rabbinischen Anordnungen und Bestimmungen. (Maim. Jad. Mamrim I.) Allein nicht minder ist nach den von eben diesem schriftlichen und mündlichen Gesetze überlieferten Grundsätzen das sanktionirt, was in seinem Ursprünge weder auf göttliche Vorschrift, noch auf rabbinische Anordnung zurückgeht, sondern lediglich als jrOD als religiöser Usus dastehr. Ein solcher Minhag, Usus, ist nämlich das, was von der Gemeinde frei, ohne Anordnung einer höheren Autorität an- und übernommen worden. Wie nun selbst die beiden ersten Kategorien, das mosaisch und rabbinisch Gebotene, in ihrem letzten Grunde nicht minder auf einer fteien Uebernahme abseiten der jüdischen Gemeinde beruht, 1^2pp Iv'p, 1*)2p1 nta (Sabbath 88 a. Schebuoth 39 a. Sabbath 14 b. Chulin 6 a. Aboda Sara 36 a.), so wohnt auch dem von derselben, ohne höhere Anordnung, frei, An- und Uebernommenen, dem Minhag, volle rdligionsgesetzliche Vervflichtungbei, und ^eht derselbe als religiöse Verpflichtung von den Vorfahren auf die Nachkommen über, sobald er nicht auf Irrtum beruht niyön 3TOD, , nichts Gesetzwidriges enthält, ilD'# 12 vnv jnio,. und überhaupt in seinen Anfängen auf religiös bewährte Persönlichkeiten zurückgeht, D'pTn anao ist. (Pessachim 50 b ff. Jerusch. Pessachim IV. 1.) Ein solcher Minhag ist Gesetz pruö min Ww? hw, seine Befolgung religiöse Pflicht und seine Beseitigung religi» onswidrig. (T. Jerusch, und Babli, Pesachim a. a. o. M. Soferim XIV. Mordechai B. M. VII. R. G. A. R. Sch. b. Addereth 323. 26. Jizchak b. Sch. 34. 44. 256. 111. 399. 512. R. Josef Kolon 9.54.144. R. Schimeon b. Z. Ö. 132. R. Israel Jfserlein Decisiones 116. 24 . R. Meier b. I. IV. 31.) Nicht einmal einem Propheten wie Elias wäre in Beseitigung eines solchen Uszrs Folge zu leisten. (T. Menachoth 32. Jebamoch 102.) Und nicht nur ein durch hohes Alter hereits ehrwürdig gewordener Usus, auch nicht nur ein solcher, der in der ganzen jüdischen Gesamtheit verbreitet ist, sondern auch ein Minhag jüngerer Zeit, der Minhag eines Landes, einer Stadt, hat für den betreffenden Kreis volle Berpflichtungskraft. Ja, selbst, wenn * ein Minhag sich auf eine einzige Synagoge unter mehreren in einer Stadt beschränkt, wäre derselbe in dieser Synagoge unabänderlich aufrecht zu halten. (T. Pesachim 50 b. R. G. A. R. Josef K. 9.) Ein solcher lokaler Minhag ist selbst dann unabänderlich auftecht zu halten, wenn der allgemein verbreitete Minhag mit ihm in Widerspruch steht, wenn derselbe sich auch nur schwer, rechtfertigen ließe, die Minhagim anderer Kreise auch entschieden vorzuziehen wären und er auch nur eine einzige Autorität zur Stütze hätte. (T Thaanith 28. Chulin 18 b. 116 a. Jebamoth 14 a. R. G. A. R. Ascher 26, 1/ R. I. b. Sch. 256. 334. 512. R. David b. S. 1740. R. Josef K. 9. 144.) Dieseallgemein geltendenGrundsätzehabenauchihre volle Anwendung auf Gegenstände des grzttesdienstlichen Rituals. Ueberall wird daher zur Feststellung der Gebetordnung auf den Minhag, nicht nur auf den allgemeinen, sondern auch auf den speziellsten Lokalminhag in letzter Instanz verwiesen und dessen unabänderliche Festhaltung mit Entschiedenheit verlangt. (R. G. A. R. Sch. b. A. 293, 469, 470, 37, 323. — R. Ascher IV, 6. XXVI, 1. R. I. b. Sch. 334. 512. — R. Sch. b. Z. II. 246. R. Jos. K 9. 