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Der Israelit · 1907-10-31 · Heft 44 (31.10.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 44 (31.10.1907)
Date
1907-10-31
Page
– (sequence 7)
Language
German
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dem Bericht eines Einsenders ohne Epitheton orans und demjenigen von einer ,^chr geschätzten ©eite". Auch auf den Inhalt der an verschiedenen Stellen gar nicht ungeschickt abgefaßten Flugblätter will ich nicht eingehensoviel geht aber für den tertius gaudens wenn auch oft nur zwischen den Zeilen hervor, daß dasj Konsistorium einer gründlichen „Reformation an Haupt und Gliedern" bedarf. Es liegt daher gar kein Grund zur Verwunderung vor, wenn die jüdischen Zentralbehörden im Reichslande allmählich stark in Mißkredit gekommen sind und sich wirklich qualifizierte Bewerber für dieses Ehrenamt kaum nach finden laffen. „— Einmal allerdings hat das unter sich gar nicht so einige Konsistorium Mut gezeigt, als es nämlich galt, gegen den gemeinsamen Feind, die Religionsgesellschast in Straßburg, vorzugehen. Schön zweimal wurde das Bezirkspräsidium gegen „die unter dem Deckmantel der Frömmigkeit" (das sind die Worte des Konsistorialberichts) gegründete Gesellschaft angerufen, und schon zweimal wurde das Konsistorium abschlägig beschieden. Es wäre eine Ironie des Schicksals, wenn es sich bewahrheiten sollte, daß die fast zu einem geflügelten Worte (im wahren Sinne) gewordene Gänsegeschichte (betr. das Schächten in einer benachbarten Gemeinde durch den Kantor der Religionsgesellschaft) den geistigen Urheber der Affäre jetzt zu Fall gebracht haben sollte. fm übrigen wird auch diesem Herrn, der uns seinen ganz überraschend gekommenen Rücktritt zum dritten Mal in kurzer Zeit das Lustspiel einer Konsistoriumwahl verschafft, von keiner Seite eine Träne nachgeweint werden. Die Hoffnungen, die von etlichen optimistisch angehauchten Persönlichkeiten seiner Zeit auf ihn gefetzt wurden, hat er in keiner Weise erfüllt, und der von ihm in seiner mehr als zehnjährigen Amtsperiode angerichtete Schaden übertrifft leider bei weitem seine Verdienste um die wahre jüdische Sache, der er gewiß nach bestem Können hat dienen wollen. nr^ sberg i. Pr., im Oktober. Ohne längere Vorrede will ich Ihnen zunächst die freudige Mitteilung machen, daß wir noch leben und uns sogar recht wohl befinden. Nicht wahr, Sie haben uns, die Gesetzestreuen in Königsberg schon tot geglaubt! Nach dem „offiziellen" statistischen Jahrbuch von 1905 waren wir eben vollständig von der Bildfiäche verschwunden und nach dem neuesten, das bereits verstohlen in die Oeffentlichkeit hinauslugt, ist der Gemeinde .,Adaß-Jisro€l" hier mit ganzen zwei Worten Erwähnung getan, während alle möglichen Vereine und Bereinigungen, die über unsere Stadt hinaus wohl kaum einem besonderem Interesse begegnen dürften, aufgeführt sind. Warum es dem hiesigen Herren Berichterstatter beliebt hat, also zu verfahren, entzieht sich natürlich unserer Kenntnis. Man sagt eben den gern tot, den man tot wünschtwenn aber der Volksglaube, daß dev irrtümlich Totgesagte ein langes Leben zu erwarten habe, sich auch an uns bewahrheitet, so können wir damit zufrieden sein. Nachdem Sie sich von dem Schrecken, einen aus dem Grabe Erstandenen vor sich zu sehen, einigermaßen erholt haben, will ich Ihnen auch verraten, daß die hiesige „Adaß-Jisroel" ein zufriedenes und gesichertes Dasein führt. Sie unterhält ein gut besuchtes nD33n rva; die Leistungen ihrer Religionsschule, an welcher über ILO Kinder von vier Lehrkräften unterrichtet werden, sind Ihnen aus den Jahresberichten bekannt. Die nö'nar ist von der der großen Gemeinde vollständig getrennt und wird unter Aufficht unseres Rabbiners Herrn Dr. Liebermann und eines bewährten rwtS'D von zwei ü'ürw ausgeführtebenso hat die A. I. eine eigene