Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1907)
- Date
- 1907-08-15
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Brette«. »u Ämtern» 558^5?« ST: Prinzipiell Stellung nimmt, erscheint die 'fZ'\ Entschließung auch für die übrigen pfälzischen ^Stadtverwaltungen von Wichtigkeit. Durch Re- M gierungsentschließung vom 5. September 1906 war der an der konfessionell gemischten Volksschule in Kaiserslautern als Fachlehrer für den israelitischen Religionsunterricht und als Aushilfslehrer zur Vertretung behinderter Klassenlehrer angestellte israelitische Volksschullehrer Joseph Blüthe in den dauernden Ruhestand versetzt und gleichzeitig genehmigt worden, daß Blüthe bis auf weiteres den israelitischen Religionsunterricht an den Volksschulen erteile. Auf Grund eines Beschlusses vom 31. Oktober 1906 beantragte nun der Stadtrat Kaiserslautern unter Zustimmung der Lokalschulinspektion und der Ortsschulkommiffion: „Es wolle in Berücksichtigung des zwischen der Stadtverwaltung und der israelitischen Kultusgemeinde Kaiserslautern bestehenden Vertrags die Wiederbesetzung > der erledigten Stelle mit einem israelitischen - Lehrer genehmigt werden, dem wie bisher die Aufgabe zufiele, den israelitischen Religionsunter- Y' richt an der Volksschule zu erteilen und bis zur Söhe der lehrordnungsmäßigen Psiichtstundenzahl ertretungsstunden in den Volksschul-; klassen in allen Lehrfächern mit Ausnahme : des christlichen Religionsunterrichtes zu übernehmen." Die Königl. Regierung, Kammer des >' Innern, versagte diesem Anträge mit Ent- ’ schließung vom 25. Februar l. Js. die Geneh- Y rnrgung mit der Begründung, daß die Verwendung israelitischer Lehrkräfte an I konfessionell gemischten Volksschulen zufolge der - Bestimmungen in den §§ 7 und 12 der Verordr nuna vom 26. August 1883, die Errichtung der Ir Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel betreffend, nicht zulässig sei. Die mit Ministerial-Entschließungen vom 16. Oktober 1875 . und 13. April 1880 genehmigte Verwendung < der israelitischen Religionslehrer Walz und i- Blüthe als Aushilfslehrer an der konfessionell y gemischten Volksschule in Kaiserslautern sei nur, ausnahmsweise zugelassen worden. Das auf - Y den Beschlüssen des Stadtrates vom 11. Juni }'= und 5. August 1875 beruhende Uebereinkommen . r Müschen der Stadt und der israelitischen Kultus- V gemeinde Kaiserslautern, wonach jederzeit ein s israelitischer Lehrer an der konfessionell gemischten. Volksschule in Kaiserslautern angestellt sein solle, habe die zur Anstellung der Bolksschullehrer zu- .. ständige Schulaufsichtsstelle nicht zu Maßnahmen y verpflichtet, welche den schon zurzeit des Abschlusses dieses Uebereinkommens in Geltung gewesenen Normen entgegenstehen würden. Gegen diese Regierungsentschließung erhob der Synagogenausschuß Kaiserslautern Beschwerde zum kgl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten mit der Bitte, es möchte die Anstellung eines israelitischen ' Lehrers als Aushilfslehrer an der konfessionell gemischten Volksschule in Kaiserslautern, wenn auch wie bisher nur ausnahmsweise genehmigt werden. Die Beschwerde geht davon aus, daß daß kgl. Staatsministerium befugt ist, von den Vorschriften, die für die Entscheidung der' kgl. Regierung maßgebend gewesen sind, zu dispensieren. Das Bürgermeisteramt und der Stadtrat Kaiserslauten unterstützen den Antrag des Synagogenausschuffes. Daraufhin erging vom Staatsministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten nunmehr folgender Bescheid: - „Dre Entscheidung der kgl. Regierung. Kammer . des Innern, entspricht vollständig dem aus den §§ 7 . und 12 der Verordnung vom 26. August 1883 folgenden Grundsätze, daß an den nach § 7 dieser Verv orbmmg und nack § 7 der Verordnung vom 29. Aug. 1873 entstandenen tonfessionell gemischten Volks schufen nur christliche Lehrkräfte a n g e ste l i't werden dürfen. Dieser Grundsatz ist - seitens des kgl. Staatsministeriums für Kirchen" und - Schulangelegenheiten anläßlich einer Mite der rsraelitischeu