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Der Israelit · 1907-08-22 · Heft 34 (22.8.1907) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 34 (22.8.1907)
Date
1907-08-22
Page
– (sequence 16)
Language
German
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k/ datz wttdeütschen Jutzerr ^nfere materiellen Md geistigen 5kräste willig in den Dienst der Allgemeinheit stellen und dem Baterlande nach Kräften zu nützen suchen. Zu den Pflichten gegen den Staat gehört ferner die Ausübung eines nützlichen Lehansberufs, einer ersprießlichen LebenstSttgkeit. Ein jeder Beruf, der in Treue und Redlichkeit, mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit ausgeübt wird, ist ehrenvoll und nützt der Gesamtst. Man hat in den letzten Jahrzehnten Anstrengungen gemacht, die Jugend dem Ackerbau und dem Handwerk zuzuführen. Wir begi "" diese Bestrebungen mit Freuden und wir können Mt Stolz daraus Hinweisen, daß Bibel und Talmud den hohen Wert der genannten Berufe mit begeisterten Worten schildern, können na ’ weisen, daß hervorragende Gesetzeslehrer sich als Handwerker und Landwirte betätigten, aver den Nachdruck legen wir auf Fleiß, auf Redlichkeit und Treue im Beruf. „Wenn du den Fleiß deiner Hände genießest," so ruft der Psalmist dem gottesfürchtigen Manne zu, „dann Heil und wohl Dir." „Liebe die Arbeit und Haffe die Serrschaft," heißt es in den „Sprüchen der äter." Endlich dienen wir noch dem Staat durch ein gerechtes, friedfertiges und gottesfürchtiaes Leben Alle Staaten, in denen Sitten- und Zuchtlosigkeit herrschte, in denen Gewalt und Ungerechtigkeit das Szepter führten, find zugrunde gegangen. „Gerechtigkeit erhöht ein Volk," Einfachheit und Schlichtheit der Sitten find seine besten Stützen, die Sünde aber in jeder Form ist sein Verderben. Da wir uns nun kein Gemeinwesen denken können, dem nicht eine Obrigkeit vorsteht, um Ordnung, Recht und Gesetzlichkeit aufrecht zu erhalten, um Streitigkeiten zu entscheiden und alle Veranstaltungen für seine Wohlfahrt zu treffen, so geht daraus mit Notwendigkeit die Verpflichtung hervor, auch ihr Gehorsam, Ehrfurcht und Achtung entgegenzubringen. Die höchste Obrigkeit ist aber für uns der Landesfürstin ihm haben wir gleichsam einen Abglanz der göttlichen Herrschaft zu sehen (Traktat Berachot 58); wer einen Fürsten sieht, der hat die vorgeschriebene Benediktion zu sprechen: „Gelobt sei Gott, der von seiner Ehre einem Menschen milgeteilt hat." Gott ist es, der den König ein setzt: fobo D'pnm pate myno „Er setzt Könige ein und ab" (Daniel 2). Und Gott ist es auch, der das Herz des Königs lenkt. „Des Königs Herz ist in der Hand des Herrn wie Wafferbächeer leitet es, wohin es ihm gefällt" (Sprüche 21). Der König sorgt für Ordnung und Sicherheit im Lande und wir müssen deshalb für sein Wohl beten. „Bete für das Wohl der Landesobrigkeit, denn wäre nicht die Furcht vor ihr, so würde Einer den Andern lebendig verschlingen" (Spr. d. B.). Auch dann, wenn wir nicht mit allen Maßregeln oer Obrigkeit einverstanden sind, dürfen wir die ihr schuldige Ehrfurcht und Achtung nicht aus den Augen verlieren und wir würden uns versündigen, wenn wir uns revolutionärer oder gar anarchistischer Umttiebe schuldig machten. „Den Richtern sollst du nicht fluchen und den Fürsten deines Volkes nicht lästern" (2. B. M., Kap. 22). „Fürchte Gott, mein Sohn, und den König und mit Aufrührern laß dich nicht ein" (Spr. 24). „Auch in Gedanken fluche dem Könige nicht" (Prediger 10). Wir in Deutschland haben ja Gott Lob das Glück, unter einer weisen, gerechten und toleranten Regierung zu leben, wir erfreuen uns eines weitgehenden Schutzes nicht nur in der Betätigun unserer bürgerlichen Beschäftigung, sondern au in der Ausübung unserer Religion: Unsere Pflichten gegen das Vaterland und gegen die Obrigkeit müßten wir aber auch dann erfüllen, wenn das nicht der Fall wäre. „Und diese Pflicht", so schließt Rabbiner Hirsch im Choreb