Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1907)
- Date
- 1907-08-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Mir Mraelit. Rr. S«te 7 ist mit einem Punkt versehen, sodaß im Ganzen elf Punkte vorhanden sind. Diese elf Punkte korrespondieren, wie der Talmud (Sanhedrin 43 b, vgl. auch die Kommentare z. St.) bemerkt, den elf Buchstaben des im ersten Satzteil stehenden tmh und deuten an, daß auch die Worte lTpta hV punktiert gedacht werden müssen. Vielleicht ist darin, da dieser Satz den Schluß einer auf die verborgene Zukunft gehenden Verkündigung bildet, der Gedanke ausgesprochen, daß das Verborgene, die Zukunft wohl Gottes Sache ist, aber nicht Gottes Sache allein, sondern auch unsere und unserer Kinder Sache und zwar dergestalt, daß wir durch Gehorsam gegen „alle Worte dieser Lehre" uns und unseren Kindern eine gesegnete Zukunft erringen sollen. 22 Mutes- Moses wendet bei seiner Berufung ein: „Ich bin kein Mann von Worten". (2 B. M. 4. 10) Das ist auch noch in einem anderen Sinne wahr, nämlich: Moses war kein Mann der Worte, sondern der Tat. 23. Einheit 6oftes. Der Prophet verkündet:„Und es wird der Ewige König sein über die ganze Erde. An diesem Tag wird der Ewige einzig und sein Name einzig sein." (Secharja 14. 9) lieber die Bedeutung des Doppelausdrucks: Der Ewige wird „einzig und sein Name einzig" sein, ist von den Kommentatoren viel geschrieben worden. Vielleicht weist diese Verdoppelung auf die doppelte Bedeutung des Wortes in# hin: „einig-einzig" d. h. es wird erkannt werden, daß es nur einen Gott gibt, und daß dieser einzige Gott in sich nicht aus einer Vielheit von Wesen besteht. * 24 Der IDerf einer Hlenfchenfeele. Unsere Weisen lehren: „Wer eine Seele in Israel verloren gehen läßt, hat eine Welt verloren gehen lassen,- wer eine Seele in Israel erhält, hat eine Welt erhalten." (Sanhedrin 37»). Eine Seele dem Judentum erhallen, heißt seine Seele dem Judentum erhalten, seines Kindes Seele dem Judentum erhalten. Laß deine Seele, laß deines Kindes Seele dem Judentum nicht verloren gehen, denn eine Welt kann damit verloren sein! 25. Der Neid. Neid schafft Not. Der Neidische dünkt sich arm, weil ihm das, was er besitzt, wertlos und nur das, was er nicht besitzt, wertvoll erscheint. Seine Begierde ist also auf etwas gerichtet, was dann für ihn an Wert verliert, wenn er es erlangt. Neid schafft Not. -ft 26. Das Naturgesetz. In dem Berichte der Thora von der Spaltung des Schilfmeeres heißt es: „Die Gewässer wurden gespalten." (2. B. M. 14. 21) Hierzu bemerkt die Mechilta (vergl. Raschi zur Stelle): „Alle Gewässer der Erde wurden gespalten." Diese Bemerkung kann dahin ausgelegt werden, daß das Naturgesetz ein einheitliches ist. Es kann ein Naturgesetz nicht an einer Stelle aufgehoben werden, ohne daß es zugleich überall aufgehoben wäre. 27. 5alomons Urteil. In der Erzählung von den beiden Frauen, die vor Salomo erschienen (1 Kön. 3) will die rechte Mutter ihr Kind lieber verlieren, als es töten laffen. Wie oft haben in der jüdischen Geschichte jüdische Mütter die Heldentat vollbracht, ihre Kinder lieber mit der eigenen Hand zu töten, als sie dem Judentum verloren gehen zu laffen. 28. Schmer? und öroiefradit Es ist leichter Schmerzen zu übrwinden als häuslichen Zwist zu ertragen. Im Talmud wird von Rabbi Eleasar bar Simon, der von schwerer Krankheit heimgesucht war, berichtet: „Am Abend sprach er zu seinen Schmerzen: Meine Brüder und Freunde kommt! Am Morgen sprach er zu ihnen: Gehet, damit ich nicht das Studium der Lehre versäume." (Baba mezia 84 b). Welche Seelengröße und himmliche Geduld spricht daraus! Aber derselbe Mann trennte sich, wie unmittelbar darauf berichtet wird, von seiner Frau, als sie Zwist mit ihm begann. * * 28. tlypothefe und Tatfadie. Die allerklügste Hypothese scheitert oft an der allerdümmsten Tatsache. 