Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1907)
- Date
- 1907-08-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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SettelL vottMtackelen rc.tzesgegeben Hat. Sesne Angaben in den Kommentaren sind ^a, wie er selbst zu gesteht, nicht vollständig und fallen vor allem nicht so ins Auge. (Er gibt ja allerdings, dafür wie für ungenaue Zitate in den Erklärungen einen anderen und zwar folgenden /Grund an: Während er mit seiner Arbeit beschäftigt war, habe er kein Sefer "isd □ 1 tP zur Hand gehabt, nicht einmal ein D"tr, nur einen Krakauer Jeruschalmi — also auch nicht den berühmten Venediger seiner Einleitung mit den Noten Josua Benv e n i str s! — und den zweiten Teil des Rambam, mehr nichts. D/'trn miDö hat er wegen der großen Kosten (!) nicht gedruckt, s Ich wies ferner darauf hin, daß manchmal beinahe das ganze zu einer Mischnah gehörige Stück nur Entlehnungen enthält, besonders fiel mir auf Chullin IV, 2 der Schluß. Das — man sieht es sofort — ist die ins Palästinische (?) übersetzte tfniD'iX des Babli. Herr Rabinowitz macht auch darauf aufmerksam, daß in diesem Jeruschalmi Tosefta's so korrupt abgedruckt sind, wie sie in schlechten Ausgaben Vorkommen. Der Verfasser dieses Jeruschalmi hat also schlechte Drucke vor Augen gehabt. Chullin 69b wird die Tosefta Para 12, 17 (p. 641 der Ed. Zuckermandel) wie z. B. in der Wiener Ausgabe mit Weglassung von inm »typ# 'i 'Ol' 'i 'in nrevivi nhn iiO'NL» b'D f trotzdem schon tp"i in '"Ol n"D piD das richtige hat und natürlich auch rum i)L< und Ed. Zuck, (es war von bis .ittvlO? im Druck ausgefallen). Bechoroth 14a wird die Tosefta III, 6 (p. 537 der Ed. Zuck) angeführtda steht wie in den alten fehlerhaften Ausgaben das sinnlose ip3' nt '“in, was der Verf. des O'DOO Nli2v richtig korrigiert hat in 12p' nr 'in, wie in nnn tin und Ed. Zuck, zu lesen ist. Bechoroth 13 * 'm 'lOlp nni32 m'D nl' 'i I'v in an« nvivO pni' vrn'w to nr wn id'j idk n'2'i« ain n^ bnn 'hd'd '3ii min bw nnns bv iav vbv- Herr Fr. erklärt nrniOO ill'O — im Kommentar liest er „HO" — NlilOO MOin 'in ^lOl O"V1N Nun ist aber, wie Rabinowitz bemerkt, ill'O 'Ol ein ÖON O^, der auch 3"n d"d n^>n vorkommt (siehe nnnn HD Maskil L'eison) und das ganze ein gefälschtes Zitat aus I. Schabbath VII, 2, wo es also lautet: ttmsr pn£OD3 in nay 'OiO nnn' mo *i idk 'ndd 'n |.d 1'O^N in an# .iviOO pni' ^lOl ^'r-Vl und weiter wörtlich so, wie Herr Fr. ab druckt. So wird Jeruschalmi verstanden und gemacht!! *) R. (Schluß folgt.) abgeleitet, daß nur o'i'Ol niNOkl zum Gebiete des QNtz — inbD3 — gehören, worauf dann die Frage folgt n^Opn p pl'Obl, und PO'O '1 antwortet nv fv lill' l',1^ OOVOb llO'l O'tlOl - das ja im folgenden Bers steht — nilN 1O1 dri.1V 'OO,' darauf folgt dann eine agadische Auslegung des letztzitierten Bibel- Verses, die auch im Jalkut Jesafah zitiert ist. In Fr. Jeruschalmi sagt trpyr 'Ol ONO "jn '1/ daß 2^NO kslZk INO n^Opn fO, ohne daß irgend ein nichtpentateüchischer Bers — also n!lOp — dafür angeführt wird, sHerr Fr. sagt sehr naiv rpy i^O nvn 'ob lvlpO wp vb) ribnpn jd iidü (ich unterstreiche)) und darauf folgt sonderbarerweise dann alles — natürlich mit kleinen Aenderungen — wie in Challah! Bechoroth 14a und d liest man erst ein Stück aus Bezah III, 4, darauf folgt dann lO'O^» f'lOV f'1.1 min' 'O1O tMO^n (Friedlander erklärt in Beziehung zur Mischnah Bechoroth V-d wd!?.! '“11 DÄ11) MN1 8D111D mBp 121 »n'3DD N'MD 'Ol iid« nnoio 'd bv vbv vnviV bD O'IOIU O'OONI, während aus Jerusch. Bezah und auch aus Babli ldili. 