54. R. I. b. Meier I V, 31. R. D. b. S. HI. 532. und so auch in den Codices des Maimonides, Tur Schulchan-Aruch, Kolbo, Abudraham, Rokeach, Manhig u. a. m.) Selbst das gewöhnlich Ritual des Siddur enthält viele Sfticke, deren Sanktion nur auf religiösem Usus beruht. Selbst das Hallet am Neumondstag, die Chanuka-Lichte im Gotteshause, sind nur Minhag, und es wird darüber Beracha gesprochen und somit deren Uebung öffentlich als gottgebotene Pflicht verkündet. (T. Thaanith 28. R. G. A. R. I. b. Sch. 111.) Und wenn es selbst solche Bestandteile enthält, die sich der talmudischen Halacha gegenüber nur durch den Usus rechtfertigen lassen, wie viele Perikopen und Haftoroth, ttlTp in der Synagoge, ü. a., so wird gleichwohl deren Aufrechthaltung enschieden gefordert, weil PMv min (R. G. A. R. Sch. b. A. 470. 37. 323. R. I. b. Sch. 34. 40.) Nicht daher nur die Ausscheidung oder Veränderung solcher Bestand»? teile des bestehenden Rituals, die auf direkter mosaischer oder rabbi«? nischer Anordnung beruhen, sondern auch solcher, die nur durch religiösen Usus, Minhag, sanktioniert sind, die Ausscheidung oder Veränderung irgend eines Teils des bestehende« Rituals ist daher den jüdischen Religionssatzungen durchaus entgegen und in hohem Grade religionswidrig. (Fortsetzung folgt.) Die Parteiungen im Judentum. Von Dr. PH. Krankl in F u l d a. In unserer an Verschiedenheit der Meinungen hinsichtlich des Judentums und seiner Lehre so reichen Zeit, dürfte es nicht unangebracht sein, auf die Momente hinzuweisen, die das eigentliche Judentum bedeuten und ohne welche das Judentum eben aufgehört hat, das Judentum zu sein. _ Wie in vergangenen Zeiten, wo aus dem Schoße der Judenheit ganze Parteien oder Sekten hervorgingen, um gegen das seitherige Judentum Sturm zu laufen, und ein neues, sal»? sches Judentum an seine Stelle zu setzen, wie es zu jenen Zeiten notwendig war, auf der Warte zu stehen und für das Judentum in seiner Ursprünglichkeit und Unverfälschtheit einzustehen, so gibt es auch jetzt innerhalb des Judentums der irrigen Ansichten genug, denen nicht entschieden genug entgegen getreten werden kann. Ja, vergleicht man die frühere Opposition gegen das überlieferte Judentum mit der heutigen, so ergibt sich die Notwendigkeit der Abwehr gegen Verwässerung des wahren Judenj hätten ihm nicht viele nachgemacht! Meint Ihr nicht? Vielleicht war's gar der schöne bunte Rock, den er von seinem Tate hatte. Wer weiß, was alles darin gesteckt hat und den läßt er der Reschante (Bösen) und geht in die grimmige Winterkälte hinaus, die in Mizrajim gewiß noch ärger war als bei uns in Rußland, das heißt Mesiras Hanefesch (Aufopferung des eigenen Lebens)!" Das Gemurmel des Beifalls, das diese Ausführungen zur Folge hatte, beschränkte sich diesmal nicht auf Mendel Eisenstein und Joel Spinner und auch nicht auf die Räume des Bet Hamidrasch. Als nach Schluß des Vortrags sich die Versammlung in kleine Gruppen zerstreute, diskutierten sie noch auf dem Heimweg über die geniale Erklärung der schwierigen Stelle. In der Hitze der Diskussion begleitete Joel Spinner seinen Nachbarn trotz der grimmigere Kälte nach der Richtung seiner Wohnung, obwohl dieser Weg dem seinen gerade entgegengesetzt war. „Die Geschichte mit Joseph," meinte Joel Spinner, „so alt wie sie ist, bleibt immer neu. Ich habe Raschi darauf gesehen, den Zeno Ureno, und das Sefer Hajoschor, mau sollte meinen, man könne Aar nichts Neues mehr darüber sagen, aber Reb Äberle tut noch immer Neues auf." Mendel Eisenstein schien das Entzücken seines Partners nicht in vollem Maße wie sonst zu teilen. Man sah.aber, daß er kein Schneider war und den Wert eines Rocks daher nicht so recht zu würdigen wußte. Was. war eigentlich Mendel Erfenstein van Profession? ' Drese Frage beschäftigte Joel lebhafter als je und als sein Begleiter «beu vor seinem Hause