29. 3ur Psychologie der Bibel. Im zweiten Buch der Könige wird berichtet, wie Elisa das tote Kind der Sunamitin belebte. Es heißt dort: „Und als sie zu ihm kam, sprach er: Nimm dein Kind hin! Da trat sie hei»u, fiel ihm zu Füßen und warf sich auf die Erve. Dann nahm sie ihr Kind und ging hinaus." (2 Kön. 4. 37). Ergreifender und lebendiger kann das überströmende Dankgefühl der Mutter nicht geschildert werden als in diesem wortlosen Dank. * * 31. Eine geschichtliche Mischna. In der Mischna (BerachotH 5. 3) heißt es: „(Wer betet: „Die Guten mögen dich preisen," der spricht wie ein Ketzer. L. A. des Alfaßi) Wer betet: „Bis zum Vogelnest reicht dein Erbarmen," „um des Guten willen werde deines Namens gedacht," „wir danken dir, wir danken dir," den heißt man schweigen." Die Gemara (BerachotH 33 b) erläutert das folgendermaßen: „Wenn jemand betet: „Wir danken dir, wir danken dir," so heißt man ihn deshalb schweigen, weil es so klingt, als ob er an zwei göttliche Prinzipien glaubte. Ebendasselbe ist der Fall, wenn jemand betet: „Um des Guten willen werde seines Namens gedacht," weil es so klingt, als ob er für das Gute dankte, aber nicht für das Schlimme, und es heißt doch: „Der Mensch soll Gott für das Schlimme danken, wie er ihm für das Gute dankt." Welches ist aber der Grund, warum man nicht beten soll: „Bis zum Vogelnest reicht dein Erbarmen?" Das wird von zwei Amoräern verschieden beantwortet. Rabbi Jose bar Abin sagt: „Weil man damit einen Zwiespalt in Gottes Verhalten zur Schöpfung zum Ausdruck bringt." Rabbi Jose bar Sebida sagt: „Weil man damit (in dem Gebote 5. B. M. 22. 6: „Du sollst nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen") als das Motiv des göttlichen Gesetzgebers das Mitleid annimmt, während die göttlichen Gebote Befehle sind" (deren Grund uns nicht bekannt ist). Es ist bemerkenswert, daß Maimonides in scheinbarem Gegensatz sowohl zur Mischna als auch zu seinem eigenen Mischnarommentar und seinem Jad hachasaka (Hilchot Tfilla 9. 7) im More nebuchim (3. 48) als das Motiv des biblischen Verbotes, die Vogelmutter samt den Jungen zu nehmen, das Mitleid mit den Tieren statuiert. Ueberaus interessant sind die Ausführungen des Nachmanides in seinem Pentateuchwmmentar z. St. worin ein Unterschied konstruiert wird zwischen dem göttlichen Motiv, welches dem Menschen unbekannt sei, und dem Zweck des Gebotes, welches den Menschen zum Mitleid erziehen wolle. (In Paraenthese sei noch auf die auffallende Tatsache hingewiesen, daß in dem Pentateuchkommentar von Hirsch unsere Talmudstelle mit Stillschweigen übernen wird.) Kir scheint, daß alle Schwierigkeiten schwinden, wenn man die vorliegende Mischna vom historischen Gesichtspunkt betrachtet. Sie ist ein Protest gegen den Parsismus, welcher zwei Prinzipien, Ahriman und Ormuzd, annimmt, das Prinzip des Bösen und das des Guten. In einer Zeit, in der der Parsismus die herrschende Religion war, sollte im öffentlichen Gebete alles vermieden werden, was mißdeutet und als ein Zugeständnis an die Anschauungen des Parsismus betrachtet werden könnte. Die Misckna kann also nur aus ihrer Zeit heraus verstanden werden. Sie stellt kein Dogma auf, sondern enthält eine praktische