seine Abhandlung über Untertanen- und Bürgerpflicht, „istdir unbedingte Pflicht,unabhängig davon, ob mild oder herbe gesinnt der Staat gegen dich sei. Mag man dir das Recht ver- Wmmern, das 9«^ ‘ gl« rechtes Menschenleben zu entwickeln stuf dem Boden, der dich geboren — du lasse nicht von deiner Pflicht — sei dir gerecht, sei brecht dem Namen, den du trägst, der Pflicht, die Gott von dir fordett: „Treue' gegen Fürst und Land und Heilesförderung, wo und wie du kannst." Eine Rabbinerversammlung, die vor drei Jahren in Krakau tagte und insbesondere von Rabbinern aus den osteuropäischen Staaten besucht war, aus Ländern, wo die Juden der Gleichberechtigung leider noch immer entbehren, faßte eine Resolution in dem gleichen Sinne und wies mit Nachdruck darauf hin, daß nach den Vorschriften unserer Thora die Beteiligung an revolutionären und anarchistischen Umtrieben streng, verboten ist. Wir haben im Vorstehenden die Grundsätze wiedergegeben, die den jüdischen Lehrer beseelen müssen, besonders denjenigen, der es ernst nimmt mit seiner Religion und dem die Lehren der Thora der Maßstab für sein Verhalten sowohl im religiösen als auch im bürgerlichen Leben sind. Er muß seinen Schülern durch sein Verhalten zeigen und veranschaulichen, was Vaterlandsliebe ister muß auch nach dieser Seite hin der ihm anvertrauten Jugend ein Vorbild sein. (Schlnß folgt.) Dod) etainai der Mrnembergkcde Lehrplan. Entgegnung von Jos. Preßburgec in Cregliuge«. In diesen Blättern besprach em anonymer Einsender in zwei Attikeln den neuen württembergischen Lehrplan und fingt diesem ein großes Loblied. Nun kommt es alleroings auf den Standpunkt an, den ein Berichterstatter zu einer Sache einnimmt. Ganz verschieden können in ein und derselben Angelegenheit die Utteile lauten, wenn dieselben von Fachleuten oder Laien abgegeben werden. Geradeso geht es auch mit dem Urteil, das in diesen Blättern über den neuen württembergischen Lehrplan und ganz besonders über die Verfügung der König!, israel. Oberkirchenbehörde abgegeben worden ist. Der Berichterstatter sieht nur die Lichtseiten im neuen Plane, er legt den Hauptwert auf die schönen, beherzigenswerten Worte, auf die theoretischen Ausführungen, oder wie er selbst sagt, auf den Geist, der aus dem neuen Plane sprichtdabei übersieht er die Schwierigkeiten, die sich der Ein- Sng des Planes in die Schulen in die Wege t, die Unmöglichkeit, die hohe Verfügung in Wirklichkeit umzusetzen, fast ganz. Nun hätten mich aber die genannten Ausführungen ttotz ihrer Einseitigkeit und Ueberschwänglichkeit zu einer Entgegnung nicht veranlaßt, wenn in denselben nicht der Versuch gemacht worden wäre, einen Gegensatz zwischen den Beschlüssen unserer diesjährigen Mitgliederversammlung und dem Bericht über dieselbe herauszukonstruieren. Der Berichterstatter sagt nämlich in seinem 2. Artikel wörtlich: Anders verhält es sich, wenn, wie es nach jenem Bericht in den Blättern für Erziehung und Unterricht zu sein scheint, sämtliche württembergische Lehrer auf der Seite des Herrn Spatz stehen würden. Nunsoll aber die Berichterstattung des Schriftführers über sein eigenes Referat nach einer uns gewordenen zuverlässigen Mitteilung, eine recht einseitige sein. Demgegenüber betone ich, daß von sämtlichen Rednern aus den Reihen der Lehrer ausgesprochen wurde, daß es eine Unmöglichkeit sei, den Lehrplan, wie er in der Verfügung der Königl. israel. Oberkirchenbehörde dargestellt ist, in den Schulen, besonders in den Volksschulen, einzuführen. An einem Beispiel möchte ich dies zeigen: Der Lehrplan in seinem allgemeinen Teile (Verfügung des Kultusministeriums) teilt die Schüler wie folgt ein: Abt. I (Schuljahr 1), Abt. II (Schuljahr u. 3), Abt. III (Schuljahr 4 u. 5) und Abt. IV (Schuljahr 6 und 7). Nun kommt aber die Verfügung der Kgl. Oberkirchenbehörde und sagt: Wtr örhken M,-?oyA-WÖWi. _ die Schüler in eine Unterabteilung (Schuljahr 1 und 2) Mittelabtellung (Schuljahr 