Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1907)
- Date
- 1907-07-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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h aüssielen. Die an den Sonntagen geschloffen haltenden israelitischen Geschäftsinhaber wünschten eine Ausnahme dahin gehend, daß sie nach wie vor 5 Stunden an den Sonntagen ihre Angestellten in den Komptoiren beschäftigen könnten. Der Magistrat beschloß jedoch, daß alle Angestellten nur 2 Stunden arbeiten dürften und ihnen jeder dritte Sonntag ganz frei zu geben sei. Das Gemein dekollegium genehmigte diesen Beschluß unter einer unwesentlichen Abänderung mit 10 gegen 9 Stimmen. Da nun bctt am Sabbath feiernden jüdischen Firmen die Arbeitszeit von 2 Stunden nicht genügend erschien, erging seitens derselben eine Beschwerde . an die königl. Regierung; gleichzeitig wurde der Magistrat auf den Erlaß des königl. bayerischen Ministeriums aufmerksam gemacht, nach welchem, einem Gesuche der bayerischen Rabbiner entsprechend, thunlichste Berücksichtigung der orthodoxen israelitischen Arbeitgeber anempfohlen Wird. In einer neuen Magistrats - Sitzung wurde jetzt beschlossen, es vorläufig bei dem bisherigen Ortsstatut, das fünfstündige Arbeitszeit vorsieht, bewenden zu lassen, bis die Sonntagsruhe durch Reichsgesetz geregelt sein wird. 'Die Stadtverordneten traten diesem Beschlüsse bei. r>" j.* , fr" sKi(v!■*'-! Stuttgart, 20. Juli. Der israelitische Religionsunterricht an den höheren Schulen Württembergs entbehrte bisher fast jeder amtlichen Fürsorge und wurde ganz als Privatangelegenheit behandeltdie Schulvorstände gaben ein Zimmer mit Licht und Heizung her, nahmen aber keine Notiz von dem Unterricht, und' wer nicht wollte, blieb fern. Nun ist vom Ministerium angeordnet worden, daß für die im volksschulpflichtigen Alter stehenden Schüler ein obligatorischer Religions-Unterricht eingerichtet wird wie für die Schüler der christlichen Konfessionen, während an den oberen Klassen die Sache nach wie vor fakultativ bleibt. Die Religionszeugnisse werden in die Hefte der Schüler eingetragen, aber bei Berechnung des Platzes nicht gewertet, ganz wie bei den christlichen Religionszeugnissen. Ungarn. Preßburg, 19. Juli. Mit Zustimmung des Oberrabbiners haben die Vorsteher der hiesigen Jeschibah, der größten in Ungarn, folgende Verfügungen beschlossen: 1) Neueil,tretende Bachurim können nur auf Grund eines schriftlichen Gesuches in. die Jeschibah ausgenommen werden. 2) Die Bewerber müssen diesem Gesuche Zeugnisse beilegen, die beweisen, daß die Bewerber mindestens vier Jahre hindurch ununterbrochen bereits anderwärts auf einer Jeschibah studiert haben und vom Wege der ntm min nicht abgewichen sind. Budapest, 21. Juli. Laut dem neuesten amtlichen Ausweise beträgt die Zahl der Misch - Ehen, welche im Monat Mai dieses Jahres in. Ungarn zwischen Christen und ungetauften Juden geschlossen wurden, 62. Es ist dies die höchste Ziffer, welche die Moncttsstatistiken dieser Verbindungen bisher aufzuweisen hatten. In 36 der 62 Fälle gehörte die Braut, in 26 Fällen der Bräutigam der jüdischen Religion an. England. k>n infereffanter proreg. M a «ehester, 21. Juli. Ein ungewöhnlicher Prozeß spielte sich dieser Tage vor den hiesigen Assisen ab. Bier jüdische Schächter hatten gegen die S ch e ch i t a hverwaltung der Gemeinde Manchester wegen Beleidigung und auf Schadenersatz Klage erhoben. Der Klage lag folgender Tatbestand zu Grunde. Die Schlächter hatten früher ihr Vieh durch die von der Schechitahverwaltung bestellten Schochtim schächten lassen, neuerdings aber, wie sie anaaben, wegen der zu hohen Lasten, die ihnen die Schechitahverwaltung für das Schächten auferlegte, einen besonderen Schächter Fisch bestellt, der von den aus Rußland stammenden Rabbinern Heilpern und Schloßberg Kabboloh erhalten hat. Die Schechitahverwaltung erließ daraufhin eine Kundgebung, in her sie erklärte, das von beu vier Metzgern feilgehaltene Fleisch sei nicht koscher, da der Schächter Fisch nicht von zuständiger Stelle zur Ausübung der' Schechitah autorisiert sei. Durch