Vorschrift. Sie verbietet nicht prinzipiell als das Motiv des entsprechenden biblischen Gebotes das Mitleid mit dem Tier anzunehmen, sondern sie verbietet in Rücksicht auf die^Zeit und die Situation das Betonen dieses Mvtives im öffentlichen Gebet (vgl. Toßafot z. St. und den Jerusalemischen Talmud), weil das zu faschen Deutungen Anlaß geben kann. (Wird fortgesetzt. , »orrespondenzen und M!achrichten. Deutsch es Kelch. München, 4. August. Die „Augsburger P o st z e i t u n g", eines der führenden Zentrumsblätter, veröffentlicht zur Frage einer Revision des bayerischen Judenedikts von 1813 einen Artikel, der an die Konferenz der Orthodoxen in Ansbach anknüpft und dann fortfährt: „Es hat fich gezeigt, daß gerade für das st renggläubige, positiveJudentu mein dringendes Vrdürfnis nach einer Klärung und eventuell einer Aend e r u n g deS gegenwärtig in Bayern herrschenden Rechts der jüdischen Glaubensgenoffenschaft besteht. Bekanntlich find s.it Erlaß deS Juoenedtkts von 1813 im Verlaufe deS IS. Jahrhunderts innerhalb deS Judentums Reformbestrebungen entstanden, die die jüdische Religion mit den „modernen Zeitströmungen" in Einklang bringen wollten und ihren Ausdruck zunächst in der ..Modernisierung" der althergebrachten gottesdienstlichm Formen gefunden haben. Diese Bestrebungen find insbesondere in den Großstädten zur Geltung gekommen wo die sogenannte neologe Richtung, der naturgemäß dort die Majorität der Gememdewöhler angehört, die Macht in Händen hat und es lediglich ihrem Friedensbedürfnis anheimgestellt ist, ob und inwieweit fie bei der Wahl der Kultusorgane und bei der Verwaltung der Kultusinstitutionen auch dec traditionellen Richtung einen mehr oder minder bescheidenen Einfluß gewähren will. Durch einzelne Maßnahmen der Reformpartei ist nun der strenggläubige Teil der KultuSgemeindemitglieder vielfach in eine schwere Bedrängnis geraten, da er durch seine religiöse Ueberzeugung gehindert ist, an den gottesdienstlichen Veranstaltungen der reformierten Gemeindesynagoge teilzunehmen und gleichwohl gesetzlich gezwungen ist, selbst zur Erhaltung dieser Einrichtungen mit beizutragen, während ihm anderseits durch das im Judenedikt enthaltene, grundsätzliche Verbot j edes Separat gottesdienstes ein le»aler Boden für die Befriedigung seiner religiösen Bettrßniffe entzogen ist. So entbehrt denn auch der Bestand der aus Vereinsmitteln geschaffenen orthodoxen Synagogen in München und Nürnberg nach dem Judenedtkt mrd speziell nach der Interpretation, die die bayerischen Verwaltungsbehörden und der BerwaltungsgerichtShof dm §§ 34 und 25 des Edikts gegeben haben, jeder rechtlichen Grundlage. Tatsächlich betrachten die «liberalen" Kultusgemeideverwaltungen diese mit vielen Opfern errichteten „Bethäuser" nur als „auf Ruf und Widerruf geduldet", beanspruchen, daß die Gebetordnung der orthodoxen Synagoge von dem neologen Rabbiner genehmigt werde und verbieten ausdrücklich dteAbhalttmg von Predigten, sowie die Vornahme von Trauungen durch orthodoxe Rabbiner re. rc., in diesen Synagogen, waS zweifelsohne für die orthodoxen Minoritäten eine Beschränkung der religiösen Freiheit in der Ausübung ihres Kultus involviert. Und doch hatte die Normattventfchließung des lgl. Staatsministeriums vom 29. Juni 1863 die Sicherung der Ausübung des Kultus für jeden israelitischen Staatseinwohner auf den von der Staatsgewalt anerkannten Grundlagen herbeiführen wollen. sBergl. die einschlägige Stelle aus den Motiven zu der angezogenen Ministerialentschließung und Heimberger,