Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1907)
- Date
- 1907-10-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Sa-batk Je vollkommener die Technik sich entwickeln wird, je ausgedehnter das Besitztum und das Machtbereich der Kulturmenschheit, je aufregender und aufreibender die Forderungen des Alltags sich gestalten werden, um so dringender wird das Bedürfnis nach dem Sabbath werden. Nicht die Poesie der Sabbatlampe, die Behaglichkeit des Freitagabends, -nicht die Neschomoh Jeßeroh des orthodoxen Juden am Sabbath — die nüchterne Ruhe einer von Gott verordneten Werkeinstellung, der Sabbath als eine soziale Institution, aus einem göttlichen Manifest an die Erdbewohner als seine erhabenste Konsequenz erflossen, wird er die wild.rregten Wogen glätten.' Der Polizeimann, der am Sonntag sich die Zeit damit vertreibt, aukupaffen, ob auch alles im Einklang mit den Reglements von statten geht, wird uns den Sabbath nicht bringen. Vermag er's doch nicht, an dem Herde jener grauen wochentägigen Prosa, die aus einem menschlichen Herzen wie ein Erbfluch alles Licht verscheucht, drinnen in den geheimsten Gemächern der Seele sich aufzupflanzen und zu sprechen: Es ist genug, ihr habt das eure getan. Wer giebt diesem armseligen Helmträger und allen denen, die ihn senden, das Recht, darüber gutachtlich zu befinden, daß ein Individuum das Recht und die Pflicht zur Ruhe hat! Das kann nur Gott. Die Polizei kann nur verordnen, daß die Maschinen stille stehen, daß keine Eisen schlage aus die Straße dringen, daß alle Lehrjungen Gelegenheit haben, sich eimnal gründlich auszuschlafen — aber den Sabbath bringt uns kein autorisierter Polizist. Unter Donner und Blitz verkündet ihn der Erdschöpfer vom . Gipfel des Horeb herab. Darum verfliegt auch dieser Sabbath nicht mit dem flackernden Schein der Hawdolohkerze, darum empfängt von diesem Sabbath eine ganze Woche ihre menschenwürdige Weihe. * Saum caique. Suum cuiqne. Jedem das Seine. Dem Kaiser seine Krone, dem Bauer seinen Pflug, dem Kaufmann seinen Geldsack, dem Philosophen seine Denkkraft, dem Kinde sein Spielzeug — uns allen Licht und Luft zum Atmen und zur Freude. Wenn aber der Bauer nach dem Geldfack strebt, der Kaufmann am' Pfluge gesunden möchte, wenn der Philosoph dem Kinde seine Unschuld, die harmlose Selbstverständlichkeit neidet, wie es sich alle Welträtsel löst — was dann? Saum cu;qae. Das ist ja gerade der Witz von der Sache. Saarn caique Heißt ja nicht nur, daß ich mir nicht erlauben darf, dem Kaiser seine Krone, dem Bauer seinen Pflug zu nehmen, es heißt ja in viel weiterem Sinne, daß ich als Bauer, mit meinem Pflug, als Kaufmann mit meinem Geldsack, als Kind mit meinem Spielzeug— zufrieden sein muß. Ihr müßt nämlich wissen, daß diese Verteilung ihre vernünftigen Ursachen hat. Wer freilich die Begriffe sondiert, das eine als vernünftig, das andere als Unvernunft deklarieren kann, das dürfen nur die Nihilisten fragen. Der bürgerliche Normalmenfch sagt: Saum caique, jedem das Seine und damit ist alles hübsch in der Ordnung. Es giebt halt eine universale Weltgerechtigkeit, die alles erklärt und verschönt und es ganz unbegreiflich macht, wie es in der Welt nur unzufriedene Menschen geben kann, wie ein Steinklopfer, der einen Nabob in glänzender Karosse an sich vorbeifahren sieht, nur einen Augenblick die Lust an seinem Handwerk verlieren kann, ohne daß ihm der Gedanke einer ausgleichenden Weltgerechtigkeit die versöhnliche und beruhigende Erwägung an die Hand giebt: Es muß halt so sein. Natürlich braucht dann nur eines schönen Tages ein ehrgeiziger Mensch mit kräftiger Lunge und einem gescheidten Kopfe geboren zu werden, der seine esten Jahre dazu heraiebt, allen Steinklopfern der Welt ins Ohr zu schreien, es müsse nicht so sein und wir haben eine Revolution, wie man schöner keine haben kann, eine Revolution, in