26b ersichtlich ist, daß die «n"K! *ODp 121 ÄtTiDD 8O111O HWiH '1 lim Babli ist nur gesagt, 'i zmK 'O N'l'O drn'^OO «n« aww] Beziehung hat auf V"11 V'ni rrnil^O! Man müßte eben bei Herrn Fr. alles auf Treu und Glauben hinn.hmen, ohne nachzudenken und nachzusuchm! *» In Nr. 29 haben sich mehrere Druckfehler eingeschlichen. 1. Sv. Zeile 9 v. u. st. Rambam ltes Ramban. — Desgl. 3. SP. Zeile 31 v. o. — 1. Sp. Zeile 4 b.«. st. Sstnr lies Jsttur. — Arid. st. f. u. lies 8. v. Hücherschav. Z«r ßescbicbte der Juden in Wien./ Herr Hußerl darf sich des Dankes weitester Kreise versichert halten, daß er mit der vorliegenden Schrift einen Anfang gemacht hat, den bisher geschlossenen Mund des Wiener jüdischen Gemeindearchivs zum Sprechen zu bringen. Hußerl faßt seine Aufgabe in vornehmer Weise auf, er tritt mit seiner Person ganz hinter seine Aufgabe zurück, läßt, wo es nur angeht, die Tatsachen und die Dokumente der Zeit sprechen und das alles in ruhiger abgeklärter Darstellung. Zu bedauern bleibt allerdings, daß er sich ausschließlich auf die Quellen des ihm unterstehenden Archivs beschränkt hat. Das Bild hätte sich reifer und plastischer gestaltet, wenn auch das in anderweiten Quellen der jüdischen Literatur zerstreute eMschlägige Material herang^zogen worden wäre. Hußerl berichtet zwar in aller Ausführlichkeit über die mit dem Jahre 1810 einsetzenden Bestrebungen der Wiener „Tolerierten eine eigene Andachtsstätte zu gründen, es hätte jedoch zur Vervollständigung des Bildes in einem wesentlichen Punkte beigetragen, wenn bei dieser Gelegenheit auch noch die im Chatham Sofer zum Choschen hammischpat Nr. 190 abgedruckte, an Götz Oppenheimer in Wien gerichtete Response hingewiesen worden wrre, in welcher zu der Absicht der Wiener Toleranzjuden aus Anlaß des Sieges bei Leipzig im Jahre 1814 einen Dankgottesdienst mit Damengesang zu veranstalten, Stellung genommen wird. Das beigebrachte Material ist äußerst interessant. Im Jahre 1670 wurden bekanntlich die Juden endgiltig aus Wien vertrieben. Der große Kurfürst von Brandenburg, dieser Helle Kopf, bot den Heimatlosen in seinem Lande eine gastliche Unterkunft und legte damit den Grund für die jüdische Gemeinde in Berlin. In Wien indes hatte man sich über die Wirkung der ergriffenen Maßregel gründlich verrechnet. Glaubte man mit den Juden nicht auskommen zu können, so zeigte es sich bald, daß ohne Juden erst recht kein Auskommen zu finden war. Man genehmigte sich also eine Anzahl von Ausnahmejuden unter dem Titel von „Tolerierten". Unerläßliche Vorbedingungen zur Erlangung d.-r Toleranz war der Nachweis eines baren Vermögens von 10000 fl. und eines ordentlichen Erwerbes. Die Toleranzsteuer war gerade auch nicht eine sehr zärtliche Sache. In einzelnen Fälle wurde sie auf das immerhin respektable Sümmchen von 1000 fl. bemessen. Hußerl gibt eine aus dem Jahre 1808 stammende Ueberficht, wonach 119 Familien welche zusammen 305 Kinder besaßen und 409 Individuen als Dienstpersonal in der häuslichen Wirtschaft wie im Geschäftsbetriebe in Verwendung hatten, nicht 'weniger als 46283 fl. jährlich an direkten Abgaben an den Staat unter allen nur erdenklichen Rechtstiteln zu leisten hatten. Dazu kamen noch die besonderen Leistungen bei allen möglichen Gelegenheiten, passenden und unpassenden. Damit hatten die Tolerierten jedoch noch längst nicht das Recht, frei atmen zu dürfen, erkauft. Eine Synagoge durften sie nicht eröffnen, einen Rabbiner nicht anstellen. Unter dem Titel eines „Kauscherfleischaufsehers" hat ihnen die damalige „Toleranz" einigen Ersatz für diesen Abgang geboten und die jüdische Aufklärung, die bald darauf allenthalben einsetzte, hat sich mit diesen. Toleranzbegriffen bereitwilligst abgefunden und nahm keinen Anstand den Rabbiner auch ihrerseits als „Kauscherwächter" zu definieren. Neben dem „Kauscherwächter" figurierten in der Liste „der zum gemeinschaftlichen Dienste nötigen Individuen" — Zkultus, — oder gar Religionsdiener war ein Begriff, zu dem ein Toleranzjude sich nicht versteigen dursten — u. a. ein Aktuar, Wundarzt. Arzt, Spitaldirektor, 2 Schächter, 2 Metzgerknechte, 1 Borbeter, Badeaufseher usw. Die Regierung wachte mit aller Strenge und Sorgfalt darüber, daß über den Rahmen dieser Liste nicht hinausgegangen wurde. Nur in Bezug auf einen Dienstzweig zeigte sie sich von einer erstaunli i en Liberalität. 