Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1907)
- Date
- 1907-11-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Mer in der außerordentlichen Tagung _ eingebrachten Interpellation veröffentlicht, welche geeignet ist, das Ansehen des an die Spitze der jüdischen Kirchenverfassung gestellten Oberrats nicht nur bei den Angehörigen der israelitischen Religionsgemeinschaft, sondern überhaupt in der Oeffentlichkeit in beleidigendster Weise herabzusetzen. Wenn auch Anhängern der orthodoexn Richtung und denjenigen, die mit Recht oder Unrecht als deren Vertreter sich ausgeben, das Recht der freien Meinungsäußerung auch gegen die kirchliche Oberbehörde und deren Anordnungen keineswegs beschränkt werden soll und in dieser Beziehung Aeußerungen, welche Dr. Würzburger als Privatmann getan hätte, wohl ungerügt geblieben wären, so erscheint doch das Verhalten des Genannten, dessen er sich durch Mitunterzeichnung obiger Protesterklärung schuldig gemacht hat, mit der Rücksichtnahme und den Pflichten, welche ihm seine Stellung als Beamter der Landessynagoge auferlegen, nicht vereinbar. Der Großh. Oberrat hat daher die Beteiligung Würzburgers an der in Frage stehenden Protesterklärung als durchaus ungeeignetes uno die kirchliche Oberbehörde beleidigendes Auftreten erachtet, das er in Wahrmrg seines Ansehens nicht ungeahndet lassen konnte. Er hat deshalb von der ihm gegen die untergeordneten Organe zustehenden Disziplinargewalt durch Erteilung eines strengen Verweises mit Dollem Recht Gebrauch gemacht.*) Der gegen das Erkenntnis der genannten Behörde vom 16. April d. I. Nr. 915 eingelegte Rekurs wird daher als unbegründet verworfen. Bon Verfüllung des Rekurrenten in die Kosten wird aus Billigkeitsrücksichten abgesehen. gez.: Dusch. gez.: Frey. , An Gr. Oberrat der Israeliten. Heidelberg, den 99. Oktober 1907. Wir überreichen Ihnen urnstehend die uns heute mit dem Aufträge der Weitergabe an Sie zugegangene Abschrift des Erlasses Gr. Ministerium vom 22. Jnni d. I. und ersuchen Sie höfl., uns eine Empfangsbescheinigung hierüber zugehen zu lassen. Die Bezirksjynagoge. gez.: Dr. Pinkus. Stempel der Bezirkssynagoge Heidelberg. Nr. 194. Punktum! Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, und gepriesen sei der Oberrat, der das badische Judentum durch Disziplinargewalt, Verweise und ähnliche durchgreifende Mittel vor Auflösung und Untergang zu retten versteht. Der ministerielle Erlaß hat indessen eine sehr ernste Seite, von der noch mit einigen Worten die Rede sein muß. Als in Hessen vor einem Jahre der berüchtigte Konsistorialentwurf auftauchte, der einen Abglanz der badischen Paradiesesherrlichkeit auch auf Hessens gesegnete Fluren zu übertragen unternimmt, da wiesen die Befürworter dieses Entwurfes gegenüber den orthodoxen Bedenklichkeiten beruhigend daraus hin, daß der Oberrat, selbst wenn er aus waschechten Reformjuden bestehe, ja schließlich ganz ungefährlich sei: das *) Von uns hervorgehoben. Red. Minitzerium treffe in allen wichtigen.Fragen die endgiltige Entschließung. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, wie irrig dieser Gedankengang sei, und wie er nur aus — gewollter oder ungewollter — Unkenntnis der staatlichen Berwaltungsmaschinerie erklärt werden könne. Vom Standpunkte des Staates aus ist es ja einer der Hauptvorzüge einer jüdischen Konsistorialversassung, daß sie die staatlichen Instanzen von der intimen Beschäftigung mit innerjüdischen Angelegenheiten entlastet und die endgültige Erledigung dieser Dinge äs kaoto der jüdischen Oberbehörde zuschiebt. Die formale Oberaufsicht mag der Staat führen — diese Oberaufsicht kann nur formale Bedeutung haben und hat sie in Baden so gut wie überall, nfa die jüdischen Gemeinden in die spanischen Stiteln einer Konfistorialverfassung eingepreßt sind. Das zeigt auch der jetzt vorliegende Erlaß des Ministeriums mit überraschender Deutlichkeit. Was darin steht, hätte auch der Oberrat selbst genau mit denselben Worten konzipieren können, und zweifellos, das zeigt der Erlaß, hat das Ministerium nicht im entferntesten daran gedacht, neben