deren Verlauf.der König nicht nur seine Krone, sondern auch seinen Köpf verliert. Bei dieser OÄMnßM ertnfttzxtmm sich zugleich, daß das craigna dte' phraseologifche Wendung Oerechttglkeit. . Wenn man sich nur gewöhnen möchte, einen Vogel, eine Blume, einen Stein, den Windhauch, Donner und Blitz, kurzum alles, was die Erde füllt, so anzuschauen, wie sie es verdienen und wie Der es will, der sie schuf, wie gut hätten es die Menschen. Wenn wir einer Blume Gerechtigkeit wiederfahren ließen, wenn wir sie nicht nur mit sinnlichem Egoismus unter unsere Nüstern hielten, wmn wir sie liebten als ein Gottesgeschöpf, wenn wir unser-Verhältnis zu dem Getier der Erde nicht nur damit genügend geregelt zu haben glaubten, daß wir uns irgendwo als Tierschutzvereinsmitglied anmeldeten, sondern ein wandernder Vogelzug uns den geheimnisvollen Schöpfer alles lebendigen und den Urheber des Gesetzes, nach welchem sie leben und wandern, lehrte, wie gut hätten es die Menschen. Denn was wir im Angesichte eines wandernden Vogelzuges, einer Blume empfänden, das steigerte sich ja in Beziehung auf die Menschen zu einer unendlichen Liebe, deren soziale Leistungsfähigkeit heute nicht zu ermessen ist. Die Liebe zum Reiche der Fauna und Flora wäre eine Vorschule für die Liebe zum Menschen. Und in den Vereinen für Tierschutz^ würde abrahamitische Milde, abrahamitische Menschenfreundlichkeit gelehrt. Und es gäbe keine Antisemiten mehr und die Parteien verlören an Schärfe, und gewönnen an allem, was Körperschaften, die ein Volk glücklich machen wollen, adelt und wir alle wären besser und edler und unsere Geistlichen hörten allmählich auf, von der Liebe der Menschen zu einander zu reden, weil man ein diesbezügliches Monitum als Beleidigung empfände. (Schluß folgt.) R. B. orrespondenzen und Eachrrchten. Deutsche« Mich'. F r a n k f u r t a. M., 18. October. Im Anschluß an die Hauptversammlung hat der Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden in Frankfurt folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Es ist darauf hinzuwirken, daß an öffentlichen oder von einer jüdischen Gemeinde oder Körperschaft unterhaltenen oder unterstützten Schulen allmählich die Erteilung jüdischen Religionsunterrichtes durch andere Personen als Rabbiner oder solche Personen, welche entweder akademisch gebildet sind oder die Bolksschullehrerprüfung und in letzteren beiden Fällen außerdem eine Religionslehrerprüfung bestanden haben, anshört. Schonende Uebergangsbestimmungen im Interesse der schon angestellten Personen sind jedoch geboten. 2. Der preußischen Regierung ist für die Uebergangszeit zu empfehlen, für die Verteilung des zur Unterstützung des jüdischen Religionsunterrichtes in den Staatshaushaltsetat einzustellenden Fonds die Richtschnur festzulegen, daß a) für die Erteilung eines Religionsunterrichtes durch Personen der zu 1 erwähnten Art höherer Zuschüsse mit Rücksicht auf die hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen zu Ören sind, als für die Erteilung solchen , onsunterrichtes durch andere Personen, d) kein" Zuschuß für die Erteilung des Religionsunterrichtes durch andere als die zu 1 erwähnten Personen in denjenigen Fällen zu gewahren ist, in denen ohne übermäßige Belastung der Gemeinde die Uebertragung des des Unterrichts an eine am Ort vorhandene und geeignete Person der «p 1 erwähnten Art oder an einen den ErfoWernissen zu 1 entsprechenden' Wanderlehrer ausführbar ist. 3. Der geschäftsführende Ausschuß wird beauftragt, ppmeas des PerhandeS die Anträge zu 1 und 2 bem preußischen Unterrichtsminister zu unterbreiten und sie zu begründen. 