diese Kundgebung fühlten sich die.Schlächter in ihrer Ehre verletzt und in ihrem Vermögen geschädigt. Sie verlangten Schadenersatzleistungen von vier bis zehn Tausend Mark. Der Prozeß sollte am 9. Juli verhandelt werden. Vor Eintritt in die Verhandlung regte Richter Larence jedoch einen Vergleich an mit dem Hinweis, daß ein öffentliches Gericht doch kaum der Ort sei, um Fragen, wie die vorliegende, zu erledigen. Nach langen erfolglosen Unterhandlungen der Parteien, bei denen sich der Board of Schechitha sehr entgegenkommend zeigte, wurde der Termin auf den folgenden Tag verlegt. Am Mittwoch morgen fand dann nach ausführlicher Begründung der Klage durch den Anwalt der vier Schächter ein ausgedehntes Zeugenverhör statt. Rabbiner Heilpern sagte aus, daß der Schächter Fisch von ihm autorisiert und auch zur Ausübung des Schächtens befähigt sei, erklärte jedoch, daß allerdings religionsgesetzlich der Schochet von dem zuständigen Rabbiner, hier dem Chief Rabbi in London oder einem von diesem bestätigten Rabbiner der Gemeinde Manchester die Befugnis erhalten haben müsse. Auf die Frage, ob der Mangel dieser Befugnis das Fleisch der betreffenden Tiere rituell verboten mache, bezeichnte er dies als möglich. Rabbiner Gerber, oer nächste Zeuge, erklärte, der Chief Rabbi werde nicht von allen in England wohnenden fremdländischen Juden anerkannt, räumte jedoch ein, daß ° das Fleisch wenigstens für die dessen Autorität anerkennenden Juden Englands als verboten zu gelten habe.. Rabbiner Schloßberg äußerte, nach dem jüdischen Gesetz gebe es keinen Chief Rabbi und bezeichnete die von ihm vorgenommene Autorisation des Schächters als vollkommen hinreichend. Darauf folgte die Vernehmung des Chief Rabbi Dr. Adler selbst. Derselbe führte aus, er sei von der großen Masse der jüdischen Bevölkerung im britischen Reiche anerkannt, seine Wahl sei durch Delegierte der Gemeinden des Vereinigten Königreichs vollzogen worden. Fisch habe nicht die Befugnis gehabt, in England zu schächten und er sei deshalb auch von' ihm verwarnt worden. Jeder Rabbiner, der in England fungiere, müsse von ihm bestätigt sein. Infolge der unglücklichen Vorgänge in Osteuropa seien viele Rabbiner, die dort ihre Gemeinden verloren hätten, nach England gekommen, und es sei selbstverständlich, daß die englischen Juden ihnen das wärmste Interesse entgegenbringen. Den Herren Heilpern, Gerber und Schloßberg sei aber nicht die Berechtigung zugesprochen worden, in England als Rabbiner zu wirken. Das Fleisch der von Fisch geschachteten Tiere sei daher nach jüdischem Gesetz entschieden Die Herren Dagutsky, Aoffey und Levin seien als Rabbiner von Manchester autorisiert worden. In demselben Sinne äußerte sich eine Reihe weiterer als Sachverständige vorgenommenen Personell. Die Jury beantwortete die ihr Vorgelege Frage, ob das Fleisch der von dem Schächter Fisch geschlichteten Tiere koscher sei, mit nein, worauf der Richter die Mitglieder des Board of Schechitha von Strafe und Schadenersatz sreisprach. igUtmänien. Jassy, 18. Juli. Die „Welt" teilt folgende Ausführungen mit, die im „Liberatul", dem Jassoyer Organ der jetzigen rumänischen Regierungspartei erschienen sind: „Alle diesen gen, welche sich über die Lage'des Landes, über die Jntexreffen des rumänischen Volkes klar sind begreifen, daß wir den Juden keine Rechte einräumen önnen. Den Juden jetzt Bürgerrechte zu verleihen, wäre gleichbedeutend mit der Vertretung des rumänischen Volkes — insbesondere der Bauernschaft und der produktiven städtischen Bevölkerung — durch bas jüdische, das unfern Aspirationen und Idealen fremd gegenüoersteht. Dm Juden unseres Landes können wir übrigens widerstehen, ihre Agitation kann uns nicht beeinflussen. Was uns aber fatal werden kann, wäre die öffentliche Meinung Europas, die un s zw in g en ka nn, den Juden diese Rechte zu verleihen. Wir waren bereits in Gefahr im Jahre 1879, als uns Europa die Früchte des Krieges, des auf den bulgarischen Schlachtfeldern vergossenen Blutes, nur gegen Verleihung der Bürgerrechte an die Juden zusprechen wollte. Damals konnten wir