der legalen auch einmal die sachliche Berechtigung, des oberrätlichen Borgehens zu prüfen. Das ist kein Borwurf für das badische Ministerium, das seit einemJahrhundent gewohnt ist, die jüdischen Verhältnisse durch das Medium des Oberrats anzuschauen. Aber es ist ein flammendes msmento für die badische Judenheit, dem. oberrätlichen Bevormundungssystem mit doppelter Energie die Kraft der religiösen Ueberzeugung, die echte altjüdische Manneswürde entgegenzusetzen und nicht zu ruhen und zu rasten, bis an die Stelle einer bureaukratischen Verwaltungsreligion lebendiges Judentum, an die Stelle einer wahnzeborenen Reformreligion eigener Mache wiederum die Majestät des alten, unverjährbaren Sinaiwortes tritt. Mochenrmöschau. Vor Ser Enfftfieiäung. Durch verschiedene politische und jüdische Zeitungen geht eine gleichlautende Notiz, laut welcher -das bayerische Kultusministerium genehmigt habe, daß die orthodoxen Mitglieder der israelitischen Gemeinden in München und Nürnberg einen ihrer Gesinnung entsprechenden Geistlichen anstellen dürfen, und daß diese neu angestellten Funktionäre den Titel „Rabbinats- Assessoren" erhalten sollen. Diese Mitteilung, die wohl auf eine unrichtige Notiz eines Münchener Lokalblattes zurückzuführen ist, beruht, wie wir erfahren» auf durchaus mißverständlichen Informationen. Das bayerische.Kultusministerium hat überhaupt noch gar keine Gelegenheit gehabt, zu dem zwischen den neologen Majoritäten und den orthodoxen Minoritäten entstandenen Konflikte Stellung zu nehmen, weil letztere die Vorgesetzten Behörden um. Klärung der einschlägigen Verhältnisse erst dann definitiv angehen werden, wenn die z. Zt. noch im Gange befindlichett Friedensverhandlungen, deren wir vor kurzem bereits erwähnten, gescheitert sind. Es läßt sich allerdings nicht ist Abrede stellen, daß die Aussichten auf eine Verständigung zwischen den beiden Parteien in den jüngsten Wochen eine wesentliche Einbuße erlitten, und zwar nicht durch die Schuld der Orthodoxen, die vielmehr bei ihren Forderungen an die neologen Majoritäten unseres Erachtens ihren prinzipiellen Standpunkt viel zu sehr in den Hintergrund gerückt haben. Es ist weiter richtig, daß bei den Münchener Verhandlungen die Forderung der Orthodöxen, einen Vertreter ihrer religiösen Gesinnung 'im gemeindlichen Rabbinat mit dem Titel „Rabbinats-Assessor" zu erhalten, eine wichtige Rolle spielt, und daß nicht nur über diesen Titel, sondern auch über das Maß der Kompetenzen und über die Art der Berufung dieser neu zu kreierenden Beamten noch erhebliche Differenzen obwalten. In Nürnberg sind es andere, nicht minder wichtige prinzipielle Fragen, die noch der Klarstellung harren, und wenn auch aus naheliegenden Gründen auf die Einzelheiten dieser Verhandlungen nicht eingegangen werden kann, so gewinnt doch der Außenstehende den Eindruck, daß in den beiderseitigen Verwaltungsausschüssen zwar maßgebende Persönlichkeiten ihren ganzen Einfluß ftir die Aufrechterhaltung des Friedens einsetzen, daß aber andererseits seit der Nürnberger Konferenz vom 6. Oktober eine gewisse auf den Konflikt hinarbeitende Unterströmung innerhalb der neologen Richtung Oberwaffer gewonnen hat. Dem Außenstehenden muß es unverständlich sein, daß die Münchener Orthodoxen überhaupt noch verhandeln, nachdem z. B. ihr gewiß bescheidenes Verlangen, bei der Neuanstellung von Gemeindebeamten, welche nicht in der Orgelsynagoge zu funktionieren haben, diesen die Wahl des Gottesdienstes, den sie besuchen wollen, freizugeben f-V leines Feuilleton. m lludiltz Bon Alexander Swientochowski. Uebertragung aus dem Polnischen von S. H o r o w i tz. (Fortsetzung^ „Was soll ich tun? Ach, gnädige Frau, solch ein schmackhafter Fisch, es ist schade, ihn zu essen. Run, ich laufe zur Bürgermeisterin, vielleicht wird sie die Halbfcheid nehmen." Die Frau Bürgermeisterin aber, als sie erfuhr, daß Chawe — die einen Moment vergessen hatte, die hierarchische Rangordnung einzuhalten, — zuerst bei der Kassierin gewesen war, warf die Jüdin zur Tür hinaus. „Die Schelmin, die," schrie sie, die Tür zuschlagend, ^sie