4. Der Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden erachtet für dringend erwünscht, daß in Zukunft die dem Verband der Deutschen Juden angeschlosienen Körperschaften und Vereine, und soweit dres erreichbar auch die ihnr nicht angeschlossenen jüdischen Körperschaften und Vereine, bevor sie mit einem auf Erlaß von Gesetzen oder allgemeinen Verwaltnngsvorschriften zielenden Antrag an die Staatsbehörden herantreten, diese ihre Absicht dem Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden mitteilen und ihm Gelegenheit geben, auf etwa entgegenstehcnde Bedenken aufmerksam zu machen. Die Beschlüsse sab 1—3 sind offenbar das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den von dem Allg. Rabb. Verband einerseits und von den Lehrern bezw. denr Gemeindebund andererseits in der schwierigen Religionslehrerfrage vertretenen Standpunkten. Wir sind indessen entschieden der Meinung, daß schonende Uebergangsbestimmungen im Interesse der schon angestellten Personen durchaus nicht ausreichen, daß vielmehr auch für Neuanstellungen erst nach einer Reihe von Jahren unter gewissen Voraussetzungen daran gedacht werden kann, die volle Elementarlehrerbildung als unumgänglich vorzuschreiben.. Aus diesem Grunde scheint uns auch der Versuch wenig glücklich,der Regierung sofort die Ausübung eines Druckes mit Hilfe des zu erwartenden Sustentationfonds nahezulegen. Indessen sind das Dinge, über die sich diskutieren läßt. Entschiedene Zurückweisung verdient dagegen das in Beschluß Nr. 4 ziemlich unverhüllt zutage tretende Bemühen, beu „Verband der deutschen Juden" mit der Würde eines Generalvormundes der deutschen Judenheit zu umkleiden! Wer giebt dem kaum geborenen Verbände das Recht mit einer solch beleidigenden Prätention aufzutreten und sich als Oberinstanz zwischen die Regierung und die jüdischen Staatsbürger hineinzudrängen? Der „Allg. Rabbinerverband," dem der . Nasenstüber zunächst gilt, wird sich feiner Haut, soweit er es nicht schon getan hat, selber wehren. Die öffenliche Meinung aber möge sich nach dieser Enunziation einmal ausmalen, welchen Zuständen wir entgegengingen, wenn es den Herren Makower,Philippson und Genossen gelänge sich zur Leitung einer staatlichen Zwangs örganisation der deutschen Judenheit empotzuschwingen, und ob selbst die größten materiellen Vorteile den unermeßlichen moralischen Schaden wettzumachen vermöchten, der der Gesamtheit aus einer solchen Bevormundung erwüchse. Soviel ist sicher: wenn der „Verband der deutschen Juden" freundschaftliche Beziehungen zu anderen „Körperschaften und Vereinen" zu unterhalten wünscht, so ist dazu eine öffentliche Mahnung von oben herab keineswegs der ge^ eignete Weg. Möge sich der „Verband" auf sein eigentliches Gebiet, die Vertretung der staatsbürgerlichen Rechte der deutschen Juden, beschränken und im übrigen andre „Körperschaften und Vereine" als gleichberechtigte Interessenvertretungen neben sich, nicht unter sich, anerkennen. Das ist der einzige Weg zum inneren Frieden unter den. deutschen Juden. Frankfurt a. M., 21. Oktober. Aus dem Bureau der „Freien Vereinigung für^ die Interessen des orthodoxen Judentums" wird uns geschrieben: Das am 1. April 1908 in Kraft tretende Schulunterhaltungsgesetz vom 28. Juli 1906, das dem Preußischen Volksschulwesen sowohl nach der konfessionellen Sette als auch verwaltungs- und vermögensrechtlich eine festere und einheitliche Gestaltung gibt, birgt auch für die jüdischen Gemeinden die Notwendigkett bedeutungsvoller Entschließungen in sich. Nachdem es der Wirksamkeit der gesetzestreuen Körperschaften erfreulicherweise gelungen war, Regierung und Parlament für eine den jüdisch-religiösen Interessen verhältnismäßig günstige Gestaltung des Gesetzes zu gewinnen, hielt es der Borstauo der Freien Vereinigung für seine Pflicht, dm jüdischen Gemeinden auch bei der Ausführung des Gesetzes nach Möglichkeit fördernd uno &»' ratend zur Seite stehen. Die zu diesem Zwecks eingesetzte Sonderkommifsion von erfahrenen Lehrern, Rabbinen und Juristen hatte sich zunächst mit der Gewinnung statistischer Unter-.