widerstehen, indem wir uns die Freiheit, in unserem Lande tun zu dürfe«, was uns gefällt, mitMilliarben erkauften, denn wir haben für den Ankauf d?r Eisenbahnen den dreifachen Preis bezahlt, nur damit wir nicht gezwungen seien, den Juden Rechte zu verleihen. Wir konnten auch deshalb noch loskommen, weil Rußland in dieser Frage interessiert war. Rußland aber wollte es durchaus nicht zugeben, daß auch nur im Prinzip die Gleichberechtigung der Juden ausge sprachen werde, denn es hatte ja seine eigenen Juden. Jetzt aber, da eine Kommission der Duma bereits die Gleichberechtigung der Juden für berechtigt erklärt hat, jetzt, da Rußland wesentlich schwächer ist, ist unsere Situation viel schlechter. Wir sind ein kleies Völkchen von nur 6 Millionen Seelen, unbwennuns Europa jetzt zwingen wollte, den Juden die Bürgerrechte zu verleihen, könnten wir nicht, mehr widerstehen. Wir könnten jetzt Europa nicht mehr Milliarden in den Rachen werfen. Wir können auch nicht mehr auf Rußlands Unterstützung rechnen, da es selbst den Juden Gleichberechtigung zu gewähren im Begriffe ist. Da wir das einzige Volk in Eur opa find, das den Juden keine Rechte zuspricht, könnten wir also dcm Wunsche Europas nicht mehr Widerstand entgegensetzen, besonders da cs sich durch die Bauernrevolten gezeigt hat, daß wir 40 Jahre nach Gewährung der Konstitution noch ein so schwaches Land find ..." An dieses offenherzige Bekenntnis, dessen historische Reminiscenzen für die Signatarmächte des Berliner Vertrags von 1.878 nicht sehr schmeichelhaft find, knüpft das Blatt eine heftige Polemik gegen den antisemitischen Hetzer Cuza. Er nennt den Professor einen Verräter, weil er das Volk gegen die Juden aufwiegele und dadurch die Gefahr heraufbeschwöre, daß sich Europa in die rumänische Judenfrage einmische. Bukarest, 7 Juli. Wiederholt ist schon die Frage erörtert worden, ob in Rumänien alle Juden als „Fremde" betrachtet werden dürfen, die gegebenenfalls ausgewiesen werden können. Die unteren Gerichte haben mehrfach entschieden, daß die in Rumänien geborenen Juden, die dort iher Militärpflicht genügt haben, als eine besondere Kategorie, der „Fremden" anzusehen sind, auf die das Gesetz über die Ausweisung lästiger Ausländer keine Anwendung finde. Nunmehr hat sich aber der oberste Gerichtshof — der Kassations¬ und Justizhof — in dem Prozeß gegen einen gewissen Cocin Avramoscu, der angeklagt war, trotz seiner Ausweisung nach Rumänien zurückgekehrt zu sein, aus den entgegengesetzten Standpunkt gestellt. In der betreffenden Urteilsbegründung heißt es: „Indem das Gesetz von 188 l der Regierung das Recht gibt, jeden Frcmden auszuweisen, ob er nun im Lande nur wohnhaft oder im gesetzlichen Sinne des Wortes ansässig sei, wollte es die Regierung dadurch jedweder Person gegenüber mit dieser Macht ausstatten, welche nicht die rumänische Nationalität besitzt. Daher kann ein Jude, trotzdem er im Lande, wo er sogar dem Rekrutierungsgesetz Genüge geleistet hat, gebo.en und erzogen ist, der aber nicht die Naturalisierung, die einzige Bedingung, auf Grund deren jemand Rumäne werden kann, erlangt hat, nicht anders als auch als Fremder betrachtet werden, und daher ist die wider einen derartigen Juden ergriffene Ausweisungsmaßregel gesetzlich." Dieses Urteil, bas nur durch die bekannte illoyale Auslegung des Berliner Vertrags möglich gemacht werden konnte, ist seiner eventuellen Konsequenzen wegen überaus bedenklich,' denn dadurch wird die Gesamtheit der in Rumänien lebenden Juden, mit Ausnahme der geringen Anzahl, die butdj einen Akt des Parlaments naturalisiert-worden ist, in einen Zustand vollständiger Rechtlosigkeit versetzt und schwebt ständig in Gefahr ohne weiteres ausgewiesen zu werden; es wird nicht ausbleiben können, daß diejenigen Regierungen, die von den Folgen solcher Ausweisungen zunächst betroffen werden können, die Zulässigkeit des Vorgehens der rumänischen Regierung einer Prüfung unterziehen werden. Amerika. . flmerihanifdie Kongreffe. Newyork, 12. Juli. Die amerikanische Judenheit steht im Zeichen der Kongreffe. Nachdem vor Kurzen die Union