Lehrer der Pfalz um Anstellung isrealitischer Lehrkräfte an konfessionell gemischten Volksschulen schon Y mit Entschließung vom 24. Juli 1874 ausgesprochen, - seitdem konsequent festgehalten und mit generakisier- =Tter Entschließung vom 6. Mai 1902 neuerdings in Erinnerung gebracht worden. Wenn in wenigen Aush nahmcsäUen, hauptsächlich in der Uebcrganszeit nach Mbssübrung der neuen Vorschriften, aus besonderen Grmrden vereürzelte Abweichungen von dem fraglichen 7-Grundsätze geduldet worden sind, so vermag das die Zulassung weiterer Ausnahmen umsoweniger zu bcgrünoen, als in der angeführten Verordnung dem kgl. Staatsministerium die Befugnis zur Dispens-Erteilung nicht Vorbehalten ist. Aus dem mehrectvähnten Uebereinkommen zwischen der Stadtverwaltung und der israelitischen Kultusgemeinde Kaiserslautern kann ein Anspruch auf Anstellung eines israelitischen Lehrers an der konfessionell gemischten Volksschule in Kaiserslautern nicht abgeleitet werden, denn der Stadtrat konnte eine bezügliche rechtswirksame Verpflichtung schon deswegen nrcht erngehen, weil er zur Anstellung der Bolksschullehrer nicht zuständig war und ist. Der Synagogenausschuß Kaiserslautern beruft sich endlich mit Unrecht auf. die Gleichberechtigung der Konfessionen: denn es gibt keine Vorschrift, durch welche;ede Rücksicht auf Konfessionen bei Anstellung an bestimmten öffentlichen Anstalten ausgeschlossen wäre; gerade § 12 der Verordnung vom 26. August iSSH begründet vielmehr in dieser Richtung weitgehende Beschränkung und zwar auch für Angehörige der christlichen Konfessionen. Aus diesen Gründen wird die vom Synagogenausfchusse Kaiserslautern gegen die RegiermiAsentschießung vom 25. Februar!. Js. erhobene Beschwerde unter Festsetzung einer Beschlußgebühr von 5 Mk. kosteilfällig verworfen.' Unterm 24. April l. Js. stellte der Synagogenausschuß Kaiserslautern in Ergänzung seiner Beschwerde den weiteren Antrag, „es möchte die Anstellung eines israelitischen Religionslehrers mit der Qualifikation und den Rechten eines Volksschullehrers genehmigt werden, der neben der Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts durch die Lokalschulinspektion bis zur gesetzlichen Pflichtftundenzahl in geeigneter Weise zu verwenden wäre." Hierzu sagt die Ministerialentschließung folgendes: „Dieser Eventualantrag weicht von dem Beschwerdeantrage dem Wortlaute nach hauptsächlich insofern ab, als er den anzustellenden Lehrer ausdrücklich als israelitischen Religionslehrer bezeichnet und nicht bestimmt angibt, zu welchen Dienstleistungen er neben der Erteilung des israelitischen Religionsunterrichtes verwendet werden soll. Der neue Antrag schließt aber auch die in der Regierungsentschließung vom 25. Febr. l. Js. 'nicht gewürdigte Rechtsfrage in sich, ob einem Fachlehrer für israelitischen Religionsunterricht die Rechte einesBolksschullehrers eingeräumt werden können. Die kgl. Regierung, Kammer des Innern, hat den Antrag znnächst ordnungsgemäß zu instruieren und erstinstanzlich zu verbescheiden. HsUand. Der gälte 3ioniflen-Kongreß. (Bon unserem Spezialkorrespondenten ) Haag, 13. August. Bor dem Kongreßhaus und in den Straßen ringsum herrscht lebhaftes Treiben. Die ca. 450 Delegierten und die vielen Hunderte von Gästen vermögen wohl das Straßenbild der lebhaften Residenz zu verändern. Auf Schritt und Tritt begegnet man bunten Gruppen von Inden aller Länder, — überall freudig gehobene Stimmung, allenthalben herzliche Begrüßung von Bekannten und Freunden, die nach, zweijähriger Trennung der Kongreß wieder zufammenfüyrt. — Die Delegierten sind jetzt schon viel beschäftigt mit Landsmannschaftssitzungen, in denen die Fragen des Kongresses vorbesprochen werden. Im Mittelpunkt des Interesses scheint die praktische Palästinaarbeit zu stehen, die wohl auch den Kongreß in erster Linie beschäftigen wird. Besonders von der stärksten der Landmannschaften, der russischen, wurde ein energisches Eintreten für eine intensivere Tätigkeit im heiligen Lande erwartet. Auch der Misrachi versammelt sich zur