angenommen. Halt mach^, fcWeer sich ein Herz zu der Frage: „Mso.Hwr wMnt Ihr? Bon was lebt Ihr eigent- Mer se^Jh lich, ein Ihr doch nicht?" Mendel Eisenstein war über diese plötzliche Frage etwas verdutzt, aber ohne langes Zögern erwiderte er: „Ich habe zwei Küh', von diesen lebe ich und meine Frau. Meine Kinder sind schon erwachsen und leben in Frankreich." Cs machte den Eindruck, als ob Mendel mit diesen wenigen Worten schon zu viel über sich gesagt hätte, denn er schützte die große Kälte vor, für dre er durch einn starken Schnupfen seit einigen Tagen, besonders empfindlich sei und verabschiedete sich, indem er schnell in sein Haus trat. Der folgende Abend — es war der erste Chanuka- Abend — brachte Joel Spinner eine große Ueberraschuug. Sein Nachbar Mendel Eisenstein war nicht ins ßet Hamidrasch gekommen. Er erinnerte sich nicht, daß das schon einmal vorgekommen war. Als er an den beiden folgenden Abenden ebenfalls ausblieb, war es Joel kein Zweifel, daß seinem Nachbar etwas passiert sein müsse und er nahm sich vor, ihn am andern Tag zu besuchen. Seine Wohnung wußte er ja. Ms er am anderen Tag das schmale, hochgieblige Haus betrat, in welchem Mendel Eisenstein wohnte, mußte er sich lange zurechtsragen und dann alle Treppen erllimmen, vis er endlich seinen Nachbarn in einer Mansardenwohnung dicht unter dem Dache fand. Die Wohnung war einfach ausgestattet, aber behaglich erwärmt. Auf dem Tische glänzte ein dampfender Samoar, Eisenstein saß in Schlafrock und Pantoffeln in einem gemütlichen Lehnsessel und schlürfte seinen Tee, in Gesellschaft seiner Frau, die ebenfalls ein gefülltes .Teeglas vor sich hatte. Sie waren beide sichtlich über die Tellnahme von Joel Spinner erhmt und dieser erfuhr nun, daß seine» Freund in der. Tat eine Harke Erkällung an's Haus gefesselt habe, dpch hoffe er, in wenigen Tagen wieder auf dem Posten sein zu können. Noch mehr als seine Gesundheit fehle ihm die Thora von Reb Wacker was er, wohl alles in diesen paar Tagen versämut habe! Joel Spinner meinte, das, was der Rabbi sage und wie er es sage, das könne ein einfacher Mann, wie er es ist, nicht so wiedergeben. Aber von den äußeren Zutaten, von den Spähnen, die so nebenbei abfallen, habe er sich einige gemerkt. Gestern Abend habe der Rabbi erzählt, daß man einen Lastträger auf der Straße ohne Kopfbedeckung bei seiner Arbeit angetroffen habe. Einen Namen hat er nicht genannt, um den Mann nicht zu beschämen, aber zur Rede gestellt habe er ihn auf offener Straße und der Chozef (Freche) hat die Dreistigkeit gehabt, dem Rabbi zu sagen, es stünde in allen fünf Büchern der Thora nichts davon, daß man nicht barhäuptig einhergehen dürfe. Da hättet Ihr einmal den Rabbi hören sollen, wie er die ganze Sache auseinander gesetzt bat. „Erstens," hat er gesagt, „Wenns in Emmes (Wahrheit) so wäre, daß in der Thora nichts davon steht, was ändert das an der Sache? Gar nichts. In der ganzen Thora steht auch nichts von einem Bes tzakneseS (Synagoge) und doch wissen wir, wer ein Bes Hakneses in seiner Stadt hat, und nicht hinein geht, wird ein böser Nachbar genannt. Wer in der Thora sollte wirklich nicht stehen, daß man nichtbbosköpfia gehen darf? Vielleicht in seiner Thora und für seine Augen, die nichts sehen und nichts verstehen, aber in unserer Thora stehts schon im Sefer Bereschis (Genesis). Es heißt von unserem Allvater Awrohom, daß Haschem Jiboach ihm gesagt habe, er solle von Hause fort gehen, und er ist gegangen. Meint Ihr wirllich, Awrohom ist ohne Stretmel (Zooelmütze) .gegangen, wie ein Pere Odom (wilder Mensch)