5 Totengräber, deren Frauen gleichzeitig mit der Funktion, die Verstorbenen weiblichen Geschlechtes zu waschen, betraut waren, wurden ihnen bewilligt. Für 119 Familien eine ettvas starke Ausstattung! Die Regierung hätte ihnen am Ende gar noch ein volles Dutzend bewilligt, vorausgesetzt, daß sie im vorhinein für genügende Beschäftigung fich hätten verbürgen dürfen. „Die Vermehrung und Ausbreitung der Juden ist auf keine Weise zu begünstigen", das ist ausgesprochen oder unausgesprochen der leitend'e Gedanke all der zahlreichen Bexationen, denen die Tolerierten von Setten der kaiserlichen Polizei-Direktion und einer hohen Landesregierung fortwährend ausgesetzt erscheinen. Ja, mit diesen Worten setzt sogar ein unter dem 32. Januar 1820 erlassenes *) GründuyaSgeschichte de- Stadttempels der israelitischen KultuSgemeinde Wien von Sigmund Hußerl, Archivbeamter der israelitischen KultuSgemeinde in Wien, mit einer Innenansicht deS Stadttempels und. 14 Portraits. Wie» und Leipzig, Wilhelm Brammwer, 1806. kaiserliches Patent ein, welches eS auf eine wirtschaftllchk und soziale Hebung der Judm abgesehen hatte! Werk wird es da Wunder nehmen^ baß, wenn Freurck» Hein sich an der Person eines Totengräbers vergriffen hatte,- für deffen zurückgelassene Witwe eS ke nen Ausweg gab, als entweder auf chinesische Weise ihrem Gatten in die Ewigkeit nachzufolgen, oder ausWim abgeschoben zu weÄien.^ Wohin? Wer konnte es der Aermsten sagen? Die Bvrstellung auf „gnabenwetse Aufenthaltsbewtlligung" für die Witwe des Totengräbers Selig Steinschneider wurde demgemäß mittels Dekretes der Landesregierung vom 24. Mai desselben Jahres „als den bestehenden Normen widersprechend" abgelehnt. An eine Heiratsbewilligung für den Haussohn eines Tolerierten war vollends nicht zu denken. Wer fühlte sich nicht in tieffter Seele ergriffen, wenn die Tolerierten in einem aus dem Jahre, 1813 datierten Majestätsgesuch ihrem Schmerze dahin Ausdruck verleihen: „Der AllerVarmende kennt den Kampf und die Gewalt, mit welcher wir unser qualvolles väterliches Herz vor den gebeugten Müttern verbergen, denen das Schicksal der Jugend jede Lebensfreude verbittert, dieser Jugend, welche in allen neuerm Kriegen die unzweideutigsten Beweise eines reinen Patriotismus und einer unerschütterlichen Anhänglichkeit an Thron und Vaterland gegeben hat." Das alles und vieles andere mag dazu beigetrag en haben, daß bei den unter dem Schutze einer solchen TÄe» ranz Lebenden der Wahn fich einnistcn konnte, das Judentum, unser Judentum, — es ist unser Unglück, auf dessen gründliche Beseitigung so schnell und so gründlich wie möglich hingearbeitet werden muß. Und sie haben es auch vollbracht, es fich sogar ein schweres Stück Geld kosten lassen, die Herren Aron Leidesdorfer, Markus Ritter v. Neuwall, Salomon Edler, v. Hertz, I. L. Hofmann v. Hofmannnsthal, Max Honig v. HönigKmann, Ignatz Ritter v. Liebenberg, Salomon Preisach, MichaelMzar v. Biedermann, Nathan Freiherr v. Arnstein, Wilhelm Edler v. Wettheimstein, Bernhard Ritter v. Eskeles usw. Ihre wohlgelungenen Portraits zieren zwar das Titelblatt des von Hußerl herausgegebenen Buches. In de» Reihen