mp>v. Der Verein min '321N unterhält einen regelmäßigen und gut besuchten Tiytp daneben gibt es noch Privat-wip^. Aus all dem ersehen Sie, daß wir doch wohl ein Plätzchen im statistischen Jahrbuch verdient hätten,' allein „das Pferd, das den Hafer verdient, bekommt ihn selten." Das habe ich auch aus der Zeitungs-Notiz aus ,,0-n" ersehen, in welcher berichtet wurde, daß ein Lehrer nach einer Grabrede segnend seine Hände ausbreitete und das nv mit D'jrD rü-Q ein segnete." Ich glaube nicht, daß es mit dem Lehrer ähnlich stand wie mit jenem Rabbiner, der einmal eine Trauungsrede mit den Worten „Verehrte Leidtragende" einleitete. Ich war jüngst in einer kleinen Gemeinde Ostpreußens Zeuge einer solchen Grabrede mit D^rP ro"D, und als ich den betr. Lehrer nach dem Ursprung dieser neuesten „Zeremonie" fragte, erklärte er mir, er habe das von dem ostpreußischen Rabbiner Dr. 3E. gelernt. Der Prügelknabe ist „natürlich" der Lehrer. Ein anderer Rabbiner Ostpreußens hat einem Juden, der infolge eines Fußleidens an den D'tnun D'D' nicht zum Gottesdienste gehen konnte, „gepaskent", er dürfe zur Synagoge fahren. Mehr Entgegenkommen kann man doch nicht verlangen. Und das war nicht etwa wieder ein Lehrer, der nur manchmal als Rabbiner fungiert, sondern ein mit Rabbinerdiplom ausgestatteter, hochmögender Herr. Eine Statistik über die in den einzelnen Gemeinden noch zu Recht bestehenden Vorschriften des "pny?nbv wäre sehr zu begrüßen. Dem statistischen Jahrbuch aber möchten wir, falls es auf Gewissenhaftigkeit und Zuverläffigkeit Anspruch erheben will, raten, an hie. Öbjektivität seiner Berichterstatter höhere Ansprüche zu stellen. Nürnberg, 26. Okt. An die diesige Handels- und Gewerbekammer waren vor einiger Zeit neue Klagen über die Behandlung jüdischer Reisenden in Rußland gelangt. Die Kammer veranstaltete Erhebungen unter den am russischen Handel interessierten Firmen des Bezirkes und befaßte sich in der Sitzung des Handelsvorstandes vom 23 Oktober 1907 eingehend mit der Sache. Vom Referenten wurde konstatiert, daß die deutschen Staatsbürger je nach ihrer Konfession in Rußland eine mehr oder weniger günstige Behandlung erfahren. Die größten Schwierigkeiten treten für Mische Reisende schon bei der Erwirkung des Paßvisums der russischen Gesandtschaft auf, insoferne von der letzteren Konfessionsangabe gefordert und den jüdischen Paßinhabern sodann nur gegen Nachweis, daß ihre Firma in das Handelsregister eingetragen ist und unter die bedeutenden des Ortes zählt, das Visum erteilt wird. Diese durch die Konfession gekennzeichneten Päffe haben höchstens drei Monate Gültigkeit, während die Frist sonst 6 Monate beträgt,' ihre Inhaber haben für die Berechtigung zum Kundenbesuch statt 100 Rubel das dreifache zu bezahlen und sind überdies allen Aufenthaltsbeschränkungen und Ausnahmebestimmungen wie die einheimische jüdische Bevölkerung unterworfen. Die Duldung einer derartigen differenzierten Behandlung deutscher Staatsbürger im Auslande wurde von der Handelskammer für unzulässig und mit der durch die deutsche Gesetzgebung gewährleisteten Gleichberechtigung aller Reichsangehörigen unverträglich erachtet. Die Aufgabe der Reichsregierung, hierin Wandel zu schaffen, wurde für umso dringender gehalten, als guter Grund zu der Annahme besteht, daß andere Staaten, wie namentlich Frankreich und England, ihre Staatsbürger jüdischer Konfession vor gleicher Behandlung zu schützen wissen. Es wurde daher einstimmig beschlossen, die bayerische Regierung zu ersuchen, bei der Reichsregieruna dahin zu wirken, daß Erhebungen über die Behandlung jüdischer Reisenden deutscher und anderer nichtrussischer Nationalität eingeleitet werden und an die russische Regierung das Verlangen der Beseitigung aller Erschwerungen des Reifens für Deutsche jüdischer Konfession gestellt werde. Zur Unterstützung