3 und 4) - - Ä 4> und Oberabteilung (Schuljahr 5, 6 und 7) einzuteilen sind. Durch diese Bestimmung werden in ganz willkürlicher Weise die einzelnen Abteilungen auseinandergeriffen und die Lehrer in die allerunangenchmfte Lage versetzt. Wem sollen die Lehrer nun Folge leisten, dem Ministerium, das für die einzelnen Abtellungen die Höchstzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden genau bestimmt hat, oder der Verfügung der Oberkirchenbehörde? Daß übrigens in der Mitgliederversammlung des Vereins israelitischer Lehrer und Vorsänger in Württemberg nicht allein eine scharfe Kritik an dem neuen Lehrplan geübt worden ist, sondern daß auch die guten Seiten des Planes anerkannt worden find, genau in der Weise, wie der stellvertretende Schriftführer unseres Vereins in seinem Berichte über unsere Versammlung ausführte, geht aus der von der Versammlung einstimmig angenommenen Resolution deutlich hervor. Diese lautet wörtlich: Die Versammlung des Vereins israelitischer Lehrer und Vorsänger in Württemberg erkennt an, daß der neue Lehrplan hinsichtlich des israelitischen Religionsunterrichts manchen Fortschritt -aufweist, bittet jedoch die Königl. israelitische Oberkirchenbehörde einer weitergehenden Umgestaltung des' Lehrplans ihre Zustimmung nicht versagen zu wollen. Ich betone also gegenüber den völlig ungerechtfertigten Angriffen, daß Herr Spatz in seinem Berichte über unsere Versammlung in den Blättern für Erziehung und Unterricht vollständig objektiv referierte, daß die genannte Resolution von der Versammlung einstimmig angenommen worden ist und daß sämtliche Redner aus dem Kreise der Lehrer sich im gleichen Sinne äußerten wie Herr Spatz. (Nachbemerkung der Schriftleitung): Es ist wohl Zeit, die Akten in dieser Angelegenheit^zu schließen. Herr Kollege Spatz hat die Vorzüge des neuen Lehrplans anerkannt und unser Korre-. spondent hat auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die bei seiner Einführung, besonders in die Volksschulen, zu überwinden sind. Der ganze Streit spitzt sich also darauf zu, daß Letzterer der Meinung ist — und nach genauer Prüfung teilen wir seinen Standpunkt — daß sich die Schwierigkeiten bei einigem guten Willen überwinden lassen, während Herr Spatz einer sofottigen Umgestaltung des eben erst eingeführten Lehrplans das Wort redet. Dabei wird u. E. übersehen, daß ein solches Vorgehen der Außenwelt gegenüber blamabel im höchsten Grade wäre. Was die Frage der einseitigen Berichterstattung anlangt, so stehen sich auch hier zwei Ansichten diametral gegenüber. Die eine findet den Ausdruck „einseitig" als zu milde, die andere hält den. Bericht für durchaus objektiv. Uns will scheinen, daß in pin^r rein pädagogischen Frage mit einiger Leidenschaftlichkeit gekämpft wurde. Da verwirrt sich leicht das Urteil auf beiden Seiten und man verliert, ohne es selbst zu bemerken, die Objektivität. Bon einer absichtlich unrichtigen Berichterstattung kann selbstverständlich keine Rede sein. Sprecbsaal. Geehrter Herr Redakteur! Es wird über alle möglichen pädagogischen Fragen gesprochen, geschrieben und gestritten, aber die folgende, welche mir die aktuellste scheint, ist bis jetzt mit Stillschweigen übergangen wordeü. Ich möchte sie hiermit zur Diskussion stellen: „Wie soll der gesetzestreue Lehrer den Religionsunterricht von Schüiern, die aus durchaus neologen Familien stammen, erteilen?" Es kommt mir dabei hauptsächlich auf die Beantwortung der Frage an, wie man sich bei der. Besprechung und ausführlichen Behandlung derjenigen Mizwaus verhalten soll, deren Nichtbeachtung die. Familie zur neologen stempelt: Sabbath, Speisegesetze, Zizis und Tephilin, tägliches Gebet usw. Vielleicht setzt sogar ein Mäcen Preise für gute Arbeiten aus. Scholarius. (Mir werden demnächst einen Artikel veröffenten, der dieses allerdings recht schwierige Thema, andelt. D. Schrift!)

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