Vorbesprechunger repräsentiert mit seinen 20 Delegierten diesmal nur eine kleine Schar. Alles erwartet mit Spannung die morgige Sitzung, die wohl schon die angekündiaten großen Referate bringen wird. Haag, 14. Aug. (Privattet^gramm.) Der Präsident des Aktionskomites Wolffohn eröffnete heute morgen den Kongreß, der durch die Vertreter der Haager Gemeinde und der holländischen Juden begrüßt wurde. Der Eröffnungsansprache Wolfsohns folgte die Programmrede Nordaus, die enthusiastisch ausgenommen wurde. Darauf fanden die Bureauwahlen statt. Am Nachmittag' erstattete das Zentralbureau seinen Bericht. Dann begann die Generaldebatte. Petersburg, 8. August. Bor kurzem hat der Senat die'Entscheidung getroffen, daß zionistische Vereine in Rußland nicht mehr gestattet werden dürfen. Diese Angelegenheit ist vom Minsker Gouverneur, der gegen die Legalisierung eines zionistischen Bereis in Minsk seitens der „Kommission für Vereine" protestierte, dem Senat vorgelegt worden. Der Ukas des Senats, der am 1. Juni unter Nr. 5186 erlassen wurde, lautet: Den Rapport vom Minister des Innern betreffend die Aufhebung der Bestimmung der Minsker Kommission über die Erlaubnis zur Gründung eines zionistischen Vereins, ferner die Meinung der Oberprokureurs in Betracht ziehend, hat der Senat gefunden: 1. Daß aus den Nachrichten, die dem Minister des Innern übermittelt wurden, zu ersehen ist, daß die zionistischen Vereine geeignet find, die jüdische Bevölkerung abzusondern, was zur Verschärfung des Raffen- Haffes Anlaß geben kann. 2. Deshalb muß jede Organisation seitens der Zionisten, laut Punkt 6 der zeitweiligen Statuten über Verbände und Vereine, als ungesetzlich betrachtet werden. Die Bestimmung der Minsker Gouvernementskaffen über Legalisierung des Minsker Zionistenvereins als ungesetzlich erklärend, beschloß der Senat, diese Bestimmung auszuheben und darüber einen Ukas an den Minister des Innern zu erlaffen. Rumänien. Bukarest, 4. August. Die vom Kriegsminister General Averescu angeordnete Untersuchung betreffs der Folterung jüdischer Soldaten in Dorohoi von der neulich in. den Blättern berichtet wurde, hat, wie der Nat.-Ztg. gemeldet wird, merkwürdigerweise die Schuldlosigkeit des arg kompromittierten Colonel MürLsescu ergeben! Es hat ja wohl Niemand ernstlich geglaubt, daß auf die Versicherung der Regierung, der Oberst werde zur Rechenschaft gezogen werden, etwas zu geben sei. Bukarest, 11. August. Am 28. Juli hat die erste Gruppe jüdischer Auswanderer mit der Londoner Unterstützung der „Jto" und des „Emigration Regulation Departement das Land verlassen. Die Auswanderer trafen in Bremen mit der vierten Gruppe russisch-jüdischer Auswanderer zusammen. Mit der Vorbereitung und der Ausrüstung der jüdischen Auswanderer in Rumänien ist der Vertreter der „Jto" in Rumänien Dr. Oskar Nacht in Jassy betraut. — In zwei Wochen wird eine zweite und nach den jüdischen Feiertagen im Herbste eine dritte Gruppe jüdischrumänischer Emigranten nach Montreal auswandern. Amerika, nmeriftanifdier Brief. (Bon unserem Korrespondenten.) New-Aork, 5. Aug. Am 11., 12. und 14. Juli fand der Jahres- Konvent des Verbandes der orthodoxen (russich-polnischen) Rabbiner in den Räumen der Rabbi Jtzchok Elchonon-Jeschibah in New- Aork statt. Die Verhandlungen waren recht intereffant und wichttg und deshalb besonders bemerkenswert, weil sie den Beweis lieferten, daß die russisch-polnischen Rabbinen cmfangen das Mittel methodischer Organisation in den Dienst ihrer Aufgabe stellen. Herr Rabbiner Levin-, th a l, der Präsident des Verbandes, eröffnete die Sitzung, die von siebzig Rabbinen besucht war, mit einer längeren Ansprache in jüdischdeutscher Mundart. Die auf dem Konvent behandelten Gegenstände betrafen in scharfem Gegensatz zu den Verhandlungen der ebenfalls jüngst abgehaltenen Versammlung der Reform- Rabbiner first ausschließlich Fragen des praktischreligiösen Lebens. Die Fragen der besseren Kontrolle über Kaschruch, der Stärkung der Sabbat- Beobachtung undHer Verbreitung echtjüdischer