derRegierung in ihren Ermittlungen soll an die Presse und alle Interessenten die Aufforderung ergehen, der mittelfränkischen Kammer alles Material zugeheu zu laffen, das eine günstigere Behandlung der jüdischen Reisenden anderer Nationalität als der deutschen in Rußland wahrscheinlich macht. SthweiI. Basel, 27. Oktober. Bald nachdem das Schächten in der Schweiz verboten worden war, wurden auf das Betreiben der Tierschutzveretne die Schochtim von Basel und Zürich wegen Tierquälerei, begangen durch das Schächten von Geflügel, angezeigt und vom Polizeigericht verurteilt. Die zweite Instanz hob jedoch das vorinstanzliche Urteil auf und erklärte düs Schächten von Geflügel für erlaubt. Ungünstig war uns der deutsche Text des Gesetzes, der die Tötung jeder Viehgattung — das Geflüael heißt ja auch Federvieh — ohne vorherige Betäubung verbietetgünstig hingegen der französische Text, der nur von bätail, d. i. Schlachtvieh, und animaiix de boucherie spricht. Vor kurzem wurde das Geflügel-Schächten im Kanton Aargau, von dem die Anti-Schächt-Bewegung ausgegangen, beanstandet. Die erste Instanz sprach die Schächter frei, das Obergericht in Aarau jedoch kam zu einem verurtellenden Spruch. Die Gemeinde Baden ergriff'dann im Juli dieses Jahres als letztes Mittel, das Die zweite Rabbineroersammlung in Salizien. (Bon unserem Korrespondenten.) Lemberg, 27. Oktober. Vorige Woche fand in Sandowa Wischnie auf Einladung des Brzezaner Rabbiners S. M. Schwadron eine zweite Rabbinerversammlung statt, welche im Gegensätze zur ersten ganz ruhig verlief. Es wurde über Reformen der Chalukaverteilung in dem arg vernachläffigten und andere interne Angelegenheiten beraten. _ Der in der ersten Versammlung gewählte Herr I. Friedmann wurde „vorläufig auf ein Jahr pensioniert" und an seine Stelle Rabbiner Moses Halberstamm, ein Schwiegersohn von Rabbi Moses Meisels gewählt. Herr Halberstamm steht im Rufe eines sehr verläßlichen und fähigen Mannes. Es wurden mehrere Kommissionen gewählt, wobei man das Prinzip befolgte, daß jede Kommission aus 6 Mitgliedern und zwar aus 3 Rabbinern und 3 D'n3 'Vys zu bestehen habe. Eine Kommission, bestehend aus den Herren Rabbinern von Dombrow und Zurawno, ferner die Herren Mendl Kanner- Sanok, Jakob Schorr-Stryj, Rappaport-Bielitz und Eliezer Gutwist-Lemberg, werden demnächst nach Palästina reisen, um an Ort und Stelle die Chaluka-Angelegenheit zu studieren und in die Geldverteilung ein System zu bringen. Ein Executivkomite, bestehend aus 32 Personen, werde von Zeit zu Zeit an einem noch zu bestimmenden Orte sich zu versammeln und über , aktuelle Angelegenheiten der galizischen Orthodoxie aber für alle Schweizer Gemeinden hätte verhängnisvoll werden können, — den staatsrechtlichen Rekurs an das Bundesgericht in Lausanne^ den Herr Ständerat Dr. Hoffmann in St. Gallen ausarbeitete. Der Rekurs hat Erfolg gehabt, und damit ist eine große Gefahr von uns abgewendet worden. Oesterrveirh. Wien, 27. Okt. Auf Einladung des Ministerpräsidenten Baron Beck versammelten sich bei demselben die Mitglieder des jüdischen Klubs am letzten.Mittwoch zu einer Besprechung. Baron Beck hatte nämlich erfahren, daß der genannte Klub den Dringlichkeitsautrag des Abgeordneten Breiter betreffend die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Galizien durch die. Bezirkshauptmannschaften mitgefertigt hat. Er wandte sich an den Klub mit dem Ersuchen, ihm alle Beschwerden und Wünsche der jüdischen Bevölkerung nach dieser Richtung bekannt zu geben. Das ist auch geschehen, worauf Baron Beck erklärte, in geeigneter Weise für die Zukunft ähnlichen Chicanen vorzubeugen. Gleichzeitig hat der, Klub auch seine sonstigen Forderungen unterbreitet. Dieselben werden nun den Gegenstand der nächste Woche stattfindenden Besprechung bilden.

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