will mich mit dem, was irgend einer Kassierin vom Maul abfällt, traktieren. Das werde ich Dir in Erinnerung bringen!" Chawe hatte nicht einmal Zeit, sich über diesen Empfang, zu grämen und lief weiter. Das Handelsglück hätte aber offenbar beschlossen, sie für die kecke Probe durch eine schwere Fügung zu bestrafen, denn sie konnte nirgends weder einen ganzen noch einen halben Stör verkaufen. In einem Hause traf sie die Herrschaft nicht an, in einem zweiten — kein Geld, fodaß Cbawe, nachdenc sie die ganze Stadt durchquert hatte, niedergedrückt heimkehrte. Was tun? Diese Frage ist kein so schreckliches Gespenst vor den Augen eines Kaufmannes, dessen mit Waren befrachtetes Schiff auf offener See havariert wird, als vor den Augen einer armen Händlerin, von welcher niemand zwei Störe erstehen will. Im Moment solcher Gefahren ist der erste Gedanke, das Kapital zu reten. Nach dem Zuzahlen an die Fischer fehlten Chawe zum ausgelegten Betrag noch fünf Gulden. Und so durchhieb sie rasch mrt der Hacke einen Stör und trug eine Hälfte zur Kassierin. Wenn sie ihr ganzes Guthaben erhält, wird sie zwei Rubel Reingewinn haben, selbst wenn der Rest verfaulen sollte. O süße Hoffnung, o seltener Glückstag! Zwei Rubel Verdienst für einige Stunden Lauferei! Wohlhabendere als Chawe würden unter der Bedingung eines solchen Erfolges mit Fischen handeln. Aber an diesem Tage verwandelte sich der Boden unter ihren Füßen schier in Wasser. Die .Frau Kassierin erklärte nämlich zuvörderst, daß sie nicht fünfzehn, sondern nur zehn Groschen per Pfund geben, und erst am folgenden Tage bezahlen wird. Und so Chawe nicht ihre drei Rubel in der Tasche baar hatte, hatte sie noch keinen Groschen verdient! Von diesem Gedanken betäubt, ging sie mit dem Ausdruck einer seltsamen Entschlossenheit im Gesicht sinnend nach Haus. Es war ein Uhr nachmittags. Simche zupfte Rübenblätter und warf sie den tühnern hin, versuchte aber umsonst zu täuschen. Die inder, an der Wand zusammengekauert sitzend, kanten die Hülsen unreifer Erbfenfchalen, wovon der Vater eine Handvoll heimgebracht hatte. Als sie die Mutter erblickten, Huben sie an, heftig zu schreien. Chawe hob das Kleinste auf, küßte es und ging in die Stube. „Kauf' ihnen ein Pfund Brot," sagte sie zur Aftermieterin, vier Groschen hinlegend, „denn ich muß wieder laufen." Und das Schreien der Kinder nicht beachtend, rannte sie aus dem Haus, ergriff den unterm Fenster liegenden Stör und ihn über die Schulter werfend eilte sie durch die Straße, die zur Stadt hinausführte. „Simchowa, wohin denn?" fragte irgend eine alte Frau, die vor ihrem Hause mit einem Strumpf in der Hand saß. „Nack Pulawy, liebe Frau," sagte Chawe, sich der Greisin nähernd und ihr die Hand küssend. „Du trägst einen Stör? Für wen?" „Weiß ich, für wen. Hier kann ich nicht verkaufen. Ich habe noch eine Hälfte zuhause." „Ick werde sie nehmen. Für die Ferien ist zu mir ein Enkel mit gutem Appetit angefahren gekommen. Wirst Du aber solch eine Last nach Pulawy tragen können?" „Ach, gnädige Frau, ich kann kaum stehen. Ick habe heute noch nichts gegessen, ich weiß nicht einmal, ob ich dazu kommen werde, den Kindern was abzu kochen. Aber was läßt sich tun? Fische kann ich nicht lange halten. Ich habe drei Störe gekauft, einen hat die Frau Richterin das Pfund zu elf Groschen genommen, eine Hälfte die Frau Kassierin zu zehn Groschen, den Rest habe ich noch und laufe nach Pulawy. Bisher habe ich nichts verdient, ich habe nicht einmal volle drei Rubel einkassiert. Und wenn ich dieses von Ihnen erhaltene Geld verliere, werde ich mitsamt den Kindern höchstens die Erde beißen können." Die Greisin, vor welcher Chawe so aufrichtig beichtete, war die Witwe eines Gärtners des Fürsten Czartorhski in Pulawy. Nachdem die Herrschaft und dann ihr Mann gestorben, litt es sie nicht mehr an derselben Stelle und sie siedelte nach Kisimierz über, wo sie von einem bescheidenen Kapital und den Unterstützungen einer zahlreichen Familie sich und eine kränkliche-, unverheiratete Tochter ernährte. Sie hatte vor zwei Jahren jene drei Rubel geliehen, mit denen