des Judentums suchen wir jedoch diese Name» vergeblich. Ihre Nachkommen find im Taufwaffer untergetaucht und befinden sich längst am jrnseittgen Gestade. Als Maria Theresia einst Kaunitz gegenüber sich darüber mißmutig äußerte, wie die Taufe unter Juden doch so wenig Erfolge zeitige, soll er ihr entgegnet haben: „Mögen Majestät die Juden allesamt nur nobilisieren und fie taufen sich sojott." Bei den hier erwähnten Gründem des Wiener Stadttempels hat das in Vorschlag gebrachte Mittel sich ausnahmslos bewährt. — Denn noch hatte das bereits oben erwähnte kaiserliche Edikt vom 22. Jan. 1820 nicht das Licht der Welt erblickt und schon waren die Wiener Tolerierten demselben in einer an den Kaiser gerichteten Vorstellung vom 7. Januar ds. Js. zuvorgekommen, in welcher sie erklären, daß, je mehr fie imd ihre Kinder in der Kultur fortschreiten, „oesto mehr würden die ehemals gewöhnlichen Unterrichtsgegenstände derselben, als das Studium der hebr. Sprache, des Talmuds und dergl. als für das praktische Leben entbehrlich hintangesetzr und vernachlässigt." Zur Abstellung der eingerissenen Entfremdung, besonders ihrer Jugend vom väterlichen Glauben — erklären dieselben doch in aller Treuherzigkeit im wetteren Verlaufe der Unterhandlungen der Staatsbehörde gegenüber am 30. Juli 1820, daß manche, deren Kinder bereits zur christlichen Religion übergegangen - sind, keinen so lebhaften Anteil an der Sache nehm en — eia Teil der Gebete in deutscher Sprache vorgetragen und der Gottesdienst unter Orgelbegleitung nach dem Muster der Tempel von Hamburg, Berlin und Frankfurt a. M. erfolgen solle, dazu noch line Rede „religiösmoralischen Inhaltes" — wenn die Rede im Sinne deS. Judentums auch religiös war, so war das sür die Herren „Tolerierten' noch längst keine Bürgschaft auch für deren Moralität — im Anschluß an einen Btbeltext usw., alles nach den bekannten Rezepten der Reform. So wett dem Referen en bekannt, waren die Wimer Tolerierten de. jure wenigstens dem mährischen Landeprabbinate unterstellt, dessen Sitz damals die große unvergleichliche Leuchte Israels, Rabbi Mordechai Banet, ziette. Wer ihn kennt, weiß, daß er auch für die von den Bittstellern vorgetragenen Uebelstände volles Verständnis besaß und gewiß willig die Hand dazu geboten hätte, denselben abzuhelfen, — im Sinne des Judentums allerdings. Diese Instanz wurde jedoch'geflissenrlick umgangen. (Es steht damit vollends im Einklänge, daß, als beim Heimgange dieses Großen in Israel im Jahre 1839 die Trauer um ihn in der ganzen Diaspora zum ergreifendsten Ausdrucke kam — einen österreichischen Rabbiner hatte der Tod dieses Geistesfürsten so ergriffen, daß er, eben in einem erschütternden Hesped um den Teuren begriffen, seine Seele aushauchte — der sonst so beredte Mund eines Mannheimer zu keinem Wotte eines Nachrufes fich auftat.) Wozu denn auch? Hatte man doch eine hochlöbliche Polizeidirektion als gangbaren Ausweg zur Verfügung. So sehr wenig entgeg. »kommend, ja vielfach höchst bedenklich fie fich auch zeigen mochte, die Geduld, Ausdauer und, wie hier sogleich hinzugefügt werden soll, auch die Opferwilligkeit der Bittsteller schien unverwüstlich. War die Wohlmeinung eines Sachverständigen zur Behebung der von Seiten. drr hochlöblichen Polizeidirektion geltend gemachten Bedenken unumgänglich, so wurden die Urheber des Hamburger, Framftlrter und Berliner Tempels angerufen. An Gegenvorstellungen von gesetzestteuer Sette wird es wohl nicht gefühlt habe». Bebau-rttch ist es, daß Hußerl die Haltuap, welche der mährische Landesrabbiner Mordechai Bauet, de» die Sache doch zunächst angmg, diesen Bestrebungen gegenüber einnahm, mit keiner Silbe gedentt. Wenn er glaubt, daß